/bcz|a[I]| Sontags-Evangelia
übersezt, erklärt,
und
zur Erbauung
angewandt

von
Gottfried Leß
D. und Pr. der Theol.
Göttingen,
im Verlag der Wittwe Vandenhoek. 1776.
|a[II]|bcz\
b|b[I]| Sontags-Evangelia
übersezt, erklärt,
und
zur Erbauung
angewandt
von
Gottfried Leß
D. und Pr. der Theol.
Zweite Auflage.
Göttingen,
im Verlag der Wittwe Vandenhöck. 1777.
|b[II]|b
c|c[I]| Sontags-Evangelia
übersezt, erklärt,
und
zur Erbauung
angewandt
von
Gottfried Leß
D. und Pr. der Theol.
Dritte, sehr vermehrte Auflage.
Mit Röm. Kayserl. allergnädigster Freyheit.
Göttingen,
im Verlag der Witwe Vandenhöck. 1781.
|c[II]|c
z|z[I]| Zusäze,
aus der dritten Ausgabe
von den erklärten
Sonntags-Evangelien
von
D.Gottfried Leß
für die Besizer der beyden erstern Ausgaben
besonders abgedruckt.
Mit allergnädigster Röm. Kayserlicher Freyheit.
Göttingen,
im Verlag der Witwe Vandenhoeck. 1781.
|z[II]|z
c|c[III]| [Druckprivileg]

Wir Joseph der Andere von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs in Germanien, und zu Jerusalem König, Mitregent, und Erbthronfolger der Königreiche Hungarn, Boeheim, Dalmatien, Croatien, und Sclavonien, Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, und Lothringen, Großherzog zu Toskana, Großfürst zu Siebenbürgen, Herzog zu Mayland, und Bar, gefürsteter Graf zu Habsburg, Flandern, und Tyrol etc. etc. etc. Bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thun kund allermänniglich, was massen Uns die Wittib Van den Höck, und Dietrich, beede Buchhändler in Göttingen, unterthänigst zu vernehmen gegeben haben, wie Sie gesonnen seyen: Doctor Leß sämtliche Predigten, in Octavo, mit behöriger Censur, im Druck herauszugeben, hierbey aber von gewinnsüchtigen Leuten einen schädlichen Nachdruck besorgten, und Uns dannenhero demüthigst bitten, Wir gnädigst geruhen möchten, Unser Kayserliches Privilegium Impressorium ihnen auf zehen Jahre über besagtes Buch allermildest zu verleihen; Wann Wir nun gnädiglich angesehen jetzt angedeutete billige Bitte, als haben Wir ihnen Van den Höck, und Dietrich, auch ihren Erben die Gnade gethan, und Freyheit gegeben, thun auch solches in Kraft dieses Briefs, also und dergestalt, daß dieselbe obbesagtes Buch unter behöriger Censur in offenen Druck ausgehen, hin – und wieder ausgeben, feil haben, und verkauffen, auch ihnen solches Niemand weder im grossen, noch kleinen Format, ohne ihren – oder ihrer Erben Consens, und Wissen, innerhalb Zehen Jahren, von Dato dieses Briefs anzurechnen, im heiligen Römischen Reich nachdrucken, und verkaufen lassen solle. Und gebieten darauf allen, und jeden Unseren – und des Reichs Unterthanen, und Getreuen, insonderheit aber allen Buchdruckern, Buchführern und Verkäuffern, bey Vermeidung Fünf Marck löthigen Goldes, die ein Jeder so oft er freventlich hierwieder thäte, Uns halb in Unsere Kayserliche Kammer, und |c[IV]| den andern halben Theil mehrbemelter Wittib Van den Höck, und Dietrich oder ihren Erben unnachläßlich zu bezalen verfallen seyn sollen, hiermit ernstlich befehlend, und wollend, daß Ihr, noch einige aus euch selbst, noch jemand von eurentwegen obangezogene Predigten des Doctor Leß, innerhalb den obbestimmten Zehen Jahren nicht nachdrucket, noch auch also nachgedruckter distrahiret, feil habet, umtraget, oder verkaufet, weder das andern zu thun gestattet, in keine Weise, alles bey Vermeidung Unserer Kayserlichen Ungnade, und Verliehrung desselben neueren Drucks, den vielgemelte Wittib Van den Höck, und Dietrich, oder deren Erben, auch ihre Befehlshabere, mit Hülf und Zuthun eines jeden Orts Obrigkeit, wo sie dergleichen bey einem jeden finden werden, also gleich aus eigener Gewalt, ohne Verhinderung männiglichs, zu sich nehmen, und damit nach ihrem Gefallen handlen und thun mögen; Jedoch sollen Sie, Wittib Van den Höck, und Dietrich, schuldig- und gehalten seyn, bey Verlust dieser Unser Kayserlichen Freyheit die gewöhnlichen fünf Exemplarien von obgedachtem Buch zu Unserm Kayserlichen Reichs-Hof-Rath behörig ein zu senden, und dieses Unser Kayserliches Privilegium andern zur Warnung voran drucken zu lassen. Mit Urkund dieses Briefes, besiegelt mit Unserm Kayserlichen aufgedruckten Secret-Insiegel, der geben ist zu Wien den Achtzehenden Decembris, im Jahr Siebenzehen Hundert Acht und Siebenzig, Unsers Reichs im Funfzehenden.

IOSEPH.

(L. S.)

Vt Rfürst Colloredo

Ad Mandatum Sacrae Caesae
Majestatis proprium.
Igdv Hoffmann.c

/z |c[V]|
cVorrede zur Ersten Ausgabe.c

|a[III]| |b[III]| So unbequem auch die Methode ist, alle Jahre, unaufhörlich über eben dieselben Texte zu predigen: so sind doch diese Evangelia selbst, ein Theil der Bibel; und die meisten darunter gehören zu den wichtigsten Stücken dieses Buchs, worin Gott selbst, zu uns Menschen redet. Eine richtige, Deut|a[IV]||b[IV]|schen verständliche Uebersezung, genaue Auslegung, und schickliche Entwickelung derselben, ist also ein nicht geringer Dienst für das menschliche Geschlecht.

Diesen Zweck habe ich in dem gegenwärtigen Werkc1 so viel ich konte, zu erreichen gesucht. Die Texte selbst, sind in ihrem ganzen Zusammenhange abgehandelt. Die darin vorkommende, uns fremde Redensarten und Ausdrücke, nach der Natur unsrer deutschen Sprache umkleiden; den Schriftsteller so reden lassen, wie er ohngefär seine Gedanken im Deutschen würde vorgetragen haben; den wahren Sinn kurz darlegen; die Dunkelheiten aufklären; die Schwierigkeiten auflösen; und den ganzen Inhalt dem Verstande klar und einleuchtend, und dem Herzen wichtig und kräftig machen: das zu leisten – habe ich mich bestrebet. Das Urtheil der Kenner, |a[V]| |b[V]| und die Empfindung der Leser wird entscheiden, wie weit es mir gelungen?

|c[VI]| Mehrmahls habe ich mit dem Evangelio, ein andres Stück der Bibel verbunden: wozu vornehmlich, schwere Stellen gewälet worden. Z. E. S. 61bc2 f. Predigerc3 Salomo 9, /c10–12.,c\c4 Seite 267c5 f. Matthäi 16, 13–19; Seite 407bc6 f. 1 Buchc7 Mose /c22. Seite 446b8 c\c9 f. Prediger Salomo 7, 1–6. Bei der Entwickelung und Anwendung des Textes sind zuweilen vollständige Abhandlungen über wichtige Stücke der Religion gegeben: als S. 425bc10 f. von der /cKinder Zuchtc\c11; S. 452bc12 f. vom christlichen Gebrauch der irrdischen Ergözungen; Seite 465bc13 f. Pflichten der Herrschaften gegen ihre Dienstboten; Seite 483bc14 f. von der Toleranz. Auch sind /cdrey /bPassions Predigtenb\b15 c\c16 eingeschaltet. S. 569bc17 f.

c* Obige Seitenzahlen sind bey dieser neuen Ausgabe folgendermassen verändert: Seite 273 Neue Ausgabe Seite 287
385 418
425 475
403 453
431 481
443 493
462 512c

|a[VI]| |b[VI]| Alles was die Leser hier finden, ist nach einer ernstlichen Ueberlegung geschrieben, und aus einem Herzen geflossen, dem die Bibel theurer ist als alle Güter der Welt. Kan dadurch irgend eine Seele erleuchtet, auf die Bahn der Tugend geleitet, dem Ziel der Vollkommenheit näher gefüret, und für die seelige Ewigkeit vorbereitet werden: so ist mein bester Wunsch gewäret.

Göttingen den 26 April 1776.z\
c1: Werk, bc2: 60 c3: Pred. c4: 10–12, * c5: 273 bc6: 385 c7: B. b8: 425 c9: 22; Seite 425 bc10: 403 c11: Kinder-Zucht bc12: 431 bc13: 443 bc14: 462 b15: Passions-Predigten c16: drei Passions-Predigten bc17: 548
c|c[VII]| Vorbericht zur dritten Auflage.

Bei dieser dritten Ausgabe, welche auf die von 1777 folgt, habe ich nicht allein das Werk genau durchgesehen, auch hin und wieder in Sachen und Ausdruck gebessert, z. E. besonders S. 82. 87. 565 und 567: sondern auch folgende starke Zusäze gemacht, welche für die Besizer der vorigen Ausgabe, besonders gedruckt verkauft werden.

  • 1) Seite 171, vom Uebergewicht der Freuden in der Welt.
  • 2) S. 399, Lebens- und Todes-Geschichte des ersten christlichen Märtyrers; über Apostel-Geschichte 6 und 7.
  • 3) S. 436, Evangelium am Sontage nach dem Neuen Jahr, auch, am Feste Epiphanias Matth. 2 und 3.
  • |c[VIII]|
  • 4) S. 580, von einer leichtern Auslegung der Versuchungs-Geschichte Jesu.
  • 5) S. 680, über Apostel-Gesch. 1, 1–11. und die Parallel-Stellen; auch Kolosser 3, 1–4.
  • 6) S. 707, von Ausgiessung des heiligen Geistes über Apostel Gesch. 2, 1–13.

Die drei Predigten über das Leiden Jesu, sind hier weggelassen, weil sie in meinen Passions-Predigten S. 312 stehen.

Göttingen den 4. April 1781.c