143.
Nämlich, a) aus weiser Güte (§.
50. 104. ) wollte Gott, daß auf Sünden unausbleiblich Strafen, und zwar nicht nur natürliche, (§.
106. ) sondern auch in jener Welt positive, (§.
108. 109. ) folgen sollten, durch welche der Sünder zugleich von den positiven Belohnungen jenes Lebens, (§.
102. ) die er etwa für die von ihm doch auch zuweilen verrichteten guten Handlungen hätte hoffen mögen, ausgeschlossen seyn, und selbst im Genusse der natür
|d196|lichen guten Folgen seiner etwa vollbrachten guten Handlungen gestört werden mußte. b) Wäre nun Christus nicht für uns gestorben, so würde der Sünder, hätte er auch gleich seine Vergehungen bereuet, sich gebessert, den gestifteten Schaden möglichst gut gemacht, und die Vorschriften der Religion Jesu nach seinem besten Vermögen künftig zu befolgen sich bestrebt, dennoch nicht von allen den Strafenvorherbegangener Sünden, von welchen wir nun durch Christum befreiet worden sind, haben frei ausgehen, mithin auch nicht diejenige ganze Glückseligkeit, die wir nunmehr hoffen dürfen, haben erlangen können. c)
Zwar ist
α) wahr, daß ein Theil der natürlichen Strafen, der Natur der Sache nach, unabänderlich ist, und also auch selbst durch Christi Erlösung nicht hat aufgehoben werden können, (§.
103. 106. 111. ) z. B. das kränkende Bewußtseyn einmal unrecht und seiner Pflicht und Bestimmung entgegen gehandelt zu haben, die durch Sündigen verursachte Versäumniß in dem Geschäfte unsrer Vervollkommung, das Bewußtseyn, daß man auf einer höheren Stufe der Vollkommenheit jetzt stehen würde, wenn man nicht gesündiget hätte, u. s. w. Auch
β) muß man gestehen, daß die Aufhebung oder Milderung eines andern Theils der natürlichen Strafen, als eine natürliche Folge der Besserung, und der durch Christum erlangten höchsten Gewißheit der unermeßlichen Liebe und Gnade Gottes gegen
|d197| die sich bessernden Sünder, betrachtet werden könne. Dahin rechnen wir nicht nur, daß z. B. die ängstigende Furcht vor Strafen und vor dem Richter aufhört, sondern auch, daß die schmerzhafte Empfindung derjenigen (keinesweges aufgehobenen) natürlichen Strafen, welche sich auf den äussern Zustand des Menschen in diesem Leben beziehen, (§.
106. ) ungemein dadurch gemildert wird, daß der Gebesserte, der durch Christum Gott als seinen liebevollen Vater kennengelernt hat, innigst überzeugt ist, sie seyn nicht Beweise des fortdauernden Misfallens eines erzürnten furchtbaren Richters an ihm und seinen vormaligen Gesinnungen und Handlungen, sondern vielmehr für ihn und andere wohlthätige (§.
104. 105. ) Einrichtungen.
Allein d) die nur gedachte Befreiung von aller Furcht und die an deren Stelle tretende Beruhigung, selbst unter schmerzhaften Empfindungen gewisser Folgen der Sünde, wird doch vollständiger, wenn der Mensch sich überzeuget hat, daß Gott insonderheit um Christi willen denenjenigen, welche in der vorgeschriebenen Ordnung an der Erlösung theilnehmen, alle Strafen, die nur, ihrer Natur nach, erlaßen werden können, und
vornehmlich e) die angedroheten positiven Strafen jenes Lebens erläßt, und
folglich, (§.
48. a.) vermöge seiner höchsten Güte, sie auch f) an den durch positive Veranstaltung zu bewirkenden Freuden jenes Lebens, (§.
102. ) wovon sie durch die Nothwen
|d198|digkeit positive Strafen zu erdulden sonst ausgeschloßen geblieben wären, (oben a.) Antheil nehmen läßt,
wodurch g) selbst der Genuß der natürlichen guten Folgen der guten Handlungen des Gebesserten erhöhet wird. – – Daß wir dieses alles Christo und seinem bis zum Tode am Kreuze dem Vater geleisteten Gehorsam zu verdanken haben, lehren die Stellen der Bibel, in welchen es heißt, Christus sey um unsrer Sünde willen gestorben, Röm. 4, 25. 1 Cor. 15, 3. 1 Petr. 3, 18. Jes. 53, 5. er habe sein Blut vergossen zur Vergebung der Sünden, Matth. 26, 28. Eph. 1, 7. vergl. Marc. 3, 29. oder, um uns von Sünden zu reinigen, Hebr. 1, 3. vergl. Ps. 51, 4. 2 Petr. 1, 9. er habe die Sünden der Menschen versöhnt und dafür gebüßet, Röm. 3, 25. Hebr. 2, 17. 1 Joh. 2, 2. 4, 10.
vergl. Kap. 1, 7. durch ihn seyn die Menschen gerechtfertiget d. i. begnadiget, Röm. 3, 24. 5, 9. 2 Cor. 5, 21. (§.
163. ) und mit Gott versöhnt, welcher ihre Sünden ihnen nicht zurechne, d. i. vergl. Röm. 4, 7. 8. sie um derselben willen nicht strafe, 2 Cor. 5, 18. 19. Röm. 5, 10. 11. er sey für uns gestorben, damit wir nicht verlohren gehen, sondern ewig glücklich werden möchten. Joh. 3, 15. 16. Hierdurch erhält nun auch der Sinn der oben §.
141. angezogenen Stellen seine nähere Bestimmung.143.
Nämlich, a) aus weiser Güte (§.
50. 104. ) wollte Gott, daß auf Sünden unausbleiblich Strafen, und zwar nicht nur natürliche, (§.
106. ) sondern auch in jener Welt positive, (§.
108. 109. ) folgen sollten, durch welche der Sünder zugleich von den positiven Belohnungen jenes Lebens, (§.
102. ) die er etwa für die von ihm doch auch zuweilen verrichteten guten Handlungen hätte hoffen mögen, ausgeschlossen seyn, und selbst im Genusse der natür
|d196|lichen guten Folgen seiner etwa vollbrachten guten Handlungen gestört werden mußte. b) Wäre nun Christus nicht für uns gestorben, so würde der Sünder, hätte er auch gleich seine Vergehungen bereuet, sich gebessert, den gestifteten Schaden möglichst gut gemacht, und die Vorschriften der Religion Jesu nach seinem besten Vermögen künftig zu befolgen sich bestrebt, dennoch nicht von allen den Strafenvorherbegangener Sünden, von welchen wir nun durch Christum befreiet worden sind, haben frei ausgehen, mithin auch nicht diejenige ganze Glückseligkeit, die wir nunmehr hoffen dürfen, haben erlangen können. c)
Zwar ist
α) wahr, daß ein Theil der natürlichen Strafen, der Natur der Sache nach, unabänderlich ist, und also auch selbst durch Christi Erlösung nicht hat aufgehoben werden können, (§.
103. 106. 111. ) z. B. das kränkende Bewußtseyn einmal unrecht und seiner Pflicht und Bestimmung entgegen gehandelt zu haben, die durch Sündigen verursachte Versäumniß in dem Geschäfte unsrer Vervollkommung, das Bewußtseyn, daß man auf einer höheren Stufe der Vollkommenheit jetzt stehen würde, wenn man nicht gesündiget hätte, u. s. w. Auch
β) muß man gestehen, daß die Aufhebung oder Milderung eines andern Theils der natürlichen Strafen, als eine natürliche Folge der Besserung, und der durch Christum erlangten höchsten Gewißheit der unermeßlichen Liebe und Gnade Gottes gegen
|d197| die sich bessernden Sünder, betrachtet werden könne. Dahin rechnen wir nicht nur, daß z. B. die ängstigende Furcht vor Strafen und vor dem Richter aufhört, sondern auch, daß die schmerzhafte Empfindung derjenigen (keinesweges aufgehobenen) natürlichen Strafen, welche sich auf den äussern Zustand des Menschen in diesem Leben beziehen, (§.
106. ) ungemein dadurch gemildert wird, daß der Gebesserte, der durch Christum Gott als seinen liebevollen Vater kennengelernt hat, innigst überzeugt ist, sie seyn nicht Beweise des fortdauernden Misfallens eines erzürnten furchtbaren Richters an ihm und seinen vormaligen Gesinnungen und Handlungen, sondern vielmehr für ihn und andere wohlthätige (§.
104. 105. ) Einrichtungen.
Allein d) die nur gedachte Befreiung von aller Furcht und die an deren Stelle tretende Beruhigung, selbst unter schmerzhaften Empfindungen gewisser Folgen der Sünde, wird doch vollständiger, wenn der Mensch sich überzeuget hat, daß Gott insonderheit um Christi willen denenjenigen, welche in der vorgeschriebenen Ordnung an der Erlösung theilnehmen, alle Strafen, die nur, ihrer Natur nach, erlaßen werden können, und
vornehmlich e) die angedroheten positiven Strafen jenes Lebens erläßt, und
folglich, (§.
48. a.) vermöge seiner höchsten Güte, sie auch f) an den durch positive Veranstaltung zu bewirkenden Freuden jenes Lebens, (§.
102. ) wovon sie durch die Nothwen
|d198|digkeit positive Strafen zu erdulden sonst ausgeschloßen geblieben wären, (oben a.) Antheil nehmen läßt,
wodurch g) selbst der Genuß der natürlichen guten Folgen der guten Handlungen des Gebesserten erhöhet wird. – – Daß wir dieses alles Christo und seinem bis zum Tode am Kreuze dem Vater geleisteten Gehorsam zu verdanken haben, lehren die Stellen der Bibel, in welchen es heißt, Christus sey um unsrer Sünde willen gestorben, Röm. 4, 25. 1 Cor. 15, 3. 1 Petr. 3, 18. Jes. 53, 5. er habe sein Blut vergossen zur Vergebung der Sünden, Matth. 26, 28. Eph. 1, 7. vergl. Marc. 3, 29. oder, um uns von Sünden zu reinigen, Hebr. 1, 3. vergl. Ps. 51, 4. 2 Petr. 1, 9. er habe die Sünden der Menschen versöhnt und dafür gebüßet, Röm. 3, 25. Hebr. 2, 17. 1 Joh. 2, 2. 4, 10.
vergl. Kap. 1, 7. durch ihn seyn die Menschen gerechtfertiget d. i. begnadiget, Röm. 3, 24. 5, 9. 2 Cor. 5, 21. (§.
163. ) und mit Gott versöhnt, welcher ihre Sünden ihnen nicht zurechne, d. i. vergl. Röm. 4, 7. 8. sie um derselben willen nicht strafe, 2 Cor. 5, 18. 19. Röm. 5, 10. 11. er sey für uns gestorben, damit wir nicht verlohren gehen, sondern ewig glücklich werden möchten. Joh. 3, 15. 16. Hierdurch erhält nun auch der Sinn der oben §.
141. angezogenen Stellen seine nähere Bestimmung.