|c[1]| Anweisung
zur
Bildung angehender Theologen.
Dritter Theil.
|c[2]|
|c[3]| Dritter Theil.
Von der Anweisung zur rechten Führung des Amtes eines Lehrers der Religion.

1.

Wenn wir den Absichten Gottes in der Welt und unserer Pflicht kein Genüge thun, ohne die treueste Anwendung unserer Kenntnisse und Kräfte eben sowohl zum Besten Anderer als zu unserer eigenen vollkommneren Ausbildung; und wenn es ganz eigentlich die Absicht desjenigen Standes ist, dem sich ein Lehrer der Religion widmet, Menschen durch die wirksamste Empfehlung der Religion glücklich zu machen (Theil 1. §. 16 f.): so muß es einem solchen Lehrer eben so theure Pflicht seyn, sich die Geschicklichkeit zu erwerben, bei Andern richtige und überzeugende Kenntnisse der Religion, und eine dieser gemäße Gesinnung hervorzubringen, als es seine Pflicht war, selbst nach solchen Kenntnissen und Gesinnungen zu streben.Wenn wir den Absichten Gottes in der Welt und unserer Pflicht kein Genüge thun, ohne die treueste Anwendung unserer Kenntnisse und Kräfte eben sowohl zum Besten Anderer als zu unserer eigenen vollkommneren Ausbildung; und wenn es ganz eigentlich die Absicht desjenigen Standes ist, dem sich ein Lehrer der Religion widmet, Menschen durch die wirksamste Empfehlung der Religion glücklich zu machen (Theil 1. §. 16 f.): so muß es einem solchen Lehrer eben so theure Pflicht seyn, sich die Geschicklichkeit zu erwerben, bei Andern richtige und überzeugende Kenntnisse der Religion, und eine dieser gemäße Gesinnung hervorzubringen, als es seine Pflicht war, selbst nach solchen Kenntnissen und Gesinnungen zu streben.

2.

Wahr ists, er kann, ohne erst so für sich gesorgt zu haben, nicht für Andere sorgen, nichts mittheilen, was er |c4| nicht selbst besitzt, wenigstens es nicht so angelegentlich thun, als er sollte; und eben dadurch, daß Er sich selbst rechte Kenntnisse in der Religion erwarb, und sich nach diesen bildete, lernte er sie nicht nur ausdrücken, sondern auch Andern vortragen; auch das Brauchbarere von dem Unbrauchbarern, das Unentbehrliche von dem unterscheiden, was bloß nützlich, und nur für gewisse Fälle nöthig ist. Ja es ward ihm auch dadurch die Religion selbst erst recht wichtig und eigentliche Angelegenheit des Herzens. *) Will er aber Andern recht nützlich werden, so muß er sich nach ihren Bedürfnissen richten, und, da diese von den seinigen sehr verschieden sind, sich auch in seinem Vortrage und in seinem ganzen Betragen zu ihnen herabzulassen wissen, und seine Art zu denken, zu reden und zu handeln, nach der Ihrigen zu bilden. Eben bei diesem Bestreben, seine Ueberzeugung und Gesinnung Andern wirksam mitzutheilen, bemerkt er, wie oft er seine Absicht bei ihnen verfehle, und wie weit die Schuld davon an seiner Vorstellung oder an seinem Vortrage liege; er lernt nun oft erst, daß Er selbst Manches bisher nicht ganz verstanden, nicht deutlich gedacht, nicht überzeugend genug erkannt, nicht angelegentlich genug getrieben habe. Er kommt selbst hierbei, indem er sich Andern im Vortrage oder Umgange mittheilt, auf Manches, woran er vorhin nicht dachte, lernt Manches besser verstehen und mehr berichtigen, überzeugt sich mehr von dem Nutzen mancher Religionslehren, und wird mehr für sie eingenommen, lernt sie auch nutzbarer für Andere machen. So gewinnt Er durch diese Mittheilung selbst, indem er zugleich Andern nützlich wird.Wahr ists, er kann, ohne erst so für sich gesorgt zu haben, nicht für Andere sorgen, nichts mittheilen, was er |c4| nicht selbst besitzt, wenigstens es nicht so angelegentlich thun, als er sollte; und eben dadurch, daß Er sich selbst rechte Kenntnisse in der Religion erwarb, und sich nach diesen bildete, lernte er sie nicht nur ausdrücken, sondern auch Andern vortragen; auch das Brauchbarere von dem Unbrauchbarern, das Unentbehrliche von dem unterscheiden, was bloß nützlich, und nur für gewisse Fälle nöthig ist. Ja es ward ihm auch dadurch die Religion selbst erst recht wichtig und eigentliche Angelegenheit des Herzens. *) Will er aber Andern recht nützlich werden, so muß er sich nach ihren Bedürfnissen richten, und, da diese von den seinigen sehr verschieden sind, sich auch in seinem Vortrage und in seinem ganzen Betragen zu ihnen herabzulassen wissen, und seine Art zu denken, zu reden und zu handeln, nach der Ihrigen zu bilden. Eben bei diesem Bestreben, seine Ueberzeugung und Gesinnung Andern wirksam mitzutheilen, bemerkt er, wie oft er seine Absicht bei ihnen verfehle, und wie weit die Schuld davon an seiner Vorstellung oder an seinem Vortrage liege; er lernt nun oft erst, daß Er selbst Manches bisher nicht ganz verstanden, nicht deutlich gedacht, nicht überzeugend genug erkannt, nicht angelegentlich genug getrieben habe. Er kommt selbst hierbei, indem er sich Andern im Vortrage oder Umgange mittheilt, auf Manches, woran er vorhin nicht dachte, lernt Manches besser verstehen und mehr berichtigen, überzeugt sich mehr von dem Nutzen mancher Religionslehren, und wird mehr für sie eingenommen, lernt sie auch nutzbarer für Andere machen. So gewinnt Er durch diese Mittheilung selbst, indem er zugleich Andern nützlich wird.
Anm. *) Aus dieser doppelten Anmerkung ergiebt sich 1) daß die Beschäftigung mit den bisher abgehandelten Wissen|c5|schaften zwar ein Mittel sei, den guten Lehrer zu bilden, aber keinesweges bloßes Mittel, und folglich minder wichtig als die Bildung zum guten Vortrag, sondern daß sie für ihn eben so, ja noch mehr als dieser, wichtig und unentbehrlich, mithin die Bildung zum Predigen, als Prediger, keinesweges die Hauptsache bei einem Lehrer der Religion sei. Denn jene Wissenschaften geben ihm ja eben das, was er mittheilen soll, das Lehrmaterial, ohne dessen Besitz das Predigen so leicht ein leeres Geschwätz wird. Es ergiebt sich aber auch 2) daß man, indem man die Wissenschaft lernt, nicht bloß Materialien zum Vortrag erhalte, sondern auch zugleich immer fähiger wird, eine weise Auswahl zu treffen, und sie so überzeugend und eindrücklich mitzutheilen, als man sie, und in dem Grade, wie man sie selbst gefaßt hat. Je ausgebreiteter und praktischer also jene Kenntnisse sind, desto besser muß dadurch der Vortrag gebildet werden; und es ist vergebliche Einbildung, wenn man dieses Letztere bei einer gemeinen oder flüchtigen Erkenntniß des Erstern zu erreichen hofft.

3.

Wer Andere über die Religion so belehren will, daß sie für sie gewonnen, d. i. von ihrer Wahrheit und ihrem Einfluß auf ihr wahres Bestes überzeugt, und dadurch geneigt gemacht werden sollen, sich darnach zu richten: der muß nicht nur die nöthigen Kenntnisse desjenigen, was er ihnen mittheilen will, besitzen, er muß nicht nur selbst davon erfüllt und durchdrungen seyn: er muß auch, weil er es hier mit Andern, und mit mancherlei Zuhörern von verschiedenen Fähigkeiten, Neigungen und Bedürfnissen zu thun hat, Klugheit besitzen, und anzuwenden wissen. – Er besitzt sie, wenn er die Fähigkeiten hat, zu beurtheilen, was gerade ihren Umständen am angemessensten ist. |c6| Bei dem Lehrer der Religion also gehört dazu: Kenntniß der Religion, für welche, und Kenntniß desjenigen, wodurch er Andere dafür gewinnen will; Menschenkenntniß und Beurtheilungskraft, um das schicklichste Verhältniß jener Kenntnisse zu denen, die er unterrichten soll, zu finden. – Er weiß sie in vorkommenden Fällen anzuwenden, wenn er alsdann fähig ist, die Umstände, so wie sie gegenwärtig sind, aufzufassen, sich die gedachten Kenntnisse, so weit er sie für diesen Fall braucht, recht zu vergegenwärtigen, und darnach zu beurtheilen, was er seinem Zweck und diesen Umständen gemäß zu thun habe.Wer Andere über die Religion so belehren will, daß sie für sie gewonnen, d. i. von ihrer Wahrheit und ihrem Einfluß auf ihr wahres Bestes überzeugt, und dadurch geneigt gemacht werden sollen, sich darnach zu richten: der muß nicht nur die nöthigen Kenntnisse desjenigen, was er ihnen mittheilen will, besitzen, er muß nicht nur selbst davon erfüllt und durchdrungen seyn: er muß auch, weil er es hier mit Andern, und mit mancherlei Zuhörern von verschiedenen Fähigkeiten, Neigungen und Bedürfnissen zu thun hat, Klugheit besitzen, und anzuwenden wissen. – Er besitzt sie, wenn er die Fähigkeiten hat, zu beurtheilen, was gerade ihren Umständen am angemessensten ist. |c6| Bei dem Lehrer der Religion also gehört dazu: Kenntniß der Religion, für welche, und Kenntniß desjenigen, wodurch er Andere dafür gewinnen will; Menschenkenntniß und Beurtheilungskraft, um das schicklichste Verhältniß jener Kenntnisse zu denen, die er unterrichten soll, zu finden. – Er weiß sie in vorkommenden Fällen anzuwenden, wenn er alsdann fähig ist, die Umstände, so wie sie gegenwärtig sind, aufzufassen, sich die gedachten Kenntnisse, so weit er sie für diesen Fall braucht, recht zu vergegenwärtigen, und darnach zu beurtheilen, was er seinem Zweck und diesen Umständen gemäß zu thun habe.

4.

So unumgänglich nothwendig es also ist, um die Stelle eines Lehrers der Religion mit Würde zu bekleiden, daß man vorher Theologie und die übrigen oben erwähnten damit verwandten Wissenschaften studiere; um zu wissen, was und wie man überhaupt Andere über Religion belehren, und sie ihnen empfehlen solle: so ist doch dieses allein nicht zureichend, um ein recht nützlicher Lehrer zu werden. Man könnte sogar in einem gewissen Sinne sagen, daß gerade das Studium gewissermaaßen die Weisheit und Klugheit erschwere. Denn indem sich der Geist dabei größtentheils mit unsichtbaren Dingen beschäftigt, so entwöhnt sich der Blick vom Gegenwärtigen, vom Handeln, von dem gesellschaftlichen Leben überhaupt, welches das eigentliche Feld ist, auf welchem Klugheit und Gewandtheit gewonnen wird. Indem man bei dem Studieren zunächst mehr darauf bedacht ist, sich vorerst die nöthigen Kenntnisse zu erwerben, als sie Andern mittheilen zu lernen; indem man vor allen Dingen sich selbst |c7| gründlich zu überzeugen sucht, nach deutlichen Begriffen strebt, und daher die Untersuchung sehr ins Umständliche und Kleine führen muß: so gewöhnt man sich weniger an lebhafte und anschauliche Erkenntniß, übt über den Beschäftigungen des Verstandes die Einbildungskraft zu wenig; gewöhnt sich, mehr langsam und bedächtig zu denken, als schnell etwas aufzufassen und zu überblicken; wird daher mehr unentschlüssig und verlegen, als schneller Entschließungen fähig; zerstreut sich zu sehr durch kleine Umstände, als daß man das Ganze überschauen lernte. Dieß alles ist dem nicht zuträglich, was man die Klugheit, und in Beziehung auf das Lehren, die Lehrweisheit nennt, die oft schnelle Empfindung, allgemeineres Ueberschauen, geschwinde Entschließung und vielseitige Behandlung eines Stoffs erfordert.So unumgänglich nothwendig es also ist, um die Stelle eines Lehrers der Religion mit Würde zu bekleiden, daß man vorher Theologie und die übrigen oben erwähnten damit verwandten Wissenschaften studiere; um zu wissen, was und wie man überhaupt Andere über Religion belehren, und sie ihnen empfehlen solle: so ist doch dieses allein nicht zureichend, um ein recht nützlicher Lehrer zu werden. Man könnte sogar in einem gewissen Sinne sagen, daß gerade das Studium gewissermaaßen die Weisheit und Klugheit erschwere. Denn indem sich der Geist dabei größtentheils mit unsichtbaren Dingen beschäftigt, so entwöhnt sich der Blick vom Gegenwärtigen, vom Handeln, von dem gesellschaftlichen Leben überhaupt, welches das eigentliche Feld ist, auf welchem Klugheit und Gewandtheit gewonnen wird. Indem man bei dem Studieren zunächst mehr darauf bedacht ist, sich vorerst die nöthigen Kenntnisse zu erwerben, als sie Andern mittheilen zu lernen; indem man vor allen Dingen sich selbst |c7| gründlich zu überzeugen sucht, nach deutlichen Begriffen strebt, und daher die Untersuchung sehr ins Umständliche und Kleine führen muß: so gewöhnt man sich weniger an lebhafte und anschauliche Erkenntniß, übt über den Beschäftigungen des Verstandes die Einbildungskraft zu wenig; gewöhnt sich, mehr langsam und bedächtig zu denken, als schnell etwas aufzufassen und zu überblicken; wird daher mehr unentschlüssig und verlegen, als schneller Entschließungen fähig; zerstreut sich zu sehr durch kleine Umstände, als daß man das Ganze überschauen lernte. Dieß alles ist dem nicht zuträglich, was man die Klugheit, und in Beziehung auf das Lehren, die Lehrweisheit nennt, die oft schnelle Empfindung, allgemeineres Ueberschauen, geschwinde Entschließung und vielseitige Behandlung eines Stoffs erfordert.

5.

Es setzt demnach diese Klugheit und Lehrweisheit gewisse eigenthümliche Fähigkeiten und Kenntnisse voraus, ohne die sie nicht erworben werden kann. Zu jenen gehört die Gabe, recht zu beobachten und recht zu urtheilen, in Absicht auf die Umstände, unter welchen man zu reden und zu handeln hat, d. i. praktischer Beobachtungsgeist und praktischer Verstand. Die Kenntnisse aber müssen sich auf die Lehren der Religion selbst, auf die Art, Andern etwas aufs Wirksamste mitzutheilen, auf Fähigkeiten, Neigungen, Denk- und Handelsart, auf die verschiedenen Lagen und Umstände der Menschen überhaupt, und derer, mit welchen man jedesmal zu thun hat, insbesondere erstrecken. Jene Fähigkeiten und Kenntnisse recht zu gebrauchen, würde fleißige Uebung in ihrem Gebrauch |c8| nöthig seyn. Zwar kann sich niemand diese Fähigkeiten selbst geben; kann sich nicht selbst eine solche günstige Lage verschaffen, die ihn zu der hier dienlichen Menschenkenntniß führte; kann auch selten zum voraus, eh' er ein öffentliches Lehramt erhält, beträchtliche Uebungen dieser Art haben: aber er kann doch mittelmäßige Fähigkeiten durch Fleiß und Uebung verstärken; in seinem, obgleich kleinen, Kreise überhaupt Menschen, und die Art sie zu lenken, beobachten und beurtheilen lernen. Selbst bei seinen bisherigen Studien, wenn er sie auf die oben vorgeschlagene Weise treibt, wird es ihm weder an Gelegenheit zur Menschenkenntniß, noch an Uebung im Beobachten und Urtheilen, in Absicht auf die Bearbeitung der Menschen, fehlen; besonders wird ihm das Studium der Psychologie, der Moral, der Historie, vornehmlich der Kirchengeschichte, der schönen Wissenschaften, selbst der Sprachen, große Dienste thun können.Es setzt demnach diese Klugheit und Lehrweisheit gewisse eigenthümliche Fähigkeiten und Kenntnisse voraus, ohne die sie nicht erworben werden kann. Zu jenen gehört die Gabe, recht zu beobachten und recht zu urtheilen, in Absicht auf die Umstände, unter welchen man zu reden und zu handeln hat, d. i. praktischer Beobachtungsgeist und praktischer Verstand. Die Kenntnisse aber müssen sich auf die Lehren der Religion selbst, auf die Art, Andern etwas aufs Wirksamste mitzutheilen, auf Fähigkeiten, Neigungen, Denk- und Handelsart, auf die verschiedenen Lagen und Umstände der Menschen überhaupt, und derer, mit welchen man jedesmal zu thun hat, insbesondere erstrecken. Jene Fähigkeiten und Kenntnisse recht zu gebrauchen, würde fleißige Uebung in ihrem Gebrauch |c8| nöthig seyn. Zwar kann sich niemand diese Fähigkeiten selbst geben; kann sich nicht selbst eine solche günstige Lage verschaffen, die ihn zu der hier dienlichen Menschenkenntniß führte; kann auch selten zum voraus, eh' er ein öffentliches Lehramt erhält, beträchtliche Uebungen dieser Art haben: aber er kann doch mittelmäßige Fähigkeiten durch Fleiß und Uebung verstärken; in seinem, obgleich kleinen, Kreise überhaupt Menschen, und die Art sie zu lenken, beobachten und beurtheilen lernen. Selbst bei seinen bisherigen Studien, wenn er sie auf die oben vorgeschlagene Weise treibt, wird es ihm weder an Gelegenheit zur Menschenkenntniß, noch an Uebung im Beobachten und Urtheilen, in Absicht auf die Bearbeitung der Menschen, fehlen; besonders wird ihm das Studium der Psychologie, der Moral, der Historie, vornehmlich der Kirchengeschichte, der schönen Wissenschaften, selbst der Sprachen, große Dienste thun können.
Anm. Daß man den Menschen in der Regel am besten im Umgange mit Menschen, das Leben am besten in vielgestaltigen Lebenssituationen kennen lerne, leidet zwar keinen Zweifel; aber wenn man gleichwohl sehr oft findet, daß solche, die mit sehr Vielen in Berührung gekommen, in sehr verschiedenen Lagen gewesen sind, dennoch sehr wenig wahre Weltkenntniß und eben so wenig Umsicht und Klugheit im eigenen Handeln besitzen: so liegt der Grund offenbar darin, daß ihnen der Beobachtungsgeist fehlte, und eine Vorbereitung zum Beobachten, wozu man unstreitig durch die oben genannten Studien gelangt. Dagegen haben sich Manche fast bloß durch diese die großen Menschen- und Seelenkenntnisse erworben, und den tiefen Blick in das innerste Getriebe der Leidenschaften, ohne je viel weiter als in die Umgebung ihres Wohnorts, und oft kaum aus ihrem Arbeitszimmer gekommen zu seyn. Der Umgang mit den |c9| Todten, die sie da umgaben, hat sie mehr gelehrt, als Andere das Gewühl der Lebendigen, in welchem sie sich ihr ganzes Leben hindurch umhergetrieben hatten.
A. d. H.

6.

Was ihm dann noch an eigener Fähigkeit, Gelegenheit und Uebung abgeht, wird er, wie bei allen Arten von Kenntnissen, durch die Erfahrungen und Belehrung Anderer ersetzen müssen, die ihm theils auf die verschiedenen Umstände, in die er, als Lehrer der Religion, kommen kann, aufmerksam machen, theils ihn anweisen können, wie er sich darin mit Klugheit zu betragen habe. Man hat dergleichen Anweisung in eine Art von Wissenschaft gebracht, und sie mit dem Namen der Pastoraltheologie im weitern Verstande, der Anweisung zur Pastoralklugheit, der Pastoralwissenschaft und andern ähnlichen, belegt; und sie muß ohne Zweifel die Grundlage seines ganzen künftigen Betragens, als eines Lehrers der Religion, (Theil 1. §. 17. ) seyn.Was ihm dann noch an eigener Fähigkeit, Gelegenheit und Uebung abgeht, wird er, wie bei allen Arten von Kenntnissen, durch die Erfahrungen und Belehrung Anderer ersetzen müssen, die ihm theils auf die verschiedenen Umstände, in die er, als Lehrer der Religion, kommen kann, aufmerksam machen, theils ihn anweisen können, wie er sich darin mit Klugheit zu betragen habe. Man hat dergleichen Anweisung in eine Art von Wissenschaft gebracht, und sie mit dem Namen der Pastoraltheologie im weitern Verstande, der Anweisung zur Pastoralklugheit, der Pastoralwissenschaft und andern ähnlichen, belegt; und sie muß ohne Zweifel die Grundlage seines ganzen künftigen Betragens, als eines Lehrers der Religion, (Theil 1. §. 17. ) seyn.
Anm. 1) Unter Lehrern der Religion versteht man entweder die, welche Andere, die keine hinlängliche Fähigkeit, Hülfsmittel oder Muße, sich selbst in der Religion zu unterrichten oder zu leiten, haben, mit Einem Wort, sogenannte Ungelehrte (das Volk), selbst darüber belehren, oder ihr Gewissen leiten (Theil 1. §. 15 f.), oder die, welche Andere zu solchen Lehrern bilden sollen. Nur die Erstern haben den Namen der Pastoren und eigentlichen Geistlichen, und daher hat gedachte Wissenschaft ihren Namen bekommen, weil sie sich auf die Bildung derselben zu Volkslehrern einschränkt.
2) Nichts verdient den Namen der Klugheit im echt sittlichen und christlichen Sinn, was nicht mit dem, was Recht ist, bestehen kann. Aber es kann Mehreres recht|c10|mäßig, und doch Eines besser als das Andere seyn. Da nun die Absicht des geistlichen Standes, die Religion aufs deutlichste und überzeugendste zu lehren, und sie aufs eindrücklichste zu empfehlen, Rücksicht auf die Umstände derer erfordert, die in dieser Absicht sollen bearbeitet werden: so verlangt die Absicht dieses Standes Klugheit in Beziehung auf die Bearbeitung Anderer durch die Religion, daher man sie, in dieser Beziehung, Pastoralklugheit nennt. Im weiteren Sinne beschreibt sie das ganze recht, und pflichtmäßige Betragen des Lehrers jedoch nur in Rücksicht auf Führung seines Amtes. Andere Pflichten, die der Lehrer mit allen Christen gemein hat, gehören nicht hierher, sondern in die Moral.

7.

Die ganze Fürsorge eines solchen Lehrers für die, so sich ihm anvertrauen, besteht entweder in Belehrungen, im weitesten Umfange genommen, oder in gewissen Handlungen: beide, sofern sie die Religion betreffen. – Die Belehrung ist entweder eine allgemeinere oder eine besondere, welche durch die besondern Umstände einzelner Personen, bei Religionszweifeln, Krankheiten u. dgl., nothwendig gemacht wird. Nun giebt es zwar unter denen, die sich der Belehrung und der Gewissenspflege eines Seelsorgers bedienen, manche sehr Denkende und Aufgeklärte; aber diese machen doch nur den kleinsten Theil aus, und sind, gegen die übrigen gerechnet, so selten, daß sie verdienen, als eine ganz besondere Klasse von Zuhörern behandelt zu werden; der größte Theil, der auch des Unterrichts und der Leitung am meisten bedarf, kann doch nur einen populären Vortrag der Religion benutzen. Es muß also der öffentliche Vortrag vor einem vermischten Haufen – wenn die Zahl der wirklich (nicht in der Einbildung) |c11| Aufgeklärteren und Gebildeten nicht größer als der Uebrigen ist – billig populär, und dieses um so mehr seyn, weil die Absicht des Vortrags eines Volkslehrers eigentlich seyn muß, die Religion praktisch und in Anwendung auf das Herz vorzustellen, auch nicht sowohl erst zu unterrichten – denn dieses ist, nach unserer Einrichtung, schon vorher in Schulen oder bei der Zubereitung zur sogenannten Confirmation geschehen – als vielmehr das wieder aufzufrischen, was die Zuhörer schon wissen, und es immer eindringlicher und anwendbarer zu machen.Die ganze Fürsorge eines solchen Lehrers für die, so sich ihm anvertrauen, besteht entweder in Belehrungen, im weitesten Umfange genommen, oder in gewissen Handlungen: beide, sofern sie die Religion betreffen. – Die Belehrung ist entweder eine allgemeinere oder eine besondere, welche durch die besondern Umstände einzelner Personen, bei Religionszweifeln, Krankheiten u. dgl., nothwendig gemacht wird. Nun giebt es zwar unter denen, die sich der Belehrung und der Gewissenspflege eines Seelsorgers bedienen, manche sehr Denkende und Aufgeklärte; aber diese machen doch nur den kleinsten Theil aus, und sind, gegen die übrigen gerechnet, so selten, daß sie verdienen, als eine ganz besondere Klasse von Zuhörern behandelt zu werden; der größte Theil, der auch des Unterrichts und der Leitung am meisten bedarf, kann doch nur einen populären Vortrag der Religion benutzen. Es muß also der öffentliche Vortrag vor einem vermischten Haufen – wenn die Zahl der wirklich (nicht in der Einbildung) |c11| Aufgeklärteren und Gebildeten nicht größer als der Uebrigen ist – billig populär, und dieses um so mehr seyn, weil die Absicht des Vortrags eines Volkslehrers eigentlich seyn muß, die Religion praktisch und in Anwendung auf das Herz vorzustellen, auch nicht sowohl erst zu unterrichten – denn dieses ist, nach unserer Einrichtung, schon vorher in Schulen oder bei der Zubereitung zur sogenannten Confirmation geschehen – als vielmehr das wieder aufzufrischen, was die Zuhörer schon wissen, und es immer eindringlicher und anwendbarer zu machen.

8.

Man hat deswegen für gut befunden, die ganze Anweisung zur rechten Führung des christlichen Lehramts in zwei Hauptwissenschaften zu theilen. Die eine betrifft die Belehrung des Volks, und soll den Prediger bilden; die andere aber die kluge Einrichtung der Handlungen eines Lehrers nach den verschiedenen Theilen seines Amtes: und diese soll ihn als Seelsorger unterrichten. In so fern bei diesen Handlungen auch Vortrag oder doch Gespräch über Religion nöthig ist, muß sich dieses nach den besondern Umständen der einzelnen Pflegebefohlenen richten, mit welchen der Seelsorger zu thun hat. Er muß also zwar alle Eigenschaften einer guten mündlichen Mittheilung haben, aber die besondere Einrichtung für die einzelnen Fälle nach den besondern Umständen, unter welchen gelehrt wird, bekommen; und, weil diese erst in der letzterwähnten Wissenschaft berührt werden können, so gehört die Anweisung zum guten Religionsvortrage überhaupt in die erstere, hingegen die Unterweisung, wie religiöse Belehrungen in einzelnen Fällen, |c12| und in dem Umgange mit einzelnen Personen, nach ihren besondern Fähigkeiten und Bedürfnissen einzurichten sind, in die letztere Wissenschaft. Der Kürze wegen wollen wir diese letztere Art Privatbelehrungen, die erstere, weil der Vortrag Mehrern zusammen ertheilt wird, den öffentlichen Religionsvortrag nennen.Man hat deswegen für gut befunden, die ganze Anweisung zur rechten Führung des christlichen Lehramts in zwei Hauptwissenschaften zu theilen. Die eine betrifft die Belehrung des Volks, und soll den Prediger bilden; die andere aber die kluge Einrichtung der Handlungen eines Lehrers nach den verschiedenen Theilen seines Amtes: und diese soll ihn als Seelsorger unterrichten. In so fern bei diesen Handlungen auch Vortrag oder doch Gespräch über Religion nöthig ist, muß sich dieses nach den besondern Umständen der einzelnen Pflegebefohlenen richten, mit welchen der Seelsorger zu thun hat. Er muß also zwar alle Eigenschaften einer guten mündlichen Mittheilung haben, aber die besondere Einrichtung für die einzelnen Fälle nach den besondern Umständen, unter welchen gelehrt wird, bekommen; und, weil diese erst in der letzterwähnten Wissenschaft berührt werden können, so gehört die Anweisung zum guten Religionsvortrage überhaupt in die erstere, hingegen die Unterweisung, wie religiöse Belehrungen in einzelnen Fällen, |c12| und in dem Umgange mit einzelnen Personen, nach ihren besondern Fähigkeiten und Bedürfnissen einzurichten sind, in die letztere Wissenschaft. Der Kürze wegen wollen wir diese letztere Art Privatbelehrungen, die erstere, weil der Vortrag Mehrern zusammen ertheilt wird, den öffentlichen Religionsvortrag nennen.

9.

Oeffentliche Religionsvorträge sind entweder eine in Eins fortgehende ununterbrochene, d. i., eine eigentliche Rede oder Predigt; oder sie sind unterbrochen durch das, was die Zuhörer auf die andern vorgelegten Fragen antworten, also eine Art von Unterredung des Predigers mit den Zuhörern. Eine zusammenhängende Rede nennt ein alter Sprachgebrauch Homilie; und die Anweisung dazu hat davon den Namen der Homiletik erhalten. Sie ist also, weil dabei eine vermischte Versammlung, meistentheils von Ungelehrten, vorausgesetzt wird (§. 7. ), und die Eigenschaften des Religionsvortrags für jedermann, ohne Rücksicht auf die besondersten Umstände einzelner Zuhörer, darin vorgelegt werden sollen (§. 8. ), eine Anweisung zum gemeinnützigen oder populären, an einander hängenden öffentlichen Religionsvortrage.Oeffentliche Religionsvorträge sind entweder eine in Eins fortgehende ununterbrochene, d. i., eine eigentliche Rede oder Predigt; oder sie sind unterbrochen durch das, was die Zuhörer auf die andern vorgelegten Fragen antworten, also eine Art von Unterredung des Predigers mit den Zuhörern. Eine zusammenhängende Rede nennt ein alter Sprachgebrauch Homilie; und die Anweisung dazu hat davon den Namen der Homiletik erhalten. Sie ist also, weil dabei eine vermischte Versammlung, meistentheils von Ungelehrten, vorausgesetzt wird (§. 7. ), und die Eigenschaften des Religionsvortrags für jedermann, ohne Rücksicht auf die besondersten Umstände einzelner Zuhörer, darin vorgelegt werden sollen (§. 8. ), eine Anweisung zum gemeinnützigen oder populären, an einander hängenden öffentlichen Religionsvortrage.

10.

Eine Unterredung des Predigers mit den erwachsenen oder unmündigen Gliedern seiner Gemeinde, wodurch er ihre Antworten auf seine Fragen über die Religion erfahren, oder sie durch Unterhaltung darüber zu immer richtigern Einsichten bringen will, nennt man eine Katechisation, oder, in Absicht auf die Form, eine katechetische Lehr|c13|art. Da diese die Absicht hat, zu erforschen, was sie für Begriffe von der Religion haben, oder sie selbst auf richtige Begriffe davon zu leiten, dieses aber nicht sowohl bei Gebildeten und zum eigenen Nachdenken Gewöhnten, als vielmehr bei solchen nöthig ist, die noch in der Erkenntniß zurück sind: so versteht sichs von selbst, daß sie vorzüglich populär seyn müsse. Die Anweisung zu einer solchen katechetischen Behandlung der Materien heißt die Katechetik, welche man nicht, wie wohl geschieht, mit der katechetischen Theologie (Theil 2. §. 174. Anm. 2.) verwechseln muß.Eine Unterredung des Predigers mit den erwachsenen oder unmündigen Gliedern seiner Gemeinde, wodurch er ihre Antworten auf seine Fragen über die Religion erfahren, oder sie durch Unterhaltung darüber zu immer richtigern Einsichten bringen will, nennt man eine Katechisation, oder, in Absicht auf die Form, eine katechetische Lehr|c13|art. Da diese die Absicht hat, zu erforschen, was sie für Begriffe von der Religion haben, oder sie selbst auf richtige Begriffe davon zu leiten, dieses aber nicht sowohl bei Gebildeten und zum eigenen Nachdenken Gewöhnten, als vielmehr bei solchen nöthig ist, die noch in der Erkenntniß zurück sind: so versteht sichs von selbst, daß sie vorzüglich populär seyn müsse. Die Anweisung zu einer solchen katechetischen Behandlung der Materien heißt die Katechetik, welche man nicht, wie wohl geschieht, mit der katechetischen Theologie (Theil 2. §. 174. Anm. 2.) verwechseln muß.
Anm. Nach dem Sprachgebrauch der ersten Kirche, ist jede Mittheilung von Religionswahrheiten eine Katechese, so wie das Wort etymologisch (von κατηχεῖν antönen, ansprechen) den Begriff der Frage und Antwort gar nicht in sich schließt. Erst später ist er hinzugekommen, indem man für die zu unterrichtenden Anfänger (die Katechumenen) gerade diese populäre Lehrart für die schicklichste hielt, wie sie es auch ihrer Natur nach war.
A. d. H.

11.

Alles Andere, was nicht eigentlich den Unterricht des Predigers, sondern seine obigen Verhältnisse und Handlungen betrifft, so fern sie unmittelbar oder mittelbar seine Amtsführung angehen (§. 8. ), gehört in eine andere Anweisung, der man den Namen der Pastoraltheologie im engern Verstande (§. 6. ) gegeben hat. Das Amt eines Lehrers, der für das Beste der ihm Anvertrauten sorgen soll, bringt es mit sich, den äussern Gottesdienst, und was dazu gehört, nicht bloß durch seinen Vortrag, sondern auch in den übrigen Theilen, zu besorgen; dem Gewissen seiner Pflegebefohlenen unter allerlei Umständen treulich zu |c14| rathen, und überhaupt die Kenntniß der Religion, nebst der Liebe zu ihr und Anwendung der Kenntniß zur Besserung und Beruhigung derselben, zu befördern; sich deswegen überall, auch um des Lehramtes willen, als ein Muster eines wahren Christen zu betragen; endlich, wenn die Sorge für äußerliche Angelegenheiten nicht von denen, die ihn zum Lehrer angenommen haben, Andern übertragen ist, auch für den Unterricht und die Erziehung der Jugend, für die Verpflegung der Armen und für die Aufrechthaltung der Rechte der ihm anvertrauten Gemeinde, und der Rechte seines Standes und Amtes, Sorge zu tragen, und sich daher diese Rechte und desjenigen, worauf sie sich gründen, wohl bekannt zu machen.Alles Andere, was nicht eigentlich den Unterricht des Predigers, sondern seine obigen Verhältnisse und Handlungen betrifft, so fern sie unmittelbar oder mittelbar seine Amtsführung angehen (§. 8. ), gehört in eine andere Anweisung, der man den Namen der Pastoraltheologie im engern Verstande (§. 6. ) gegeben hat. Das Amt eines Lehrers, der für das Beste der ihm Anvertrauten sorgen soll, bringt es mit sich, den äussern Gottesdienst, und was dazu gehört, nicht bloß durch seinen Vortrag, sondern auch in den übrigen Theilen, zu besorgen; dem Gewissen seiner Pflegebefohlenen unter allerlei Umständen treulich zu |c14| rathen, und überhaupt die Kenntniß der Religion, nebst der Liebe zu ihr und Anwendung der Kenntniß zur Besserung und Beruhigung derselben, zu befördern; sich deswegen überall, auch um des Lehramtes willen, als ein Muster eines wahren Christen zu betragen; endlich, wenn die Sorge für äußerliche Angelegenheiten nicht von denen, die ihn zum Lehrer angenommen haben, Andern übertragen ist, auch für den Unterricht und die Erziehung der Jugend, für die Verpflegung der Armen und für die Aufrechthaltung der Rechte der ihm anvertrauten Gemeinde, und der Rechte seines Standes und Amtes, Sorge zu tragen, und sich daher diese Rechte und desjenigen, worauf sie sich gründen, wohl bekannt zu machen.
Anm. 1) Die Anweisung zum musterhaften Betragen, als ein wahrer Christ und kluger Mann, gehört zwar in die Moral, aber der Prediger muß doch den Nutzen, welchen sein Amt stiften kann, nicht durch Unklugheit, durch unvorsichtige oder anstößige und das Vertrauen zu ihm schwächende Handlungen, noch weniger durch wirkliche Ausschweifungen, verhindern oder schwächen; er muß vielmehr diesen Nutzen, durch den Beweis des seligen Einflusses des Christenthums auf sein Betragen und Glückseligkeit an seinem eigenen Beispiel, zu befördern, und sich eben dadurch das so sehr wirksame Ansehen bei Andern, und ihr Vertrauen, zu erwerben suchen. Es giebt überdies, außer den Pflichten, die er mit jedem verständigen Manne und jedem Christen gemein hat, noch einige allgemeine Pflichten, die ihm eben sein Stand und die damit verbundenen Umstände auflegen, z. B. keine unrechte Mittel zu gebrauchen, um dieses Amt zu erlangen, seinem eigenen Hause wohl vorzustehen, Eintracht und gemeinschaftlichen Fleiß mit seinen Collegen zu beobachten, und dergleichen. Diese allgemeinern Pflichten seines besondern Standes gehören |c15| in die Pastoraltheologie, wenn sie gleich nur mittelbar den Zweck des geistlichen Amtes befördern.
2) Den Theil der Pastoraltheologie, der die beste Einrichtung des öffentlichen äußern Gottesdienstes betrifft, könnte man die Liturgik nennen, worunter sonst nur der Inbegriff historischer Kenntnisse von den äußerlichen Einrichtungen des öffentlichen Gottesdienstes in der christlichen Kirche überhaupt, oder in einer besondern Kirche, verstanden wird, der einen Theil der Kirchengeschichte ausmacht. Diese Einrichtung wird selten dem Lehrer überlassen, und ist durch Gesetze oder Herkommen bestimmt. Alsdann bleibt ihm nichts übrig, als durch vernünftige und bescheidene Vorstellungen bei der Obrigkeit, oder, wenn er weiß, daß diese ihn nicht hindern wird, lieber bei der Gemeinde, an Abschaffung der Mißbräuche und des Unerbaulichen, und an immer mehrerer Besserung des Gottesdienstes zu arbeiten; und wo er dies nicht erreichen kann, wenigstens den ganzen äußern Gottesdienst, und selbst was er dabei nicht ändern darf, theils durch eigene Andacht, theils durch seine den Zuhörern gegebene Erklärung der Absicht und des Nutzens vorhandener Einrichtungen, so erbaulich als möglich zu machen.
3) Eben so kommt unter uns selten dem Lehrer der Religion die Erhaltung und Vertheidigung der Rechte der Kirche zu; er ist deswegen an Aufseher oder Consistorien gewiesen. Aber er ist doch, wenn er dieses Amt und eine Gemeinde hat, verbunden, über die Rechte jenes und dieser, als einer Gemeinde, zu wachen, also sie zu kennen, nicht nur die besondersten Rechte der Stelle, die er bekleidet, und der Gemeinde, der er vorsteht, sondern auch die allgemeinern Kirchen- und wenigstens Pfarr-Rechte. Man pflegt daher in manchen Anweisungen zur Pastoralklugheit das, was jedem solchen Lehrer davon zu wissen am nothwendigsten ist, mit zu lehren.

|c16| 12.

Die Kenntniß dieser Rechte, oder des Kirchenrechts, verdient, ob sie gleich mehr zur Rechtsgelehrsamkeit als zur Theologie gehört, einen besondern Fleiß, und ist einem Lehrer der Religion sehr nützlich, in gewissen Fällen unentbehrlich. Von dem Studium desselben, wenigstens so weit es einem protestantischen Lehrer nöthig ist, kann in dieser Anweisung nirgends bequemer als bei diesem Theil gehandelt werden. Es wird daher dieser Theil zwei Abschnitte in sich fassen:
  • 1. von der Homiletik und Katechetik, als welche beiderseits den Lehrer zum Unterricht in der Religion für alle Stände und Alter bilden sollen;
  • 2. von der Pastoraltheologie mit Einschluß der Liturgik und dem Kirchenrechte, die mehr bestimmt sind, ihn von seinem rechtmäßigen und klugen Betragen, als Lehrer und Seelsorger, zu unterrichten.
Die Kenntniß dieser Rechte, oder des Kirchenrechts, verdient, ob sie gleich mehr zur Rechtsgelehrsamkeit als zur Theologie gehört, einen besondern Fleiß, und ist einem Lehrer der Religion sehr nützlich, in gewissen Fällen unentbehrlich. Von dem Studium desselben, wenigstens so weit es einem protestantischen Lehrer nöthig ist, kann in dieser Anweisung nirgends bequemer als bei diesem Theil gehandelt werden. Es wird daher dieser Theil zwei Abschnitte in sich fassen:
  • 1. von der Homiletik und Katechetik, als welche beiderseits den Lehrer zum Unterricht in der Religion für alle Stände und Alter bilden sollen;
  • 2. von der Pastoraltheologie mit Einschluß der Liturgik und dem Kirchenrechte, die mehr bestimmt sind, ihn von seinem rechtmäßigen und klugen Betragen, als Lehrer und Seelsorger, zu unterrichten.