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|a576| |b313| |c269| Vierter Abschnitt .
Symbolische Theologie.

210.

Wenn ganze Gesellschaften sich über Lehren der Religion von anders Denkenden getrennt, und diese Lehren, darin sie von andern abgehn, oder die Vorstellungen, welche sie für die richtigsten über gewisse Lehren halten, in öffentlichen und feyerlichen Aufsätzen vorgetragen haben: so nennt man diese Aufsätze Symbolen oder Bekenntnißschriften, auch wohl, wenn sie ausführlich sind, symbolische Bücher, die also nichts anders sind als Erklärungen einer besondern Religionspartey über das, was sie in der Religion für wahr hält, vornemlich im Widerspruch gegen andre von ihr verschiedne Parteyen.
c Dergleichen symbolische Schriften sind alsdann erst für nothwendig befunden worden, wenn sich eine Partey von der andern über gewisse Lehren oder Vorstellungen zu trennen für nöthig befunden hat, um zu zeigen worüber sie sich von ihnen getrennt habe, bisweilen auch mit, um gehäßige Vorwürfe von Irrthümern von sich abzulehnen. Daher sind solche Schriften nur Zeugnisse von den Lehren einer Partey ( Formul. Concord. p. 570 und 572), auch keinesweges ein Verzeichniß oder Inbegriff aller ihrer Lehren; so wenig wie dadurch weitere |b314| Aufklärung der Lehre gehemmt werden soll (s. Nochmalige Hauptvertheidigung des - - Augapfels, Kap. 18).

|c270| 211.

Symbolische Theologie wird entweder mehr im dogmatischen oder mehr im historischen Ver|a577|stande genommen. Im erstern Fall würde sie im weitern Verstande eine Vorstellung der christlichen Lehre nach den verschiednen Vorstellungen aller christlichen Parteyen seyn, wenigstens sofern sie diese Vorstellungen in ihren Bekenntnißschriften geäussert haben. Dies wäre immer nützlich, ihren Unterschied kennen und danach wählen zu lernen, zu welcher man sich, nach seiner Ueberzeugung, zu halten hätte; wiewohl man diesen Unterschied, nur nicht zu so bequemer Uebersicht, auch in polemischen Büchern findet. Im engern Verstande aber wäre sie eine Vorstellung der christlichen Lehre nach den symbolischen Schriften einer gewissen Kirche; und würde sie ausgeführt, d. i. der darin gegründete Lehrbegriff einer Kirche weiter aus einander gesetzt, und, besonders nach den in solchen symbolischen Schriften selbst vorgetragnen Beweisen, bestätigt: so würde dergleichen Theologie nichts anders seyn, als theologisches System einer solchen Kirche; nur mit dem Unterschied, daß es kein vollständiges System wäre, weil nicht alle Lehren einer Kirche in symbolischen Büchern vorgetragen werden. (§. 210 Anm.) – Aber gemeiniglich nimmt man symbolische Theologie in einem mehr historischen Sinn von dem Inbegriff der historischen und Lehrkenntnisse, die |b315| zum richtigen Verstande der symbolischen Schriften einer gewissen Kirche erfordert werden. – Im engsten und gewöhnlichsten Sinn heißt sie bey uns, in der evangelischen Kirche augspurgischer Confession, der Inbegriff aller solcher Kenntnisse, die zur Einsicht in den richtigen Verstand des sogenannten Concordienbuchs, wenigstens der fünf ersten Stücke derselben, (der augspurgischen Confeßion, ihrer Apologie, |c271| der schmalcaldischen Artikel und des größern und kleinern Catechismi Luthers ,) gehören. Auf diese Bedeutung schränken wir uns hier ein.

212.

In dieser symbolischen Theologie müßte theils die Geschichte solcher symbolischen Bücher selbst genau vorgetragen, theils ein hinlänglicher und richtiger Commentar über ihren Text gegeben werden. – Jene müßte 1) von der Veranlaßung, dem Verfasser und |a578| den Zeitumständen, unter welchen ein solches Buch abgefaßt ist, eine richtige Vorstellung machen; denn ohne diese muß vieles in dergleichen Buche unverständlich bleiben, oder falsch erklärt werden, weil es sich auf damalige Zeitumstände, Bedürfnisse, Begriffe, Meinungen und Gewohnheiten bezieht. – Danach schränkt sich auch der Zweck eines solchen Buchs ein, dessen Inhalt und einzelne Aeusserungen nur, nach ihrem Zwecke, gewissen damaligen Irrthümern und Sätzen widersprechen, oder den Verdacht derselben ablehnen sollten, folglich auch nur in dem Sinn zu nehmen sind, in welchem sie von denenjenigen genommen wurden, welchen man wi|b316|dersprechen, oder gegen die man sich rechtfertigen wollte. (z. B. Augsp. Conf. Art. 17, und Art. 7. Abus. p. 42 seq.) – Ist der Verfasser eines solchen Buchs oder sind aus der Geschichte Aufsätze bekannt, woraus c hernach ein solches Buch entstanden ist, oder wodurch es hat sollen authentisch erklärt werden: so giebt dieses den besten Aufschluß nicht nur über den Zweck einzelner Theile des geäusserten Lehrbegriffs, sondern auch über den wahren Sinn einzelner Sätze und Ausdrücke, wenn man sie nach solchen Aufsätzen und des Verfassers sonst bekannten Begriffen und Sprachgebrauch nimmt; wofern nicht durch eine andre authentische Erklärung dererjenigen, die ein solches |c272| Buch zu einem öffentlichen gesetzmäßigen Bekenntniß zu machen das Recht hatten, oder durch den ganzen Geist der Lehre einer solchen Partey, deren Bekenntnißbuch es ist, der Sinn anders bestimmt wird. – Ausser dem zeigt auch diese Geschichte, ob und wie weit ein solches Buch irgendwo ein symbolisches und verpflichtendes Ansehn bekommen habe oder nicht.
c So müßte von Rechts wegen bey Erklärung der Apologie der augspurgischen Confeßion nicht nur die Confutation der augsp. Conf. von einigen papistischen Theologen, der eigentlich die Apologie entgegengesetzt ist, (s. J. C. Bertrams litterarische Abhandlungen Stück 4. S. 116 f.) sondern auch die erste kurze Abfassung derselben auf dem Reichstag zu Augspurg 1530, beyde nach ihren verschiednen Recensionen, verglichen werden, (s.|b317| Bertram i. a. B. Stück 3. S. 37 f.) und bey der augsp. Confession die torgischen Artikel (in Coelestini hist. comitiorum T. I. p. 25. seq.) die Schwabacher von 1529,|a579| (in Luthers Werken der hall. Ausgabe B. 16. S. 681) nebst den Artikeln des marpurgischen Vergleichs (in Melanchthonis Consil. lat. p. 81 seq.) aus der in Riederers Nachrichten zur Kirchen- Gelehrten- und Büchergeschichte B. 1. S. 57 f. angeführten Ursach; und vornehmlich die so unbillig verachtete sogenannte veränderte augsp. Confeßion, die selbst von den evangelischen Fürsten auf dem Naumburger Fürstentag 1561 für eine „etwas stattlicher und ausführlicher wiederholte Edition“ erklärt, und bis auf die Zeit der Concordienformel eben so im öffentlichen und gesetzmäßigen Gebrauch gewesen ist, als die sogenannte unveränderte.

213.

Auch sollte der Ausleger symbolischer Bücher 2) der ganzen Kritik derselben wohl kundig seyn, die in unserm Zeitalter durch genauere Untersuchungen eine ganz andre Gestalt gewonnen hat †) , weil ein so großer und mannigfaltiger Un|c273|terschied zwischen den Originalen unsrer symbolischen Bücher und ihren Uebersetzungen, und zwischen den verschiednen Recensionen der lateinischen und deutschen Ausgaben ist. Denn, obgleich durch die Aufnahme eines gewissen Textes in das Concordienbuch, wenigstens durch die jetzige stete Beybehaltung dieses Textes in den Ausgaben dieser Sammlung, dieser Text sein bestimmtes Ansehn erhalten hat: so bleibt doch immer der Unterschied des Originals und der davon oft sehr ver|b318|schiednen Uebersetzungen, die eben sowohl ins Concordienbuch aufgenommen sind; und selbst das Concordienbuch hat nicht in allen unsern Kirchen ein verbindliches Ansehen. Hauptsächlich aber ist diese kritische Kenntniß nützlich, um den Sinn aus andern gleichsinnigen Lesearten zu erklären; – um sich nicht unnöthige Mühe mit Vertheidigung oder Vereinigung auffallender Stellen zu geben, wenn diesem Anstößigen durch eine andre richtigere Leseart kan abgeholfen werden; und um eben sowohl den Neckereyen der Gegner dieser Bücher, die auf den vorgeworfnen Veränderungen derselben beruhen, zu begegnen, als die Vorurtheile von dogmatischer Unrichtigkeit der sogenannten veränderten augspurgischen Confeßion ††) abzulegen, oder sie sowohl als unnütze Wortklauberey und Verunglimpfung derer zu verhüten, die nicht jeden Ausdruck und jeden Satz darin billigen.
†) Vornehmlich durch die Kritische Geschichte der augsp. Confeßion aus archivalischen Nachrichten etc. herausgegeben von Georg Gottlieb Weber , Frankf. am Mayn 1783 und 84 in 2 Theilen in gr. 8, und die dadurch veranlaßten Streitschriften, die man meistens in der allgemeinen deutschen Bibliothek Band 60. S. 60 f. angezeigt findet.
††) S. Apologie Melanchthons von Georg Theodor Strobel; Nürnberg 1783. gr. 8. S. 85 f.

|a580| |c274| 214.

Der Commentar über die symbolischen Bücher (§. 212 ) müßte eigentlich nur historisch seyn, weil die Absicht eines Auslegers derselben nur seyn kan, |b319| nicht die dogmatische Wahrheit, sondern den Sinn dieser Bücher darzustellen; höchstens kan das erstre nur Nebenzweck seyn. Wer der Kirchengeschichte, der öffentlichen und Privatlehren in der römischen Kirche und ihrer Verfassung, vor der Reformation, besonders aber der Geschichte unsrer Kirche und ihrer Streitigkeiten, vornehmlich mit der römischen Kirche, in dem 16ten Jahrhundert, selbst der Sprachart der damaligen Römischgesinnten und unsrer Theologen jener Zeit, genau kundig, und gewohnt ist, alles nach den damaligen, nicht nach spätern, Zeitumständen zu erklären: der wird allein im Stande seyn, diese Bücher richtig und verständlich zu erklären.
c Noch immer fehlt es an einem Buche, das diesen Forderungen ein hinlängliches Genüge leistete, worin auf alles dasjenige wirklich Rücksicht genommen wäre, was aus der Geschichte der christl. Kirche und Lehre, besonders aus der Geschichte, Verfassung und Lehre der römischen Kirche, vornehmlich wie sie bey dem Ursprung der Protestanten war, und aus der Geschichte der evangelischen Kirche selbst, ein historisches Licht auf die symbolischen Bücher der augsp. Confeßions-Verwandten überhaupt, und einzelne Stellen insbesondere, werfen könnte. Wenn man auch den Verfassern solcher Erläuterungsschriften den Mangel eigner Untersuchung in diesem Stück nachsieht: so ist, selbst in den neuesten Schriften dieser Art, nicht einmal das schon Vorgearbeitete benutzt worden. Bey diesem Mangel muß man sich mit dem behelfen, was da ist, und wir haben noch nichts Besseres, als, unter den kleinern Schriften, C. G. F. Walchii Bre|b320|viarium theolog. symbol. Eccles. Lutheranae, nach der vermehrtern Aufl. Göttingen 1781 in 8, wie unter den größern Jo. Bened. Carpzovii Isagoge in librr. |c275| Ecclesiar. Lutheran. symbolicos, Edit. 3. Lips. 1699 in 4. und Jo. Ge. Walchii Introductio in librr. Eccl. Luth. symbolic. Jenae 1732 in 4. Das Uebrige muß man sich nach und nach selbst dazu sammlen. c

215.

Da es übrigens die Pflicht eines jeden Gliedes einer Kirche, so weit es die Fähigkeit, hierin selbst zu urtheilen, hat, vorzüglich die Pflicht eines öffentlichen Lehrers in derselben ist, diejenigen Lehren oder Vorstellungen zu kennen, wodurch sich diese Kirche von andern unterscheidet, um von denselben und der Ursach, warum er sich zu dieser Kirche bekennt, Rechenschaft geben zu können; – überdies in den meisten Kirchen öffentliche Lehrer auf diese Bücher verpflichtet werden, und sie ohne Gewissenlosigkeit diese Verpflichtung nicht übernehmen können, wenn sie dieser Bücher oder ihres Verstandes nicht kundig sind; – und es eben so zu den Pflichten derselben gehört, die Rechte im Lehrvortrag nicht von Andern unbefugter Weise einschränken, oder sich Lehren auflegen zu laßen, die in diesen Büchern nicht bestimmt sind: so bedarf es keiner Weitläufigkeit, zu zeigen, daß und warum, wenigstens für einen Lehrer unsrer Kirche, das Studium dieser Bücher und der symbolischen Theologie nöthig sey.
a: 497
c: abgehen
c: feierlichen
c: Symbole
c: sind,
a: Religionsparthey
c: Religionspartei
c: vornehmlich
c: andere
a: Partheyen
c: verschiedene Parteien
c: Anm.
a: alsdenn
c: stets dann
a: Parthey
c: Partei
a: getrennt
c: zeigen,
c: gehässige
a: Parthey
c: Partei
a: Lehren,
c: soll. (S.
a: Nochmalige Hauptvertheidigung des - - Augapfels
c: 18.)
a: 498
c: verschiedenen
a: Partheyen
c: Parteien
c: geäußert
c: Dieß
c: auseinander
c: vorgetragenen
a: 497
c: 210.
c: Sinne
c: bei
c: augsburgischer
a: Confeßion
c: derselben
c: augsburgischen Konfession
c: schmalkaldischen
a: grössern
a: kleinen
c: Katechismi Luthers),
c: Andeutung
a: 499
c: muß
c: muß
ac: Veranlassung
c: würde
a: einem solchen
c: symbolischen
a: einzle
c: Aeußerungen
c: denen
a: denen
c: Z. B. Augsb.
c: dasselbe
c: selbst
a: avthentisch
a: einzler
c: geäußerten
a: einzler
a: nimmt,
c: andere
a: avthentische
c: derjenigen
a: Parthey
c: Partei
c: Außerdem
c: eine solche Schrift
c: Ansehen
c: Anm.
c: sollte
c: bei
a: Augspurger
c: augsburgischen Confession
c: augsb.
c: ist
c: Bertram's litterar. Abhandlungen,
c: f.),
a: den
c: Augsburg 1530., beide
c: verschiedenen
c: werden
c: Bertram
c: f.),
c: bei
c: augsb.
a: Confeßion
c: comitiorum,
a: 25
c: 25 seq.),
c: 1529.
c: Ausgabe,
c: 681),
c: marburgischen
a: 82
c: Riederer's
c: Kirchen-,
c: Büchergeschichte,
a: Band
c: Ursache
c: augsb. Confession
c: Fürstentage 1561.
a: in
a: 500
c: muß
c: andere
a: ø
c: hat, 1)
a: grosser
c: verschiedenen
c: Beibehaltung
c: Ansehen
ac: ø
c: verschiedenen
a: ø
a: ø
a: erklären,
c: andere
c: kann
a: ø
c: Neckereien
c: vorgeworfenen
c: begegnen
ac: ø
a: ø
a: †)
c: augsburgischen Confession 2)
c: Wortklauberei
c: Anm. 1)
c: augsb. Confession
c: Frankfurt
c: Main
c: 84.,
c: Theile,
c: 8.
c: Allgemeinen
c: Bibliothek, Bd.
a: ø
c: 2)
c: Melanchthon's
a: †) Apologie Melanchthons
ac: Strobel,
a: 501
a: 499
c: 212.
ac: kann
c: darzustellen. Höchstens kann
c: Erstere
c: Alles
c: spätern
c: Anm.
c: bei
c: augsb. Confessions-Verwandten
c: eigener
c: Bei
c: 1781. 8.
c: Io.
c: 1699.
c: Io.
c: 1732.
c: sammeln
c: ⌇⌇c {Hiermit vergleiche man C. J. Plank's Abriß einer historischen und vergleichenden Darstellung der dogmatischen Systeme, Göttingen 1804., und P. K. Marheinecke christliche Symbolik, Heidelberg 1810., und M. Weber libri symbolici eccles. ev. luther., Wittenb. 1809. }
a: ø
a: 502
c: überdieß
c: auch endlich
ac: lassen
c: sei