c|c[1]| Anweisung
zur
Bildung angehender Theologen.
Dritter Theil.
|c[2]|c
|a[581]| |b[3]| |c[3]| Dritter Theil.
Von der Anweisung zur rechten Führung des Amtes eines Lehrers der Religion.

1a1.

Wenn wir den Absichten Gottes in der Welt und unsrerc2 Pflicht kein Genüge thun, ohne die höchst-möglichstec3 Anwendung unsrerc4 Kenntnisse und Kräfte /czu Andrer Besten;a5 c\c6 und wenn es ganz eigentlich die Absicht desjenigena7 Standes ist, dem sich ein Lehrer der Religion widmet, Menschen durch die wirksamste |a582| Empfehlung der Religion glücklich zu machen (/aTheil 1.a\ §. 16 f.): so muß es einem solchen Lehrer eben so theure Pflicht seyn, sich die Geschicklichkeit zu erwerben, beyc8 Andern richtige und überzeugende Kenntnisse der Religion, und eine dieser gemäßea9 Gesinnung hervorzubringen, als es seine Pflicht war, selbst nach solchen Kenntnissen und Gesinnungen zu streben.

a1: 503 c2: unserer c3: treueste c4: unserer a5: Besten, c6: eben sowohl zum Besten Anderer als zu unserer eigenen vollkommneren Ausbildung; a7: des c8: bei a9: gemässe

2a1.

Wahr ists, er kanc2, ohne erst so für sich gesorgt zu haben, nicht für Andrec3 sorgen, nichts |b4| mittheilen, was er |c4| nicht selbst besitzt, wenigstens es nicht so angelegentlich thun, als er sollte; und eben dadurcha4, daß Er sich selbst rechte Kenntnisse in der Religion erwarb, und sich nach diesen bildete, lernte er /cauch diese Sachen ausdruckena5, und sonachc\c6 Andern vortragen;a7 /clernte er /adadurcha\c\c8 das Brauchbarere von dem Unbrauchbarern, das Unentbehrliche von dem unterscheiden, was bloß nützlich, und nur für gewisse Fälle nöthig /cist;a9 c\c10 ward ihm auch /adadurcha\ c11 Religion c12 wichtig und eigentliche Angelegenheit des /cHerzens †). Allein,c\c13 er /cmuß doch immer, wenn er damitc\c14 Andern /cnutzbar werden will,c\c15 sich nach ihren Bedürfnissen richten, und, da diese von den seinigen sehr verschieden sind, sich /cwissenc\ auch in seinem Vortragc16 und in seinem ganzen Betragen zu ihnen /cherabzulaßena17,c\c18 seine Art zu denken, zu reden und zu handeln, nach /cIhrerc\c19 zu bilden. Eben beyc20 diesem Bestreben, seine Ueberzeugung und Gesinnung Andern |a583| wirksam mitzutheilen, bemerkta21 er, wie oft er seine Absicht beyc22 ihnen verfehle, und wie vielc23 die Schuld davon an seiner Vorstellung oder /cVortragc\c24 liege; er lernt nun oft erst, daß Er selbst Manches bisher nicht c25 verstanden, nicht deutlich gedacht, nicht überzeugend genug erkannt, nicht angelegentlich genug getrieben habe. Er kommt selbst hiebeyc26, indem er sich Andern im Vortragc27 oder Umgangc28 mittheilt, auf Manches, woran er vorhin nicht dachte, lernt Manches besser verstehen und mehr berichtigen, überzeugt sich mehr von dem Nutzen mancher Religionslehren, und wird mehr für sie eingenommen, lernt sie |b5| auch nutzbarer für Andrec29 machen. So gewinnt Era30 durch diese Mittheilung selbst, indem er zugleich Andern nützlich wird.

/c†)c\c31 Aus dieser doppelten Anmerkung ergiebt sich 1) daß die Beschäftigung mit den bisher abgehandelten Wissen|c5|schaften zwar ein /cMittel seyc\c32, den guten Lehrer zu bilden, aber keinesweges bloßesa33 Mittel, und folglich minder wichtig als die Bildung zum guten Vortrag, sondern daß sie für ihn eben so, ja noch mehr als dieser, wichtig und unentbehrlich/a, mithin die Bildung zum Predigerc34, als Prediger, keinesweges die Hauptsache beyc35 einem Lehrer der Religiona\ seyc36. Denn jene Wissenschaften geben ihm ja eben das, was er mittheilen soll, /cdurch den Vortrag wird es nur Andern genießbarer.c\c37 2) Daßac38 man, indem man /cWissenschaften und das darin Enthaltene recht gutc\c39 lernt,a40 nicht bloß Materialiena41 zum Vortrag erhalte, sondern auch zugleich /cmit lernec\c42, eine weise Auswahla43 zu treffen, und sie so überzeugend und eindrücklich mitzutheilena44, als man sie, und in dem Grade, wie man sie selbst gefaßt hat. Je ausgebreiteter und praktischer also jene Kenntnisse sind, jec45 besser muß |a584| dadurch der Vortrag gebildet werden,c46 und es ist vergebliche Einbildung, /awenn mana\ dieses /cLetztre beyc\c47 einer gemeinen oder flüchtigen Erkenntniß des Erstern zu erreichen hoffta48.
a1: 504 c2: kann c3: Andere a4: dadurch a5: ausdrücken c6: sie nicht nur ausdrücken, sondern auch a7: vortragen, c8: auch ac9: ist, (a); ist. Ja es (c) c11: die c12: selbst erst recht c13: Herzens. *) Will c14: aber c15: recht nützlich werden, so muß er c16: Vortrage a17: herabzulassen c18: herabzulassen wissen, und c19: der Ihrigen c20: bei a21: bemerckt c22: bei c23: weit c24: an seinem Vortrage c25: ganz c26: hierbei c27: Vortrage c28: Umgange c29: Andere a30: er c31: Anm. *) c32: Mittel sei a33: blosses c34: Predigen c35: bei c36: sei c37: das Lehrmaterial, ohne dessen Besitz das Predigen so leicht ein leeres Geschwätz wird. Es ergiebt sich aber auch ac38: daß c39: die Wissenschaft a40: lernt; a41: Materialien c42: immer fähiger wird a43: Auswahl a44: mitzutheilen c45: desto c46: werden; c47: Letztere bei a48: hoffen

3a1.

Wer Andrec2 über die Religion so belehren will, daß sie /cdafür eingenommenc\c3, d. i. von derenc4 |b6| Wahrheit und c5 Einfluß auf ihr wahres Bestes überzeugt, und dadurch geneigt gemacht werden sollen, sich darnach zu richten: der muß nicht nur die nöthigen Kenntnisse desjenigen, was er ihnen mittheilen will, habenc6, er muß nicht nur selbst /cdafür eingenommen seyn,c\c7 er muß auch, weil er es hier mit Andern, und mit mancherleyc8 Zuhörern von verschiedenen Fähigkeiten, Neigungen und Bedürfnissen,c9 zu thun hat, Klugheit besitzen, und anzuwenden wissen. /aa\ Er besitzt sie, wenn er die Fähigkeiten hatc10 zu beurtheilen, was /cgedachtenc\c11 Umständen /cderselbenc\ am angemessensten ist. |c6| Beyc12 dem Lehrer der Religion also gehört dazu: Kenntniß der Religion, für welche, und Kenntniß desjenigen, wodurch er siec13 dafür /ceinnehmen will –c\c14 Menschenkenntniß /cc\ und Beurtheilungskraft, um das schicklichste Verhältniß jener Kenntnisse /cgegen diesec\c15 zu finden. /aErc16 a\a17 weiß sie in vorkommenden Fällen anzuwenden, wenn er alsdanna18 fähig ist, /cc\ die Umstände, so wie sie gegenwärtig sind, aufzufassen, /cc\ sich die gedachten Kenntnisse, so weit er sie für diesen Fall braucht, recht zu vergegenwärtigen, /cc\ und darnach zu beurtheilen, |a585| was er seinem Zweck und diesen Umständen gemäß zu thun habe.

a1: 505 c2: Andere c3: für sie gewonnen c4: ihrer c5: ihrem c6: besitzen c7: davon erfüllt und durchdrungen seyn: c8: mancherlei c9: Bedürfnissen c10: hat, c11: gerade ihren c12: Bei c13: Andere c14: gewinnen will; c15: zu denen, die er unterrichten soll, c16: Er a17: Er a18: alsdenn

4a1.

So unumgänglich nothwendig es also ist, um die Stelle eines Lehrers der Religion mit Würde zu bekleiden, daß man vorher Theologiec2 und die übrigen oben erwähntena3 /cWissenschaften studiere,c\c4 |b7| um zu wissen, was und wie man überhaupt Andere über Religion belehren, und sie ihnen empfehlen solle: so ist doch dieses allein nicht zureichend, um ein recht nützlicher Lehrer zu werden. /c/aa\ Diesesc\c5 Studium /cerschwert selbst gewissermaßena6 die Erlangungc\c7 und /cAnwendung derc\ Klugheit c8. Denn indem /cesc\ sich c9 größtentheils mit unsichtbaren Dingen beschäftigt:c10 so entwöhnt /ces denc\c11 Blick vom Gegenwärtigen, vom /cHandlen,a12 und vomc\c13 gesellschaftlichen Leben überhaupt, welches das eigentliche Feld /cderc\c14 Klugheit /cist. Und, indemc\c15 man /cbey diesemc\c16 Studieren c17 mehr darauf bedacht ist, sich vorerst die nöthigen Kenntnisse zu erwerben, als siea18 Andern mittheilen zu lernen; indem man c19 sich c20 |c7| gründlich zu überzeugen sucht, nach deutlichen Begriffen strebt, und daher die Untersuchung sehr ins Umständliche und Kleine gehenc21 muß: so gewöhnt man sich weniger an lebhafte und anschauliche Erkenntniß, übt über den Beschäftigungen des Verstandes die Einbildungskraft zu wenig; gewöhnt sichc22 mehr langsam und bedächtig zu denken, als schnell c23 aufzufassen und zu übersehenc24; wird daher mehr unentschlüßigc25 und |a586| verlegen, als schneller Entschließungena26 fähig; zerstreut sich zu sehr durch kleine Umstände, als daß man das Ganze überschauen /clernte; welchesc\c27 alles /cder Klugheitc\c28 nicht /czuträglich istc\c29, die oft schnelle Empfindung, allgemeineres /cUeberschauen undc\c30 geschwinde Entschließunga31 c32 erfordert.

a1: 506 c2: Theologie a3: erwehnten c4: damit verwandten Wissenschaften studiere; c5: Man könnte sogar in einem gewissen Sinne sagen, daß gerade das a6: gewissermassen c7: gewissermaaßen die Weisheit c8: erschwere c9: der Geist dabei c10: beschäftigt, c11: sich der a12: Handlen c13: Handeln, von dem c14: ist, auf welchem c15: und Gewandtheit gewonnen wird. Indem c16: bei dem c17: zunächst a18: sich c19: vor allen Dingen c20: selbst c21: führen c22: sich, c23: etwas c24: überblicken c25: unentschlüssig a26: Entschliessungen c27: lernte. Dieß c28: ist dem c29: zuträglich, was man die Klugheit, und in Beziehung auf das Lehren, die Lehrweisheit nennt c30: Ueberschauen, a31: Entschliessung c32: und vielseitige Behandlung eines Stoffs

5a1.

c2 Klugheit /ceines Lehrers der Religion kan |b8| ohnec\c3 gewisse /cFähigkeitenc\c4 und /cKenntnissec\c5 nicht /cseyn. /aa\c\c6 Zu jenen gehört die Gabec7 recht zu beobachten und recht zu urtheilen, in Absicht auf die Umstände, unter welchen man zu c8 handeln hat, d. i. praktischer Beobachtungsgeist und praktischer Verstand. /acac\ Die Kenntnisse aber müssen sich auf die /cmitzutheilendec\ Lehren der Religion c9, auf die Art, Andern etwas aufs Wirksamste mitzutheilen, auf Fähigkeiten, Neigungen, Denk- und Handelsart, /cauch verschiednec\c10 Umstände der Menschen überhaupt, und derer, mit welchen man jedesmal zu thun hat, insbesondrec11 erstrecken. Jene Fähigkeiten und Kenntnisse recht zu gebrauchen, würde fleißige Uebung in ihrem Gebrauch |c8| nöthig seyn. /cc\ Zwar kanc12 sich niemand diese Fähigkeiten selbst geben;a13 kanc14 sich nicht selbst eine solche günstige Lage verschaffen, die ihn zu der hier dienlichen Menschenkenntniß führte;a15 kanc16 auch selten zum voraus, eh' er ein öffentliches Lehramt erhält, beträchtliche Uebungen dieser Art /chaben. Aberc\c17 er kanc18 doch mittelmäßige Fähigkeiten durch Fleiß und Uebung verstärken; in seinem, obgleich |a587| kleinen, Kreise überhaupt Menschen, und die Art sie zu lenken, beobachten und beurtheilen lernen. Selbst beyc19 seinen bisherigen Studien, wenn er sie auf die oben vorgeschlagene Weise treibt, wird es ihm weder an Gelegenheit zur Menschenkenntniß, noch an Uebung im Beobachten und Urtheilen, in Absicht auf die Bearbeitung der Menschen, fehlen; besonders wird ihm das Studium der Psychologie, der Moral, der Historie, vornemlichc20 der Kirchengeschichte, |b9| der schönen Wissenschaften, selbst der Sprachen, großea21 Dienste thun können.

cAnm. Daß man den Menschen in der Regel am besten im Umgange mit Menschen, das Leben am besten in vielgestaltigen Lebenssituationen kennen lerne, leidet zwar keinen Zweifel; aber wenn man gleichwohl sehr oft findet, daß solche, die mit sehr Vielen in Berührung gekommen, in sehr verschiedenen Lagen gewesen sind, dennoch sehr wenig wahre Weltkenntniß und eben so wenig Umsicht und Klugheit im eigenen Handeln besitzen: so liegt der Grund offenbar darin, daß ihnen der Beobachtungsgeist fehlte, und eine Vorbereitung zum Beobachten, wozu man unstreitig durch die oben genannten Studien gelangt. Dagegen haben sich Manche fast bloß durch diese die großen Menschen- und Seelenkenntnisse erworben, und den tiefen Blick in das innerste Getriebe der Leidenschaften, ohne je viel weiter als in die Umgebung ihres Wohnorts, und oft kaum aus ihrem Arbeitszimmer gekommen zu seyn. Der Umgang mit den |c9| Todten, die sie da umgaben, hat sie mehr gelehrt, als Andere das Gewühl der Lebendigen, in welchem sie sich ihr ganzes Leben hindurch umhergetrieben hatten. A. d. H.c
a1: 507 c2: Es setzt demnach diese c3: und Lehrweisheit c4: eigenthümliche Fähigkeiten c5: Kenntnisse voraus, ohne die sie c6: erworben werden kann. c7: Gabe, c8: reden und zu c9: selbst c10: auf die verschiedenen Lagen und c11: insbesondere c12: kann a13: geben, c14: kann a15: führte, c16: kann c17: haben: aber c18: kann c19: bei c20: vornehmlich a21: grosse

6a1.

Was ihm danna2 noch an eignerc3 Fähigkeit, Gelegenheit und Uebung abgeht, wird er, wie beyc4 allen Arten von Kenntnissen, durch Andrerc5 Erfahrungen und /cderc\ Belehrung /cvon ihnen,c\c6 ersetzen müssen, die ihm theils auf die verschiednenc7 Umstände, in die er, als Lehrer der Religion, kommen kanc8, aufmerksam machen, theils ihn anweisen können, wie er sich darin mit Klugheit zu betragen habe. Man hat dergleichen Anweisung in eine Art von Wissenschaft gebracht, und sie mit dem Namen der Pastoraltheologie im weitern Verstande, der Anweisung zur Pastoralklugheit, c9 und andern ähnlichen, belegt; und sie muß ohne Zweifel die Grundlage seines ganzen künftigen Betragens, als eines Lehrers der Religion, (/aTheil 1.a\ §. 17.a10) seyn.

|a588| /cAnm.a11 1. Lehrerc\c12 der Religion nimmtc13 man entweder /cvon denenjenigen, die Andre, welchec\c14 keine hinlängliche Fähigkeit, Hülfsmittel oder Mußea15, sich selbst in der Religion zu unterrichten oder zu leiten, haben, mit einemc16 Wort, sogenannte /cUngelehrte, über dieselbec\c17 belehren, oder derenc18 Gewissen rathen,c19 (/aTheil 1.a\ §. 15 f.)c20 oder /cvon denen, die Andrec\c21 zu /csolchen Lehrernc\c22 bilden sollen. Nur die ersternc23 haben den Namen der Pastorenc24 und /ceigentlichen Geistlichenc\c25, und daher hat gedachte Wissenschaft |b10| ihren Namen bekommen, weil sie sich auf die Bildung derselben zu Volkslehrern einschränkt.
/cAnm.a26 2.c\c27 Nichts verdient den Namen der Klugheit c28, was nicht /czugleich recht istc\c29. Aber es /ckan mehreres rechtmäßig,a30 c\c31 und doch /ceinesa32 besser als das andre seyn;a33 und dac\c34 die Absicht des geistlichen Standes, die Religion aufs deutlichste und überzeugendste zu lehren, und sie aufs eindrücklichste zu empfehlen, Rücksicht auf die Umstände dererjenigenc35 erfordert, die in dieser Absicht sollen bearbeitet werden: so verlangt die Absicht dieses Standes Klugheit in Beziehung auf Andrerc36 Bearbeitung c37 durch die Religion, daher man sie, in dieser Beziehung, Pastoralklugheit /cnennt, welche aber rechtmäßigesc\c38 Betragen /cvoraussetzt,a39 oder in sich schließt, dochc\c40 nur in Rücksicht auf Führung /cdieses Amtes; andrec\c41 Pflichten, die solchec42 Lehrer mit /cAndernc\c43 gemein habenc44, gehören nicht hieherc45, sondern in die Moral.
a1: 508 a2: denn c3: eigener c4: bei c5: die c6: Anderer c7: verschiedenen c8: kann c9: der Pastoralwissenschaft a10: 17 a11: Anm. c12: Anm. 1) Unter Lehrern c13: versteht c14: die, welche Andere, die a15: Musse c16: Einem c17: Ungelehrte (das Volk), selbst darüber c18: ihr c19: leiten c20: f.), c21: die, welche Andere c22: solchen Lehrern c23: Erstern c24: Pastoren c25: eigentlichen Geistlichen a26: Anm. c27: 2) c28: im echt sittlichen und christlichen Sinn c29: mit dem, was Recht ist, bestehen kann a30: rechtmäßig c31: kann Mehreres recht|c10|mäßig, a32: eins a33: seyn, c34: Eines besser als das Andere seyn. Da nun c35: derer c36: die c37: Anderer c38: nennt. Im weiteren Sinne beschreibt sie das ganze recht, und pflichtmäßige a39: voraussetzt c40: des Lehrers jedoch c41: seines Amtes. Andere c42: der c43: allen Christen c44: hat c45: hierher

7a1.

Die ganze Fürsorge eines solchen Lehrers für die, so sich ihm anvertrauen, besteht entweder in Belehrungc2, im weitesten Umfange genommen, oder in /cHandlungen; beydenc\c3, sofern sie die Re|a589|ligion betreffen. – Die Belehrung ist entweder eine allgemeinere oder eine besondrec4, welche durch die besondern Umstände einzlerc5 Personen, beyc6 Religionszweifeln, Krankheiten /cu. d. gl.c\c7, nothwendig gemacht wird. Nun /cgiebtsc\c8 zwar unter denenjenigenc9, die sich der Belehrung und der Gewissenspflege eines Seelsorgers bedienen, |b11| manche sehr Denkende und Aufgeklärte; aber diese machen doch nur den kleinsten Theil aus, und sind, gegen die übrigen gerechnet, so selten, daß sie verdienen, als eine ganz besondrec10 Klasse von Zuhörern behandelt zu werden; der größte Theil, der auch des Unterrichts und der Leitung am meisten bedarf, kanc11 doch nur einen populären Vortrag der Religion benutzen. Es muß also der öffentliche Vortrag vor einem vermischten Haufen – wenn die Zahl der wirklich (nicht in der Einbildung) |c11| /cAufgeklärternc\c12 nicht größera13 als der Uebrigen ist – billig populär, und dieses um so mehr seyn, weil die Absicht des Vortrags eines Volkslehrers eigentlich seyn muß, die Religion praktisch und in Anwendung auf das Herz vorzustellen, auch nicht sowohl erst zu unterrichten – denn dieses ist, nach unsrerc14 Einrichtung, schon vorher in Schulen oder beyc15 der Zubereitung zur sogenannten Confirmation geschehen – als vielmehr das wieder aufzufrischen, was die Zuhörer schon wissen, und es immer eindringlicher und anwendbarer zu machen.

a1: 509 c2: Belehrungen c3: gewissen Handlungen: beide c4: besondere c5: einzelner c6: bei c7: u. dgl. c8: giebt es c9: denen c10: besondere c11: kann c12: Aufgeklärteren und Gebildeten a13: grösser c14: unserer c15: bei

|a590| 8a1.

Man hat deswegen für gut befunden, die ganze /cAnweisung zur rechten Führung des christlichen Lehramts in zwey Hauptwissenschaftenc\c2 zu theilen. Die eine betriftc3 die Belehrung des Volks, und soll den Prediger bilden;a4 die andrec5 aber die kluge Einrichtung der Handlungen eines Lehrers nach den verschiednenc6 Theilen seines Am|b12|tes,c7 und c8 soll ihn als Seelsorger unterrichten. In so fern beyc9 diesen Handlungen auch /cVortrag der Religionc\c10 nöthig ist, muß sich dieserc11 nach den besondern Umständen der einzelnena12 Pflegebefohlnenc13 richten, mit welchen der Seelsorger zu thun /ahat. Era\a14 muß also zwar alle Eigenschaften /cdes guten Vortragsc\c15 haben, aber die besondrec16 Einrichtung für die einzelnena17 Fälle nach jenenc18 besondern /cUmständenc\c19 bekommen; und, weil diese erst /ckönnenc\ in der /cletztern erwähntena20 c\c21 Wissenschaft berührt /cwerden:c\c22 so gehört die Anweisung zum guten Religionsvortragc23 überhaupt in die erstrec24, hingegen die Unterweisung, wie /cdieser Vortragc\c25 in einzelnena26 Fällen, |c12| und in dem Umgangc27 mit einzelnena28 Personen, nach ihren besondern Fähigkeiten und Bedürfnissen einzurichten seyc29, in die letztrec30 Wissenschaft. Der Kürze wegen wollen wir diese letztrec31 Art /cdes Vortrags den Privatvortrag, undc\c32 die erstrec33, weil der Vortrag mehrernc34 zusammen ertheilt wird, den öffentlichen Religionsvortrag nennen.

a1: 510 c2: Anweisung zur rechten Führung des christlichen Lehramts in zwei Hauptwissenschaften c3: betrifft a4: bilden, c5: andere c6: verschiedenen c7: Amtes: c8: diese c9: bei c10: Vortrag oder doch Gespräch über Religion c11: dieses a12: einzelen c13: Pflegebefohlenen a14: hat; er c15: einer guten mündlichen Mittheilung c16: besondere a17: einzlen c18: den c19: Umständen, unter welchen gelehrt wird, a20: erwehnten c21: letzterwähnten c22: werden können, c23: Religionsvortrage c24: erstere c25: religiöse Belehrungen a26: einzeln c27: Umgange a28: einzeln c29: sind c30: letztere c31: letztere c32: Privatbelehrungen, c33: erstere c34: Mehrern

|a591| 9a1.

/cDieser letztre läuftc\c2 entweder c3 in Eins /cfort, und ist bloßera4 Vortrag des Predigers, istc\c5 eine eigentliche Rede oder Predigt; oder /cer istc\c6 unterbrochen durch das, was die Zuhörer c7 antworten, /cin Beziehung auf das, was der Prediger gefragt hat;a8 er istc\ also eine c9 Unterredung des Predigers mit den Zuhörern. /cJenec\c10 Rede nennt /cman eine Homilie,c\c11 und /cdaher Homiletikc\ die |b13| Anweisung /czu dem öffentlichen in Eins fortlaufenden Religionsvortragc\c12. Sie ist also, weil dabeyc13 eine vermischte Versammlung, meistentheils von Ungelehrten, vorausgesetzt wird (§. 7.a14), und die Eigenschaften des Religionsvortrags für jedermann, ohne Rücksicht auf die besondersten Umstände einzelnera15 Zuhörer, darin /csollenc\ vorgelegt werden c16 (§. 8.a17), eine /cAnweisung zum gemeinnützigen oder populären, und zwar an einander hängenden öffentlichen Religionsvortragc\c18.

a1: 511 c2: Oeffentliche Religionsvorträge sind c3: eine a4: blosser c5: fortgehende ununterbrochene, d. i., c6: sie sind c7: auf die andern vorgelegten Fragen a8: hat, c9: Art von c10: Eine zusammenhängende c11: ein alter Sprachgebrauch Homilie; c12: dazu hat davon den Namen der Homiletik erhalten c13: dabei a14: 509 a15: einzler c16: sollen a17: 510 c18: Anweisung zum gemeinnützigen oder populären, an einander hängenden öffentlichen Religionsvortrage

10a1.

Eine Unterredung des Predigers mit /cseinen Zuhörernc\c2, wodurch er ihre Antworten auf seine Fragen über die Religion /cerfahrenc\c3 will, nennt man eine Katechisation, oder, in Absicht auf /cden Prediger, einen katechetischen /aVortrag; und,a\a4 da dieserc\c5 die Absicht hat, zu erforschen, was sie für Begriffe von der Religion haben, oder sie selbst auf wichtigec6 Begriffe davon zu leiten, dieses aber nicht sowohl /cbey aufgeklärternc\c7 und zum |a592| eignenc8 Nachdenken /cschon gewöhntenc\c9, als vielmehr beyc10 solchen /cZuhörernc\ nöthig ist, die noch in der Erkenntniß zurück sind: so versteht sichs von selbst, daß /cdieser Vortragc\c11 vorzüglich populär seyn müsse. Die Anweisung zu einemc12 solchen katechetischen /cVortragc\c13 heißt die Katechetik, welche man nicht, wie wohl geschieht, mit der katechetischen Theologie (/aTheil 2.a\ §. /a174. Anm. 2.a\a14) verwechseln muß.

cAnm. Nach dem Sprachgebrauch der ersten Kirche, ist jede Mittheilung von Religionswahrheiten eine Katechese, so wie das Wort etymologisch (von κατηχεῖν antönen, ansprechen) den Begriff der Frage und Antwort gar nicht in sich schließt. Erst später ist er hinzugekommen, indem man für die zu unterrichtenden Anfänger (die Katechumenen) gerade diese populäre Lehrart für die schicklichste hielt, wie sie es auch ihrer Natur nach war. A. d. H.c
a1: 512 c2: den erwachsenen oder unmündigen Gliedern seiner Gemeinde c3: erfahren, oder sie durch Unterhaltung darüber zu immer richtigern Einsichten bringen a4: Vortrag, und c5: die Form, eine katechetische Lehr|c13|art. Da diese c6: richtige c7: bei Gebildeten c8: eigenen c9: Gewöhnten c10: bei c11: sie c12: einer c13: Behandlung der Materien a14: 461

|b14| 11a1.

Alles andrec2, was nicht eigentlich den Vortragc3 des Predigers, sondern seine c4 Handlungen betriftc5, so fern sie unmittelbar oder mittelbar seine Amtsführung angehnc6 (§. 8ac7), gehört in eine andrec9 Anweisung, der man den Namen der Pastoraltheologie im engern Verstande (§. 6.a10) gegeben hat. Das Amt eines Lehrers, der für das Beste der ihm Anvertrauten sorgen soll, bringt es mit sich, den äussern Gottesdienst, und was dazu gehört, nicht bloß durch seinen Vortrag, sondern auch in den übrigen Theilen, zu besorgen; dem Gewissen seiner Pflegebefohlnenc11 unter allerleyc12 Umständen treulich zu |c14| rathen;ac13 und überhaupt die Kenntniß der Religion, nebst der Liebe zu ihr und Anwendung der Kenntniß zur Besserung und Beruhigung derselben, zu befördern; sich deswegen überall, auch um des Lehramtes willen, als ein Muster eines wahren Christen zu betragen; endlich, wenn die Sorge für äusserlichec14 Angelegenheiten nicht von denen, die ihn zum Lehrer angenommen ha|a593|ben, Andern übertragen ist, auch für den Unterricht und die Erziehung der Jugend, für die Verpflegung der Armen und für die Aufrechthaltung der Rechte der ihm anvertrauten Gemeinec15, und der Rechte seines Standes und Amtes, Sorge zu tragen, und sich daher diese Rechte und desjenigen, worauf sie sich gründen, wohl bekannt zu machen.

/cAnm.a16 1.c\c17 Die Anweisung zum musterhaften Betragen, als ein wahrer Christ und kluger Mann, |b15| gehört zwar in die Moral, aber der Prediger muß doch den Nutzen, welchen sein Amt stiften kanc18, nicht durch Unklugheit, durch unvorsichtige oder anstößige und das Vertrauen zu ihnc19 schwächende Handlungen, noch weniger durch wirkliche Ausschweifungen, verhindern oder schwächen; er muß vielmehr diesen Nutzen, durch den Beweis des seligen Einflusses des Christenthums auf sein Betragen und Glückseligkeit an seinem eigenen Beyspielc20, zu befördern, und sich eben dadurch das so sehr wirksame Ansehen /cbey Andernc\c21 und ihr Vertrauen, zu erwerben suchen. Es giebt /c/aüber diesa\a22, ausserc\c23 den Pflichten, die er mit jedem verständigen Mannc24 und jedem Christen gemein hat, noch einige allgemeine Pflichten, die ihm eben sein Stand und die damit verbundenen Umstände auflegen, z. B. keine unrechte Mittel zu brauchenc25, um dieses Amt zu erlangen, seinem eignenc26 Hause wohl vorzustehen, Eintracht und gemeinschaftlichen Fleiß mit seinen Collegen zu beobachten, und dergleichen.a27 Diese allgemeinerec28 Pflichten seines besondern Standes gehören |c15| in die Pastoraltheologie, wenn sie gleich nur mittelbar den Zweck des geistlichen Amtes befördern.
|a594| /cAnm.a29 2.c\c30 Den Theil der Pastoraltheologie, der die beste Einrichtung des öffentlichen äussernc31 Gottesdienstes betriftc32, könnte man die Liturgik nennen, worunter sonst nur der Inbegriffa33 historischer Kenntnisse von den äusserlichenc34 Einrichtungen des öffentlichen Gottesdienstes in der christlichen Kirche überhaupt, oder in einer besondern Kirche, verstanden |b16| wird, der einen Theil der Kirchengeschichte ausmacht. Diese Einrichtung wird selten dem Lehrer überlaßenac35, und ist durch Gesetze oder Herkommen bestimmt. Alsdanna36 bleibt ihm nichts übrig, als durch vernünftige und bescheidnec37 Vorstellungen beyc38 der Obrigkeit, oder, wenn er weiß, daß diese ihn nicht hindern wird, lieber beyc39 der Gemeinec40, an Abschaffung der Mißbräuche und des Unerbaulichen, und an immer mehrerer Besserung des Gottesdienstes zu arbeiten; und wo er dies nicht erreichen kanc41, wenigstens den ganzen äussernc42 Gottesdienst, und selbst was er dabeyc43 nicht ändern darf, theils durch eignec44 Andacht, theils durch seine den Zuhörern gegebene Erklärung der Absicht und des Nutzens vorhandener Einrichtungen, so erbaulich,c45 als möglich zu machen.
/cAnm.a46 3.c\c47 Eben so kommt unter uns selten dem Lehrer der Religion die Erhaltung und Vertheidigung der Rechte der Kirche zu,c48 er ist deswegen an Aufseher oder Consistorien gewiesen. Aber er ist doch, wenn er dieses Amt und eine Gemeinec49 hat, verbunden, über die Rechte jenes und dieser, als einer Gemeinec50, zu wachen, also sie zu kennen, nicht nur die besondersten Rechte der Stelle, die er bekleidet, und der Gemeinec51, der er vorsteht, sondern auch die allgemeinern Kirchen- und wenigstens Pfarr-Rechtea52. Man pflegt daher in manchen Anweisungen zur Pastoralklugheit das, was jedem solchen Lehrer davon zu wissen am nothwendigsten ist, mit zu lehren.
a1: 513 c2: Andere c3: Unterricht c4: obigen Verhältnisse und c5: betrifft c6: angehen ac7: 510 (a); 8. (c) c9: andere a10: 508 c11: Pflegebefohlenen c12: allerlei ac13: rathen, c14: äußerliche c15: Gemeinde a16: Anm. c17: Anm. 1) c18: kann c19: ihm c20: Beispiel c21: bei Andern, a22: überdies c23: überdies, außer c24: Manne c25: gebrauchen c26: eigenen a27: dergl. c28: allgemeinern a29: Anm. c30: 2) c31: äußern c32: betrifft a33: Inbegrif c34: äußerlichen ac35: überlassen a36: Alsdenn c37: bescheidene c38: bei c39: bei c40: Gemeinde c41: kann c42: äußern c43: dabei c44: eigene c45: erbaulich a46: Anm. c47: 3) c48: zu; c49: Gemeinde c50: Gemeinde c51: Gemeinde a52: Pfarrrechte

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Die Kenntniß dieser Rechte, oder des Kirchenrechts, verdient, ob sie gleich mehr zur Rechtsgelehrsamkeita2 als zur Theologie gehört, einen besondern Fleiß, und ist einem Lehrer der Religion sehr nützlich, in gewissen Fällen unentbehrlich. Von dem Studium desselben, wenigstens so weit es einem protestantischen Lehrer nöthig ist, kanc3 in dieser Anweisung nirgends bequemer als beyc4 diesem Theil gehandelt werden. Es wird daher dieser Theil zweyc5 Abschnitte in sich fassen:

  • 1. von der Homiletik und Katechetik, als welche beyderseitsc6 den Lehrer zum /cguten Vortragc\c7 der Religion c8 bilden sollen;a9
  • 2. von der Pastoraltheologie c10 und dem Kirchenrechte, die mehr bestimmt sind, ihn von seinem rechtmäßigen und klugen Betragen, als /cLehrerc\c11, zu unterrichten.

a1: 514 a2: Rechtsgelahrtheit c3: kann c4: bei c5: zwei c6: beiderseits c7: Unterricht in c8: für alle Stände und Alter a9: sollen. c10: mit Einschluß der Liturgik c11: Lehrer und Seelsorger