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|a[1]| D. Carl Friedrich Bahrdts

Glaubensbekenntniß
veranlaßt
durch ein
Kaiserl. Reichshofrathsconclusum.


1779.
|a[2]|
|a[3]| An
Se. Römisch-Kaiserliche auch in Germanien
und zu Jerusalem Königl. Majestät
allerunterthänigst übergebne
Erklärung
und
Bekenntniß
zufolge
höchstvenerirlichen Reichshofrathsconclusi
vom 27. Merz 1779.
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