Christus der Wiederhersteller des Menschen-Geschlechts .

132. *) Die Israelitischen Propheten hatten eine Person angekündigt, (§. 14. d.) welche nicht nur, um die Menschen von Sünden und den unglücklichen Folgen derselben zu befreien, unschuldig die größten Leiden und selbst den Tod erdulden, Luc. 24, 44–46. 1 Cor. 15, 3. 1 Petr. 1, 10. 11. 2, 22–25. Act. 8, 32–35. Luc. 22, 37. Jes. 53. sondern auch eine allgemeine geistige Religion stiften, Hebr. 8, 6–13. 10, 1–9. Ps. 40, 7–9. und in dieser den vollkommensten Unterricht ertheilen, Ps. 40, 10. 11. vergl. Joh. 1, 17. 18. und wahre |d181| Verehrung Gottes unter allen Völkerschaften verbreitet werde. Röm. 15, 9–12. Jes. 11, 10. Ps. 22, 28–32. Und weil sie diese Person, welche aus den Nachkommen Abrahams und aus der Familie Davids abstammen sollte, Matth. 22, 42. Jes. 11, 1. 10. vergl. 1 Mos. 22, 18. 2 Sam. 7, 13. 16. am häufigsten unter dem Bilde eines grossen Königs vorstelleten, Marc. 11, 10. Luc. 19, 38. 1, 32. 33. Matth. 22, 43–46. Ps. 110. Jes. 11, 1–5. 10. der sein moralisches Reich, Joh. 18, 36. 37. Jes. 9, 7. das Reich Gottes, Matth. 3, 2. Marc. 1, 15. über die ganze Welt ausbreiten werde; Röm. 10, 20. Jes. 65, 1. 66, 18–21. 53, 10–12. so nennte man diesen erwarteten Sohn Davids den Gesalbten des Herrn, oder Meßias, Joh. 4, 25. vergl. 1 Sam. 24, 7. und den Sohn Gottes. Matth. 16, 16. vergl. §. 54. c.132. *) Die Israelitischen Propheten hatten eine Person angekündigt, (§. 14. d.) welche nicht nur, um die Menschen von Sünden und den unglücklichen Folgen derselben zu befreien, unschuldig die größten Leiden und selbst den Tod erdulden, Luc. 24, 44–46. 1 Cor. 15, 3. 1 Petr. 1, 10. 11. 2, 22–25. Act. 8, 32–35. Luc. 22, 37. Jes. 53. sondern auch eine allgemeine geistige Religion stiften, Hebr. 8, 6–13. 10, 1–9. Ps. 40, 7–9. und in dieser den vollkommensten Unterricht ertheilen, Ps. 40, 10. 11. vergl. Joh. 1, 17. 18. und wahre |d181| Verehrung Gottes unter allen Völkerschaften verbreitet werde. Röm. 15, 9–12. Jes. 11, 10. Ps. 22, 28–32. Und weil sie diese Person, welche aus den Nachkommen Abrahams und aus der Familie Davids abstammen sollte, Matth. 22, 42. Jes. 11, 1. 10. vergl. 1 Mos. 22, 18. 2 Sam. 7, 13. 16. am häufigsten unter dem Bilde eines grossen Königs vorstelleten, Marc. 11, 10. Luc. 19, 38. 1, 32. 33. Matth. 22, 43–46. Ps. 110. Jes. 11, 1–5. 10. der sein moralisches Reich, Joh. 18, 36. 37. Jes. 9, 7. das Reich Gottes, Matth. 3, 2. Marc. 1, 15. über die ganze Welt ausbreiten werde; Röm. 10, 20. Jes. 65, 1. 66, 18–21. 53, 10–12. so nennte man diesen erwarteten Sohn Davids den Gesalbten des Herrn, oder Meßias, Joh. 4, 25. vergl. 1 Sam. 24, 7. und den Sohn Gottes. Matth. 16, 16. vergl. §. 54. c.
*) Für die jetzigen Christen ist nicht eben nöthig, die Wahrheit, daß Jesus der Meßias sey, sehr umständlich durch gehäufte Stellen des A. T. zu erweisen, ob sie gleich nicht ganz mit Stillschweigen übergangen werden kann.
133. Als man zur Zeit der Kaiser Augustus und Tiberius diese Person begierigst erwartete, Luc. 2, 25. 3, 15. Joh. 1, 19. ff. 45. 4, 25. Matth. 11, 3. und alles zu ihrem Empfang in der Welt hinlänglich vorbereitet war, auch Johannes der Täufer auf göttlichen Befehl Luc. 3, 2. Joh. 1, 6. Matth. 21, 25. die Aufmerksamkeit des jüdischen Volks aufs neue rege gemacht hatte; trat endlich Jesus auf, und erklärte auf die glaubwürdigste Art, (§. 14. ) er |d182| sey der versprochene Meßias oder Christus; Matth. 16, 16. 17. 20. 26, 63. 64. Joh. 4, 25. 26. vergl. Luc. 2, 11. welche Versicherung auch seine Apostel wiederhohlten. Joh. 20, 31. 1 Joh. 2, 22. 23. Act. 2, 36. Und an ihm findet man nicht nur jene Hauptkennzeichen des Meßias, sondern Gott hat auch die Vorfälle seines Lebens so eingerichtet, daß eine grosse Menge anderer Umstände bey ihm eintraf, welche die Propheten von ihm vorausgesagt hatten, oder welche wenigstens, nach damals gewöhnlicher Auslegungsart, an dem Meßias erwartet wurden. Ps. 22, u. s. w. Vergl. §. 14. c.133. Als man zur Zeit der Kaiser Augustus und Tiberius diese Person begierigst erwartete, Luc. 2, 25. 3, 15. Joh. 1, 19. ff. 45. 4, 25. Matth. 11, 3. und alles zu ihrem Empfang in der Welt hinlänglich vorbereitet war, auch Johannes der Täufer auf göttlichen Befehl Luc. 3, 2. Joh. 1, 6. Matth. 21, 25. die Aufmerksamkeit des jüdischen Volks aufs neue rege gemacht hatte; trat endlich Jesus auf, und erklärte auf die glaubwürdigste Art, (§. 14. ) er |d182| sey der versprochene Meßias oder Christus; Matth. 16, 16. 17. 20. 26, 63. 64. Joh. 4, 25. 26. vergl. Luc. 2, 11. welche Versicherung auch seine Apostel wiederhohlten. Joh. 20, 31. 1 Joh. 2, 22. 23. Act. 2, 36. Und an ihm findet man nicht nur jene Hauptkennzeichen des Meßias, sondern Gott hat auch die Vorfälle seines Lebens so eingerichtet, daß eine grosse Menge anderer Umstände bey ihm eintraf, welche die Propheten von ihm vorausgesagt hatten, oder welche wenigstens, nach damals gewöhnlicher Auslegungsart, an dem Meßias erwartet wurden. Ps. 22, u. s. w. Vergl. §. 14. c.
134. *) Jesus war a) ein wahrer Mensch, 1 Tim. 2, 5. Hebr. 2, 6. 7. 9. 11. 17. Phil. |d183| 2, 7. von Maria, einer Jungfrau, ohne Zuthun eines Mannes, durch eine wunderthätige Wirkung Gottes, Matth. 1, 18. 20. Luc. 1, 31. 34. 35. empfangen, und gebohren; Gal. 4, 4. Röm. 1, 3. Röm. 9, 5. Luc. 2, 5. 6. 7. jedoch ohne diejenige verkehrte Disposition, mit welcher alle übrige Menschen (§. 123. 124. ) auf die Welt kommen. 1 Joh. 3, 5. Hebr. 4, 15. 7, 26. 2 Cor. 5, 21. Uebrigens aber hatte er eben so wohl eine wahre menschliche Seele, Luc. 2, 40. 52. Marc. 13, 32. Joh. 11, 33–35. Luc. 19. 41. 12, 50. Matth. 26, 37. 38. 39. als einen wahrhaftig menschlichen Leib. Hebr. 2, 14. Aber Christus war nicht ein gemeiner oder bloßer Mensch, sondern b) jener erhabenste Geist, welcher wahrer wesentlicher Gott, obgleich vom Vater verschieden (§. 54 58. ) ist, c) vereinigte sich mit dem Menschen Jesu von dessen erstem Entstehen an auf die innigste, unzertrennlichste und in ihrer Art einzige Weise, Joh. 1, 14. Hebr. 2, 14. dergestalt, daß dieser erhabenste Geist mit dem Menschen Jesu nur Einen Christus, ausmacht, (1 Cor. 8, 6. 1 Tim. 2, 5.) Hebr. 1, 3. 1 Tim. 3, 16. in welchem die Gottheit mit der Menschheit, ohne daß der wesentliche Unterschied zwischen beiden aufgehoben wäre, auf das genaueste vereiniget ist; daher sowohl die Handlungen, wozu diese beide das Ihrige beitragen, Gal. 3, 13. 1 Joh. 3, 8. Hebr. 1, 3. als auch |d184| das, was entweder der Gottheit oder der Menschheit eigen ist, dem ganzen Christus mit Recht beigelegt wird. (Röm. 9, 5.) 1 Petr. 3, 18. 1 Joh[.] 1, 7. d) Zufolge dieser innigsten Vereinigung wirket die Gottheit in und durch den Menschen Jesus stets, wann und wie es die Bestimmung des Erlösers und Oberherrn der Menschen erfordert; und eben dieser Vereinigung ist es zuzuschreiben, daß der Mensch Jesus theils an der göttlichen Würde, Majestät und Verehrung, theils an der Regierung der Welt Theil nehmen und wahrhaft göttliche Werke verrichten kann; (§. 55. 56. ) Hebr. 1, 2. 3. Phil. 2, 9. 10. 11. Eph. 1, 20–22. Matth. 28, 18. Joh. 5, 19. 21–23. 25–28. dessen allen er nicht fähig wäre, wenn er ein bloßer, obgleich noch so vollkommner Mensch wäre, oder wenn die Gottheit in ihm und durch ihn anders nicht wirkte, als sie in und durch andere Menschen, welche sie zu ihren Werkzeugen gebrauchet, z. B. die Apostel, wirket. 134. *) Jesus war a) ein wahrer Mensch, 1 Tim. 2, 5. Hebr. 2, 6. 7. 9. 11. 17. Phil. |d183| 2, 7. von Maria, einer Jungfrau, ohne Zuthun eines Mannes, durch eine wunderthätige Wirkung Gottes, Matth. 1, 18. 20. Luc. 1, 31. 34. 35. empfangen, und gebohren; Gal. 4, 4. Röm. 1, 3. Röm. 9, 5. Luc. 2, 5. 6. 7. jedoch ohne diejenige verkehrte Disposition, mit welcher alle übrige Menschen (§. 123. 124. ) auf die Welt kommen. 1 Joh. 3, 5. Hebr. 4, 15. 7, 26. 2 Cor. 5, 21. Uebrigens aber hatte er eben so wohl eine wahre menschliche Seele, Luc. 2, 40. 52. Marc. 13, 32. Joh. 11, 33–35. Luc. 19. 41. 12, 50. Matth. 26, 37. 38. 39. als einen wahrhaftig menschlichen Leib. Hebr. 2, 14. Aber Christus war nicht ein gemeiner oder bloßer Mensch, sondern b) jener erhabenste Geist, welcher wahrer wesentlicher Gott, obgleich vom Vater verschieden (§. 54 58. ) ist, c) vereinigte sich mit dem Menschen Jesu von dessen erstem Entstehen an auf die innigste, unzertrennlichste und in ihrer Art einzige Weise, Joh. 1, 14. Hebr. 2, 14. dergestalt, daß dieser erhabenste Geist mit dem Menschen Jesu nur Einen Christus, ausmacht, (1 Cor. 8, 6. 1 Tim. 2, 5.) Hebr. 1, 3. 1 Tim. 3, 16. in welchem die Gottheit mit der Menschheit, ohne daß der wesentliche Unterschied zwischen beiden aufgehoben wäre, auf das genaueste vereiniget ist; daher sowohl die Handlungen, wozu diese beide das Ihrige beitragen, Gal. 3, 13. 1 Joh. 3, 8. Hebr. 1, 3. als auch |d184| das, was entweder der Gottheit oder der Menschheit eigen ist, dem ganzen Christus mit Recht beigelegt wird. (Röm. 9, 5.) 1 Petr. 3, 18. 1 Joh[.] 1, 7. d) Zufolge dieser innigsten Vereinigung wirket die Gottheit in und durch den Menschen Jesus stets, wann und wie es die Bestimmung des Erlösers und Oberherrn der Menschen erfordert; und eben dieser Vereinigung ist es zuzuschreiben, daß der Mensch Jesus theils an der göttlichen Würde, Majestät und Verehrung, theils an der Regierung der Welt Theil nehmen und wahrhaft göttliche Werke verrichten kann; (§. 55. 56. ) Hebr. 1, 2. 3. Phil. 2, 9. 10. 11. Eph. 1, 20–22. Matth. 28, 18. Joh. 5, 19. 21–23. 25–28. dessen allen er nicht fähig wäre, wenn er ein bloßer, obgleich noch so vollkommner Mensch wäre, oder wenn die Gottheit in ihm und durch ihn anders nicht wirkte, als sie in und durch andere Menschen, welche sie zu ihren Werkzeugen gebrauchet, z. B. die Apostel, wirket.
*) So weitläuftig in der Dogmatik die Abschnitte von den Naturen Christi und deren Vereinigung zu Einer Person durch die von jeher darüber geführten Streitigkeiten geworden sind, so kann und soll doch der Volkslehrer, der zum Inhalt seiner Belehrungen nur das gemeinnützige und gemeinverständliche auszuwählen hat, sich kurz darüber fassen; und auch das wenige, was er davon sagt, muß immer genutzt werden, um Ehrfurcht für unsern Herrn und Erlöser einzuprägen, das Vertrauen auf ihn zu stärken, und uns zur Nachahmung des vollkommensten unter den Menschen anzutreiben; in welcher letzten Rücksicht auch der Satz, daß Jesus ein wahrer Mensch, wie wir, gewesen ist, in seiner wahren Wichtigkeit erscheint.
135. Die Wirkungen dieser Vereinigung sah man jedoch während des irdischen Lebens Jesu noch nicht (§. 147. i.) ununterbrochen und in ihrer ganzen Grösse, sondern nur da und in so fern, als es zu Ausführung des Geschäfts, welches der Vater ihm auf Erden auszurichten aufgetragen hatte, nothwendig war. Joh. 1, 14. Jener erhabenste Geist stieg zwar nicht, wie man |d185| sich zuweilen unschicklich ausgedrückt hat, von dem Throne der Gottheit herab, sondern blieb, auch während des Erdenlebens Jesu, unverändert bey dem Gebrauche aller ihm eigenthümlichen göttlichen Eigenschaften, und der göttlichen Macht, kraft welcher er mit dem Vater die Welt erhält und regiert, und in dem vollen Besitze und Genusse der unendlichen Herrlichkeit und Seligkeit. Aber der mit ihm vereinigte Mensch Jesus, erschien auf Erden nicht, wie er zufolge dieser Vereinigung wohl hätte thun können, mit göttlicher Macht und im Glanze göttlicher Herrlichkeit, wie er dereinst bey seiner Wiederkunft erscheinen wird, Matth. 25, 31. sondern so, wie es der Zweck seines irrdischen Lebens mit sich brachte, als ein schwacher Mensch. Phil. 2, 6. 7. Er bewies sich nicht als den Herrn über alles, sondern als einen Diener der Gottheit, Phil. 2, 7. und wollte in allen Stücken, die Sünde ausgenommen, seinen Brüdern gleich seyn. Hebr. 2, 17. Ja er wählte sogar ein Leben unter solchen Umständen, welche selbst unter Menschen für niedrig und armselig gehalten werden, Matth. 8, 20, 2 Cor. 8, 9 und endigte es durch die schmähligste Todesart. Phil. 2, 8. Hebr. 12, 2.135. Die Wirkungen dieser Vereinigung sah man jedoch während des irdischen Lebens Jesu noch nicht (§. 147. i.) ununterbrochen und in ihrer ganzen Grösse, sondern nur da und in so fern, als es zu Ausführung des Geschäfts, welches der Vater ihm auf Erden auszurichten aufgetragen hatte, nothwendig war. Joh. 1, 14. Jener erhabenste Geist stieg zwar nicht, wie man |d185| sich zuweilen unschicklich ausgedrückt hat, von dem Throne der Gottheit herab, sondern blieb, auch während des Erdenlebens Jesu, unverändert bey dem Gebrauche aller ihm eigenthümlichen göttlichen Eigenschaften, und der göttlichen Macht, kraft welcher er mit dem Vater die Welt erhält und regiert, und in dem vollen Besitze und Genusse der unendlichen Herrlichkeit und Seligkeit. Aber der mit ihm vereinigte Mensch Jesus, erschien auf Erden nicht, wie er zufolge dieser Vereinigung wohl hätte thun können, mit göttlicher Macht und im Glanze göttlicher Herrlichkeit, wie er dereinst bey seiner Wiederkunft erscheinen wird, Matth. 25, 31. sondern so, wie es der Zweck seines irrdischen Lebens mit sich brachte, als ein schwacher Mensch. Phil. 2, 6. 7. Er bewies sich nicht als den Herrn über alles, sondern als einen Diener der Gottheit, Phil. 2, 7. und wollte in allen Stücken, die Sünde ausgenommen, seinen Brüdern gleich seyn. Hebr. 2, 17. Ja er wählte sogar ein Leben unter solchen Umständen, welche selbst unter Menschen für niedrig und armselig gehalten werden, Matth. 8, 20, 2 Cor. 8, 9 und endigte es durch die schmähligste Todesart. Phil. 2, 8. Hebr. 12, 2.
136. Jesus a) leistete den von Gott den Menschen vorgeschriebenen Gesetzen den allervollkommensten Gehorsam, z. B. Matth. 4, 4. 7. 10. Luc. 2, 51. so daß er sich nie ei|d186|ner Uebertretung derselben schuldig machte, 1 Joh. 3, 5. sondern ganz unsträflich war, und die Tugend eben so vollkommen ausübte, als er sie lehrte. Nicht weniger b) erfüllte er in dem ihm aufgetragenen Geschäfte *) den Willen seines Vaters, der ihn gesandt hatte, Joh. 4, 34. 8, 28. 29. 17, 4. Phil. 2, 8. erkannte diesen für die Richtschnur seines Verhaltens, Joh. 5, 30. 6, 38. ergab sich in denselben willig, Luc. 22, 42. Hebr. 5, 7. 8. und bewies dies besonders durch einen freudigen, alle Tugenden in sich schliessenden, Gehorsam in Uebernehmung theils der grossen Leiden, die er für die Menschen zu erdulden hatte, Phil. 2, 8. 1 Petr. 2, 21. 22. 23. theils aller übrigen, mühevollen und unangenehmen, Umstände während seines ganzen Lebens, ohne welche die Absicht seiner Sendung nicht würde haben erreicht |d187| werden können; wozu auch die Unterwerfung unter die positiven mosaischen Gesetze gehörte, Gal. 4, 4. Luc. 2, 21. weil jene Absicht es mit sich brachte, daß er als ein Jude gebohren ward und lebte. c) Hierdurch gab er nicht nur das erhabenste Beispiel der vollständigsten menschlichen Tugend, Röm. 13, 14. Phil. 2, 5. welches diejenige, welche an den Früchten seiner Erlösung Antheil haben wollen, zur Nachahmung verpflichtet, 2 Cor. 5, 15, 1 Petr. 2, 24. vergl. 21, 22. 1 Joh. 2, 6. sondern diese vollkommene Heiligkeit war auch nöthig, wenn durch seine Erduldung der Leiden die Erlösung der Menschen bewirkt werden sollte. Hebr. 7, 26. 27. Und in sofern ist der Gehorsam Christi uns sehr tröstlich. Röm. 5, 18. 19.136. Jesus a) leistete den von Gott den Menschen vorgeschriebenen Gesetzen den allervollkommensten Gehorsam, z. B. Matth. 4, 4. 7. 10. Luc. 2, 51. so daß er sich nie ei|d186|ner Uebertretung derselben schuldig machte, 1 Joh. 3, 5. sondern ganz unsträflich war, und die Tugend eben so vollkommen ausübte, als er sie lehrte. Nicht weniger b) erfüllte er in dem ihm aufgetragenen Geschäfte *) den Willen seines Vaters, der ihn gesandt hatte, Joh. 4, 34. 8, 28. 29. 17, 4. Phil. 2, 8. erkannte diesen für die Richtschnur seines Verhaltens, Joh. 5, 30. 6, 38. ergab sich in denselben willig, Luc. 22, 42. Hebr. 5, 7. 8. und bewies dies besonders durch einen freudigen, alle Tugenden in sich schliessenden, Gehorsam in Uebernehmung theils der grossen Leiden, die er für die Menschen zu erdulden hatte, Phil. 2, 8. 1 Petr. 2, 21. 22. 23. theils aller übrigen, mühevollen und unangenehmen, Umstände während seines ganzen Lebens, ohne welche die Absicht seiner Sendung nicht würde haben erreicht |d187| werden können; wozu auch die Unterwerfung unter die positiven mosaischen Gesetze gehörte, Gal. 4, 4. Luc. 2, 21. weil jene Absicht es mit sich brachte, daß er als ein Jude gebohren ward und lebte. c) Hierdurch gab er nicht nur das erhabenste Beispiel der vollständigsten menschlichen Tugend, Röm. 13, 14. Phil. 2, 5. welches diejenige, welche an den Früchten seiner Erlösung Antheil haben wollen, zur Nachahmung verpflichtet, 2 Cor. 5, 15, 1 Petr. 2, 24. vergl. 21, 22. 1 Joh. 2, 6. sondern diese vollkommene Heiligkeit war auch nöthig, wenn durch seine Erduldung der Leiden die Erlösung der Menschen bewirkt werden sollte. Hebr. 7, 26. 27. Und in sofern ist der Gehorsam Christi uns sehr tröstlich. Röm. 5, 18. 19.
*) Von den eben so mannichfaltigen als großen Verdiensten Jesu um das menschliche Geschlecht müssen die Christen ausführlich und genau unterrichtet werden, und zwar nicht nur von denen, die er um uns durch sein Leiden und Sterben hat, sondern auch von denen, welche er durch sein ganzes Leben und durch die Führung seines Lehramts sich um uns erwarb. Durchgehends ist er als unser großer Wohlthäter, als der Gegenstand unsrer innigsten Liebe, Dankbarkeit und Verehrung, und, mit gehörigen Einschränkungen, als Muster der Nachahmung vorzustellen.
137. Als Jesus a) unter entfernteren Vorbereitungen das Alter erreicht hatte, in welchem er schicklich einen Lehrer vorstellen konnte, Luc. 3, 23. und nachdem noch einige nähere Zubereitungen theils unter dem Volke, Joh. 1, 6. 7. 19–34. Matth. 3, 1–12. theils mit Jesu selbst, Matth. 3, 13–17. 4, 1–11. vorhergegangen waren, und er mit Lehr- und Wunder-Gaben, mehr als irgend ein göttlicher Gesandter vor ihm, ja ohne Maas, ausgerüstet, und dadurch zu seinem Amte gleichsam eingeweihet worden war; Act[.] 10, 38. Joh. 3, 34. 35. Luc. 3, 22. 4, 1. 14. Matth. 12, 28. trat |d188| er b) sein öffentliches Lehramt an. Matth. 4, 17. Marc. 1, 14. 15. Er behauptete von sich selbst, daß er ein ausserordentlicher göttlicher Lehrer, (Prophet) und unter diesen der größte, sey. (§. 13. ) Seine Zeitgenossen erkannten auch seine Vorzüge vor andern Lehrern, Matth. 7, 28 29. Luc. 4, 22. 7, 16. Joh. 6, 14. 7, 31. 46. 3, 2. Matth. 9, 8. Marc. 1, 27. Joh. 9, 32. 33. 11, 47. 48. und seine Apostel setzten sie nachher noch mehr auseinander . Joh. 1, 9. 17. 18. vergl. 3, 31. ff. Hebr. 1, 1. 2, 1–4. Die Wahrheit seiner Aussage von seiner göttlichen Sendung bestätigte er c) durch eine Reihe von Wundern (§. 14. e.) welche die Aufmerksamkeit des Volks wecken, und seinen Versicherungen Glauben verschaffen konnten. Nie verrichtete er sie bloß zur Schau, noch brauchte er seine Wunderkraft um sich selbst Vortheile, Bequemlichkeit und Sicherheit zu verschaffen. Matth. 4, 3. 6. 12, 38. 39. 16, 1–5. Joh. 6, 30–32. 8, 59. Und obgleich seine Wunder fast alle von der Art waren, daß sie zur Verminderung des menschlichen Elendes unter seinen Zeitgenossen gereichten, so war doch ihre eigentliche Absicht, die Bestätigung seiner göttlichen Sendung.137. Als Jesus a) unter entfernteren Vorbereitungen das Alter erreicht hatte, in welchem er schicklich einen Lehrer vorstellen konnte, Luc. 3, 23. und nachdem noch einige nähere Zubereitungen theils unter dem Volke, Joh. 1, 6. 7. 19–34. Matth. 3, 1–12. theils mit Jesu selbst, Matth. 3, 13–17. 4, 1–11. vorhergegangen waren, und er mit Lehr- und Wunder-Gaben, mehr als irgend ein göttlicher Gesandter vor ihm, ja ohne Maas, ausgerüstet, und dadurch zu seinem Amte gleichsam eingeweihet worden war; Act[.] 10, 38. Joh. 3, 34. 35. Luc. 3, 22. 4, 1. 14. Matth. 12, 28. trat |d188| er b) sein öffentliches Lehramt an. Matth. 4, 17. Marc. 1, 14. 15. Er behauptete von sich selbst, daß er ein ausserordentlicher göttlicher Lehrer, (Prophet) und unter diesen der größte, sey. (§. 13. ) Seine Zeitgenossen erkannten auch seine Vorzüge vor andern Lehrern, Matth. 7, 28 29. Luc. 4, 22. 7, 16. Joh. 6, 14. 7, 31. 46. 3, 2. Matth. 9, 8. Marc. 1, 27. Joh. 9, 32. 33. 11, 47. 48. und seine Apostel setzten sie nachher noch mehr auseinander . Joh. 1, 9. 17. 18. vergl. 3, 31. ff. Hebr. 1, 1. 2, 1–4. Die Wahrheit seiner Aussage von seiner göttlichen Sendung bestätigte er c) durch eine Reihe von Wundern (§. 14. e.) welche die Aufmerksamkeit des Volks wecken, und seinen Versicherungen Glauben verschaffen konnten. Nie verrichtete er sie bloß zur Schau, noch brauchte er seine Wunderkraft um sich selbst Vortheile, Bequemlichkeit und Sicherheit zu verschaffen. Matth. 4, 3. 6. 12, 38. 39. 16, 1–5. Joh. 6, 30–32. 8, 59. Und obgleich seine Wunder fast alle von der Art waren, daß sie zur Verminderung des menschlichen Elendes unter seinen Zeitgenossen gereichten, so war doch ihre eigentliche Absicht, die Bestätigung seiner göttlichen Sendung.
138. Sein Unterricht, der sich bloß auf Religionslehren einschränkte, war theils ein öffentlicher, theils ein vertrauter. Oeffentlich |d189| Joh. 18, 20. trug er dem Volk seine Lehre so vor, wie es dessen geringer Fassungskraft, und damaligen nächsten Bedürfnissen am angemessensten war; also nicht nur in hohem Grade populär, durchaus praktisch, mit größter Autorität, ohne Menschenfurcht oder Menschengefälligkeit, mit einer die Herzen einnehmenden natürlichen Beredsamkeit, mit Benutzung der schicklichsten Gelegenheiten; sondern auch sinnlich und meist in Bildern, mit weiser Herablassung zu der schwachen Denkungsart seiner Palästinischen Zuhörer, und zu den ihnen geläufigen Beweisarten etc. in der den Juden gewöhnlichen Religionssprache, und mit liebreicher Schonung solcher Vorurtheile, die entweder nicht mit einemmale weggeräumet werden konnten, oder nicht nothwendig schädliche praktische Folgen hatten.138. Sein Unterricht, der sich bloß auf Religionslehren einschränkte, war theils ein öffentlicher, theils ein vertrauter. Oeffentlich |d189| Joh. 18, 20. trug er dem Volk seine Lehre so vor, wie es dessen geringer Fassungskraft, und damaligen nächsten Bedürfnissen am angemessensten war; also nicht nur in hohem Grade populär, durchaus praktisch, mit größter Autorität, ohne Menschenfurcht oder Menschengefälligkeit, mit einer die Herzen einnehmenden natürlichen Beredsamkeit, mit Benutzung der schicklichsten Gelegenheiten; sondern auch sinnlich und meist in Bildern, mit weiser Herablassung zu der schwachen Denkungsart seiner Palästinischen Zuhörer, und zu den ihnen geläufigen Beweisarten etc. in der den Juden gewöhnlichen Religionssprache, und mit liebreicher Schonung solcher Vorurtheile, die entweder nicht mit einemmale weggeräumet werden konnten, oder nicht nothwendig schädliche praktische Folgen hatten.
139. Er unterwies aber seine Zuhörer vornehmlich in den Lehren a) von Gott und dessen allgemeinen Menschenliebe, von der Vorsehung, von dem Zustande der Vergeltung nach dem Tode, und b) noch ausführlicher von den Pflichten ächter Gottesverehrer, besonders der Menschenliebe, von den Bewegungsgründen zur Ausübung dieser Pflichten, von seiner Meßianischen Würde, von der durch ihn zu veranstaltenden Religionsverfassung, (dem Reiche Gottes), von der Absicht seiner Sendung, und von der Nothwendigkeit ihm zu glauben, ihn für den von |d190| Gott verheissenen Erretter zu erkennen, und ein festes Vertrauen in ihn zu setzen; womit er die Widerlegung der unter dem Volk herrschenden praktischen Vorurtheile verband. Ausserdem c) gab er auch, so weit es die Fähigkeit der Zuhörer erlaubte, einen vorläufigen Unterricht von der himmlischen Würde seiner Person, von den grossen Absichten und Wirkungen seines bevorstehenden gewaltsamen Todes, und von der Abschaffung des mosaischen Gesetzes, und der zu erwartenden Einführung einer allgemeinen geistigen Religion; von welchen Dingen jedoch eine ganz richtige und vollständige Vorstellung nicht wohl vor seinem Tode und seiner Auferstehung möglich war, daher es seinen Aposteln vorbehalten blieb, hierüber, ja überhaupt über die gesammte Religionslehre, genauere und ausführlichere Belehrungen zu ertheilen. Inzwischen arbeitete Jesus, während seines Lehramtes, ihnen vor.139. Er unterwies aber seine Zuhörer vornehmlich in den Lehren a) von Gott und dessen allgemeinen Menschenliebe, von der Vorsehung, von dem Zustande der Vergeltung nach dem Tode, und b) noch ausführlicher von den Pflichten ächter Gottesverehrer, besonders der Menschenliebe, von den Bewegungsgründen zur Ausübung dieser Pflichten, von seiner Meßianischen Würde, von der durch ihn zu veranstaltenden Religionsverfassung, (dem Reiche Gottes), von der Absicht seiner Sendung, und von der Nothwendigkeit ihm zu glauben, ihn für den von |d190| Gott verheissenen Erretter zu erkennen, und ein festes Vertrauen in ihn zu setzen; womit er die Widerlegung der unter dem Volk herrschenden praktischen Vorurtheile verband. Ausserdem c) gab er auch, so weit es die Fähigkeit der Zuhörer erlaubte, einen vorläufigen Unterricht von der himmlischen Würde seiner Person, von den grossen Absichten und Wirkungen seines bevorstehenden gewaltsamen Todes, und von der Abschaffung des mosaischen Gesetzes, und der zu erwartenden Einführung einer allgemeinen geistigen Religion; von welchen Dingen jedoch eine ganz richtige und vollständige Vorstellung nicht wohl vor seinem Tode und seiner Auferstehung möglich war, daher es seinen Aposteln vorbehalten blieb, hierüber, ja überhaupt über die gesammte Religionslehre, genauere und ausführlichere Belehrungen zu ertheilen. Inzwischen arbeitete Jesus, während seines Lehramtes, ihnen vor.
140. Seinen vertrauteren Freunden, die er in seiner Schule zu künftigen allgemeinen Religionslehrern für die Welt bildete, gab er über die erwähnten Wahrheiten noch näheren Unterricht, erklärte ihnen was sie bey dem öffentlichen Vortrage nicht recht gefaßt hatten, Marc. 4, 10. 11, 34. entdeckte ihnen ihre künftige Bestimmung, versicherte sie, daß er ihnen noch nicht alles, was sie zu wissen hätten, jetzt vortragen könne, versprach ihnen aber dabey den |d191| heiligen Geist zum Beistande (§. 15. d. e.) der sie nicht nur an alles Gehörte erinnern, sondern auch in dem ganzen Umfange der Religionswahrheiten weiter unterrichten solle. Joh. 14, 26. 16, 12. 13. 14. 140. Seinen vertrauteren Freunden, die er in seiner Schule zu künftigen allgemeinen Religionslehrern für die Welt bildete, gab er über die erwähnten Wahrheiten noch näheren Unterricht, erklärte ihnen was sie bey dem öffentlichen Vortrage nicht recht gefaßt hatten, Marc. 4, 10. 11, 34. entdeckte ihnen ihre künftige Bestimmung, versicherte sie, daß er ihnen noch nicht alles, was sie zu wissen hätten, jetzt vortragen könne, versprach ihnen aber dabey den |d191| heiligen Geist zum Beistande (§. 15. d. e.) der sie nicht nur an alles Gehörte erinnern, sondern auch in dem ganzen Umfange der Religionswahrheiten weiter unterrichten solle. Joh. 14, 26. 16, 12. 13. 14.
141. a) Christus selbst und seine Apostel versichern, und lernbegierige Aufmerksamkeit auf die weisen Absichten Gottes bey der Anordnung des ganzen Lebens und der Schicksale Jesu leitet uns gleichfalls darauf, daß der Zweck seiner Sendung in die Welt nicht einzig und allein gewesen sey, seine fürtrefliche Lehre vorzutragen, zu empfehlen und zu bestätigen. Die letzte Periode seines niedrigen Lebens auf Erden, welche sein Leiden und Sterben begreift*) , ist |d192| noch in andern Rücksichten höchst merkwürdig und eröfnet uns neue Aussichten. b) Sie fieng sich mit einer ausserordentlich heftigen Angst an, welche, wenn alle Umstände zusammen genommen werden, und wenn man die sonstige Seelengrösse und Edelmuth Jesu bedenkt, kaum aus solchen Ursachen befriedigend hergeleitet werden kann, die auch bey jedem andern frommen Leidenden unter änlichen Umständen statt haben könnten; Matth[.] 26, 37–44. Luc. 22, 41–44. vergl. Hebr. 5, 7. wodurch wenigstens unsere Wißbegierde, ob die Bibel über die eigentliche Beschaffenheit und die Absicht der Leiden Jesu keine weitere Aufschlüße gebe, vorläufig gereizt und unsere Aufmerksamkeit gespannt werden muß. Nach vielen ausgestandenen Leiden endigte er zuletzt sein Leben durch einen gewaltsamen und schmälichen Tod am Kreuze: worauf er bis zum dritten Tage tod im Grabe blieb. Diese seine Leiden und seinen Tod übernahm er unschuldig, (§. 136. ) Luc. 23, 14. 15. Matth. 27, |d193| 24. 4. 2 Cor. 5, 21. 1 Petr. 2, 21. 22. 3, 18. ganz freiwillig, Matth. 16, 21–24. Joh. 13, 1. 21–33. 14, 31. 18, 1–8. nach dem ewigen Rathschlusse Gottes, (§. 128. ) aus großmüthiger Liebe zu uns. Joh. 15, 12. 31. Denn c) sie zweckten ab zu unserm Besten, und wurden für uns erduldet, Luc. 22, 19. 20. Joh. 10, 15. Röm. 5, 6–8. 2 Cor. 5, 14. 15. Tit. 2, 14. Hebr. 2, 9. und waren gleichsam das Lösegeld für uns, das ist dasjenige, wodurch wir von dem größten Unglücke befreiet, und erlöset wurden; Matth. 20, 28. 1 Tim. 2, 6. Hebr. 9, 12. daher die Bibel unsre Erlösung ganz bestimmt dem gewaltsamen Tode Jesu zuschreibt. Röm. 5, 8. 9. 10. Ebr. 9, 12. 1 Petr. 1, 18. 19.141. a) Christus selbst und seine Apostel versichern, und lernbegierige Aufmerksamkeit auf die weisen Absichten Gottes bey der Anordnung des ganzen Lebens und der Schicksale Jesu leitet uns gleichfalls darauf, daß der Zweck seiner Sendung in die Welt nicht einzig und allein gewesen sey, seine fürtrefliche Lehre vorzutragen, zu empfehlen und zu bestätigen. Die letzte Periode seines niedrigen Lebens auf Erden, welche sein Leiden und Sterben begreift*) , ist |d192| noch in andern Rücksichten höchst merkwürdig und eröfnet uns neue Aussichten. b) Sie fieng sich mit einer ausserordentlich heftigen Angst an, welche, wenn alle Umstände zusammen genommen werden, und wenn man die sonstige Seelengrösse und Edelmuth Jesu bedenkt, kaum aus solchen Ursachen befriedigend hergeleitet werden kann, die auch bey jedem andern frommen Leidenden unter änlichen Umständen statt haben könnten; Matth[.] 26, 37–44. Luc. 22, 41–44. vergl. Hebr. 5, 7. wodurch wenigstens unsere Wißbegierde, ob die Bibel über die eigentliche Beschaffenheit und die Absicht der Leiden Jesu keine weitere Aufschlüße gebe, vorläufig gereizt und unsere Aufmerksamkeit gespannt werden muß. Nach vielen ausgestandenen Leiden endigte er zuletzt sein Leben durch einen gewaltsamen und schmälichen Tod am Kreuze: worauf er bis zum dritten Tage tod im Grabe blieb. Diese seine Leiden und seinen Tod übernahm er unschuldig, (§. 136. ) Luc. 23, 14. 15. Matth. 27, |d193| 24. 4. 2 Cor. 5, 21. 1 Petr. 2, 21. 22. 3, 18. ganz freiwillig, Matth. 16, 21–24. Joh. 13, 1. 21–33. 14, 31. 18, 1–8. nach dem ewigen Rathschlusse Gottes, (§. 128. ) aus großmüthiger Liebe zu uns. Joh. 15, 12. 31. Denn c) sie zweckten ab zu unserm Besten, und wurden für uns erduldet, Luc. 22, 19. 20. Joh. 10, 15. Röm. 5, 6–8. 2 Cor. 5, 14. 15. Tit. 2, 14. Hebr. 2, 9. und waren gleichsam das Lösegeld für uns, das ist dasjenige, wodurch wir von dem größten Unglücke befreiet, und erlöset wurden; Matth. 20, 28. 1 Tim. 2, 6. Hebr. 9, 12. daher die Bibel unsre Erlösung ganz bestimmt dem gewaltsamen Tode Jesu zuschreibt. Röm. 5, 8. 9. 10. Ebr. 9, 12. 1 Petr. 1, 18. 19.
*) Die Absicht und die Früchte der Leiden und des Todes Jesu sind weder einzig und allein auf die Vergebung der Sünden einzuschränken, aber noch weniger ist dieser wichtige Nutzen derselben den Christen aus den Augen zu rücken. Nur muß bey der Betrachtung dieses Zwecks des Leidens und Sterbens Jesu theils unterschieden werden, nicht nur die simple Lehre der Bibel von dem, was spekulirende Theologen wohlmeinend hinzugesetzt haben, sondern auch, was die Bibel ganz deutlich und oft lehrt von dem, was nicht alle Wahrheitsuchende Verehrer derselben mit gleicher Klarheit in ihr sehen: durch welche Unterschei|d192*| dung die Ueberzeugung, indem man stufenweis vom deutlichen zum schwehrern fortschreitet, z. B. §. 142. 143. 144. erleichtert, und zugleich verhütet wird, daß kein Schriftbeweis weiter als seine Beweiskraft reicht, ausgedehnet werde; theils muß diese ganze Lehre so behandelt werden, daß der Christ nicht weniger Antriebe zur christlichen Tugend und Frömmigkeit, als Gründe zur Beruhigung in ihr finde.
142. Es war aber der Zweck seines Todes A) nicht nur daß er a) das erhabenste Beispiel der Standhaftigkeit und Geduld uns gäbe, (§. 136. ) b) daß er, aus eigner Empfindung des größten Kummers und der äussersten Leiden, lernte, wie es seinen leidenden Brüdern zu Muthe sey, und daß er also zu Führung seines himmlischen Geschäfts, der Besorgung der Seligkeit der Menschen, (§. 148. ) vorbereitet, Hebr. 2, 17. 18. 4, 15. und zu demselben gleichsam eingeweihet würde. Hebr. 2, 10. 5, 9. c) Daß er seine ganze Lehre mit seinem Blute versiegelte, 1 Tim. 6, 13. und besonders d) die göttliche |d194| Zusage, daß alle, welche in die von Jesu vorgeschriebene Ordnung sich begeben, Vergebung der Sünden und die ewige Seligkeit erhalten sollen, bestätigte, und gleichsam durch Darbringung eines Bundesopfers (vergl. 1 Mos. 15, 8–18. 2 Mos. 24, 3–8.) unwiderruflich machte, Hebr. 9, 15–20. 23. und uns solchergestalt ein Recht, Vergebung der Sünde und die Seligkeit ganz zuversichtlich von Gott zu erwarten, erwürbe; zugleich aber auch uns zur Erfüllung unsrer Pflicht aufs kräftigste verbände; e) daß er allen fernern Opferdienst (und mithin auch die ganze jüdische Religionsverfassung Hebr. 7, 11. 10, 8.) für unnütz und abgeschaft erklärte, Hebr. 8, 6–13. 9, 12. 10, 1–18. 7, 15–19. und die Menschen, die damals allgemein an Opfer gewöhnt waren und durch diese die Gottheit zu versöhnen hoffeten, von denselben abzöge, und statt des Opferdienstes eine geistige Religion gründete, vergl. Röm. 12, 1. 2. Hebr. 13, 13. 16. Joh. 4, 22–24. folglich auch f) den bisherigen Unterschied zwischen Juden und Heiden aufhöbe; Eph. 2, 13–19. Col. 1, 20. g) daß wir den allerstärksten Beweis dadurch bekämen, sowohl von der unendlichen Liebe Gottes gegen uns, der seines eingebohrnen Sohnes nicht verschonet, sondern ihn zu unserm Besten, zu Erreichung der erwähnten Zwecke, solche Leiden und den Tod erdulden lassen, Joh. 3, 16. Röm. 5, 8. 1 Joh. 4, 10. |d195| als auch von der unaussprechlichen Liebe Christi, Röm. 5, 6. 7. Joh. 15, 12. 13. der um unsertwillen dieses alles freiwillig übernommen; welches uns theils zur dankbarsten Gegenliebe, zum willigen Gehorsam, und zum unabläßigen Eifer in der Nachahmung Christi antreiben, Joh. 15, 12–14. 1 Cor. 6, 20. 7, 23. Eph. 4, 32. 5, 1. 2. Col. 1, 21. 22. Tit. 2, 14. Hebr. 9, 14. 1 Petr. 1, 15–19. 2, 24. theils das festeste Vertrauen auf Gott, und eine unerschütterliche Hofnung der höchsten für uns möglichen Glückseligkeit gründen soll. Röm. 5, 9. 10. 8, 31–39. – – Sondern B) wir können uns auch über dies alles noch aus der Bibel gewissenhaft überzeugen, daß der strafwürdige, aber sich bessernde, Sünder nicht nur die Gewißheit der Begnadigung, sondern auch die Begnadigung selbst dem Leiden und Tode Christi zu verdanken habe.142. Es war aber der Zweck seines Todes A) nicht nur daß er a) das erhabenste Beispiel der Standhaftigkeit und Geduld uns gäbe, (§. 136. ) b) daß er, aus eigner Empfindung des größten Kummers und der äussersten Leiden, lernte, wie es seinen leidenden Brüdern zu Muthe sey, und daß er also zu Führung seines himmlischen Geschäfts, der Besorgung der Seligkeit der Menschen, (§. 148. ) vorbereitet, Hebr. 2, 17. 18. 4, 15. und zu demselben gleichsam eingeweihet würde. Hebr. 2, 10. 5, 9. c) Daß er seine ganze Lehre mit seinem Blute versiegelte, 1 Tim. 6, 13. und besonders d) die göttliche |d194| Zusage, daß alle, welche in die von Jesu vorgeschriebene Ordnung sich begeben, Vergebung der Sünden und die ewige Seligkeit erhalten sollen, bestätigte, und gleichsam durch Darbringung eines Bundesopfers (vergl. 1 Mos. 15, 8–18. 2 Mos. 24, 3–8.) unwiderruflich machte, Hebr. 9, 15–20. 23. und uns solchergestalt ein Recht, Vergebung der Sünde und die Seligkeit ganz zuversichtlich von Gott zu erwarten, erwürbe; zugleich aber auch uns zur Erfüllung unsrer Pflicht aufs kräftigste verbände; e) daß er allen fernern Opferdienst (und mithin auch die ganze jüdische Religionsverfassung Hebr. 7, 11. 10, 8.) für unnütz und abgeschaft erklärte, Hebr. 8, 6–13. 9, 12. 10, 1–18. 7, 15–19. und die Menschen, die damals allgemein an Opfer gewöhnt waren und durch diese die Gottheit zu versöhnen hoffeten, von denselben abzöge, und statt des Opferdienstes eine geistige Religion gründete, vergl. Röm. 12, 1. 2. Hebr. 13, 13. 16. Joh. 4, 22–24. folglich auch f) den bisherigen Unterschied zwischen Juden und Heiden aufhöbe; Eph. 2, 13–19. Col. 1, 20. g) daß wir den allerstärksten Beweis dadurch bekämen, sowohl von der unendlichen Liebe Gottes gegen uns, der seines eingebohrnen Sohnes nicht verschonet, sondern ihn zu unserm Besten, zu Erreichung der erwähnten Zwecke, solche Leiden und den Tod erdulden lassen, Joh. 3, 16. Röm. 5, 8. 1 Joh. 4, 10. |d195| als auch von der unaussprechlichen Liebe Christi, Röm. 5, 6. 7. Joh. 15, 12. 13. der um unsertwillen dieses alles freiwillig übernommen; welches uns theils zur dankbarsten Gegenliebe, zum willigen Gehorsam, und zum unabläßigen Eifer in der Nachahmung Christi antreiben, Joh. 15, 12–14. 1 Cor. 6, 20. 7, 23. Eph. 4, 32. 5, 1. 2. Col. 1, 21. 22. Tit. 2, 14. Hebr. 9, 14. 1 Petr. 1, 15–19. 2, 24. theils das festeste Vertrauen auf Gott, und eine unerschütterliche Hofnung der höchsten für uns möglichen Glückseligkeit gründen soll. Röm. 5, 9. 10. 8, 31–39. – – Sondern B) wir können uns auch über dies alles noch aus der Bibel gewissenhaft überzeugen, daß der strafwürdige, aber sich bessernde, Sünder nicht nur die Gewißheit der Begnadigung, sondern auch die Begnadigung selbst dem Leiden und Tode Christi zu verdanken habe.
143. Nämlich, a) aus weiser Güte (§. 50. 104. ) wollte Gott, daß auf Sünden unausbleiblich Strafen, und zwar nicht nur natürliche, (§. 106. ) sondern auch in jener Welt positive, (§. 108. 109. ) folgen sollten, durch welche der Sünder zugleich von den positiven Belohnungen jenes Lebens, (§. 102. ) die er etwa für die von ihm doch auch zuweilen verrichteten guten Handlungen hätte hoffen mögen, ausgeschlossen seyn, und selbst im Genusse der natür|d196|lichen guten Folgen seiner etwa vollbrachten guten Handlungen gestört werden mußte. b) Wäre nun Christus nicht für uns gestorben, so würde der Sünder, hätte er auch gleich seine Vergehungen bereuet, sich gebessert, den gestifteten Schaden möglichst gut gemacht, und die Vorschriften der Religion Jesu nach seinem besten Vermögen künftig zu befolgen sich bestrebt, dennoch nicht von allen den Strafenvorherbegangener Sünden, von welchen wir nun durch Christum befreiet worden sind, haben frei ausgehen, mithin auch nicht diejenige ganze Glückseligkeit, die wir nunmehr hoffen dürfen, haben erlangen können. c) Zwar ist α) wahr, daß ein Theil der natürlichen Strafen, der Natur der Sache nach, unabänderlich ist, und also auch selbst durch Christi Erlösung nicht hat aufgehoben werden können, (§. 103. 106. 111. ) z. B. das kränkende Bewußtseyn einmal unrecht und seiner Pflicht und Bestimmung entgegen gehandelt zu haben, die durch Sündigen verursachte Versäumniß in dem Geschäfte unsrer Vervollkommung, das Bewußtseyn, daß man auf einer höheren Stufe der Vollkommenheit jetzt stehen würde, wenn man nicht gesündiget hätte, u. s. w. Auch β) muß man gestehen, daß die Aufhebung oder Milderung eines andern Theils der natürlichen Strafen, als eine natürliche Folge der Besserung, und der durch Christum erlangten höchsten Gewißheit der unermeßlichen Liebe und Gnade Gottes gegen |d197| die sich bessernden Sünder, betrachtet werden könne. Dahin rechnen wir nicht nur, daß z. B. die ängstigende Furcht vor Strafen und vor dem Richter aufhört, sondern auch, daß die schmerzhafte Empfindung derjenigen (keinesweges aufgehobenen) natürlichen Strafen, welche sich auf den äussern Zustand des Menschen in diesem Leben beziehen, (§. 106. ) ungemein dadurch gemildert wird, daß der Gebesserte, der durch Christum Gott als seinen liebevollen Vater kennengelernt hat, innigst überzeugt ist, sie seyn nicht Beweise des fortdauernden Misfallens eines erzürnten furchtbaren Richters an ihm und seinen vormaligen Gesinnungen und Handlungen, sondern vielmehr für ihn und andere wohlthätige (§. 104. 105. ) Einrichtungen. Allein d) die nur gedachte Befreiung von aller Furcht und die an deren Stelle tretende Beruhigung, selbst unter schmerzhaften Empfindungen gewisser Folgen der Sünde, wird doch vollständiger, wenn der Mensch sich überzeuget hat, daß Gott insonderheit um Christi willen denenjenigen, welche in der vorgeschriebenen Ordnung an der Erlösung theilnehmen, alle Strafen, die nur, ihrer Natur nach, erlaßen werden können, und vornehmlich e) die angedroheten positiven Strafen jenes Lebens erläßt, und folglich, (§. 48. a.) vermöge seiner höchsten Güte, sie auch f) an den durch positive Veranstaltung zu bewirkenden Freuden jenes Lebens, (§. 102. ) wovon sie durch die Nothwen|d198|digkeit positive Strafen zu erdulden sonst ausgeschloßen geblieben wären, (oben a.) Antheil nehmen läßt, wodurch g) selbst der Genuß der natürlichen guten Folgen der guten Handlungen des Gebesserten erhöhet wird. – – Daß wir dieses alles Christo und seinem bis zum Tode am Kreuze dem Vater geleisteten Gehorsam zu verdanken haben, lehren die Stellen der Bibel, in welchen es heißt, Christus sey um unsrer Sünde willen gestorben, Röm. 4, 25. 1 Cor. 15, 3. 1 Petr. 3, 18. Jes. 53, 5. er habe sein Blut vergossen zur Vergebung der Sünden, Matth. 26, 28. Eph. 1, 7. vergl. Marc. 3, 29. oder, um uns von Sünden zu reinigen, Hebr. 1, 3. vergl. Ps. 51, 4. 2 Petr. 1, 9. er habe die Sünden der Menschen versöhnt und dafür gebüßet, Röm. 3, 25. Hebr. 2, 17. 1 Joh. 2, 2. 4, 10. vergl. Kap. 1, 7. durch ihn seyn die Menschen gerechtfertiget d. i. begnadiget, Röm. 3, 24. 5, 9. 2 Cor. 5, 21. (§. 163. ) und mit Gott versöhnt, welcher ihre Sünden ihnen nicht zurechne, d. i. vergl. Röm. 4, 7. 8. sie um derselben willen nicht strafe, 2 Cor. 5, 18. 19. Röm. 5, 10. 11. er sey für uns gestorben, damit wir nicht verlohren gehen, sondern ewig glücklich werden möchten. Joh. 3, 15. 16. Hierdurch erhält nun auch der Sinn der oben §. 141. angezogenen Stellen seine nähere Bestimmung.143. Nämlich, a) aus weiser Güte (§. 50. 104. ) wollte Gott, daß auf Sünden unausbleiblich Strafen, und zwar nicht nur natürliche, (§. 106. ) sondern auch in jener Welt positive, (§. 108. 109. ) folgen sollten, durch welche der Sünder zugleich von den positiven Belohnungen jenes Lebens, (§. 102. ) die er etwa für die von ihm doch auch zuweilen verrichteten guten Handlungen hätte hoffen mögen, ausgeschlossen seyn, und selbst im Genusse der natür|d196|lichen guten Folgen seiner etwa vollbrachten guten Handlungen gestört werden mußte. b) Wäre nun Christus nicht für uns gestorben, so würde der Sünder, hätte er auch gleich seine Vergehungen bereuet, sich gebessert, den gestifteten Schaden möglichst gut gemacht, und die Vorschriften der Religion Jesu nach seinem besten Vermögen künftig zu befolgen sich bestrebt, dennoch nicht von allen den Strafenvorherbegangener Sünden, von welchen wir nun durch Christum befreiet worden sind, haben frei ausgehen, mithin auch nicht diejenige ganze Glückseligkeit, die wir nunmehr hoffen dürfen, haben erlangen können. c) Zwar ist α) wahr, daß ein Theil der natürlichen Strafen, der Natur der Sache nach, unabänderlich ist, und also auch selbst durch Christi Erlösung nicht hat aufgehoben werden können, (§. 103. 106. 111. ) z. B. das kränkende Bewußtseyn einmal unrecht und seiner Pflicht und Bestimmung entgegen gehandelt zu haben, die durch Sündigen verursachte Versäumniß in dem Geschäfte unsrer Vervollkommung, das Bewußtseyn, daß man auf einer höheren Stufe der Vollkommenheit jetzt stehen würde, wenn man nicht gesündiget hätte, u. s. w. Auch β) muß man gestehen, daß die Aufhebung oder Milderung eines andern Theils der natürlichen Strafen, als eine natürliche Folge der Besserung, und der durch Christum erlangten höchsten Gewißheit der unermeßlichen Liebe und Gnade Gottes gegen |d197| die sich bessernden Sünder, betrachtet werden könne. Dahin rechnen wir nicht nur, daß z. B. die ängstigende Furcht vor Strafen und vor dem Richter aufhört, sondern auch, daß die schmerzhafte Empfindung derjenigen (keinesweges aufgehobenen) natürlichen Strafen, welche sich auf den äussern Zustand des Menschen in diesem Leben beziehen, (§. 106. ) ungemein dadurch gemildert wird, daß der Gebesserte, der durch Christum Gott als seinen liebevollen Vater kennengelernt hat, innigst überzeugt ist, sie seyn nicht Beweise des fortdauernden Misfallens eines erzürnten furchtbaren Richters an ihm und seinen vormaligen Gesinnungen und Handlungen, sondern vielmehr für ihn und andere wohlthätige (§. 104. 105. ) Einrichtungen. Allein d) die nur gedachte Befreiung von aller Furcht und die an deren Stelle tretende Beruhigung, selbst unter schmerzhaften Empfindungen gewisser Folgen der Sünde, wird doch vollständiger, wenn der Mensch sich überzeuget hat, daß Gott insonderheit um Christi willen denenjenigen, welche in der vorgeschriebenen Ordnung an der Erlösung theilnehmen, alle Strafen, die nur, ihrer Natur nach, erlaßen werden können, und vornehmlich e) die angedroheten positiven Strafen jenes Lebens erläßt, und folglich, (§. 48. a.) vermöge seiner höchsten Güte, sie auch f) an den durch positive Veranstaltung zu bewirkenden Freuden jenes Lebens, (§. 102. ) wovon sie durch die Nothwen|d198|digkeit positive Strafen zu erdulden sonst ausgeschloßen geblieben wären, (oben a.) Antheil nehmen läßt, wodurch g) selbst der Genuß der natürlichen guten Folgen der guten Handlungen des Gebesserten erhöhet wird. – – Daß wir dieses alles Christo und seinem bis zum Tode am Kreuze dem Vater geleisteten Gehorsam zu verdanken haben, lehren die Stellen der Bibel, in welchen es heißt, Christus sey um unsrer Sünde willen gestorben, Röm. 4, 25. 1 Cor. 15, 3. 1 Petr. 3, 18. Jes. 53, 5. er habe sein Blut vergossen zur Vergebung der Sünden, Matth. 26, 28. Eph. 1, 7. vergl. Marc. 3, 29. oder, um uns von Sünden zu reinigen, Hebr. 1, 3. vergl. Ps. 51, 4. 2 Petr. 1, 9. er habe die Sünden der Menschen versöhnt und dafür gebüßet, Röm. 3, 25. Hebr. 2, 17. 1 Joh. 2, 2. 4, 10. vergl. Kap. 1, 7. durch ihn seyn die Menschen gerechtfertiget d. i. begnadiget, Röm. 3, 24. 5, 9. 2 Cor. 5, 21. (§. 163. ) und mit Gott versöhnt, welcher ihre Sünden ihnen nicht zurechne, d. i. vergl. Röm. 4, 7. 8. sie um derselben willen nicht strafe, 2 Cor. 5, 18. 19. Röm. 5, 10. 11. er sey für uns gestorben, damit wir nicht verlohren gehen, sondern ewig glücklich werden möchten. Joh. 3, 15. 16. Hierdurch erhält nun auch der Sinn der oben §. 141. angezogenen Stellen seine nähere Bestimmung.
144. Die Art und Weise, wie der Tod Jesu die Begnadigung der Sünder bewirkt habe, |d199| zu wissen, ist zwar dem Christen nicht schlechterdings unentbehrlich. Da aber jeder noch nähere Unterricht, welchen die Bibel über einen so wichtigen Gegenstand ertheilet, dem lernbegierigen und nach bestimmten Begriffen sich sehnenden Christen nicht anders als höchst angenehm seyn, und ihm sowohl zu einem festeren Grund seiner Beruhigung, als auch zum neuen Antrieb, Gott aus Dankbarkeit nach den Vorschriften Christi wohlgefällig zu leben, dienen kann, so kann man das bisher Gesagte nach Anleitung verschiedener biblischen Stellen noch näher dahin bestimmen, daß die verdienten Strafen uns deswegen erlassen werden, weil die von Christo unschuldig und großmüthigst, aus Gehorsam gegen den Willen des Vaters und aus Liebe zu den Menschen erduldete Leiden die Stelle der Strafen, die wir hätten übernehmen müssen, vertraten, und von eben der Wirkung sind, als hätten wir die verschuldeten Strafen selbst erlidten. Darum heißt es: er sey um unsertwillen als ein Sünder von Gott behandelt worden, 2 Cor. 5, 21. Gal. 3, 13. er habe unsre Sünden auf sich genommen, und die Strafen für dieselben erduldet, Jes. 53, 4–6. Joh. 1, 29. (vergl. 3 Mos. 16, 21. 22. und Ezech. 18, 20.) Hebr. 9, 28. 1 Petr. 2, 24. sein Tod sey so anzusehen, als hätten wir alle den Tod, die verdienten Strafen, erlidten. 2 Cor. 5, 14. vergl. Vers 18. 19. Hierzu kann man noch viele andre Redensarten nehmen, |d200| in welchen der Tod Christi mit den Opfern und den Priesterverrichtungen des A. T. verglichen wird, und die Stellen , welche sagen, durch jenen sey alles das noch weit vollkommener ein für allemal bewirkt worden, was fromme Israeliten durch diese zu erhalten hoften. Eph. 5, 2. Röm. 3, 25. Hebr. 9, 7. 11–14. 25–28. 10, 1–14. 18. 13, 11. 12. u. a. m. Mit dieser Vorstellung der Art und Weise, wie Christus uns die Begnadigung verschaft habe, streitet nicht, daß es in einigen Stellen heisset, es sey dies geschehen durch seinen Gehorsam, Röm[.] 5, 19. (vergl. §. 136. c.) oder durch seine Auferstehung, Röm. 4, 25. (vergl. §. 147. a.) oder durch seine Fürbitte im Himmel; Röm. 8, 34. (vergl. §. 148. ) denn auch dieses alles stehet in der genauesten Beziehung auf seinen für uns erduldeten Tod.144. Die Art und Weise, wie der Tod Jesu die Begnadigung der Sünder bewirkt habe, |d199| zu wissen, ist zwar dem Christen nicht schlechterdings unentbehrlich. Da aber jeder noch nähere Unterricht, welchen die Bibel über einen so wichtigen Gegenstand ertheilet, dem lernbegierigen und nach bestimmten Begriffen sich sehnenden Christen nicht anders als höchst angenehm seyn, und ihm sowohl zu einem festeren Grund seiner Beruhigung, als auch zum neuen Antrieb, Gott aus Dankbarkeit nach den Vorschriften Christi wohlgefällig zu leben, dienen kann, so kann man das bisher Gesagte nach Anleitung verschiedener biblischen Stellen noch näher dahin bestimmen, daß die verdienten Strafen uns deswegen erlassen werden, weil die von Christo unschuldig und großmüthigst, aus Gehorsam gegen den Willen des Vaters und aus Liebe zu den Menschen erduldete Leiden die Stelle der Strafen, die wir hätten übernehmen müssen, vertraten, und von eben der Wirkung sind, als hätten wir die verschuldeten Strafen selbst erlidten. Darum heißt es: er sey um unsertwillen als ein Sünder von Gott behandelt worden, 2 Cor. 5, 21. Gal. 3, 13. er habe unsre Sünden auf sich genommen, und die Strafen für dieselben erduldet, Jes. 53, 4–6. Joh. 1, 29. (vergl. 3 Mos. 16, 21. 22. und Ezech. 18, 20.) Hebr. 9, 28. 1 Petr. 2, 24. sein Tod sey so anzusehen, als hätten wir alle den Tod, die verdienten Strafen, erlidten. 2 Cor. 5, 14. vergl. Vers 18. 19. Hierzu kann man noch viele andre Redensarten nehmen, |d200| in welchen der Tod Christi mit den Opfern und den Priesterverrichtungen des A. T. verglichen wird, und die Stellen , welche sagen, durch jenen sey alles das noch weit vollkommener ein für allemal bewirkt worden, was fromme Israeliten durch diese zu erhalten hoften. Eph. 5, 2. Röm. 3, 25. Hebr. 9, 7. 11–14. 25–28. 10, 1–14. 18. 13, 11. 12. u. a. m. Mit dieser Vorstellung der Art und Weise, wie Christus uns die Begnadigung verschaft habe, streitet nicht, daß es in einigen Stellen heisset, es sey dies geschehen durch seinen Gehorsam, Röm[.] 5, 19. (vergl. §. 136. c.) oder durch seine Auferstehung, Röm. 4, 25. (vergl. §. 147. a.) oder durch seine Fürbitte im Himmel; Röm. 8, 34. (vergl. §. 148. ) denn auch dieses alles stehet in der genauesten Beziehung auf seinen für uns erduldeten Tod.
145. Die simple Vorstellung der Bibel von dieser bewundernswürdigen Anstalt zur Wiederherstellung des menschlichen Geschlechts, kann und muß von den in guter Absicht erfundenen Hypothesen über diese Lehre abgesondert werden; z[.] B. daß Christus unendliche Strafen, ja selbst die Höllenstrafen, für uns erduldet, und genau eben so viel und gerade eben das gelidten habe, was alle einzelne Sünder zusammengenommen würden haben leiden müssen; daß durch jedes einzelne Stück der Leiden Jesu besondere Arten von Sünden gebüßet worden seyn; daß |d201| das Blut Christi mittelst einer physischen Kraft wirke; daß Gott eher nicht zum Erbarmen habe bewogen werden können, als bis er Blut fließen sehen; daß eine vollständige Genugthuung für alle Sünden schlechterdings nothwendig, und die stellvertretenden Leiden Christi das einzige mögliche Mittel zu unsrer Rettung gewesen seyn; ob der Grund dieser Nothwendigkeit einer Genugthuung allein in Gott und dessen Strafgerechtigkeit, oder vielmehr in dem für uns daraus entstehenden grössern und sicheren Vortheil gesucht werden müsse? u. d. gl. 145. Die simple Vorstellung der Bibel von dieser bewundernswürdigen Anstalt zur Wiederherstellung des menschlichen Geschlechts, kann und muß von den in guter Absicht erfundenen Hypothesen über diese Lehre abgesondert werden; z[.] B. daß Christus unendliche Strafen, ja selbst die Höllenstrafen, für uns erduldet, und genau eben so viel und gerade eben das gelidten habe, was alle einzelne Sünder zusammengenommen würden haben leiden müssen; daß durch jedes einzelne Stück der Leiden Jesu besondere Arten von Sünden gebüßet worden seyn; daß |d201| das Blut Christi mittelst einer physischen Kraft wirke; daß Gott eher nicht zum Erbarmen habe bewogen werden können, als bis er Blut fließen sehen; daß eine vollständige Genugthuung für alle Sünden schlechterdings nothwendig, und die stellvertretenden Leiden Christi das einzige mögliche Mittel zu unsrer Rettung gewesen seyn; ob der Grund dieser Nothwendigkeit einer Genugthuung allein in Gott und dessen Strafgerechtigkeit, oder vielmehr in dem für uns daraus entstehenden grössern und sicheren Vortheil gesucht werden müsse? u. d. gl.
146. Daß die rein biblische Vorstellung (§. 144. ) unserer Kirche von dieser Lehre keinesweges Gott unwürdig, noch seinen Eigenschaften zuwider sey, läßt sich unter andern durch folgende Betrachtungen begreiflicher machen: 1) wenn man behauptet, daß Christus durch seinen Tod auf die §. 144. angezeigte Weise Vergebung und Begnadigung uns verschafft habe, so schliessen wir damit die übrigen Zwecke des Leidens und Sterbens Jesu (§. 142. A.) nicht aus, und finden daher desto weniger Schwierigkeit darin, daß der göttlichen Weisheit gerade dieses Mittel, unsre Begnadigung zu begründen, gefallen hat, da durch dasselbe so viele andere wichtige Zwecke zugleich erreicht wurden. 2) Unsre Lehre müßte ganz unrichtig vorgetragen oder völlig verkehrt verstanden werden, wenn durch sie irgend je|d202|mand entweder den Satz, daß jeder nach seinen eignen Gesinnungen und Handlungen belohnt und bestraft werde, zu bezweifeln verleitet, oder auf den irrigen und höchstschädlichen Wahn gebracht würde, man könne durch fremdes Verdienst ohne eigene Rechtschaffenheit selig werden. 3) Leiden eines Unschuldigen, welche die Stelle der von den Schuldigen verwirkten Strafen vertreten, sind weder nothwendig ungerecht, noch auch immer zur Besserung der Schuldigen oder zur Warnung Anderer unwirksam, sondern können , wenn nur die nöthigen Erklärungen von Seiten des Richters hinzukommen, eben die Wirkungen, welche sonst Strafexempel haben, hervorbringen, und in dieser Rücksicht sowohl als in mehrern andern von grossem und ausgebreitetem Nutzen seyn. Unrecht widerfuhr dem zwar unschuldig aber freiwillig, (§. 141. ) aus edler Liebe zu den Menschen, und mit der gewissesten Ueberzeugung von dem dadurch zu bewirkenden unaussprechlich grossen und ewig bleibenden Nutzen, leidenden Jesu gewiß auf keine Weise. (vergl. §. 147. ) Und sein Tod, den er, um uns von Strafen, die sonst an uns wären vollzogen worden, zu befreien erduldete, giebt uns die kräftigsten und edelsten Bewegungsgründe zum eifrigsten Streben nach allgemeiner moralischer Vollkommenheit. Denn a) bewirkt eine solche rührende, selbst die Einbildungskraft beschäftigende Begebenheit, wenn wir sie, als die Stelle der von uns verwirkten |d203| Strafen vertretend, betrachten, (§. 144. ) eine eben so starke als vernünftige Ueberzeugung von der Abscheulichkeit und Schädlichkeit der Sünde, und von dem äussersten Misfallen Gottes an derselben, der Sünden nicht vergiebt, ohne tätige Beweise dieses Misfallens gegeben zu haben. b) Die Grösse der Liebe Gottes gegen die Menschen ward durch diese Anstalt auf das deutlichste bewiesen. Denn da einestheils der Sünder nicht ungestraft bleiben konnte, (§. 50. 143. a.) und Gott doch anderntheils zu gnädig gegen uns war, alle Sünder, d. i. alle Menschen zu strafen, zumal da sie ohne ihr Verschulden mit verkehrten von den Voreltern ererbten Dispositionen auf die Welt kommen: (§. 123. ) so bewog ihn seine Liebe zu den Menschen, ein Mittel anzuwenden, durch welches beide Zwecke zugleich erreicht würden. c) Dem hartnäckigen Sünder wird die täuschende Hoffnung ganz abgeschnitten, daß Gott anders als nach der strengsten Gerechtigkeit mit ihm verfahren werde, wenn er durch den mit der höchsten Güte verbundenen Ernst Gottes, welcher aus dieser ganzen Veranstaltung hervorleuchtet, sich nicht zur Besserung bringen lasse. d) Es ward auf diese Weise ein unerschütterlicher Grund gelegt zu einem festen Zutrauen zu Gott, zu dem jeder sich bessernde Sünder sich nun um so viel gewisser alles Guten versehen und alle knechtische Furcht, welche sich mit einem kindlichen Gehorsam nicht verträgt, fahren lassen und |d204| wegen seines künftigen Schicksals gänzlich beruhigt seyn kann. Und unser Vertrauen muß um so viel mehr wachsen, da die Besorgung des ganzen Geschäfts unsrer Seligmachung demjenigen übergeben ist, der um unsertwillen schon so viel gethan und gelidten hat. – In diesen Betrachtungen liegen Bewegungsgründe, welche gewiß nicht nur sicherer, sondern auch eine weit edlere Besserung wirken, als von der eignen Empfindung der Strafen erwartet werden kann. Sie erfüllen das Herz mit dem aufrichtigsten Abscheu für der Sünde, mit Ehrfurcht, Liebe und Dank gegen Gott und gegen Jesum, unsern großmüthigen Retter, und mit Eifer, diese Gesinnungen dadurch thätig zu beweisen, daß wir alle unsre Handlungen dem Willen Gottes und den Vorschriften Jesu gemäs einrichten. Joh. 14, 21. 2 Cor. 5, 14. 15. 1 Joh. 2, 5. 15. 16. 3, 16. 4, 10. 11. 16. 20. 21. 146. Daß die rein biblische Vorstellung (§. 144. ) unserer Kirche von dieser Lehre keinesweges Gott unwürdig, noch seinen Eigenschaften zuwider sey, läßt sich unter andern durch folgende Betrachtungen begreiflicher machen: 1) wenn man behauptet, daß Christus durch seinen Tod auf die §. 144. angezeigte Weise Vergebung und Begnadigung uns verschafft habe, so schliessen wir damit die übrigen Zwecke des Leidens und Sterbens Jesu (§. 142. A.) nicht aus, und finden daher desto weniger Schwierigkeit darin, daß der göttlichen Weisheit gerade dieses Mittel, unsre Begnadigung zu begründen, gefallen hat, da durch dasselbe so viele andere wichtige Zwecke zugleich erreicht wurden. 2) Unsre Lehre müßte ganz unrichtig vorgetragen oder völlig verkehrt verstanden werden, wenn durch sie irgend je|d202|mand entweder den Satz, daß jeder nach seinen eignen Gesinnungen und Handlungen belohnt und bestraft werde, zu bezweifeln verleitet, oder auf den irrigen und höchstschädlichen Wahn gebracht würde, man könne durch fremdes Verdienst ohne eigene Rechtschaffenheit selig werden. 3) Leiden eines Unschuldigen, welche die Stelle der von den Schuldigen verwirkten Strafen vertreten, sind weder nothwendig ungerecht, noch auch immer zur Besserung der Schuldigen oder zur Warnung Anderer unwirksam, sondern können , wenn nur die nöthigen Erklärungen von Seiten des Richters hinzukommen, eben die Wirkungen, welche sonst Strafexempel haben, hervorbringen, und in dieser Rücksicht sowohl als in mehrern andern von grossem und ausgebreitetem Nutzen seyn. Unrecht widerfuhr dem zwar unschuldig aber freiwillig, (§. 141. ) aus edler Liebe zu den Menschen, und mit der gewissesten Ueberzeugung von dem dadurch zu bewirkenden unaussprechlich grossen und ewig bleibenden Nutzen, leidenden Jesu gewiß auf keine Weise. (vergl. §. 147. ) Und sein Tod, den er, um uns von Strafen, die sonst an uns wären vollzogen worden, zu befreien erduldete, giebt uns die kräftigsten und edelsten Bewegungsgründe zum eifrigsten Streben nach allgemeiner moralischer Vollkommenheit. Denn a) bewirkt eine solche rührende, selbst die Einbildungskraft beschäftigende Begebenheit, wenn wir sie, als die Stelle der von uns verwirkten |d203| Strafen vertretend, betrachten, (§. 144. ) eine eben so starke als vernünftige Ueberzeugung von der Abscheulichkeit und Schädlichkeit der Sünde, und von dem äussersten Misfallen Gottes an derselben, der Sünden nicht vergiebt, ohne tätige Beweise dieses Misfallens gegeben zu haben. b) Die Grösse der Liebe Gottes gegen die Menschen ward durch diese Anstalt auf das deutlichste bewiesen. Denn da einestheils der Sünder nicht ungestraft bleiben konnte, (§. 50. 143. a.) und Gott doch anderntheils zu gnädig gegen uns war, alle Sünder, d. i. alle Menschen zu strafen, zumal da sie ohne ihr Verschulden mit verkehrten von den Voreltern ererbten Dispositionen auf die Welt kommen: (§. 123. ) so bewog ihn seine Liebe zu den Menschen, ein Mittel anzuwenden, durch welches beide Zwecke zugleich erreicht würden. c) Dem hartnäckigen Sünder wird die täuschende Hoffnung ganz abgeschnitten, daß Gott anders als nach der strengsten Gerechtigkeit mit ihm verfahren werde, wenn er durch den mit der höchsten Güte verbundenen Ernst Gottes, welcher aus dieser ganzen Veranstaltung hervorleuchtet, sich nicht zur Besserung bringen lasse. d) Es ward auf diese Weise ein unerschütterlicher Grund gelegt zu einem festen Zutrauen zu Gott, zu dem jeder sich bessernde Sünder sich nun um so viel gewisser alles Guten versehen und alle knechtische Furcht, welche sich mit einem kindlichen Gehorsam nicht verträgt, fahren lassen und |d204| wegen seines künftigen Schicksals gänzlich beruhigt seyn kann. Und unser Vertrauen muß um so viel mehr wachsen, da die Besorgung des ganzen Geschäfts unsrer Seligmachung demjenigen übergeben ist, der um unsertwillen schon so viel gethan und gelidten hat. – In diesen Betrachtungen liegen Bewegungsgründe, welche gewiß nicht nur sicherer, sondern auch eine weit edlere Besserung wirken, als von der eignen Empfindung der Strafen erwartet werden kann. Sie erfüllen das Herz mit dem aufrichtigsten Abscheu für der Sünde, mit Ehrfurcht, Liebe und Dank gegen Gott und gegen Jesum, unsern großmüthigen Retter, und mit Eifer, diese Gesinnungen dadurch thätig zu beweisen, daß wir alle unsre Handlungen dem Willen Gottes und den Vorschriften Jesu gemäs einrichten. Joh. 14, 21. 2 Cor. 5, 14. 15. 1 Joh. 2, 5. 15. 16. 3, 16. 4, 10. 11. 16. 20. 21.
147. a) Am dritten Tage nach seinem Begräbnisse gieng Jesus, wie er es oft vorhergesagt hatte, zum Beweise, daß der Vater alles was er gelehrt und für die Menschen gethan hatte, vollkommen genehmige, wieder lebendig aus dem Grabe hervor, Act. 2, 24–32. 17, 31. Röm. 1, 4. 4, 25. 1 Cor. 15, 3–23. und b) nachdem er noch 40 Tage unter seinen Jüngern zugebracht hatte, um sie von der Wahrheit seiner Auferstehung völliger zu überzeugen und sie |d205| zu ihrem bevorstehenden Lehramte tüchtiger zu machen, c) ward seine Menschheit sichtbar dieser Erde entrückt, und in die Wohnungen der Seligen versetzt Act. 1, 9–11. 3, 21. Hebr. 4, 14. 8, 1. 9, 24. 1 Petr. 3, 22. d) wo er als ein wahrer Mensch, Act. 1, 11. 17, 31. obgleich e) mit einem verklärten Körper, Phil. 3, 21. vergl. 1 Cor. 5, 42–53. f) für das, was er auf Erden für die Menschen gethan und gelitten hat, durch ewigdaurende unaussprechliche Seligkeit und überschwengliche Herrlichkeit, belohnt wird. Phil. 2, 9–11. Luc. 24, 26. Hebr. 2, 9. 10. 12, 2. Joh. 17, 5. Denn in diesem seinem erhöheten Zustande g) hat alle Niedrigkeit, welche er während seines Lebens auf Erden übernommen hatte, gänzlich aufgehört; Röm. 6, 9. 10. Hebr. 7, 16. 25. 10, 12–14. h) er stehet als Mensch in dem vollen und ununterbrochenen Gebrauche der ihm, wegen der innigsten und fortdauernden Vereinigung mit dem Logos, zukommenden göttlichen Macht und in dem vollständigsten Genusse aller eben daher rührenden Vorzüge, (§. 134. 135. ) i) genießt von allen vernünftigen seligen Geschöpfen göttliche Verehrung, Phil. 2, 10. 11. 1 Cor. 15, 25–27. k) nimmt Theil an der Regierung der Welt, Hebr. 1, 3. 12, 2. Eph. 1, 20. 22. Col. 3, 1. 1 Petr. 3, 22. vergl. 1 Cor. 15, 25. l) und ist besonders der allgemeine Oberherr und Regent der Menschen; Eph. 1, 10. Phil. 2, 11. Röm. 14, |d206| 9. m.) daher er das ganze Geschäft ihrer wirklichen Seligmachung (§ sq.) bis ans Ende der Welt besorget, Joh. 17, 2. Hebr. 7, 24. 25. 9, 24. und n) dereinst auch alle Toden erwecken, Joh. 5, 25–29. 1 Cor. 15, 21–23. 2 Cor. 4, 14. 1 Thess. 4, 16. Phil. 3, 20. 21. und o) als der allgemeine Richter das ewige Schicksal eines jeden Menschen bestimmen, und jedem dasselbe wirklich anweisen wird; Matth. 25, 31. ff. Joh. 5, 22. 27. Act. 10, 42. 17, 31. 2 Cor. 5, 10. 2 Thess. 1, 7. p) womit sich seine auf die Beseligung der Menschen abzielende Geschäfte endigen werden. 1 Cor. 15, 24. ff. 147. a) Am dritten Tage nach seinem Begräbnisse gieng Jesus, wie er es oft vorhergesagt hatte, zum Beweise, daß der Vater alles was er gelehrt und für die Menschen gethan hatte, vollkommen genehmige, wieder lebendig aus dem Grabe hervor, Act. 2, 24–32. 17, 31. Röm. 1, 4. 4, 25. 1 Cor. 15, 3–23. und b) nachdem er noch 40 Tage unter seinen Jüngern zugebracht hatte, um sie von der Wahrheit seiner Auferstehung völliger zu überzeugen und sie |d205| zu ihrem bevorstehenden Lehramte tüchtiger zu machen, c) ward seine Menschheit sichtbar dieser Erde entrückt, und in die Wohnungen der Seligen versetzt Act. 1, 9–11. 3, 21. Hebr. 4, 14. 8, 1. 9, 24. 1 Petr. 3, 22. d) wo er als ein wahrer Mensch, Act. 1, 11. 17, 31. obgleich e) mit einem verklärten Körper, Phil. 3, 21. vergl. 1 Cor. 5, 42–53. f) für das, was er auf Erden für die Menschen gethan und gelitten hat, durch ewigdaurende unaussprechliche Seligkeit und überschwengliche Herrlichkeit, belohnt wird. Phil. 2, 9–11. Luc. 24, 26. Hebr. 2, 9. 10. 12, 2. Joh. 17, 5. Denn in diesem seinem erhöheten Zustande g) hat alle Niedrigkeit, welche er während seines Lebens auf Erden übernommen hatte, gänzlich aufgehört; Röm. 6, 9. 10. Hebr. 7, 16. 25. 10, 12–14. h) er stehet als Mensch in dem vollen und ununterbrochenen Gebrauche der ihm, wegen der innigsten und fortdauernden Vereinigung mit dem Logos, zukommenden göttlichen Macht und in dem vollständigsten Genusse aller eben daher rührenden Vorzüge, (§. 134. 135. ) i) genießt von allen vernünftigen seligen Geschöpfen göttliche Verehrung, Phil. 2, 10. 11. 1 Cor. 15, 25–27. k) nimmt Theil an der Regierung der Welt, Hebr. 1, 3. 12, 2. Eph. 1, 20. 22. Col. 3, 1. 1 Petr. 3, 22. vergl. 1 Cor. 15, 25. l) und ist besonders der allgemeine Oberherr und Regent der Menschen; Eph. 1, 10. Phil. 2, 11. Röm. 14, |d206| 9. m.) daher er das ganze Geschäft ihrer wirklichen Seligmachung (§ sq.) bis ans Ende der Welt besorget, Joh. 17, 2. Hebr. 7, 24. 25. 9, 24. und n) dereinst auch alle Toden erwecken, Joh. 5, 25–29. 1 Cor. 15, 21–23. 2 Cor. 4, 14. 1 Thess. 4, 16. Phil. 3, 20. 21. und o) als der allgemeine Richter das ewige Schicksal eines jeden Menschen bestimmen, und jedem dasselbe wirklich anweisen wird; Matth. 25, 31. ff. Joh. 5, 22. 27. Act. 10, 42. 17, 31. 2 Cor. 5, 10. 2 Thess. 1, 7. p) womit sich seine auf die Beseligung der Menschen abzielende Geschäfte endigen werden. 1 Cor. 15, 24. ff.
148. Die himmlischen Geschäfte unsers erhöheten Erlösers *), welche sich auf die Beseligung der Menschen beziehen (§. 147. m.) die noch in dieser Welt leben, bestehen in seinen Wirkungen zur Stiftung, Ausbreitung, Erhaltung und Regierung seiner Kirche, deren Oberhaupt er ist, Eph. 1, 22. 23. 4, 15. 16. 5, 23. 24. Col. 1, 18. und zur Beförderung der Seligkeit einzelner Menschen. Diese seine Verrichtungen werden im N. T. un|d207|ter verschiedenen Bildern beschrieben. So z. B. wird er geschildert a) bald als unser König, (vergl. §. 132. ) Luc. 1, 32. 33. 1 Cor. 15, 24. 25. Hebr. 1, 8. 9. welcher, nachdem er während seines Lehramts auf Erden den Grund zu seinem moralischen Reiche gelegt, Joh. 18, 36. 37. (vergl. Kap. 6, 15. Röm. 14, 17. 18.) Luc. 17, 20. 21. Matth. 11, 12. und durch seinen Tod theils das Eigenthumsrecht über seine Unterthanen sich erworben, Act. 20, 28. Tit. 2, 14. Eph. 5, 25–27. 2 Petr. 2, 1. theils von der tirannischen Herrschaft seiner Feinde sie befreiet hatte, Col. 1, 13. vergl. Joh. 8, 32–36. Röm. 6, 18. Gal. 5, 1. 1 Petr. 1, 18. nunmehr im Himmel für ihr Bestes Sorge trägt, Eph. 1, 23. 5, 29. Joh. 17, 2. ihre Bitten erfüllet, Joh. 14, 13. 14. und ihnen unter mancherley Gefahren Schutz und Beistand angedeihen läßt, Joh. 16, 33. 1 Joh. 4, 4. 1 Cor. 15, 25. 26. 57. bis er sie in sein himmlisches Reich versetzen wird; 2 Tim. 4, 18. Bald b) wird er, mit Rücksicht auf die Lieblingsideen gebohrner Juden, unter dem Bilde unsers himmlischen Hohenpriesters Hebr. 4, 14. ff. 5, 5. ff. 7, 24. 25. ff. 8, 1. ff. und Vertreters bey Gott Röm. 8, 34. 1 Joh. 2, 1. vorgestellt, welcher dadurch, daß er für uns starb (daß er sich zum Opfer für uns brachte, und vor Gott mit seinem Blute im Himmel, gleichsam im Allerheiligsten, erschien) die stetsbleibende Ursache gewor|d208|den ist, daß bis ans Ende der Welt alle sich bessernde Sünder Vergebung erlangen, und welcher, nachdem er für seine freiwillig um der Mensch willen übernommene Leiden die Oberherrschaft und die Fürsorge für die Menschen von Gott aufgetragen bekommen, (durch die Darbringung seines Opfers zu einem ewigen Hohenpriester selbst eingeweihet worden) nunmehr die ihnen erworbenen moralischen Güter allen denen, die seinen Wirkungen zu ihrer Besserung Raum lassen, mittheilt, (den freien Zutritt zu Gott ihnen verschaft, und sie selbst zu geweihten Priestern macht) und der immerwährende Grund aller geistlicher Güter ist, die sie in Zeit und Ewigkeit geniessen. (bey Gott sie vertritt, für sie bittet, sie segnet u. s. w.[)]148. Die himmlischen Geschäfte unsers erhöheten Erlösers *), welche sich auf die Beseligung der Menschen beziehen (§. 147. m.) die noch in dieser Welt leben, bestehen in seinen Wirkungen zur Stiftung, Ausbreitung, Erhaltung und Regierung seiner Kirche, deren Oberhaupt er ist, Eph. 1, 22. 23. 4, 15. 16. 5, 23. 24. Col. 1, 18. und zur Beförderung der Seligkeit einzelner Menschen. Diese seine Verrichtungen werden im N. T. un|d207|ter verschiedenen Bildern beschrieben. So z. B. wird er geschildert a) bald als unser König, (vergl. §. 132. ) Luc. 1, 32. 33. 1 Cor. 15, 24. 25. Hebr. 1, 8. 9. welcher, nachdem er während seines Lehramts auf Erden den Grund zu seinem moralischen Reiche gelegt, Joh. 18, 36. 37. (vergl. Kap. 6, 15. Röm. 14, 17. 18.) Luc. 17, 20. 21. Matth. 11, 12. und durch seinen Tod theils das Eigenthumsrecht über seine Unterthanen sich erworben, Act. 20, 28. Tit. 2, 14. Eph. 5, 25–27. 2 Petr. 2, 1. theils von der tirannischen Herrschaft seiner Feinde sie befreiet hatte, Col. 1, 13. vergl. Joh. 8, 32–36. Röm. 6, 18. Gal. 5, 1. 1 Petr. 1, 18. nunmehr im Himmel für ihr Bestes Sorge trägt, Eph. 1, 23. 5, 29. Joh. 17, 2. ihre Bitten erfüllet, Joh. 14, 13. 14. und ihnen unter mancherley Gefahren Schutz und Beistand angedeihen läßt, Joh. 16, 33. 1 Joh. 4, 4. 1 Cor. 15, 25. 26. 57. bis er sie in sein himmlisches Reich versetzen wird; 2 Tim. 4, 18. Bald b) wird er, mit Rücksicht auf die Lieblingsideen gebohrner Juden, unter dem Bilde unsers himmlischen Hohenpriesters Hebr. 4, 14. ff. 5, 5. ff. 7, 24. 25. ff. 8, 1. ff. und Vertreters bey Gott Röm. 8, 34. 1 Joh. 2, 1. vorgestellt, welcher dadurch, daß er für uns starb (daß er sich zum Opfer für uns brachte, und vor Gott mit seinem Blute im Himmel, gleichsam im Allerheiligsten, erschien) die stetsbleibende Ursache gewor|d208|den ist, daß bis ans Ende der Welt alle sich bessernde Sünder Vergebung erlangen, und welcher, nachdem er für seine freiwillig um der Mensch willen übernommene Leiden die Oberherrschaft und die Fürsorge für die Menschen von Gott aufgetragen bekommen, (durch die Darbringung seines Opfers zu einem ewigen Hohenpriester selbst eingeweihet worden) nunmehr die ihnen erworbenen moralischen Güter allen denen, die seinen Wirkungen zu ihrer Besserung Raum lassen, mittheilt, (den freien Zutritt zu Gott ihnen verschaft, und sie selbst zu geweihten Priestern macht) und der immerwährende Grund aller geistlicher Güter ist, die sie in Zeit und Ewigkeit geniessen. (bey Gott sie vertritt, für sie bittet, sie segnet u. s. w.[)]
*) Der Unterricht von dem, was Christus zu unserm Besten gethan hat, muß nicht mit seinem Tode oder seiner Auferstehung abgebrochen, sondern es muß auch gezeigt werden, wie viele Wohlthaten Jesus, auch nach seiner Erhöhung, den Menschen erwiesen hat und noch erweiset.
148. b. Zur 1) Stiftung seiner Kirche gehörte a) die Bevollmächtigung seiner Apostel, allen Menschen seine Lehre zu verkündigen, und allenthalben ihm Gemeinden zu sammlen. Matth. 28, 18–20. Luc. 24, 47. Joh. 20, 21–23. Act. 1, 8. 26, 16–18. b) Die Ertheilung des heil. Geistes an die Apostel, Joh. 16, 7. Luc. 24, 49. Act. 2, 1–4 33. zur Gründung der Kirche, c) die Verordnung und Ausrüstung anderer ausserordentlichen Lehrer, 1 Cor. 12, 5. Eph. 4, 7. 11. d) die Sammlung der neuen gottesdienstlichen Gesellschaft aus Juden und Heiden, welche durch die, zu der mit der Lehre selbst verbundenen Kraft hinzukommenden, |d209| ausserordentlichen Wirkungen zu Stande gebracht, 1 Cor. 1, 17. 18. 2, 1–5. Gal. 2, 8. Marc. 16, 20. und durch weise Regierung der darauf eine Beziehung habenden Umstände der Welt überhaupt, Matth. 28, 20. und der Apostel insbesondere z. E. Act. 16, 6–10. 18, 9. 10. 23, 11. befördert ward. e) Die durch die Apostel geschehene Anordnung eines beständigen Lehramtes Eph. 4, 12–16. 2 Tim. 2, 2. eines gemeinschaftlichen Gottesdienstes, und solcher Anstalten, welcher der christlichen Gesellschaft Festigkeit und Dauer geben konnten z. B. 1 Cor. 10, 16. 17. f) Die veranstaltete Abfassung der heiligen Bücher der Christen, unter dem Beistande des den Verfassern ertheilten heil. Geistes. (§. 15 18. ). g) Die völlige Aufhebung der jüdischen Religionsverfassung. 2) Die Ausbreitung, Erhaltung und Regierung der gesammten Kirche bewirket Christus vermittelst der ihm übergebenen Regierung der Welt und aller ihrer Veränderungen. Matth. 28, 20. Röm. 15, 18. Eph. 1, 22. 23. 2, 20. 21. 5, 29. Col. 2, 19. Was aber 3) die Besorgung der Seligkeit einzelner Glieder der Kirche betrift, so geschiehet sie vermittelst der christlichen Lehre, welche die Menschen bessert und zur Seligkeit zubereitet, wie auch durch die andern von Christo dazu verordneten Mittel, (S. unten) durch die Regierung der Schicksale einzelner Menschen, und durch die §. 147. o. n. |d210| schon erwähnte Verrichtungen. vergl. Eph. 5, 25–27.148. b. Zur 1) Stiftung seiner Kirche gehörte a) die Bevollmächtigung seiner Apostel, allen Menschen seine Lehre zu verkündigen, und allenthalben ihm Gemeinden zu sammlen. Matth. 28, 18–20. Luc. 24, 47. Joh. 20, 21–23. Act. 1, 8. 26, 16–18. b) Die Ertheilung des heil. Geistes an die Apostel, Joh. 16, 7. Luc. 24, 49. Act. 2, 1–4 33. zur Gründung der Kirche, c) die Verordnung und Ausrüstung anderer ausserordentlichen Lehrer, 1 Cor. 12, 5. Eph. 4, 7. 11. d) die Sammlung der neuen gottesdienstlichen Gesellschaft aus Juden und Heiden, welche durch die, zu der mit der Lehre selbst verbundenen Kraft hinzukommenden, |d209| ausserordentlichen Wirkungen zu Stande gebracht, 1 Cor. 1, 17. 18. 2, 1–5. Gal. 2, 8. Marc. 16, 20. und durch weise Regierung der darauf eine Beziehung habenden Umstände der Welt überhaupt, Matth. 28, 20. und der Apostel insbesondere z. E. Act. 16, 6–10. 18, 9. 10. 23, 11. befördert ward. e) Die durch die Apostel geschehene Anordnung eines beständigen Lehramtes Eph. 4, 12–16. 2 Tim. 2, 2. eines gemeinschaftlichen Gottesdienstes, und solcher Anstalten, welcher der christlichen Gesellschaft Festigkeit und Dauer geben konnten z. B. 1 Cor. 10, 16. 17. f) Die veranstaltete Abfassung der heiligen Bücher der Christen, unter dem Beistande des den Verfassern ertheilten heil. Geistes. (§. 15 18. ). g) Die völlige Aufhebung der jüdischen Religionsverfassung. 2) Die Ausbreitung, Erhaltung und Regierung der gesammten Kirche bewirket Christus vermittelst der ihm übergebenen Regierung der Welt und aller ihrer Veränderungen. Matth. 28, 20. Röm. 15, 18. Eph. 1, 22. 23. 2, 20. 21. 5, 29. Col. 2, 19. Was aber 3) die Besorgung der Seligkeit einzelner Glieder der Kirche betrift, so geschiehet sie vermittelst der christlichen Lehre, welche die Menschen bessert und zur Seligkeit zubereitet, wie auch durch die andern von Christo dazu verordneten Mittel, (S. unten) durch die Regierung der Schicksale einzelner Menschen, und durch die §. 147. o. n. |d210| schon erwähnte Verrichtungen. vergl. Eph. 5, 25–27.
149. *) Die christliche Kirche a) ist der Inbegriff derjenigen Menschen, welche darin übereinkommen, daß sie Gott nach der Lehre Jesu Christi verehren. b) Sofern diese Menschen in ihrem Gemüthe übereinstimmen, Gott auf diese Art zu verehren, sind sie, bey allem übrigen Unterschiede, Brüder und machen eine einige allgemeine, Röm. 12, 5. 1 Cor. 10, 17. 12, 13. |d211| Eph. 4, 4–6. aber nur durch unsichtbare Bande verbundene Kirche, die Christenheit, aus. Eph. 1, 22. 23. Sofern sie aber zu Ausübung dieser Art der Gottesverehrung auch in eine äussere Verbindung getreten sind und diese unterhalten, theilen sie sich, nicht nur nach Ort und Zeit, sondern auch nach mancherley Unterschieden in einzelnen Lehrsätzen und Gebräuchen, in mehrere gottesdienstliche Gesellschaften oder Partikularkirchen, welche aber c) in Rücksicht theils auf die Schriftmäßigkeit und Vernunftmäßigkeit der Lehre, theils auf die Zweckmäßigkeit der äussern Einrichtung und der gottesdiestlichen Gebräuche, von ungleichem Werthe sind; daher es nicht ganz gleichgültig seyn kann, zu welcher derselben man sich halte, obgleich keine im ausschliessenden Besitze der Wahrheit und untrüglich ist, noch sich für die alleinseligmachende ausgeben darf, so wie es auch keine christliche Kirche giebt, die nicht sehr viele wichtige und nützliche Wahrheiten, wenn schon mit mehr oder weniger Irrthum vermischt, bekennete. Im Ganzen genommen (denn eine beurtheilende Vergleichung aller einzelnen Lehrsätze ist nicht jedermanns Sache), muß man einer Kirche einen so viel grössern Werth zugestehen, je mehr es Grundsatz in ihr ist, mit Beiseitsetzung menschlichen Ansehens, bloß der Bibel und der Vernunft zu folgen, und eigne Untersuchung der Wahrheit, und dadurch wahre Ueberzeugung von derselben, und immer grössere |d212| Fortschritte in Erkenntnissen zu befördern; je entfernter sie von allen Arten des Gewissenszwanges, und von Anmaaßungen einer Autorität in Glaubenssachen ist; je weniger es sich mit ihren Grundsätzen verträgt, durch andere Mittel, als durch aufrichtige Belehrung, sich zu erhalten oder auszubreiten; je geschickter das ganze System ihrer Lehren ist, ihre Bekenner zu thätigen Christen, und damit zugleich zu guten Menschen und guten Bürgern, zu bilden; je weniger es Aberglauben, Schwärmerey, gehäßige Gesinnungen gegen Andersdenkende und Intoleranz u. d. gl. begünstiget; je angemessener die kirchlichen Gebräuche und Einrichtungen dem Geiste der Religion Jesu sind u. s. f. d) Alle verschiedene Kirchen mit einander vereinigen wollen, wäre nicht nur ein vergebliches und unnützes, sondern selbst ein schädliches Unternehmen. Es kann auch mit der Verschiedenheit in Meinungen, Gebräuchen und Einrichtungen gar wohl gegenseitige Liebe und Verträglichkeit bestehen. Aber eben deswegen, und weil selbst zur gemeinschaftlichen Uebung in der Gottesverehrung gänzliche Uebereinstimmung in allen und jeden Meinungen nicht unentbehrlich ist, e) wäre es auch unrecht und dem Sinne der Religion Jesu entgegen, wenn man leichtsinnig, aus Rechthaberey und Stolz, oder aus Neuerungssucht u. d. gl. zu Spaltungen und gewaltsamen, Zerrüttung verursachenden, Revolutionen in der Kirche Gelegenheit geben wollte. Nur |d213| dann kann es rechtmäßig seyn, von einer Kirche, deren Glied man ist, sich förmlich abzusondern, wenn diese so ausgeartet ist, daß sie auf Grundsätzen beharret, welche dem Geist des Christenthums widersprechen, ächte Religiosität und Moralität ihrer Natur nach hindern, und die Rechte des Gewissens oder der Menschheit oder des Staats kränken *) . f) Die Aufnahme in die christliche Kirche verpflichtet zwar jedes Glied zur Heiligkeit und Unsträflichkeit , Gal. 5, 13. Ephes. 4, 1. 1 Thess. 2, 12. 4, 7. 2 Thess. 2, 13. 14. 1 Petr. 1, 15. 2, 21. 3, 9. und von Seiten Gottes ist alles geschehen , wodurch der Zweck, die Glieder der Kirche zu heiligen und unsträflichen Menschen zu machen, befördert werden konnte. Eph. 5, 23–27. Tit. 2, 14. Dem ungeachtet aber waren alle Partikularkirchen jederzeit gemischte Haufen, Matth. 13, 3. ff. 47. ff. und die einzelnen Glieder derselben an moralischer Güte sehr ungleich. g) Wollte aber jemand hierdurch oder durch andere Gründe sich bewegen lassen, aller Gemeinschaft mit solchen Kirchen zu entsagen, und von allen getrennt allein für sich Gott zu verehren, so würde er sich mannichfaltiger Beförderungsmittel zur christlichen d. i. edelsten Tugend selbst berauben; des Schadens nicht zu gedenken, den Personen von |d214| Ansehen durch ein solches Beispiel bey andern stiften würden. Denn unter dem grossen Haufen der Menschen wenigstens würde die so wohlthätige christliche Religion ohne gemeinschaftliche Uebung derselben und ohne darauf abzweckende Anstalten sich nicht erhalten können, wenigstens bald gänzlich ausarten.149. *) Die christliche Kirche a) ist der Inbegriff derjenigen Menschen, welche darin übereinkommen, daß sie Gott nach der Lehre Jesu Christi verehren. b) Sofern diese Menschen in ihrem Gemüthe übereinstimmen, Gott auf diese Art zu verehren, sind sie, bey allem übrigen Unterschiede, Brüder und machen eine einige allgemeine, Röm. 12, 5. 1 Cor. 10, 17. 12, 13. |d211| Eph. 4, 4–6. aber nur durch unsichtbare Bande verbundene Kirche, die Christenheit, aus. Eph. 1, 22. 23. Sofern sie aber zu Ausübung dieser Art der Gottesverehrung auch in eine äussere Verbindung getreten sind und diese unterhalten, theilen sie sich, nicht nur nach Ort und Zeit, sondern auch nach mancherley Unterschieden in einzelnen Lehrsätzen und Gebräuchen, in mehrere gottesdienstliche Gesellschaften oder Partikularkirchen, welche aber c) in Rücksicht theils auf die Schriftmäßigkeit und Vernunftmäßigkeit der Lehre, theils auf die Zweckmäßigkeit der äussern Einrichtung und der gottesdiestlichen Gebräuche, von ungleichem Werthe sind; daher es nicht ganz gleichgültig seyn kann, zu welcher derselben man sich halte, obgleich keine im ausschliessenden Besitze der Wahrheit und untrüglich ist, noch sich für die alleinseligmachende ausgeben darf, so wie es auch keine christliche Kirche giebt, die nicht sehr viele wichtige und nützliche Wahrheiten, wenn schon mit mehr oder weniger Irrthum vermischt, bekennete. Im Ganzen genommen (denn eine beurtheilende Vergleichung aller einzelnen Lehrsätze ist nicht jedermanns Sache), muß man einer Kirche einen so viel grössern Werth zugestehen, je mehr es Grundsatz in ihr ist, mit Beiseitsetzung menschlichen Ansehens, bloß der Bibel und der Vernunft zu folgen, und eigne Untersuchung der Wahrheit, und dadurch wahre Ueberzeugung von derselben, und immer grössere |d212| Fortschritte in Erkenntnissen zu befördern; je entfernter sie von allen Arten des Gewissenszwanges, und von Anmaaßungen einer Autorität in Glaubenssachen ist; je weniger es sich mit ihren Grundsätzen verträgt, durch andere Mittel, als durch aufrichtige Belehrung, sich zu erhalten oder auszubreiten; je geschickter das ganze System ihrer Lehren ist, ihre Bekenner zu thätigen Christen, und damit zugleich zu guten Menschen und guten Bürgern, zu bilden; je weniger es Aberglauben, Schwärmerey, gehäßige Gesinnungen gegen Andersdenkende und Intoleranz u. d. gl. begünstiget; je angemessener die kirchlichen Gebräuche und Einrichtungen dem Geiste der Religion Jesu sind u. s. f. d) Alle verschiedene Kirchen mit einander vereinigen wollen, wäre nicht nur ein vergebliches und unnützes, sondern selbst ein schädliches Unternehmen. Es kann auch mit der Verschiedenheit in Meinungen, Gebräuchen und Einrichtungen gar wohl gegenseitige Liebe und Verträglichkeit bestehen. Aber eben deswegen, und weil selbst zur gemeinschaftlichen Uebung in der Gottesverehrung gänzliche Uebereinstimmung in allen und jeden Meinungen nicht unentbehrlich ist, e) wäre es auch unrecht und dem Sinne der Religion Jesu entgegen, wenn man leichtsinnig, aus Rechthaberey und Stolz, oder aus Neuerungssucht u. d. gl. zu Spaltungen und gewaltsamen, Zerrüttung verursachenden, Revolutionen in der Kirche Gelegenheit geben wollte. Nur |d213| dann kann es rechtmäßig seyn, von einer Kirche, deren Glied man ist, sich förmlich abzusondern, wenn diese so ausgeartet ist, daß sie auf Grundsätzen beharret, welche dem Geist des Christenthums widersprechen, ächte Religiosität und Moralität ihrer Natur nach hindern, und die Rechte des Gewissens oder der Menschheit oder des Staats kränken *) . f) Die Aufnahme in die christliche Kirche verpflichtet zwar jedes Glied zur Heiligkeit und Unsträflichkeit , Gal. 5, 13. Ephes. 4, 1. 1 Thess. 2, 12. 4, 7. 2 Thess. 2, 13. 14. 1 Petr. 1, 15. 2, 21. 3, 9. und von Seiten Gottes ist alles geschehen , wodurch der Zweck, die Glieder der Kirche zu heiligen und unsträflichen Menschen zu machen, befördert werden konnte. Eph. 5, 23–27. Tit. 2, 14. Dem ungeachtet aber waren alle Partikularkirchen jederzeit gemischte Haufen, Matth. 13, 3. ff. 47. ff. und die einzelnen Glieder derselben an moralischer Güte sehr ungleich. g) Wollte aber jemand hierdurch oder durch andere Gründe sich bewegen lassen, aller Gemeinschaft mit solchen Kirchen zu entsagen, und von allen getrennt allein für sich Gott zu verehren, so würde er sich mannichfaltiger Beförderungsmittel zur christlichen d. i. edelsten Tugend selbst berauben; des Schadens nicht zu gedenken, den Personen von |d214| Ansehen durch ein solches Beispiel bey andern stiften würden. Denn unter dem grossen Haufen der Menschen wenigstens würde die so wohlthätige christliche Religion ohne gemeinschaftliche Uebung derselben und ohne darauf abzweckende Anstalten sich nicht erhalten können, wenigstens bald gänzlich ausarten.
*) Die Lehre von der Kirche a) scheint hier am schicklichsten eingeschaltet werden zu können. Sie muß aber b) so behandelt werden, daß daraus die Ueberzeugung entstehe, es sey ein Glück, ein Glied einer christlichen Kirche zu seyn; daß eine unpartheiische Schätzung des Werths derjenigen Kirche, zu welcher wir uns bekennen, befördert und der Grund zu pflichtmäßigen Gesinnungen gegen die Glieder andrer Religionspartheien gelegt werde: daß die Absicht und der Werth kirchlicher Cerimonien und die Wohlthätigkeit des von Christo gestifteten ordentlichen Lehramts erhelle; und daß, so weit es für diejenige welche belehret werden sollen nützlich seyn kann, richtige Begriffe von den wahren und vermeinten Rechten der Lehrer und von dem Verhältnisse der Kirche zum Staat festgesetzt werden. – c) Mit der Lehre von der Kirche verbinden wir gleich die von der Taufe.
*) Hierin liegen die Hauptgründe zur Apologie der Reformation.
150. a) Der Zweck der Kirche ist die Erhaltung und Fortpflanzung der Lehre Jesu und die Beförderung ihrer Ausübung durch gemeinschaftliche Anstalten und Uebungen. Dieser Zweck erfordert, b) daß ein ordentliches Lehramt in der Kirche sey, welches daher schon die Apostel angeordnet haben, (§. 148. b.) 1 Tim. 3, 1. 2 Tim. 2, 2. Tit. 1, 5. Act. 14, 23. 20, 28. und zu welchem man durch feierliche Bestellung von der Kirche, oder von denen, welchen die Kirche die Verwaltung dieses Rechts aufgetragen hat, gelanget; daher sich zu Vermeidung schädlicher Unordnungen niemand eigenmächtig zu einem öffentlichen Lehrer aufwerfen soll; obgleich auch jeder Christ das Recht und die Pflicht hat, zur Erhaltung und Vermehrung religiöser Kenntnisse und Gesinnungen bey andern, zumal bey denen, die seiner nähern Fürsorge anvertrauet sind, nach Vermögen das seinige beizutragen. Röm. 15, 14. Gal. 6, 1. Eph. 5, 19. Col. 3, 16. 1 Thess. 5, 14. Eph. 6, 4. c) Der Lehrer darf keiner Herrschaft über die Gewissen sich an|d215|maassen, und, als Lehrer bloß betrachtet, kann er kein anderes Recht über den seiner Sorgfalt anvertraueten Theil der Kirche (seine Gemeinde) haben, als sie zu unterrichten und zu ermahnen, Act. 20, 28. 1 Petr. 5, 2. die öffentlichen gottesdienstlichen Handlungen zu verrichten, und dafür seinen Unterhalt von ihr zu erwarten. 1 Cor. 9, 6–14. vergl. 1 Petr. 5, 3. Doch kann sowohl die Kirche als auch die Obrigkeit einem Lehrer noch anderweite Rechte, Befugnisse und Verrichtungen auftragen, ingleichem mehrere Freiheiten ihm zugestehen. d) Aeussere Gottesdienstliche Handlungen hat Christus, ausser dem ohnehin zum Zwecke der Kirche wesentlich gehörenden öffentlichen Lehren und Ermahnen, dem gemeinschaftlichen Gebet etc. keine andere vorgeschrieben, als die Taufe und das Abendmahl. (§. 151. 165. ) Alle andere hat er dem Gutbefinden der Kirche selbst überlassen. Doch können zur Erhaltung der Gottesdienstlichen Gesellschaft und zu Erreichung ihres Zwecks noch einige andere nützlich seyn, welche jede Kirche nach Befinden der Umstände anordnen und abändern kann. e) Die Verbindungen der Menschen zu einer kirchlichen Gesellschaft ändert nichts in ihren bürgerlichen oder häuslichen Verhältnissen, 1 Cor. 7, 20. 24. und dispensiret kein Glied einer solchen Gesellschaft von der Erfüllung der ihm sonst obliegenden Pflichten. Auch ist die Kirche keinesweges eine dem Staat entgegenge|d216|setzte, oder dessen Rechte schmälernde Gesellschaft, sondern befördert vielmehr alle rechtmäßige Absichten der bürgerlichen Gesellschaft, und sind insbesondere die Glieder der Kirche zum genauesten Gehorsam gegen die Obrigkeiten angewiesen. Röm. 13, 1. ff. 1 Petr. 2, 13–17. Luc. 20, 25. Aber auch der Staat kann über die Kirche keine andere Rechte haben, als in sofern die Religion äusserlich ausgeübt wird, und zum Nachtheil des Staats ausarten können. Wenn daher das letztere zu besorgen kein Grund da ist, so hat der Staat eben so wenig Befugniß neue Meinungen und deren bescheidene Bekanntmachung, bloß deswegen weil er sie für irrig hält, zu verbieten und die Kirche zu pünktlicher Beibehaltung ihres alten Systems wider ihren Willen zu zwingen, als wenig es ihm zukommt, neue Lehren der Kirche aufzudringen. Hingegen ist es Pflicht des Staats, dafür zu sorgen, daß es seinen Bürgern, und zumal denen, die zu einem kirchlichen Lehramt bestimmt sind, nicht an Gelegenheit ihre Begriffe von Religionswahrheiten immer mehr zu berichtigen, fehle, übrigens aber jede Kirche bey ihren erweislichen Rechten und gegen alle Zudringlichkeiten andrer Kirchen sowohl als auch solcher Lehrer, welche ihre Privatüberzeugungen den Gemeinden wider ihren Willen aufdringen wollen, zu schützen. Die innere Ausübung der Religion aber muß von Rechtswegen jede, zumal christliche, Obrigkeit gänzlich freylassen. Jede Art von |d217| Gewissenszwang ist Verletzung der Rechte der Menschheit und dem Geist der Religion Jesu völlig entgegen.150. a) Der Zweck der Kirche ist die Erhaltung und Fortpflanzung der Lehre Jesu und die Beförderung ihrer Ausübung durch gemeinschaftliche Anstalten und Uebungen. Dieser Zweck erfordert, b) daß ein ordentliches Lehramt in der Kirche sey, welches daher schon die Apostel angeordnet haben, (§. 148. b.) 1 Tim. 3, 1. 2 Tim. 2, 2. Tit. 1, 5. Act. 14, 23. 20, 28. und zu welchem man durch feierliche Bestellung von der Kirche, oder von denen, welchen die Kirche die Verwaltung dieses Rechts aufgetragen hat, gelanget; daher sich zu Vermeidung schädlicher Unordnungen niemand eigenmächtig zu einem öffentlichen Lehrer aufwerfen soll; obgleich auch jeder Christ das Recht und die Pflicht hat, zur Erhaltung und Vermehrung religiöser Kenntnisse und Gesinnungen bey andern, zumal bey denen, die seiner nähern Fürsorge anvertrauet sind, nach Vermögen das seinige beizutragen. Röm. 15, 14. Gal. 6, 1. Eph. 5, 19. Col. 3, 16. 1 Thess. 5, 14. Eph. 6, 4. c) Der Lehrer darf keiner Herrschaft über die Gewissen sich an|d215|maassen, und, als Lehrer bloß betrachtet, kann er kein anderes Recht über den seiner Sorgfalt anvertraueten Theil der Kirche (seine Gemeinde) haben, als sie zu unterrichten und zu ermahnen, Act. 20, 28. 1 Petr. 5, 2. die öffentlichen gottesdienstlichen Handlungen zu verrichten, und dafür seinen Unterhalt von ihr zu erwarten. 1 Cor. 9, 6–14. vergl. 1 Petr. 5, 3. Doch kann sowohl die Kirche als auch die Obrigkeit einem Lehrer noch anderweite Rechte, Befugnisse und Verrichtungen auftragen, ingleichem mehrere Freiheiten ihm zugestehen. d) Aeussere Gottesdienstliche Handlungen hat Christus, ausser dem ohnehin zum Zwecke der Kirche wesentlich gehörenden öffentlichen Lehren und Ermahnen, dem gemeinschaftlichen Gebet etc. keine andere vorgeschrieben, als die Taufe und das Abendmahl. (§. 151. 165. ) Alle andere hat er dem Gutbefinden der Kirche selbst überlassen. Doch können zur Erhaltung der Gottesdienstlichen Gesellschaft und zu Erreichung ihres Zwecks noch einige andere nützlich seyn, welche jede Kirche nach Befinden der Umstände anordnen und abändern kann. e) Die Verbindungen der Menschen zu einer kirchlichen Gesellschaft ändert nichts in ihren bürgerlichen oder häuslichen Verhältnissen, 1 Cor. 7, 20. 24. und dispensiret kein Glied einer solchen Gesellschaft von der Erfüllung der ihm sonst obliegenden Pflichten. Auch ist die Kirche keinesweges eine dem Staat entgegenge|d216|setzte, oder dessen Rechte schmälernde Gesellschaft, sondern befördert vielmehr alle rechtmäßige Absichten der bürgerlichen Gesellschaft, und sind insbesondere die Glieder der Kirche zum genauesten Gehorsam gegen die Obrigkeiten angewiesen. Röm. 13, 1. ff. 1 Petr. 2, 13–17. Luc. 20, 25. Aber auch der Staat kann über die Kirche keine andere Rechte haben, als in sofern die Religion äusserlich ausgeübt wird, und zum Nachtheil des Staats ausarten können. Wenn daher das letztere zu besorgen kein Grund da ist, so hat der Staat eben so wenig Befugniß neue Meinungen und deren bescheidene Bekanntmachung, bloß deswegen weil er sie für irrig hält, zu verbieten und die Kirche zu pünktlicher Beibehaltung ihres alten Systems wider ihren Willen zu zwingen, als wenig es ihm zukommt, neue Lehren der Kirche aufzudringen. Hingegen ist es Pflicht des Staats, dafür zu sorgen, daß es seinen Bürgern, und zumal denen, die zu einem kirchlichen Lehramt bestimmt sind, nicht an Gelegenheit ihre Begriffe von Religionswahrheiten immer mehr zu berichtigen, fehle, übrigens aber jede Kirche bey ihren erweislichen Rechten und gegen alle Zudringlichkeiten andrer Kirchen sowohl als auch solcher Lehrer, welche ihre Privatüberzeugungen den Gemeinden wider ihren Willen aufdringen wollen, zu schützen. Die innere Ausübung der Religion aber muß von Rechtswegen jede, zumal christliche, Obrigkeit gänzlich freylassen. Jede Art von |d217| Gewissenszwang ist Verletzung der Rechte der Menschheit und dem Geist der Religion Jesu völlig entgegen.
151. a) Die Aufnahme der Menschen in die Kirche Christi geschiehet, nach der Einsetzung Jesu, durch die Taufe, (vergl. § 170. ) Matth. 28, 19. Marc. 16, 15. 16. Joh. 3, 5. welche durch Eintauchung in Wasser Act. 8, 38. 10, 47. Eph. 5, 26. oder durch Besprengung mit demselben, dergestalt verrichtet wird, daß der Mensch dabey zu derjenigen Religion, welche uns den Vater, den Sohn, und den heiligen Geist verehren lehrt, Matth. 28, 19. oder welches einerley ist, die Christus gestiftet und gelehret hat, Act. 2, 38. 8, 16. 10, 48. Röm. 6, 3. verpflichtet wird. vergl. 1 Cor. 1, 13. 15. 10, 2. Die Verrichtung dieser Handlung ist durch Verordnung der Kirche den Lehrern aufgetragen, welches auch ganz schicklich ist, wenn gleich in besondern Fällen auch jeder andere Christ taufen kann. Es soll aber jeder Mensch, der ein Christ seyn will, ohne Ausnahme getauft werden, ohnerachtet man nicht behauptet, daß die Taufe allen Menschen zur Seligkeit schlechterdings nothwendig sey. b) Bey dem allerersten Anfang der Stiftung der Kirche wurden hauptsächlich Erwachsene getauft, nachdem ihnen vorher so viel Unterricht ertheilet worden war, als |d218| zur Ueberzeugung von der Göttlichkeit der christlichen Religion nöthig war. Act. 2, 41. 8, 36. 38. 9, 17. 18. Ein solcher Mensch verpflichtete sich dadurch feierlichst zur Religion Jesu, und zur Befolgung aller ihrer Vorschriften, 1 Petr. 3, 21. ward ein Glied der Kirche, Act. 2, 41. übernahm die Verbindlichkeit, als ein solches sich zu betragen, Eph. 4, 3‒5. ward aller Rechte eines solchen theilhaftig, und (vorausgesetzt, daß er die Taufe mit aufrichtigem Herzen begehre 1 Petr. 3, 21.) erhielt er die göttliche Versicherung, daß seine Sünden ihm vergeben seyn, Act. 2, 38. daß Gott um Christi willen ihm gnädig sey, Gal. 3, 27. und daß er bey redlichem Bestreben, der übernommenen Verpflichtung nachzukommen, die ewige Seligkeit hoffen dürfe. Marc. 16, 16. Hiernächst ist auch die Taufhandlung ungemein geschickt, die innere Besserung eines solchen Menschen nicht nur abzubilden, Röm. 6, 2‒4. Col. 2, 12. sondern auch auf eine moralische Art, in sofern sie ein sinnlicher symbolischer Unterricht in sehr wichtigen Religionswahrheiten ist, zu bewirken. Eph. 5, 26. c) Für die Kindertaufe haben wir, ausser andern Gründen, die vom Nutzen derselben hergenommen sind, das Exempel des größten Theils der ältesten Kirche vor uns, welches sich höchstwahrscheinlich auf apostolische Beispiele selbst gründet. Durch sie wird das Kind theils zur künftigen Prüfung, Annahme und Befolgung der |d219| Religion Jesu vorläufig verpflichtet, theils zum Glied der Kirche wirklich aufgenommen, theils aller Rechte eines Christen und aller Verheisungen, die Gott den Verehrern Jesu gegeben hat, theilhaftig. vergl. Marc. 10, 14. Die Eltern aber, die ihr Kind zur Taufe bringen, werden nicht nur von dem allem feierlich versichert, sondern auch zur christlichen Erziehung des Kindes verpflichtet, damit die ihm zu Theil gewordenen Rechte ihm erhalten, und es dermaleinst zum wirklichen Genusse und zur Ausübung derselben gelangen möge. 151. a) Die Aufnahme der Menschen in die Kirche Christi geschiehet, nach der Einsetzung Jesu, durch die Taufe, (vergl. § 170. ) Matth. 28, 19. Marc. 16, 15. 16. Joh. 3, 5. welche durch Eintauchung in Wasser Act. 8, 38. 10, 47. Eph. 5, 26. oder durch Besprengung mit demselben, dergestalt verrichtet wird, daß der Mensch dabey zu derjenigen Religion, welche uns den Vater, den Sohn, und den heiligen Geist verehren lehrt, Matth. 28, 19. oder welches einerley ist, die Christus gestiftet und gelehret hat, Act. 2, 38. 8, 16. 10, 48. Röm. 6, 3. verpflichtet wird. vergl. 1 Cor. 1, 13. 15. 10, 2. Die Verrichtung dieser Handlung ist durch Verordnung der Kirche den Lehrern aufgetragen, welches auch ganz schicklich ist, wenn gleich in besondern Fällen auch jeder andere Christ taufen kann. Es soll aber jeder Mensch, der ein Christ seyn will, ohne Ausnahme getauft werden, ohnerachtet man nicht behauptet, daß die Taufe allen Menschen zur Seligkeit schlechterdings nothwendig sey. b) Bey dem allerersten Anfang der Stiftung der Kirche wurden hauptsächlich Erwachsene getauft, nachdem ihnen vorher so viel Unterricht ertheilet worden war, als |d218| zur Ueberzeugung von der Göttlichkeit der christlichen Religion nöthig war. Act. 2, 41. 8, 36. 38. 9, 17. 18. Ein solcher Mensch verpflichtete sich dadurch feierlichst zur Religion Jesu, und zur Befolgung aller ihrer Vorschriften, 1 Petr. 3, 21. ward ein Glied der Kirche, Act. 2, 41. übernahm die Verbindlichkeit, als ein solches sich zu betragen, Eph. 4, 3‒5. ward aller Rechte eines solchen theilhaftig, und (vorausgesetzt, daß er die Taufe mit aufrichtigem Herzen begehre 1 Petr. 3, 21.) erhielt er die göttliche Versicherung, daß seine Sünden ihm vergeben seyn, Act. 2, 38. daß Gott um Christi willen ihm gnädig sey, Gal. 3, 27. und daß er bey redlichem Bestreben, der übernommenen Verpflichtung nachzukommen, die ewige Seligkeit hoffen dürfe. Marc. 16, 16. Hiernächst ist auch die Taufhandlung ungemein geschickt, die innere Besserung eines solchen Menschen nicht nur abzubilden, Röm. 6, 2‒4. Col. 2, 12. sondern auch auf eine moralische Art, in sofern sie ein sinnlicher symbolischer Unterricht in sehr wichtigen Religionswahrheiten ist, zu bewirken. Eph. 5, 26. c) Für die Kindertaufe haben wir, ausser andern Gründen, die vom Nutzen derselben hergenommen sind, das Exempel des größten Theils der ältesten Kirche vor uns, welches sich höchstwahrscheinlich auf apostolische Beispiele selbst gründet. Durch sie wird das Kind theils zur künftigen Prüfung, Annahme und Befolgung der |d219| Religion Jesu vorläufig verpflichtet, theils zum Glied der Kirche wirklich aufgenommen, theils aller Rechte eines Christen und aller Verheisungen, die Gott den Verehrern Jesu gegeben hat, theilhaftig. vergl. Marc. 10, 14. Die Eltern aber, die ihr Kind zur Taufe bringen, werden nicht nur von dem allem feierlich versichert, sondern auch zur christlichen Erziehung des Kindes verpflichtet, damit die ihm zu Theil gewordenen Rechte ihm erhalten, und es dermaleinst zum wirklichen Genusse und zur Ausübung derselben gelangen möge.