|c269| Vierter Abschnitt .
Symbolische Theologie.

210.

Wenn ganze Gesellschaften sich über Lehren der Religion von anders Denkenden getrennt, und diese Lehren, darin sie von andern abgehen, oder die Vorstellungen, welche sie für die richtigsten über gewisse Lehren halten, in öffentlichen und feierlichen Aufsätzen vorgetragen haben: so nennt man diese Aufsätze Symbole oder Bekenntnißschriften, auch wohl, wenn sie ausführlich sind, symbolische Bücher, die also nichts anders sind, als Erklärungen einer besondern Religionspartei über das, was sie in der Religion für wahr hält, vornehmlich im Widerspruch gegen andere von ihr verschiedene Parteien.Wenn ganze Gesellschaften sich über Lehren der Religion von anders Denkenden getrennt, und diese Lehren, darin sie von andern abgehen, oder die Vorstellungen, welche sie für die richtigsten über gewisse Lehren halten, in öffentlichen und feierlichen Aufsätzen vorgetragen haben: so nennt man diese Aufsätze Symbole oder Bekenntnißschriften, auch wohl, wenn sie ausführlich sind, symbolische Bücher, die also nichts anders sind, als Erklärungen einer besondern Religionspartei über das, was sie in der Religion für wahr hält, vornehmlich im Widerspruch gegen andere von ihr verschiedene Parteien.
Anm. Dergleichen symbolische Schriften sind stets dann erst für nothwendig befunden worden, wenn sich eine Partei von der andern über gewisse Lehren oder Vorstellungen zu trennen für nöthig befunden hat, um zu zeigen, worüber sie sich von ihnen getrennt habe, bisweilen auch mit, um gehässige Vorwürfe von Irrthümern von sich abzulehnen. Daher sind solche Schriften nur Zeugnisse von den Lehren einer Partei (Formul. Concord. p. 570 und 572), auch keinesweges ein Verzeichniß oder Inbegriff aller ihrer Lehren; so wenig wie dadurch weitere Aufklärung der Lehre gehemmt werden soll. (S. Nochmalige Hauptvertheidigung des - - Augapfels, Kap. 18.)

|c270| 211.

Symbolische Theologie wird entweder mehr im dogmatischen oder mehr im historischen Verstande genommen. Im erstern Fall würde sie im weitern Verstande eine Vorstellung der christlichen Lehre nach den verschiedenen Vorstellungen aller christlichen Parteien seyn, wenigstens sofern sie diese Vorstellungen in ihren Bekenntnißschriften geäußert haben. Dieß wäre immer nützlich, ihren Unterschied kennen und danach wählen zu lernen, zu welcher man sich, nach seiner Ueberzeugung, zu halten hätte; wiewohl man diesen Unterschied, nur nicht zu so bequemer Uebersicht, auch in polemischen Büchern findet. Im engern Verstande aber wäre sie eine Vorstellung der christlichen Lehre nach den symbolischen Schriften einer gewissen Kirche; und würde sie ausgeführt, d. i. der darin gegründete Lehrbegriff einer Kirche weiter auseinander gesetzt, und, besonders nach den in solchen symbolischen Schriften selbst vorgetragenen Beweisen, bestätigt: so würde dergleichen Theologie nichts anders seyn, als theologisches System einer solchen Kirche; nur mit dem Unterschied, daß es kein vollständiges System wäre, weil nicht alle Lehren einer Kirche in symbolischen Büchern vorgetragen werden. (§. 210. Anm.) – Aber gemeiniglich nimmt man symbolische Theologie in einem mehr historischen Sinne von dem Inbegriff der historischen und Lehrkenntnisse, die zum richtigen Verstande der symbolischen Schriften einer gewissen Kirche erfordert werden. – Im engsten und gewöhnlichsten Sinn heißt sie bei uns, in der evangelischen Kirche augsburgischer Confession, der Inbegriff aller solcher Kenntnisse, die zur Einsicht in den richtigen Verstand des sogenannten Concordienbuchs, wenigstens der fünf ersten Stücke derselben (der augsburgischen Konfession, ihrer Apologie, |c271| der schmalkaldischen Artikel und des größern und kleinern Katechismi Luthers), gehören. Auf diese Andeutung schränken wir uns hier ein.Symbolische Theologie wird entweder mehr im dogmatischen oder mehr im historischen Verstande genommen. Im erstern Fall würde sie im weitern Verstande eine Vorstellung der christlichen Lehre nach den verschiedenen Vorstellungen aller christlichen Parteien seyn, wenigstens sofern sie diese Vorstellungen in ihren Bekenntnißschriften geäußert haben. Dieß wäre immer nützlich, ihren Unterschied kennen und danach wählen zu lernen, zu welcher man sich, nach seiner Ueberzeugung, zu halten hätte; wiewohl man diesen Unterschied, nur nicht zu so bequemer Uebersicht, auch in polemischen Büchern findet. Im engern Verstande aber wäre sie eine Vorstellung der christlichen Lehre nach den symbolischen Schriften einer gewissen Kirche; und würde sie ausgeführt, d. i. der darin gegründete Lehrbegriff einer Kirche weiter auseinander gesetzt, und, besonders nach den in solchen symbolischen Schriften selbst vorgetragenen Beweisen, bestätigt: so würde dergleichen Theologie nichts anders seyn, als theologisches System einer solchen Kirche; nur mit dem Unterschied, daß es kein vollständiges System wäre, weil nicht alle Lehren einer Kirche in symbolischen Büchern vorgetragen werden. (§. 210. Anm.) – Aber gemeiniglich nimmt man symbolische Theologie in einem mehr historischen Sinne von dem Inbegriff der historischen und Lehrkenntnisse, die zum richtigen Verstande der symbolischen Schriften einer gewissen Kirche erfordert werden. – Im engsten und gewöhnlichsten Sinn heißt sie bei uns, in der evangelischen Kirche augsburgischer Confession, der Inbegriff aller solcher Kenntnisse, die zur Einsicht in den richtigen Verstand des sogenannten Concordienbuchs, wenigstens der fünf ersten Stücke derselben (der augsburgischen Konfession, ihrer Apologie, |c271| der schmalkaldischen Artikel und des größern und kleinern Katechismi Luthers), gehören. Auf diese Andeutung schränken wir uns hier ein.

212.

In dieser symbolischen Theologie muß theils die Geschichte solcher symbolischen Bücher selbst genau vorgetragen, theils ein hinlänglicher und richtiger Commentar über ihren Text gegeben werden. – Jene muß 1) von der Veranlassung, dem Verfasser und den Zeitumständen, unter welchen ein solches Buch abgefaßt ist, eine richtige Vorstellung machen; denn ohne diese würde vieles in dergleichen Buche unverständlich bleiben, oder falsch erklärt werden, weil es sich auf damalige Zeitumstände, Bedürfnisse, Begriffe, Meinungen und Gewohnheiten bezieht. – Danach schränkt sich auch der Zweck eines symbolischen Buchs ein, dessen Inhalt und einzelne Aeußerungen nur, nach ihrem Zwecke, gewissen damaligen Irrthümern und Sätzen widersprechen, oder den Verdacht derselben ablehnen sollten, folglich auch nur in dem Sinn zu nehmen sind, in welchem sie von denen genommen wurden, welchen man widersprechen, oder gegen die man sich rechtfertigen wollte. (Z. B. Augsb. Conf. Art. 17, und Art. 7. Abus. p. 42 seq.) – Ist der Verfasser eines solchen Buchs oder sind aus der Geschichte Aufsätze bekannt, woraus dasselbe hernach selbst entstanden ist, oder wodurch es hat sollen authentisch erklärt werden: so giebt dieses den besten Aufschluß nicht nur über den Zweck einzelner Theile des geäußerten Lehrbegriffs, sondern auch über den wahren Sinn einzelner Sätze und Ausdrücke, wenn man sie nach solchen Aufsätzen und des Verfassers sonst bekannten Begriffen und Sprachgebrauch nimmt; wofern nicht durch eine andere authentische Erklärung derjenigen, die ein solches |c272| Buch zu einem öffentlichen gesetzmäßigen Bekenntniß zu machen das Recht hatten, oder durch den ganzen Geist der Lehre einer solchen Partei, deren Bekenntnißbuch es ist, der Sinn anders bestimmt wird. – Außerdem zeigt auch diese Geschichte, ob und wie weit eine solche Schrift irgendwo ein symbolisches und verpflichtendes Ansehen bekommen habe oder nicht.In dieser symbolischen Theologie muß theils die Geschichte solcher symbolischen Bücher selbst genau vorgetragen, theils ein hinlänglicher und richtiger Commentar über ihren Text gegeben werden. – Jene muß 1) von der Veranlassung, dem Verfasser und den Zeitumständen, unter welchen ein solches Buch abgefaßt ist, eine richtige Vorstellung machen; denn ohne diese würde vieles in dergleichen Buche unverständlich bleiben, oder falsch erklärt werden, weil es sich auf damalige Zeitumstände, Bedürfnisse, Begriffe, Meinungen und Gewohnheiten bezieht. – Danach schränkt sich auch der Zweck eines symbolischen Buchs ein, dessen Inhalt und einzelne Aeußerungen nur, nach ihrem Zwecke, gewissen damaligen Irrthümern und Sätzen widersprechen, oder den Verdacht derselben ablehnen sollten, folglich auch nur in dem Sinn zu nehmen sind, in welchem sie von denen genommen wurden, welchen man widersprechen, oder gegen die man sich rechtfertigen wollte. (Z. B. Augsb. Conf. Art. 17, und Art. 7. Abus. p. 42 seq.) – Ist der Verfasser eines solchen Buchs oder sind aus der Geschichte Aufsätze bekannt, woraus dasselbe hernach selbst entstanden ist, oder wodurch es hat sollen authentisch erklärt werden: so giebt dieses den besten Aufschluß nicht nur über den Zweck einzelner Theile des geäußerten Lehrbegriffs, sondern auch über den wahren Sinn einzelner Sätze und Ausdrücke, wenn man sie nach solchen Aufsätzen und des Verfassers sonst bekannten Begriffen und Sprachgebrauch nimmt; wofern nicht durch eine andere authentische Erklärung derjenigen, die ein solches |c272| Buch zu einem öffentlichen gesetzmäßigen Bekenntniß zu machen das Recht hatten, oder durch den ganzen Geist der Lehre einer solchen Partei, deren Bekenntnißbuch es ist, der Sinn anders bestimmt wird. – Außerdem zeigt auch diese Geschichte, ob und wie weit eine solche Schrift irgendwo ein symbolisches und verpflichtendes Ansehen bekommen habe oder nicht.
Anm. So sollte von Rechts wegen bei Erklärung der Apologie der augsburgischen Confession nicht nur die Confutation der augsb. Conf. von einigen papistischen Theologen, der eigentlich die Apologie entgegengesetzt ist (s. J. C. Bertram's litterar. Abhandlungen, Stück 4. S. 116 f.), sondern auch die erste kurze Abfassung derselben auf dem Reichstag zu Augsburg 1530., beide nach ihren verschiedenen Recensionen, verglichen werden (s. Bertram i. a. B. Stück 3. S. 37 f.), und bei der augsb. Confession die torgischen Artikel (in Coelestini hist. comitiorum, T. I. p. 25 seq.), die Schwabacher von 1529. (in Luthers Werken der hall. Ausgabe, B. 16. S. 681), nebst den Artikeln des marburgischen Vergleichs (in Melanchthonis Consil. lat. p. 81 seq.) aus der in Riederer's Nachrichten zur Kirchen-, Gelehrten- und Büchergeschichte, B. 1. S. 57 f. angeführten Ursache; und vornehmlich die so unbillig verachtete sogenannte veränderte augsb. Confession, die selbst von den evangelischen Fürsten auf dem Naumburger Fürstentage 1561. für eine „etwas stattlicher und ausführlicher wiederholte Edition“ erklärt, und bis auf die Zeit der Concordienformel eben so im öffentlichen und gesetzmäßigen Gebrauch gewesen ist, als die sogenannte unveränderte.

213.

Auch muß der Ausleger symbolischer Bücher 2) der ganzen Kritik derselben wohl kundig seyn, die in unserm Zeitalter durch genauere Untersuchungen eine ganz andere Gestalt gewonnen hat, 1) weil ein so großer und mannigfaltiger Un|c273|terschied zwischen den Originalen unsrer symbolischen Bücher und ihren Uebersetzungen, und zwischen den verschiedenen Recensionen der lateinischen und deutschen Ausgaben ist. Denn, obgleich durch die Aufnahme eines gewissen Textes in das Concordienbuch, wenigstens durch die jetzige stete Beibehaltung dieses Textes in den Ausgaben dieser Sammlung, dieser Text sein bestimmtes Ansehen erhalten hat: so bleibt doch immer der Unterschied des Originals und der davon oft sehr verschiedenen Uebersetzungen, die eben sowohl ins Concordienbuch aufgenommen sind; und selbst das Concordienbuch hat nicht in allen unsern Kirchen ein verbindliches Ansehen. – Hauptsächlich aber ist diese kritische Kenntniß nützlich, – um den Sinn aus andern gleichsinnigen Lesearten zu erklären; – um sich nicht unnöthige Mühe mit Vertheidigung oder Vereinigung auffallender Stellen zu geben, wenn diesem Anstößigen durch eine andere richtigere Leseart kann abgeholfen werden; – und um eben sowohl den Neckereien der Gegner dieser Bücher, die auf den vorgeworfenen Veränderungen derselben beruhen, zu begegnen als die Vorurtheile von dogmatischer Unrichtigkeit der sogenannten veränderten augsburgischen Confession 2) abzulegen, oder sie sowohl als unnütze Wortklauberei und Verunglimpfung derer zu verhüten, die nicht jeden Ausdruck und jeden Satz darin billigen.Auch muß der Ausleger symbolischer Bücher 2) der ganzen Kritik derselben wohl kundig seyn, die in unserm Zeitalter durch genauere Untersuchungen eine ganz andere Gestalt gewonnen hat, 1) weil ein so großer und mannigfaltiger Un|c273|terschied zwischen den Originalen unsrer symbolischen Bücher und ihren Uebersetzungen, und zwischen den verschiedenen Recensionen der lateinischen und deutschen Ausgaben ist. Denn, obgleich durch die Aufnahme eines gewissen Textes in das Concordienbuch, wenigstens durch die jetzige stete Beibehaltung dieses Textes in den Ausgaben dieser Sammlung, dieser Text sein bestimmtes Ansehen erhalten hat: so bleibt doch immer der Unterschied des Originals und der davon oft sehr verschiedenen Uebersetzungen, die eben sowohl ins Concordienbuch aufgenommen sind; und selbst das Concordienbuch hat nicht in allen unsern Kirchen ein verbindliches Ansehen. – Hauptsächlich aber ist diese kritische Kenntniß nützlich, – um den Sinn aus andern gleichsinnigen Lesearten zu erklären; – um sich nicht unnöthige Mühe mit Vertheidigung oder Vereinigung auffallender Stellen zu geben, wenn diesem Anstößigen durch eine andere richtigere Leseart kann abgeholfen werden; – und um eben sowohl den Neckereien der Gegner dieser Bücher, die auf den vorgeworfenen Veränderungen derselben beruhen, zu begegnen als die Vorurtheile von dogmatischer Unrichtigkeit der sogenannten veränderten augsburgischen Confession 2) abzulegen, oder sie sowohl als unnütze Wortklauberei und Verunglimpfung derer zu verhüten, die nicht jeden Ausdruck und jeden Satz darin billigen.
Anm. 1) Vornehmlich durch die Kritische Geschichte der augsb. Confession aus archivalischen Nachrichten etc. herausgegeben von Georg Gottlieb Weber, Frankfurt am Main 1783 und 84., 2 Theile, gr. 8., und die dadurch veranlaßten Streitschriften, die man meistens in der Allgemeinen deutschen Bibliothek, Bd. 60. S. 60 f. angezeigt findet.
2) S. Apologie Melanchthon's von Georg Theodor Strobel, Nürnberg 1783. gr. 8. S. 85 f.

|c274| 214.

Der Commentar über die symbolischen Bücher (§. 212. ) müßte eigentlich nur historisch seyn, weil die Absicht eines Auslegers derselben nur seyn kann, nicht die dogmatische Wahrheit, sondern den Sinn dieser Bücher darzustellen. Höchstens kann das Erstere nur Nebenzweck seyn. Wer der Kirchengeschichte, der öffentlichen und Privatlehren in der römischen Kirche und ihrer Verfassung, vor der Reformation, besonders aber der Geschichte unsrer Kirche und ihrer Streitigkeiten, vornehmlich mit der römischen Kirche, in dem 16ten Jahrhundert, selbst der Sprachart der damaligen Römischgesinnten und unsrer Theologen jener Zeit, genau kundig, und gewohnt ist, Alles nach den damaligen, nicht nach spätern Zeitumständen zu erklären: der wird allein im Stande seyn, diese Bücher richtig und verständlich zu erklären.Der Commentar über die symbolischen Bücher (§. 212. ) müßte eigentlich nur historisch seyn, weil die Absicht eines Auslegers derselben nur seyn kann, nicht die dogmatische Wahrheit, sondern den Sinn dieser Bücher darzustellen. Höchstens kann das Erstere nur Nebenzweck seyn. Wer der Kirchengeschichte, der öffentlichen und Privatlehren in der römischen Kirche und ihrer Verfassung, vor der Reformation, besonders aber der Geschichte unsrer Kirche und ihrer Streitigkeiten, vornehmlich mit der römischen Kirche, in dem 16ten Jahrhundert, selbst der Sprachart der damaligen Römischgesinnten und unsrer Theologen jener Zeit, genau kundig, und gewohnt ist, Alles nach den damaligen, nicht nach spätern Zeitumständen zu erklären: der wird allein im Stande seyn, diese Bücher richtig und verständlich zu erklären.
Anm. Noch immer fehlt es an einem Buche, das diesen Forderungen ein hinlängliches Genüge leistete, worin auf alles dasjenige wirklich Rücksicht genommen wäre, was aus der Geschichte der christl. Kirche und Lehre, besonders aus der Geschichte, Verfassung und Lehre der römischen Kirche, vornehmlich wie sie bei dem Ursprung der Protestanten war, und aus der Geschichte der evangelischen Kirche selbst, ein historisches Licht auf die symbolischen Bücher der augsb. Confessions-Verwandten überhaupt, und einzelne Stellen insbesondere, werfen könnte. Wenn man auch den Verfassern solcher Erläuterungsschriften den Mangel eigener Untersuchung in diesem Stück nachsieht: so ist, selbst in den neuesten Schriften dieser Art, nicht einmal das schon Vorgearbeitete benutzt worden. Bei diesem Mangel muß man sich mit dem behelfen, was da ist, und wir haben noch nichts Besseres, als, unter den kleinern Schriften, C. G. F. Walchii Breviarium theolog. symbol. Eccles. Lutheranae, nach der vermehrtern Aufl. Göttingen 1781. 8., wie unter den größern Io. Bened. Carpzovii Isagoge in librr. |c275| Ecclesiar. Lutheran. symbolicos, Edit. 3. Lips. 1699. 4. und Io. Ge. Walchii Introductio in librr. Eccl. Luth. symbolic. Jenae 1732. 4. Das Uebrige muß man sich nach und nach selbst dazu sammeln.
{Hiermit vergleiche man C. J. Plank's Abriß einer historischen und vergleichenden Darstellung der dogmatischen Systeme, Göttingen 1804., und P. K. Marheinecke christliche Symbolik, Heidelberg 1810., und M. Weber libri symbolici eccles. ev. luther., Wittenb. 1809.}

215.

Da es übrigens die Pflicht eines jeden Gliedes einer Kirche, so weit es die Fähigkeit, hierin selbst zu urtheilen, hat, vorzüglich die Pflicht eines öffentlichen Lehrers in derselben ist, diejenigen Lehren oder Vorstellungen zu kennen, wodurch sich diese Kirche von andern unterscheidet, um von denselben und der Ursach, warum er sich zu dieser Kirche bekennt, Rechenschaft geben zu können; – überdieß in den meisten Kirchen öffentliche Lehrer auf diese Bücher verpflichtet werden, und sie ohne Gewissenlosigkeit diese Verpflichtung nicht übernehmen können, wenn sie dieser Bücher oder ihres Verstandes nicht kundig sind; – auch endlich es eben so zu den Pflichten derselben gehört, die Rechte im Lehrvortrag nicht von Andern unbefugter Weise einschränken, oder sich Lehren auflegen zu lassen, die in diesen Büchern nicht bestimmt sind: so bedarf es keiner Weitläufigkeit, zu zeigen, daß und warum, wenigstens für einen Lehrer unsrer Kirche, das Studium dieser Bücher und der symbolischen Theologie nöthig sei.Da es übrigens die Pflicht eines jeden Gliedes einer Kirche, so weit es die Fähigkeit, hierin selbst zu urtheilen, hat, vorzüglich die Pflicht eines öffentlichen Lehrers in derselben ist, diejenigen Lehren oder Vorstellungen zu kennen, wodurch sich diese Kirche von andern unterscheidet, um von denselben und der Ursach, warum er sich zu dieser Kirche bekennt, Rechenschaft geben zu können; – überdieß in den meisten Kirchen öffentliche Lehrer auf diese Bücher verpflichtet werden, und sie ohne Gewissenlosigkeit diese Verpflichtung nicht übernehmen können, wenn sie dieser Bücher oder ihres Verstandes nicht kundig sind; – auch endlich es eben so zu den Pflichten derselben gehört, die Rechte im Lehrvortrag nicht von Andern unbefugter Weise einschränken, oder sich Lehren auflegen zu lassen, die in diesen Büchern nicht bestimmt sind: so bedarf es keiner Weitläufigkeit, zu zeigen, daß und warum, wenigstens für einen Lehrer unsrer Kirche, das Studium dieser Bücher und der symbolischen Theologie nöthig sei.