Es ist eine überaus lehrreiche Beschäftigung, dem verschiedenen Gang nachzuforschen, den die Religion in der Welt, bey so verschiedenen Fähigkeiten, Aufmerksamkeit, Hülfsmitteln, Neigungen, Sitten und Verbindungen der Menschen unter einander, genommen hat, man mag die Religion als Erkenntniß Gottes und des Verhältnisses zwischen ihm und den Menschen, oder als Dienst desselben, d. i.
Abkürzungsauflösung von "d. i.": das ist
als Betragen ansehn, das auf Religion gegründet ist. Eine allgemeine Geschichte der Religion müßte – in a√ Rücksicht auf die Erkenntniß Gottes, lehren, |c89| was nach und nach, hie und da, unter den Menschen, in Absicht auf diesen Gegenstand, für Wahrheiten oder Irrthümer, Ueberzeugungen, Vorurtheile und Zweifel? aus was für Quellen, oder durch welche Veranlassung, sie entsprungen und wodurchbefördert, oder vermindert?a√ was für merkwürdige Veränderungen dadurch in der Denkungsart, dem Charakter, den Sitten der Menschen und ganzer Völker, selbst in ihren äusserlichen Einrichtungen und Schicksalen, c√ hervorgebracht worden |a386| sind? – in Rücksicht aber auf den Dienstund Verehrung|b101| Gottes, oder den Ausbruch dieser Begriffe von Gott und die daraus entstandnen Empfindungen: wie sich diese Begriffe und Empfindungen geäussert? durch was für Anstalten und Mittel das Wachsthum oder die Abnahme religiöser Gesinnungen und Handlungen, auch des äusserlichen Gottesdienstes, befördert worden? welche Begriffe und Empfindungen, und wie sie auf diesen Gottesdienst, umgekehrt auch, welche gottesdienstliche Handlungen auf die Verändrung der Erkenntniß Gottes, wie und auf welche Theile derselben, sie Einfluß gehabt haben.
79.
Alle Kenntnisse, welche diese Geschichte der Religion betreffen, rechnet man zur historischen Theologie, nach dem weitern Begriff, den man dem Namen der Theologie untergelegt hat (§. 2 und 3 ); und so würde dieser Theil der Theologie, als eine Wissenschaft betrachtet, nichts anders seyn, als Geschichte der Religion in ihrem ganzen Umfange a√, die alle merkwürdigere Veränderungen der Erkenntniß und des Dienstes Gottes aller Zeiten und Völker begreifen müßte. Weil aber diese Wissenschaft von einem unübersehlichen Umfang seyn würde, wenn sie |c90| nur einigermaßen das leisten sollte, was der Name einer solchen allgemeinen Geschichte verspricht; und uns von den meisten, |a387| wenigstens allen barbarischen, Völkern, Jahrtausende hindurch, die Nachrichten dieser Art entweder ganz fehlen, oder so mangelhaft und |b102| unsicher sind, daß sich keine eigentliche zusammenhängende Geschichte davon liefern läßt: so schränkt man sich gemeiniglich nur auf die Geschichte der in der Bibel enthaltenen Religion und der darauf gegründeten Gesellschaften, d. i.
Abkürzungsauflösung von "d. i.": das ist
auf die Kirchengeschichte, ein; zumal da es gewöhnlich ist, das Wort Theologie vornehmlich und eigentlich von der biblischen zu verstehen.
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1. Diejenigen, welche eine Geschichte der Religionen, auch derer, die sich nicht auf die heilige Schrift gründen, zu entwerfen unternommen haben, geben doch eigentlich nur eine Religionsgeschichte einiger bekannten Völker, die noch dazu sehr dürftig und unzuverläßig ist, wie man sich leicht überzeugen kan, wenn man die in der
Anweisung zur Kenntniß dertheol.Bücher §. 293 und 94 angeführten Bücher vergleicht. Alle übrige (daselbst §. 296 f.
Abkürzungsauflösung von "f.": folgend
) sind nur, zum Theil vortrefliche, Beyträge zur Religionsgeschichte besondrer Völker, und der mit so mühsamen Fleiß und philosophischen Blick entworfneGrundriß der Geschichte aller Religionen, von C.Meiners (Lemgo 1785.
8.), schränkt sich nur auf einige Religionsbegriffe und Gebräuche ein, die unter den Menschen am gangbarsten gewesen sind, betrift eigentlich nur den religiösen Aberglauben, und läßt sich auf gar keine Geschichte der Völker und Gesellschaften ein, so ferne sie sich über Religionsbegriffe und davon abhängende Uebungen getrennt und unterschieden haben. c√
|a388||b103|Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
2. In einem engern Verstande wird historische Theologie nur von der Geschichte oder dem Fortgang und den Veränderungen der verschiedenen Begriffe der Menschen von besondern Religionslehren genommen, oder gar nur theils auf Vorstellungen selbst, theils nur auf die verschiedenen Begriffe von den in der Bibel geoffenbarten Lehren eingeschränkt. Amengstenc√ wird dieses Wort von denenjenigengebraucht, welche darunter die angeblich christlichen Lehren verstehen, sofern ihr Beweis, oder doch der Beweis ihres Alterthums in der christlichen Kirche, auf Nachrichten und Aussprüchen angesehener Kirchenlehrer, oder auf Decreten der sogenannten Kirche darüber, mit einem Wort, auf der Tradition beruht.
80.
Die Geschichte der verschiednen Religionen unter den Menschen verdient es sehr, daß man sie mit aller Sorgfalt studiere. Denn sie ist einer der wichtigsten Theile der Geschichte der Menschheit, und überall zeiget sich der mächtige Einfluß der Religion auf die übrigen Arten der menschlichen Cultur. Ueberall, wo man das Christenthum zuerst predigte, schmiegte man entweder diesen Unterricht den vorhandnen Religionen an, oder es ging natürlich vieles aus diesen in das Christenthum über, das sich nach diesen in solchen Gegenden bildete; in so fern kan selbst die christliche Kirchengeschichte dieser Kenntniß andrer Religionen nicht entbehren. – Ausser den Frag|b104|menten von dieser allgemeinern Religionsgeschichte, die sich in der bekannten Völkergeschich|a389|te finden, sind zuverläßige Reisebeschreibungen, so fern sie sich auch auf Sitten und Verfassungen der Völ|c92|ker eingelaßen haben, eine unentbehrliche Quelle solcher Kenntnisse.
c√ Ein Verzeichniß der wichtigsten steht hinter Meiners Grundriß der Gesch. aller Rel. (s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
§. 79. Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1.) und in der
Anweisung zurtheol.Bücherkenntn. §. 297 flgg.
Abkürzungsauflösung von "flgg.": folgende
81.
Aus diesen Quellen müßte man sich nach und nach einzelne Nachrichten sammlen, und sie entweder nach den verschiednen Ländern und Völkern c√ ordnen, oder nach den merkwürdigsten Lehren, Einrichtungen und Gewohnheiten, die nach den besondern Religionsbegriffen getroffen, oder angenommen worden.Bey der ersten Methode könnte man etwa die
anderwärts schon erwähnteGattererische Weltgeschichte, oder die ohngefähr da gemachte Anlage, bey der andern
den eben genannten Abriß von Meiners zum Grunde legen. Man müßte hernach, sowohl nach der auffallenden Aehnlichkeit der Religionen verschiedner Völker mit einander, als nach den Nachrichten der Geschichte über den Ursprung eines Volks aus dem andern, und über den Einfluß des einen aus dem andern, zu entdecken suchen, welche Völker, auch in Absicht auf Religion originell sind, oder welche sich nach andern gebildet haben, und bey|b105| dem, was jedes Volk in seiner Religion Eignes hat, nach den natürlichen und sittlichen Ursa|a390|chen, forschen, aus welchen sich dieses Eigene, der Geschichte gemäß, erklären läßt. Bey Befolgung dieser Regel würden auch einzelne Untersuchungen gelehrter Männer über diese Religionsgeschichte mit Nutzen gebraucht werden können.
c√ Der Versuch über die Religionsgeschichte der ältesten Völker, besonders der Egyptier, von Chr. Meiners , |c93| Göttingen 1775,
in 8. kan, wenigstens einen Theil des Gesagten, deutlicher, und auf die Vorsichtigkeit bey solchen Sammlungen und Untersuchungen aufmerksam machen.
82.
Unter allen Theilen der Religionsgeschichte ist die Geschichte der christlichenKirche am bekanntesten, und am meisten bearbeitet. Das Wort Kirche (Ἐκκλησία), welches in der gewöhnlichen Bedeutung nur erst unter Christen aufgekommen ist, und bey diesen nur von solchen gesagt wird, die der in der heiligen Schrift liegenden, oder überhaupt von einer wahren nähern göttlichen Offenbarung abhängenden Lehre folgen, bezeichnet vornehmlich die Christen zusammengenommen, oder den ganzen Inbegrif dererjenigen, welche die von Christo und seinen Aposteln bekannt gemachte Religion für wahr annehmen, und, so fern man es von einer äusserlichen Gesellschaft nimmt, alle die zusammengenommen, welche sich zu dieser Religion, durch Theilnehmung an den |b106| darauf gegründeten äusserlichen Gottesdienst, bekennen. Kirchengeschichte, oder, be|a391|stimmter zu reden, christliche Kirchengeschichte, heißt daher die Erzählung der merkwürdigern Veränderungen dieser Gesellschaft, im Zusammenhang.
83.
Es versteht sich von selbst, daß diese Geschichte nicht bloß auf die christliche Gesellschaft und deren Schicksale eingeschränkt werden müsse. Denn, – da sich diese Gesellschaft auf besondere Religionsbegriffe gründet, und dadurch sowohl als durch den Gottesdienst, von andern unterscheidet; – da diese Begriffe und die darauf beruhenden Gesinnungen durch Sprachen und äusserliche Handlungen ausgedruckt, diese |c94| durch jene Begriffe und Gesinnungen gestimmt werden, und hinwiederum Sprachen und Gebräuche, bey ihrer besondern Modification, einen grossen Einfluß in die Bestimmung und Richtung a√religiösen Vorstellungen und Gesinnungen äussern (Theil 1. §. 60 –67 ); – da endlich einzelne merkwürdigere Personen, und ihre Schriften, oder besondre Gesellschaften, durch ihr erlangtes Ansehen, Gelegenheit zu großen Veränderungen in Lehrvorstellungen, in deren Ausdruck und in gemachten Einrichtungen unter den Christen gegeben haben: so muß die christliche Kirchengeschichte nicht bloß die Veränderungen der Kirche, als Gesellschaft betrachtet, sondern auch die Beschaffenheit und Geschichte der Lehre und des Gottesdienstes, der |b107| Ausdrücke, der Einrichtungen und Gebräuche, der |a392| merkwürdigern Personen, Schriften und besondern Gesellschaften, erzählen, welche jene Veränderungen bewirkt haben.
c√ Die Geschichte der Lehren von Dreyeinigkeit Gottes, Freyheit des menschlichen Willens, Erbsünde, Prädestination,
Transsubstantiation u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
– der verschiednen Liturgien, besonders der römischen, die so eifrig als die Lehre selbst ausgebreitet worden, des
Bilderdienstes, der
Kindertaufe, der
Kelchsverweigerung bey dem heiligen Abendmahl, – die
Geschichte der lateinischen Sprache in der Kirche, und der Wörter
ὁμοούσιος, ὑπόστασις, φύσις, fides, bona opera, satisfactio u. a.
Abkürzungsauflösung von "u. a.": und andere
– der bischöflichen und übrigen hierarchischen Einrichtung, der Concilien und Synoden, der
Bullen in Coena Domini und Unigenitus, der Kirchenbuße und des Beichtwesens – der Gebräuche, über die sich oft allein einzelne Gesellschaften getrennt haben, als über
gesäuertes Brodt bey dem heiligen Abendmahl, über Kindertaufe und Untertauchung oder Besprengung – die Geschichte des
Athanasius ,
Hieronymus , Augustins ,
Hussens , Luthers , Melanchthons u. a.
Abkürzungsauflösung von "u. a.": und andere
– der |c95| Schriften des
Dionysius Areopag. , der
Vulgate, des
falschen Isidorus , der
Weissagungen des Abts Joachim , der
Formulae Concordiae u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
– der verschiednen Orden u. s. f.
Abkürzungsauflösung von "u. s. f.": und so ferner
kan hier zum Beweise dienen.
84.
Alles, was im ersten Theil dieses Buchs von dem großen Nutzen der Geschichte überhaupt ge|b108|sagt wurde, gilt auch von der Religions- und Kirchengeschichte insbesondre, und macht dem, der ein |a393| würdiger Lehrer der Religion und des Christenthums seyn will, das Studium dieses Theils der Geschichte zur ganz besondern Pflicht a√: man mag entweder auf die Bildung seines Charakters, als eines solchen sehen, der die Religion lehren und empfehlen soll, auf welche Bildung dieses Studium einen so großen Einfluß hat, oder auf die einzelnen Theile der Theologie, womit er sich, nach dem ganzen Umfang seines Berufs, beschäftigen muß.
c√ Der Nutzen der Kirchengeschichte reicht zwar viel weiter, als hier angegeben ist. Kein Christ, der wahre Aufklärung, der anschauende Ueberzeugung in der Religion sucht, und nach erleuchteter Frömmigkeit trachtet, sollte dieses Studium vernachläßigen, wenn er irgend Gelegenheit und Hülfsmittel dazu haben könnte. Noch weniger irgend jemand, der, als Obrigkeit dereinst, auch durch sein Betragen in Absicht auf die Beförderung und Leitung der Religion, vieler Menschen Glück oder Elend befördern kan, weil beydes so sehr vom Einfluß wahrer oder falscher Religion, von Achtung oder Gleichgültigkeit dagegen, von den weisen und unweisen Mitteln, ihren Einfluß zu befördern oder zu hindern, abhängt. Und daß verschiedne Wissenschaften, Geschichte z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
, Staatskunst, Rechtsgelehrsamkeit, vornehmlich die geistliche, das Licht der Kirchengeschichte gar nicht entbehren können, bedarf keines Bewei|c96|ses. Aber, nach der Absicht dieses Buchs,kommtc√ hier nur die Nothwendigkeit |b109| dieses Studiums der Kirchengeschichte in Absicht auf den Lehrer der Religion in Anschlag.
|a394|85.
Der große Einfluß einer rechten Kenntniß der Kirchengeschichte auf die gründliche Erlernung der theologischen Wissenschaften, zeigt sich in allen Theilen der Theologie. In der exegetischen 1) ganz eigentlich: bey Erklärung dererjenigen Stellen neues Testaments, welche historische Umstände zur Zeit der Apostel enthalten, um in dieselbe mehr Licht zu bringen, oder falsches Licht davon zu entfernen; zur Kenntniß der Geschichte der neutestamentlichen Bücher; und zur Kenntniß mancher merkwürdigen Bücher der ältesten Zeiten, die, wenn sie gleich
apokryphisch genennt werden, doch, wegen der darin liegenden Vorstellungen vieler unter den ältesten Christen oder Juden, auch wegen mancher Fragmente der historischen Tradition, noch einen reichen Schaz von historischen Erläuterungen des neuen Testaments, enthalten, und dazu gebraucht werden können, so bald erst durch Hülfe der genauern Kirchengeschichte die wahre Zeit, wohin sie gehören, und andere historische Umstände derselben bestimmt sind. 2) Bey der Kritik des neuen Testaments, wo ohne genaue Kenntniß der Kirchengeschichte nicht einmal die Geschichte des heiligen Textes klar ist, so wenig als das Alterthum und der Werth gewisser Lesearten, ohne diese Kenntniß beurtheilt werden kan. *) |b110| 3) Um sich gegen manche sehr schädliche Vorurtheile in der eigentlichen Theologie zu verwahren, und ihren Ungrund aufzudecken. Denn viele Irrthü|a395|mer in der Theologie, so wie viele Beweise auch richtiger Lehren, beruhen auf bloßem Mißverstande der heiligen Schrift, oder gar |c97| ihrer Uebersetzungen, hinter den man ohne diese Kenntniß nicht wohl kommen kan, **) oder sie gar für apostolische Tradition hält; so wie man sich oft nicht gegen gewisse richtigere Erklärungen der heiligen Schrift sträuben würde, wenn man ihr Alterthum und den neuern Ursprung falscher herrschenden Erklärungen kennete. ***) Ueberhaupt würde man bald hierin von Irrthümern zurückkommen, wenn man die Genealogie und die Chronologie einiger berühmten Erklärungen, die von Hand in Hand gegangen sind, fleißiger aus der Kirchengeschichte aufsuchte, und sich aus dieser überzeugte, daß die angebliche exegetische Tradition und fortgepflanzte sogenannte Erklärung der Kirche oft anders nichts ist, als Privaterklärung eines, oft ohne sein Verdienst, berühmt gewordnen alten Auslegers, die durch zufällige Umstände gangbar wurde, oder in häufig gelesene Commentarien überging, und hernach, ohne weitre Untersuchung, als ausgemachte Wahrheit, von Kirche zu Kirche, und Jahrhundert zu Jahrhundert, nachgesagt wurde, zumal wenn sie gewissen herrschenden Meinungen in der Theologie günstig war. ****)
*) Wie bey 1 Timoth. 3, 16; 1 Joh.
Editorische Korrektur von: Joh, (c)
5, 7; Röm. 8, 11.διὰ τοῦ ἐνοικοῦντος πνεύματος, statt διὰ τὸ|b111|ἐνοικοῦν πνεῦμα; Matth. 27, 49. der Zusatz aus Joh. 19, 34 in einigen Handschriften.
|a396|**) Wie die Vorstellungen in der lateinischen Kirche von praedestinatio, poenitentia, sacramentum; die alten Deutungen von Sprüchw. 8, 22. Psalm. 110, 3. Matth. 16, 18. Joh. 16, 26. und eine neuere von Apostelgesch. 3, 21.
***) Als Röm. 12, 6. 1 Kor. 2, 14.
****) Wie viel ist z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
aus dem
Origenes in lateinische Ausleger, aus den africanischen Kirchenvätern, sonderlich dem Augustinus , in eben dieselbe, aus solchen la|c98|teinischen Auslegern hernach, vermittelst des
Ambrosiasters , oder Hilarius Diaconus , und später durch die
Glossam ordinarium, in alle Exegeten der lateinischen Kirche übergangen? Eben so in der griechischen Kirche; s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
Ernesti Opuscula philol. crit. p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
317 seq.
Abkürzungsauflösung von "seq.": sequens
86.
Die Kirchengeschichte giebt 4) erst die recht anschauliche Ueberzeugung, wie sehr die ganze Theologie an ihrer Lauterkeit und wahrhaften praktischen Brauchbarkeit gewonnen oder gelitten habe, je nachdem man die wahren Hülfsmittel zur Einsicht des Sinnes der heiligen Schrift recht kannte, schätzte und brauchte, oder nicht (§. 19 ); und, indem sie uns so deutlich zeigt, welchen unsäglichen Schaden die Herrschaft des menschlichen Ansehens in der Kirche gestiftet habe: so macht sie uns die göttlichen Schriften c√ desto werther. |b112| Und, weil auch die Menschen über den Sinn dieser göttlichen Belehrungen wieder a√ so verschieden urtheilen, diese Verschiedenheit und Uneinigkeit aber immer größer und unvereinbarer wird, wenn man nicht hierin mit Gewalt und offenbaren Ge|a397|wissenszwang eine äußerliche Einigkeit befördern will: so lehrt sie uns sehr einleuchtend die Nothwendigkeit fester exegetischer Grundsätze, und des Fleißes, den man auf die deutliche eigne Ueberzeugung von dem wahren Sinn der heiligen Schrift und die klare Darlegung desselben wenden muß. Und wenn denn auch nur 5) die Kirchengeschichte, wie sie es wirklich thut, uns mit der so sehrverschiednen Denkungsart, c√ Fähigkeiten, vorzüglichen Hülfsmitteln und Sitten, und den dadurch geleiteten mannichfaltigen Vorstellungen und Neigungen der Menschen in so verschiednen Zeiten und so besondern Lagen, bekannt machte: so könnte sie uns wenigstens mehr gewöhnen, uns |c99| in fremde Zeiten und Umstände hinein zu denken, welches so sehr viel zur Bildung des wahren Auslegers beyträgt.
87.
Noch ausgebreiteter ist der Nutzen dieses Studiums in der eigentlich sogenannten Theologie. – In der dogmatischen und
elenchtischen, so fern 1) diese doppelte Wissenschaft nicht bloß die Religionslehren selbst, sondern auch die verschiednen Vorstellungen davon vorlegen soll, ist ja die Geschichte dieser Lehren und der verschiednen Begriffe davon, ein Haupttheil der Kirchen|b113|geschichte, der uns die Veranlaßung der verschiednen Vorstellungen, das Interesse dabey, und den Zusammenhang mit andern Lehren und Vorstellungen, zum Theil die zu ihrer Unterstützung gebrauchten Gründe, und die eingetretenen Umstände lehret, welche gewissen Meinungen An|a398|sehen verschafft, oder Widerspruch gegen sie veranlaßt haben. 2) Indem sie dieses thut, unterrichtet sie uns von dem wahren Sinn dererjenigen, die über gewisse Lehren der Religion, über gewisse Vorstellungen davon, oder über gewisse davon gebrauchte Ausdrücke verschiedner Meinung waren. Dadurch wird vielfältiger Mißverstand gehoben, viel unnützer Streit und Untersuchung abgeschnitten, und unnöthige, parteyische, oder gar gehäßige Beurtheilung verhütet.
88.
Sie legt 3) zugleich den unsäglichen Schaden vor Augen, den die Vermischung dieser Meinungen über Religionslehren mit diesen letztern selbst, der gleiche Werth, den man auf jene, wie auf diese gelegt hat, das Bestreben, durch alle, auch unerlaubte Mittel, jene eben so wie diese geltend zu machen, gestiftet hat; und befördert dadurch |c100| nicht nur die Billigkeit in Beurtheilung verschiedner Vorstellungen, sondern auch die Vorsichtigkeit, um nicht durch Zweydeutigkeit, Unbestimmtheit, Vermengung der Hauptsache mit Nebensachen, und unzeitigen Eifer für unsre Meinungen, Gelegenheit zu Zwistigkeiten zu geben, und |b114| der Hauptsache selbst dadurch zu schaden. Sie allein zeigt 4) wie manche Lehren oder Meinungen davon eher gar nicht c√ in Gang gekommen, oder Aufsehen und Widerspruch erregt, als bis gewisse äusserliche Umstände, z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
Eifersucht oder Herrschsucht angesehener Kirchen und Bischöfe, |a399|ausserordentliche Achtung gegen einen berühmten Mann u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
dazu gekommen, und diese zufälligen Umstände erst die Sache wichtig, oder der weit um sich gegriffne Streit sie zu einer Quelle großer Revolutionen gemacht habe, (wovon die Geschichte der
pelagianischen,
nestorianischen, monophysitischen und Sacramentstreitigkeiten u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
traurige Beyspiele liefert); wie daher die Wichtigkeit einer solchen Lehre, Meinung oder c√ Ausdrucks gar nicht, oder lange nicht so sehr in der Natur der Sache selbst, und ihrem Zusammenhang mit den Lehren des eigentlichen Christenthums, und mit praktischen Folgen, liege, als vielmehr in gewissen Zufällen, welche die Religion gar nicht angingen.
89.
Wenn denn die Kirchengeschichte einem jeden Unbefangnen so augenscheinlich zeigt, – wie es so gar keine völlige Einigkeit jemals in Meinungen gegeben habe, und alle äusserliche völlige Einstimmung weder durch öffentliche Religionsgespräche, noch Friedens- oder Glaubensformeln, sondern nur durch Zwang oder durch blinden Glauben bewirkt worden; – daß der Triumph gewisser |b115||c101| Meinungen über andre, so selten durch Ueberzeugung, und gemeiniglich nur durch Anschmiegen an Vorurtheile des großen Haufens, oder an eingeführte Gewohnheiten, und noch öfterer durch mehrere Macht und Kühnheit ihrer Vertheidiger, durch AnsehngroßerMänner, oder berühmterer |a400| Kirchen, durch geschlossene Verbindungen der Bischöfe, durch Beystand der Fürsten, erfochten worden; – daß zu Einer Zeit und in Einem Lande das wieder verdammt worden, was zu einer andern Zeit und anderwärts als Lehre und Befehl der Kirche, aus angeblicher Eingebung des heiligen Geistes, festgesetzt worden war; – daß Bischöfe, Päbste und Concilien einander selbst widersprochen, und ihre vorige Aussprüche wieder zerstört haben; – daß die vorgegebne bessere Einsicht oft bloß durch Einfluß der Höfe und mächtigerer Parteyen gestimmt worden sey; – daß die sogenannte Kirche sich c√ oft herausgenommen habe, über das Gewissen und die Seligkeit, selbst über und wider Christi und seiner Apostel eigne Lehren und Verordnungen, zu entscheiden; – und daß c√, wenn sich die unterdrückte Partey nur entschließenkönnen, um des Gewissens willen zu leiden, oder zu schweigen, und in der Stille zu wirken, keine Macht je im Stande gewesen sey, den Fortgang der Wahrheit zu verhindern: – so wirkt sie 5) die innigste Ueberzeugung, daß überall kein menschliches Ansehen und kein Ansehen der sogenannten Kirche und Tradition eine den Verstand und das Gewissen verpflichtende Kraft habe, sondern höchstens ein Vorurtheil errege, das uns zur nähern |b116| Untersuchung der Sachen auffordert; das schlechterdings eigne Untersuchung in der Religion nothwendig sey, und eigner Glaube frey bleibe; und daß man nur Glauben an Gott und Muth, die Wahrheit zu untersuchen, |c102| und mit Weisheit zu bekennen, erhalten dürfe, um gewiß |a401| zu seyn, bey veränderten Umständen, die in Gottes Hand sind, werde die Wahrheit doch durchdringen, und die Ehre des Gewissens gerettet werden. Eine Ueberzeugung, die auch bey gewissenhafter Untersuchung der Religionslehren und der verschiednen Meinungen darüber, unumgänglich nöthig ist, und c√ die Auffindung der Wahrheit ungemein befördert.
90.
Und wodurch laßen sich c√ 6) Meinungen, die man fälschlich für christliche Lehren ausgiebt, und die keine andere Gründe für sich haben, als Ansehn der Kirche, überzeugender widerlegen, als wenn man aus der Kirchengeschichte darthun kan, wie spät ihr Ursprung, und wie wenig die Kirche aller Zeiten darüber einig gewesen sey? Gegen solche Gemeinen, die ihre Unterscheidungslehren auf das Ansehen der ältern christl.
Abkürzungsauflösung von "christl.": christlich
Kirche gründen, giebts kein wirksameres Mittel zur Widerlegung, als die Kirchengeschichte; und die
Casaubon's ,
Saumaisen ,
Blondel's ,
Daillés ,
Richer's und andre gründliche Kenner dieser Geschichte haben allezeit mehr ausgerichtet, als die ganze Polemik bloß scholastischer Theologen. Wem das Studium der Kirchengeschichte, selbst für den |b117| Volkslehrer, gleichgültig scheint, der muß entweder den immer regen, auch in Geheim wirkenden, Bekehrungsgeist
Editorische Korrektur von: Bekehrunsgeist (b)
der römisch-katholischen Kirche und die daher unserer Gewissensfreyheit drohende Gefahr, oder die wirksame Macht religiöser Vorurtheile |a402| und des menschlichen Ansehens auf die Gemüther nicht kennen. Eben von beyden giebt die Kirchengeschichte die überzeugendsten Beweise.
|c103|91.
Mitten in einer solchen Fluth menschlicher Meinungen, unter allen Verderbnissen des Christenthums, und den mannichfaltigen Versuchen, es nach menschlicher Willkühr abzuändern, oder gar zu verdrängen: hat sich denn doch 7) das eigentliche Christenthum selbst immer erhalten, und bewährt befunden. Alle, nicht bey Uebelunterrichteten, Leichtsinnigen und Leichtgläubigen, sondern bey wahrhaftig aufgeklärten und gründlich untersuchenden Köpfen, wirksame und siegende Angriffe auf das sogenannte Christenthum c√ haben nie das Christenthum selbst, sondern nur die falschen Zusätze und Vorstellungen zernichtet. Selbst in den verderbtesten Zeiten und Kirchen hat sich das Ansehn der heil.
Abkürzungsauflösung von "heil.": heilig
Schrift und Jesu Christi , hat sich das wahrhaftig allgemein Trostreiche und wahrhaftig Bessernde im Christenthum überhaupt erhalten. Diese Ueberzeugung macht das Christenthum und seinen c√ Werth sehr respectabel, und dergleichen historische Ueberzeugung gewährt das fleißige Studium der christlichen Kirchengeschichte, welches auch 8) zur rechten |b118|eignen Ueberzeugung von der wahren Beschaffenheit, Aechtheit, Glaubwürdigkeit und wesentlichen Unverdorbenheit der biblischen Bücher c√, worauf die Ueberzeugung von der Wahrheit und |a403| Verbindlichkeit der daraus geschöpften Lehren mit beruht, c√ sowohl erfordert wird, als zur Beschämung der Vorwürfe gegen das Christenthum und dessen wohlthätige Wirkungen. Denn alle Scheinbarkeit dieser Vorwürfe gründet sich lediglich darauf, daß man entweder nur das Gehässige oder die nachtheilige Seite hervorzieht, auf der sich das sogenannte Christenthum leider oft genug gezeigt hat, und daß man nicht mit eben dem ehrlichen Fleiß dem Guten nachspürt, welches das |c104|wahre Christenthum, selbst bey so mancherley Verderbnissen, gestiftet hat; oder daß man das Christenthum selbst nicht von den ihm aufgehängten Zusätzen und Vorstellungen darüber unterscheidet; oder daß man das auf die Rechnung des Christenthums setzt, was c√bloßer Ausbruch der Leidenschaft war, die überall, nicht verbunden mit dem Christenthum allein, die menschliche Glückseligkeit zerstört. Eben dieser Unterschied, der so traurigen und ungerechten Mißverstand veranlaßt, und eben jene unleugbar heilsamen Einflüsse des Christenthums auf die Glückseligkeit der Welt, kan nur der rechte Fleiß in der Kirchengeschichte klar machen.
92.
Wenn die
Geschichte überhaupt die beste Schule der Weisheit und Tugend werden kan, |b119| wo man die Menschen sieht, wie sie wirklich sind, und wie sie wirklich werden können, wo man sie unter und nach ihren jedesmaligen besondern Umständen |a404| handeln sieht, wo man sich von dem Werth und Einfluß ihrer moralischen Grundsätze und Gesinnungen in das Verhalten
Editorische Korrektur von: Verhalcen (a)
und in die Glückseligkeit der Gesellschaft überzeugen kan: so gewährt die Kirchengeschichte c√ vorzüglich c√ diesen Nutzen, theils, weil sie, ihrer Natur nach, mehr Auftritte enthält, wo sich die Menschen in ihrem eigentlich sittlichen c√ Verhalten zeigen, theils, weil sich c√ da die besondern Wirkungen wahrer und falscher Vorstellungen
Editorische Korrektur von: Vorstellungtn (b)
in der Religion und des rechten und unrechten Gebrauchs offenbaren, den man von ihr bey dem sittlichen Betragen macht. Sie stellt c√ uns Beyspiele von religiöser
Editorische Korrektur von: religöser (b)
Schwärmerey und Aberglauben, von Leidenschaften unter der Masque der Religion, von Irreligiosität und höchstem Sittenverderbniß auf einer, undauf |c105| der andern Seite, von erleuchteter, reiner Frömmigkeit, von der Macht der Religion über die Schwäche des Herzens, und über die Stärke der Leidenschaften, in mancherley Lagen und Gestalten vor; und einem aufmerksamen Beobachter, der zugleich das von den wirklichen Handlungen und ihren durchschimmernden Triebfedern zu scheiden versteht, was Parteylichkeit Gutes oder Böses hinzu gedichtet hat, einem solchen kan es selten schwer fallen, zu entdecken, woraus beyderley Arten von Handlungen entsprungen sind, wodurch sie Nahrung bekommen, was für wohlthätige oder schädliche Wirkungen sie hervorgebracht haben. Wie viel Gewinn kan also die |b120|christliche Sittenlehre aus der Kirchengeschichte ziehn, da diese Geschichte so viele Belege enthält, die den Inhalt dieser Sittenlehre bewähren, an|a405|schaulich darstellen, und eine so reiche Quelle feiner Beobachtungen über das menschliche Herz oder genauerer Bestimmungen der Sittenlehre eröffnen!
93.
Die sogenannte symbolische Theologie, wenn sie ihrem Namen treu bleibet, und nicht in das Gebiet der Dogmatik und Polemik schweift, ist selbst nichts anders als ein Theil der Kirchengeschichte, man mag auf die Geschichte der Symbolen und symbolischen Bücher, oder auf die Geschichte der darin vorkommenden Lehren und Vorstellungendavon sehen, die sowohl selbst, als die Nothwendigkeit, sie zu behaupten, zu vertheidigen oder zu widerlegen, schlechterdings ohne christliche Kirchengeschichte nicht verstanden werden kan.
|c106|94.
Diejenigen Wissenschaften, die nun eigentlich die Amtsführung des Predigers, und was dazu gehört, betreffen, scheinen zwar die Kenntniß der Kirchengeschichte in dem Grade, wie die bisher erwähntenWissenschaften, nicht zu erfordern. Denn – die Kenntniß der geistlichen Rechte abgerechnet, wobey freylich diese Geschichte unentbehrlich bleibt, die aber zur Theologie eigentlich nicht gehört – so nützlich es seyn würde, auch |b121| in Predigten und Katechisationen den Vortrag durch wohlgewählte Beyspiele aus der christlichen Geschichte anschaulicher und eindrücklicher zu ma|a406|chen, und so sehr auch zu wünschen wäre, daß selbst dem gemeinen Christen und den Kindern recht frühzeitig möchte ein Begrif von dem für sie lehrreichen Inhalt der Kirchen- sonderlich der Reformations- und übrigen Geschichte ihrer Kirche, beygebracht werden: so sind doch jene Beyspiele nur unzusammenhängende Bruchstücke, die man, auch ohne eigentliches Studieren der Kirchengeschichte, sich bekannt machen könnte; es gehörte viel Vorsichtigkeit und weise Wahl dazu, um nicht den Vortrag, der für die Religion bestimmt ist, mit Nebensachen, oder gar solchen Dingen anzufüllen, die für solche Zuhörer unnütz, vielleicht selbst, wegen des zu leichten Mißverstandes, schädlich werden könnten; und das wirklich für sie Nützliche könnte ihnen c√ anderwärts wohl bequemer und vollständiger, als bey dem Gottesdienst selbst, beygebracht werden. –Allein der eigentlichste und wesentliche Nutzen, den der Prediger aus der Kirchengeschichte ziehen müßte, wäre die so unentbehrliche Klugheit bey Mittheilung der Religion und bey seinem ganzen Betragen, ja überhaupt die Bildung seines ganzenCharacters dadurch, die doch überall das Wichtigste ist, wornach er zu trachten hat, und die so |c107| sehr durch das rechte Studieren der Kirchengeschichte geschehen kan. – Dies führt uns auf den zweyten höchst wichtigen Vortheil, den der auf diese Wissenschaft gewendete Fleiß giebt (§. 84. ).
|a407||b122|95.
Man muß sich sehr wenig auf die rechte Schätzung des Werths der Dinge verstehen, wenn man sich einbilden kan, die Hauptsache, oder gar Alles, komme bey dem Lehrer der Religion auf das an, was er Andern wieder vortrage; dies müsse er eigentlich und vornehmlich, und nächstdem die Kunst lernen, es deutlich und lebhaft vorzutragen. Dieser Vortrag ist doch nur ein Theil seines Berufs; dazu bedürfte es nicht einmal gelernter Prediger; es bedürfte nur einiger äusserlichen Gaben, eines mittelmäßigen schlichten Menschenverstandes, eines guten Gedächtnisses, des fleißigen Lesens guter, der Classe der Zuhörer, vor welcher man reden soll, angemessener Predigten, oder einer kleinen Aufmerksamkeit auf die Manier beliebter Prediger im Vortrage: so wäre ein solcher Prediger fertig. Wenn aber das übrige schlechte, oder wenigstens gleichgültige oder unvorsichtige Betragen des Predigers das Gute, so etwa durch Predigten gestiftet werden könnte, verhindert, oder wieder zerstört, oder doch schwächt; wenn die Kraft des ganzen Beyspiels weit mehr wirkt als alles Predigen, und diesem erst den rechten Nachdruck giebt; wenn der Prediger durch sein ganzes Benehmen zum Guten wirksam, wahrer Vater und Seelsorger der ihm Anvertraueten seyn soll; wenn er so nicht reden und handeln |c108|kan, ohne eigne innige Ueberzeugung von dem, was er empfehlen, ohne eigne herzliche Gesinnung und Liebe, die er dagegen einflößen will, ohne |a408||b123| wahrhaftige Weisheit in der Wahl und in der Art wie er redet und handelt: so möchte doch wohl auf seine eigneBildung weit mehr ankommen, als auf seinen Vortrag, der ohnehin nach jener gestimmt werden wird.
96.
Eben diese eigne Bildung ists, die durch das rechte Studieren der Kirchengeschichte, mehr als durch irgend etwas Anderes, so sehr befördert werden kan. Denn sie zeigt eigentlich das Schicksal und die Wirkungen der Religion, nach den verschiednen Umständen der Menschen und dem verschiednen Gebrauch, den sie davon machten; und, wenn man gleich diese Wirkungen auch aus Beobachtungen seiner selbst und Anderer, mit denen wir leben, lernen kan: so zeigt uns doch die Kirchengeschichte eine viel größere Verschiedenheit der Menschen, ein viel mannichfaltigeres moralisches Verhalten derselben, viel mehr verschiedne Umstände, in die sie, in Absicht auf die Religion, kommen können, und
ersetzt das durch ihren Reichthum, was unserer sehr eingeschränkten Erfahrung abgeht. – Sie bildet und befestigt 1) unsre eigne Ueberzeugung vom Christenthum – durch die Vorstellung des Fortgangs, der wunderbaren Erhaltung und Entwickelung der wahren Religion unter so mancherley Hindernissen und Angriffen, und ihrer für einzelne Menschen und die ganze Gesellschaft so heilsamen Wirkungen; – durch die ausgezeichnetsten Spuren der göttlichen Vorsehung, |a409||b124| die so sehr für die Erkenntniß Gottes und für wahre Gottseligkeit einnehmen, |c109| so sehr das Vertrauen auf ihn auch unter den mißlichsten Umständen, nebst dem
Muth, Gutes zu thun, und nicht müde zu werden, stärken; – durch die so deutlichen Anzeigen des Unterschieds zwischen dem ächten und daher unveränderlich bleibenden Christenthum, und zwischen den falschen Zusätzen oder nicht allgemein nothwendigen Vorstellungen davon; – durch die ganz besondere Fürsorge Gottes für die besondere Lehre und die besondere Kirche, zu der wir uns bekennen, durch die, im Ganzen genommen, geringre Mängel derselben, oder durch mehrere Gewissensfreyheit, sichrere Grundsätze und Glückseligkeit überhaupt, die sie uns gewährt.
97.
Durch diese einleuchtende Darstellung der wunderbaren und allezeit herrlichen Wege Gottes sowohl, als durch so viele gute und böseBeyspiele, und des ganzen Ganges, den das verschiedne Betragen der Menschen genommen hat, kan sie 2) sehr die ganze gute Gesinnung des Religionslehrers bilden. Welche Achtung gegen Wahrheit und Gewissen, welche Zufriedenheit mit Gott bey so mannichfaltigen verschiednen Vorstellungen vom Christenthum, die auf so verschiednen Wegen doch alle zu Einem Hauptzweck führen, und bey oft so sehr gegen einander laufenden Mitteln, die doch alle zu Beförderung der Absichten Gottes mitwirken müssen; welche Werthschätzung der |a410||b125| Vernunft, der heiligen Schrift, der eignen Untersuchung, nützlicher Wissenschaften und guter Anstalten; welche Ueberzeugung von dem großen Umfang von Kenntnissen und Eigenschaften und ihrer Nothwendigkeit, um ganz dem Beruf eines Lehrers der Religion, nach den Bedürfnissen seiner Zeit und seiner Zuhörer, ein Genüge zu thun, und welchen regen Trieb darnach; welche Standhaftigkeit gegen diejenigen, die dieses Gute stören wollen, und welche Geduld, Mitleiden, Billigkeit gegen Irrende, oder die so von uns verschieden denken; welche Achtung und Liebe gegen unsern eignen so weit und mannichfaltig zum Besten der Menschen wirkenden Beruf; wie viel Selbsterkenntniß und Ermunterung zu allen Tugenden kan dieses Studium wirken, wenn man, durch fleißige Beobachtung dieser Vorgänge in der Kirchengeschichte und ihrer Ursachen und Folgen, sie sich zu einer lehrreichen Schule der Bildung unsers eignen Herzens macht!
98.
Wie viel dieses Studium 3) zur Beförderung der wahren Klugheit eines Lehrers der Religion beytrage, können z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
folgende Bemerkungen lehren. – Der vernachläßigte Unterschied zwischen Christenthum und Theologie bey dem Unterricht des Volks thut unsäglichen Schaden; die einleuchtendsten Beweise davon stellt die Kirchengeschichte fast bey allen (
arianischen, nestorianischen, monophysitischen und andern) |a411||b126| Streitigkeiten auf, an welchen selbst das Volk Theil nahm, und sie zeigt auch, welche Lehren von jeher unter den Christen und unbestritten gewesen, welche hingegen erst nach und nach entstanden, oder nie auf einstimmige Art von allen behauptet worden sind. – Nichts ist dem immer mehrern Wachsthum des Guten in der Kirche nachtheiliger, als die zu hohen Begriffe von gewissen Heiligen, angesehenen Lehrern, Anstalten, und der Untrüglichkeit der Kirche, so wie die Furcht vor der Gefahr, die aus allem, was neu scheint, entsteht; dies verhindert alle weitere und eigne |c111| Untersuchung, und giebt selbst Mängeln und Ausschweifungen ein unverletzliches Ansehn. Nichts ist, auf der andern Seite, der Erhaltung des wahrhaftig Guten, der Festigkeit der Grundsätze, und der gemeinschaftlichen Liebe gefährlicher, als das unzeitige und unvorsichtige Reformiren; nichts empört so sehr auch gegen gute neue Anstalten und Untersuchungen, als die unterlaßne Schonung, die man dem Gewissen, der Freyheit der Menschen, und nützlichen, wenigstens unschädlichen, Vorurtheilen oder Dingen schuldig ist, an welche ein Theil von Menschen einmal seine Ueberzeugung von wichtigen Wahrheiten, seine Gemüthsruhe, oder seine Andacht und die Ausübung seiner Pflichten geknüpft hat. – Die Einigkeit in Meinungen über Religionssachen, in wie fern, und durch welche Mittel und unter welchen Umständen sie könne hervorgebracht werden, oder nicht, und was aus solchen Versuchen für Folgen entstehn? was kan|a412| alle diese Fragen besser |b127| beantworten, als die Geschichte der Conföderationen, der öffentlichen Religionsgespräche, der Glaubens- und Vereinigungsformeln? *) was mehr die nöthige Vorsichtigkeit, auch in Einführung und Aendrung bloß äusserlicher Anstalten und der Nebendinge in der Religion, lehren? **) was aufmerksamer auf Erhaltung der Freyheit, selbst in gleichgültigen Dingen? ***) was billiger in Beurtheilung hartnäckig- oder zu nachgiebigscheinender Dissentienten? †) was geneigter in Schätzung jedes Guten in seiner Art ††) machen u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
als die Geschichte solcher Personen oder Unternehmungen? – Kurz, es giebt keine lehrreichere Schule zur Bildung kluger und bescheidner Lehrer der Religion, als die Kirchengeschichte, und immer haben sich in dieser Absicht diejenigen durch wahre |c112| Klugheit, und in dem Maaß ausgezeichnet, welche und in welchem Maaß sie mit Fleiß und unbefangnem Gemüth diese Geschichte studiert hatten.
*)Z. B.
Abkürzungsauflösung von "Z. B.": Zum Beispiel
der
Omousianer,
Eusebianer und
Anomöer; der Vertheidiger und Gegner der
chalcedonischen Kirchenversammlung; der
Streitigkeiten über den Origenes und über die
drey Kapitel u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
– der
Religionsgespräche zwischen Katholiken und Protestanten, und der letztern unter einander; der
wittenbergischen Concordie, der
kryptocalvinistischen Händel, des
sendomirischen Vereins, der
Concordienformel, der
jansenistischen Streitigkeiten etc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
**) Geschichte der
Feyer des Pascha unter den ersten Christen, des
Τριςαγιον, der
Streitigkeiten |a413| über |b128| Verehrung der Bilder, über den
Gebrauch des gesäuerten und ungesäuerten Brodts im heiligen Abendmahl u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
***)S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Siehe
die
Geschichte der päbstlichen Obergewalt, z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
der
eingeführten Krönung der römischen Kaiser von den Päbsten, der
falschen Decretalien, der
Eingriffe der Päbste in die bischöfliche Rechte, der
Immunitäten und Privilegien der Bettelorden, des
Benehmens der Päbste und der Concilien zu Costnitz und Basel gegen die Hussiten, wie des zu
Trident gegen die Protestanten, der
Künste der Jesuiten, diese zu überlisten oder zu unterdrücken, und evangelische Landesherren zu Proselyten zu machen,u. s. w.
Abkürzungsauflösung von "u. s. w.": und so weiter
†)
Geschichte der pelagianischen Streitigkeiten und der aus dem
Interim entstandenen Händel.
††) Geschichte der bey allen Mängeln, Fehlern und Irrthümern
Editorische Korrektur von: Irrthü- (c)
sehr mächtig und heilsam auf Verbesserung der Kirche wirkenden
Priscillianisten,
Paulicianer,
Henrichianer,
Waldenser,
böhmischen Brüder, und sogenannten
Pietisten. Vergleichung zwischen Luther , Melanchthon und Erasmus . Vergleichung der sich einander balanzirenden Gewalt der Päbste und Geistlichkeit auf einer, und der Landesherren und des befehdenden Adels, auch zum Theil der Bischöfe, auf der andern Seite.
c√
99.
Es ist vor sich klar, daß dieser sogroßec√ Nutzen der christlichen Kirchengeschichte nur als|b129|dann erreicht werden könne, wenn sie die im ersten Theil |c114| erwähnten Eigenschaften einer guten Geschichte hat, und wenn man sie so studiert, daß man beständig diese vor Augen behält, und mit möglichstem Fleisse sie zu erreichen sucht. Dadurch fällt der einfältige Vorwurf c√ von selbst weg, daß sie ein bloßes Gedächtnißwerk, mit unnützen und unfruchtbaren Kleinigkeiten (wie wohl jede andre Wissenschaft) überhäuft, und zur Zubereitung eines künftigen Lehrers der Religion sehr entbehrlich sey. Eine flüchtige und oberflächige Bekanntschaft mit derselben ist so viel wie gar keine, und schwerlich giebts irgend eine Art von akademischen Vorlesungen für einen künftigen Theologen, die er, wenn er Gelegenheit hätte, sie ausführlich und auf die angezeigte Art zu hören, weniger versäumen, und öftrer hören sollte, als solche historische. Denn zuerst ist den meisten darin alles ganz neu und fremd; vieles unverständlich, weil so manche andre Kenntnisse dabey vorausgesetzt, oder mit beygebracht werden müssen, die schlechterdings sich in der Kürze nicht abfertigen laßen, sondern umständliche Auseinandersetzung erfordern; und Vieles muß, wenn dem Zuhörer fast alles noch unbekannt ist, seiner Aufmerksamkeit entwischen. Hiernächstkan er kaum den Abgang dieser versäumten Gelegenheit durch eignen Fleiß ersetzen, weil es ein gar zu weitläufiges Studium ist, das sehr viele Hülfsmittel erfordert, die selten jemand haben kan, so wenig wie hernach Geduld und Muße genug, um in seinem künftigen Beruf dieses nachzuholen; |b130|zumal da es so sehr an guten Handbüchern fehlt, |a415| woraus man sich selbst helfen könnte. Denn alle diese sind entwederviel zu unvollständig, odersehr unzuverläßig, selten aus den rechten Quellen geschöpft, und gar nicht so bearbeitet, daß sie sich durch die vorhin gedachten Eigenschaften empfehlen; oder sie enthalten trefliche Materialien, die aber nicht genug geordnet, nicht lehr|c115|reich und überzeugend genug zusammengestellt sind, und für den Anfänger noch zu viel Dunkles und Unerläutertes enthalten; oder sie sind – und das trift selbst die besten Handbücher, – nicht vollendet, nicht auf die neuesten Zeiten fortgeführt. Ausführlichere Werke aber sind zu kostbar, und keines faßt den ganzen Umfang der Kirchengeschichte in sich.
c√ Wahr ists, der akademische Unterricht darüber bleibt immer noch kurz genug, und wer sich selbst mit eignem Fleiß auf dieses Studium legen, und aus den Quellen schöpfen will, kan es freylich darin weiter bringen, und diese Geschichte noch überzeugender lernen. Aber wer darum dergleichen Vorlesungen nicht auf Universitäten hören wollte, der würde nicht überlegen, daß, nach diesem Grundsatz, überall der akademische Unterricht auch in andern Wissenschaften entbehrlich wäre; daß es doch besser sey, wenigstens das Nothdürftigste von einer solchen nützlichen Wissenschaft, als gar nichts davon zu lernen; daß ein solcher Unterricht eine gute Grundlage für das künftige eigne Studieren sey; und daß man doch schon viel gewonnen habe, |b131| wenn man auch nur auf dasjenige aufmerksam gemacht würde, worauf man bey diesem Studium hauptsächlich sehen muß, und wenn man c√ dem Lehrer die wahre |a416| Art ablernte, wie die Kirchengeschichte studieret werden müsse. c√
|c116|100.
Gemeiniglich stellt sich der Anfänger die Schwierigkeiten bey diesem Studium größer und unüberwindlicher vor, als sie sind, nicht nur wegen der Menge und Mannichfaltigkeit der Sachen, sondern auch weil man sich in der Geschichte und in allen Wissenschaften, wo nicht der Verstand das Meiste thun muß, weniger selbst helfen kan, sondern von Andern lernen muß; weil fast alles in dieser Geschichte dem Anfänger ganz fremd ist; und weil wenige Arten von den einem Studierenden nöthigen Kenntnissen so sehr auf Schulen versäumt werden, als die Kenntniß der Geschichte. Indessen laßen sie sich durch die Beobachtung folgender Vorschläge gar wohl überwinden, die zugleich auch zeigen, wie man dergleichen Vorlesungen über die Kirchengeschichte mit dem meisten Nutzen hören könne.
101.
Weil Wahrheit die Seele der Geschichte, Zuverläßigkeit der Erzählung der Grund aller andern aus der Geschichte zu ziehenden Vortheile ist, und der Anfänger sich hier vornehmlich muß auf die Kenntniß, Genauigkeit und Deutlichkeit des |b132| Docenten sowohl, als auf seine gute Wahl des Nützlichsten, und auf die lehrreichste Behandlung der Geschichte von ihm, verlaßen können: so |a401[!]|müßte man 1) vor allen Dingen, wenn man die Wahl unter mehrern Docenten haben kan, in dieser Wahl sehr vorsichtig seyn, und c√ sie nach dem beurtheilen, was unten darüber gesagt werden soll. Man müßte 2) nie Kirchengeschichte studieren wollen, ehe man sich nicht die Universalgeschichte seit Christi Geburt, und 3) die ältere und neuere Geographie wenigstens nothdürftig, und so weit bekannt gemacht hätte, daß man sich mit Hülfe guter Landcharten in vorkommenden Fällen helfen könnte; weil man sich ohne beyderley Vorerkenntnisse gar nicht zurecht finden kan.
c√ Es wäre sehr zu wünschen, daß man einige recht gute allgemeine Landcharten bekäme, welche ganz eigentlich für die Kirchengeschichte wären, und welche die verschiednen Diöcesen in den christlichen Ländern zu verschiednen Zeiten vorstellten, ohngefähr so, wie die
christlichen Patriarchate von d'Anville in le Quien Oriens Christianus, und die
afrikanische Diöces von de l'Isle vor Du Pin Ausgabe des Optatus Milev. woran es jetzt noch eben so, wie an einem guten Handbuch der Kirchengeographie fehlt.
FriedrichSpanheimsIntroductio ad Geographiam sacram ist fast das einzige, obgleich sehr dürftige, Handbuch, das man ziemlich leicht haben kan, und doch sind nur erst in der Ausgabe im ersten Tomo seiner Werke Landcharten beygefügt, die zum Theil einerley, zum Theil nicht viel besser sind,|b133| als die in
Caroli a S. Paulo Geographia S. Amstel. 1703.
fol.
Abkürzungsauflösung von "fol.": folio
; auch gehen beyderley Werke und Charten nur die ältere Kirchengeographie bis ins 6te Jahrhundert an. Die
oben schonempfohlnen d'anvillischen Charten und übrige Hülfsmittel bleiben doch überhaupt, auch bey der Kirchengeschichte, unentbehrlich. c√
|a402[!]|102.
Dem Gedächtniß, wegen der vielen Namen und Jahrzahlen, zu Hülfe zu kommen, sich überall mehr zu orientiren, und immer einen Faden zu haben, woran man die Kenntnisse reihe, die man in der Kirchengeschichte erlangt hat, müßte man sich 4) an ein gutes Handbuch c√ gewöhnen, worin, nebst einer verhältnißmäßigen allgemeinen Vollständigkeit, eine gleichförmige Ordnung herrschte†) , 5) sich gewisse Epochen und Hauptbegebenheiten genau und |c118| fest mit ihren Umständen eindrücken ††) , und 6) sich entweder selbst synchronistische Tabellen machen, oder dergleichen immer vor Augen haben †††) ; überall aber 7) nicht bloß das Gedächtniß c√ beschäftigen, sondern stets auf eine solche Kenntniß der Kirchengeschichte bedacht c√ seyn, welche die schon im ersten Theil angegebenen Eigenschaften einer guten Geschichte hat. a√
†) In dieser Absicht scheint die Methode, die Kirchengeschichte nach den Jahrhunderten abzuhandeln, und bey jedem alles unter einerley Hauptrubriken zu bringen, so manche Unvollkommenheit sie auch sonst |b134| mit sich führt, für den Anfänger die zuträglichste zu seyn; zumahl da er sich bey längern Perioden zu leicht aus einer Zeit in die andre verirrt, und den Synchronismus aus den Augen verliert, auch einmal
Editorische Korrektur von: anch eimal (b)
das Rechnen nach Jahrhunderten üblich ist, und die synchronistischen Tabellen darnach eingerichtet sind.
Mosheims Institutiones Hist. Eccles. verdienen deswegen, bey allen etwanigen Mängeln, noch immer Empfehlung, selbst auch mit darum, weil der Anfänger an zwey|a403[!]| vermehrten deutschenUebersetzungen einen kleinen Commentar über das Buch haben kan. Unter den Handbüchern, die, ohne sich an einzelne Jahrhunderte zu binden, die Zeitfolge zum Grunde legen, ist die
allgemeineGeschichte der christl. Kirche, von H. P. C. Henke , wovon bis jetzt zu Braunschweig 1788–91
drey Theile erschienen sind, unstreitig das beßte.
††) Hierin sowohl als in der pragmatischen Behandlung hat der
spittlerische Grundriß der Geschichte der christlichen Kirche (2teAufl.
Abkürzungsauflösung von "Aufl.": Auflage
Götting. 1785.
8.) entschiedene Vorzüge, zumahl wenn er etwas mehr mit Begebenheiten und Literatur bereichert, auch der Gesichtspunct, so wie bey der Geschichte der Hierarchie, eben so in andern merkwürdigen Rücksichten erweitert würde. Wer sich gewisse Hauptvorfälle mit ihren Umständen bemerkt, kan dadurch leicht, vermittelst der Association, auch andre Merkwürdigkeiten an ihren Ort stellen, wie z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
wenn man einmal die Geschichte der
2ten ökumenischen Kirchenversammlung sich eingedrückt |b135| hat, den
arianischen,
macedonianischen
Editorische Korrektur von: man cedonianischen (a)
,
apollinarischen Händeln, dem
Editorische Korrektur von: de- (a)
Ursprung des constantinopolitanischen Patriarchats, der
Regierung Theodosii des Großen , dem
Gregorius Nazianz. und somit mehrern Andern, ihr Platz angewiesen wird.
†††) Wenn man dergleichen nicht schon bey dem gewählten Handbuch hat, ist für den Anfänger der seilerische kurze Inbegrif der Kirchengeschichte des N. T. in Tabellen, nach der dritten Ausgabe (Erlangen 1777.
4.) sehr brauchbar. c√
103.
Wenn man sich auf die gedachte Art entweder durch gute Vorlesungen, oder durch den Gebrauch eines guten |c120| Handbuchs der Kirchengeschichte eine allgemeinere Kenntniß derselben erworben hätte, und man wollte dieses Studium, wegen seines großen Nutzens, weiter fortsetzen †) ,|a404[!]| und sie selbst untersuchen: so würden, in Beziehung auf die oben im ersten Theilangegebnen nothwendigen Eigenschaften einer wahren und nützlichen Geschichtskunde, folgende Regeln nie müssenaus der Acht gelaßen werden. 1) Weil bey Geschichte alles auf Nachrichten und Zeugnisse ankommt, und es, bey der ungeheuren Menge von Nachrichten, die oft in Denkmahlen und Schriften, wo man sie gar nicht sucht, nur beyläufig vorkommen, unmöglich ist, daß auch der fleissigste Mann alles wissen kan, was hier einiges Licht ausbreitenmöchte, so muß man sich vor allen Dingen sowohl um die Quellen aller Art, |b136| als um die, welche sie schon benutzt, und darnach irgend einen Theil der Kirchengeschichte untersucht haben, bekümmern.
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1. †) Es wäre allerdings sehr gut, vor der eignen Untersuchung, ein oder anderes größeres Werk über diese Geschichte zu studieren. Man würde dadurch nicht nur jene erste Grundlage, sondern auch die verschiednen Gesichtspuncte erweitern, aus der man die zur Kirchengeschichte gehörigen Sachen ansehen kan. Denn die Verfasser der Handbücher schränken sich gemeiniglich nur auf gewisse Gesichtspuncte, und oft zu sehr, ein, z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
auf Geschichte der Kirche, ohne eben so genau der Geschichte der Lehre nachzuforschen, auf Geschichte der Hierarchie, ohne die Geschichte der religiösen Cultur, und der sie befördernden Mittel u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
eben so fleißig darzustellen. Jeder läßt bey der nothwendigen Kürze und in Rücksicht auf seine Leser oder Zuhörer vieles Nützliche weg, der Theologe z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
die Geschichte der Kirchengesetze, der Protestant Manches, was ihn weniger als den |a405[!]| Katholiken interessirt, und das doch auch für ihn in mancher Absicht sehr nothwendig werden kan. – Aber noch kenne ich kein ausführlicheres und |c121| mit gehöriger Kenntniß der Quellen und Untersuchungsgeist geschriebnes Werk, das c√vollständig wäre, und die Kirchengeschichte aller Jahrhunderte umfaßte. Sonst würde ich, obgleich in verschiedner Rücksicht, für den, der weiter gehen will, die
bossuet -cramerische Einleitung, die
semlerischen selecta Capita, Versuch eines fruchtbaren Auszugs |b137| der Kirchengeschichte, und Versuch christlicher Jahrbücher (Halle 1785 und 86
in 2 Theilen ingr.
Abkürzungsauflösung von "gr.": groß
8.), nebst der
schröckhischen christl. Kirchengeschichte, hernach die
Hist. Ecclesiastique par Fleury , und
Natalis Alexandri Hist. Ecclesiast. (s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
die
Anweisung zur Bücherkenntn. §. 329. 330. und 333), vor allen andern empfehlen. Da sie inzwischen nicht bis auf die neueste Zeiten gehen, so müßte man diesen Abgang durch einige in der
Anweisung §. 501, 386 und 337 genannte Bücher ersetzen.
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
2. Nirgends ist Literargeschichte (s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
c√ ersten Th.) und die Sammlung brauchbarer Excerpte unentbehrlicher, als beym Studium der Geschichte. Die Bücher, welche ganz eigentlich für die Kirchengeschichte und zu deren Aufklärung c√ sind, allgemeinere und besondre, kan man in der
Anweisung zur Kenntniß der besten Bücher in der Theologie Theil 1. Abschn. 3. und in den daselbst §. 289 angezeigten Werken finden. Andre, die kleine Theile der Kirchengeschichte, oder einzelne Umstände betreffen, muß man sich aus denenjenigen bekannt machen, welche diese mit Zeugnissen belegt, oder in ihren Schriften über besondre Gegenstände die gebrauchten Quellen angegeben haben. Es giebt auch Bücher, wo man die wichtigsten Quellen und Schriften über die besondersten Umstände angezeigt |a406[!]| findet, z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
in dem
Catalog. Biblioth. BunavianaeTom.
Abkürzungsauflösung von "Tom.": Tomus
1.Vol.
Abkürzungsauflösung von "Vol.": Volumen
2. lib.
Abkürzungsauflösung von "lib.": liber
VI. c.
Abkürzungsauflösung von "c.": caput, capitulum
1. die, welche von einzeln berühmten Schriftstellern,Tom.
Abkürzungsauflösung von "Tom.": Tomus
III. Vol.
Abkürzungsauflösung von "Vol.": Volumen
II.p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
597 seq.
Abkürzungsauflösung von "seq.": sequens
die, so von einzelnen Heiligen |b138| und Märtyrern geschrieben haben. Wenn man über die Kirchengeschichte ein solches, aber a√ noch viel mehr erweitertes Buch hätte, wie Hambergers Directorium historicum - - post Marq. Freherum et iteratas Jo. Dav. Koeleri curas (Göttingen 1772.
4.) ist: so würde dem, der die Quellen der besondern Kirchengeschichte will kennen lernen, viele Mühe und |c122| Zeit, nebst dem Abgang vieler wichtigen Quellen, ersparet werden. c√
104.
Weil aber angebliche Quellen diesen Namen nicht immer verdienen, und nicht aus der Zeit, noch von den Verfassern sind, welchen sie zugeschrieben werden: so muß man 2), ehe man sie braucht, von ihrer Aechtheit überzeugt seyn, oder wissen, wie fern sie Quellen seyn können. Diese Kritik ist vielleicht nirgends nöthiger, als bey diesen Quellen der Kirchengeschichte, weil bey der früh entstandnen Einbildung von Rechtmäßigkeit des sogenannten frommen Betrugs, bey der so bald unter Christen eingerissenen Gewohnheit, nach menschlichem Ansehn und Tradition Wahrheit und Pflicht zu bestimmen, und dem daher entstandenen Interesse, die Aechtheit gewisser berühmten Denkmahle zu behaupten
Editorische Korrektur von: dehaupten (a)
, endlich bey dem bis gegen die Zeiten der
Editorische Korrektur von: ber (a)
Reformation fast gänzlichen Mangel der hiebey gebrauchten Kritik und den blinden Glauben an, zumahl herrschende, Sagen, so viele un|a407[!]|ächte Schriften und Denkmahle einen sehr unverdienten Credit erlangt haben.
|b139|Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1. Da so viel darauf ankommt, den Werth der Quellen recht zu würdigen: so ist zur Kenntniß derselben und ihrer rechten Beurtheilung überhaupt, C. W. F.Walchs critische Nachricht von den Quellen der Kirchenhistorie, Leipz. 1770
ingr.
Abkürzungsauflösung von "gr.": groß
8. ein unentbehrliches Buch. Wie sehr wäre zu wünschen, daß man in Absicht auf die ganze Kirchengeschichte ein solch Werk hätte, wie der
semlerische Versuch, den Gebrauch der Quellen in der Staats- und Kirchengeschichte zu erleichtern, Halle 1761.
8, in Absicht auf einen kleinern Theil der mitlern Geschichte ist! Mehrere in der
Anweisungetc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
§. 409 genennteSchriftstel|c123|ler, und ausser diesen, in Rücksicht auf einzelne Schriften, manche Herausgeber der Schriften der Kirchenväter und alter Denkmale, sonderlich die
Benedictiner von der Congregation des heil.
Abkürzungsauflösung von "heil.": heilig
Maurus , desgleichen
Jac. Sirmond ,
Joh. Launoi ,
Joh. Daillé ,
Anton Pagi ,
Tillemont ,
J. S. Semler ,
C. T. Spittler , und einige wenige Andre, haben auch hierin um die Kirchengeschichte sehr große Verdienste.
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
2. Wie man hiebey nicht auf die bloßen Urtheile, sondern auf die Gründe sehen muß, womit man jene unterstützt hat; denn der Zweifel geht sehr oft, nicht minder wie der blinde Glaube, über die Gränzen: so ist deswegen ein Denkmahl nicht gleich unbrauchbar, wenn es gleich fälschlich in eine gewisse Zeit gesetzt, oder einem Verfasser beygelegt worden ist; es kan, wie viele unächte Schriften, doch in der Zeit, wohin es wirklich gehört, und deren Spur es trägt, großes Licht geben, und |b140| unter vielem Unächten, doch schätzbare historische |a408[!]| Fragmente enthalten, wie die sogenannten
Apocrypha N. T.
Abkürzungsauflösung von "N. T.": Novum Testamentum
, die
ignatianischen Briefe,
Canones und Constitut. Apostolicae,
Recognitiones Clementis , viele unächte Schriften vom
Chrysostomus ,
Ambrosius ,
Augustinus u. a.
Abkürzungsauflösung von "u. a.": und andere
wenn man nur vorher ihren Ursprung und ihr Alter ausfündig machen kan.
105.
Eben diese Kritik müßte 3) beyeinzelnen Stellen und deren Lesearten angewendet werden, wo, nach den Quellen, die zur richtigen Darstellung eines Textes dienen, oder nach andern wahrscheinlichen Spuren, Verdacht des Unächten entstehen kan, auch hernach 4) bey Bestimmung des richtigen Sinnes, wozu die Kenntniß des, besonders kirchlichen, Sprachgebrauchs, der in verschiedenen Gegenden und Zeiten sehr verschieden ist, unumgänglich erfordert wird, zumahl da er, durch Vernachläßigung dieses Unterschieds, durch Un|c124|wissenheit und Vorurtheile, die durch c√ Interesse geleitet wurden, sehr verdunkelt worden ist.
Bey der dritten Regel s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
die Theil 1. §. 90. erwähnten Schriftsteller, und wegen der vierten die, welche in der
Anweisung zur Bücherkenntniß §. 410 genannt worden sind. Casaubons,Salmasii ,Blondels und einiger Andern Schriften, unter den Neuern
J. A. Ernesti Antimuratorius,
C. F. Rößlers Bibliothek der Kirchenväter etc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
enthalten sehr schätzbare Aufklärungen über diesen Sprachgebrauch.
|a409[!]||b141|106.
Wenn man von dem wahren Sinn in einer ächten Stelle eines solchen Denkmahls oder Schriftstellers überzeugt ist, bleibt noch 5) die Prüfung der Glaubwürdigkeit des Zeugnisses übrig. Es ist hier der Ort nicht, zu zeigen, wie diese Prüfung, und nach welchen Regeln, sie anzustellen sey †) ; aber Vorsichtigkeit kan bey dieser Geschichte, die durch Unwissenheit, Parteygeist und Hang zum Ausserordentlichen so sehr verdorben ist, nicht genug empfohlen, der angehende Geschichtschreiber nicht oft genug erinnert werden, eher nicht zu urtheilen, als bis und so weit er sich das Zeugniß geben kan, eben die Eigenschaften bey dieser Prüfung mitzubringen, die bey dem Zeugen seyn müssen, den man prüfen soll, nehmlich: in Absicht auf die Eigenschaften unsrer Erkenntniß, hinlängliche Bekanntschaft mit der Geographie, Chronologie, der bürgerlichen und Völker- der Literar- auch der übrigen gleichzeitigen Kirchengeschichte, Philosophie, Kritik und genaue Sprachkenntniß, alles dieses verbunden mit gesundem Verstande, treuem Gedächtniß, feiner Menschen- und Weltkenntniß, scharfsinnigem Beobachtungsgeist und Fähigkeit, selbst kleine Umstände, nach |c125| den Spuren, die uns die Geschichte weiset, geschickt zu verbinden; und in Absicht auf den guten Willen, theils strenge Unparteylichkeit, die sich weder durch Liebe gegen das, wofür wir eingenommen sind, es sey Religion, oder Partey, |a410[!]| oder eigne Entdeckung und |b142| Einfall, es sey Neues, das wir sagen, oder Altes, was wir vertheidigen wollen, noch durch Abneigung von Personen, Gesellschaften oder Sachen, verführen läßt, theils unermüdeten Fleiß, dem selbst anscheinende Kleinigkeiten nicht zu gering sind, weil und wenn sie auf die Spur der so oft versteckten Wahrheit leiten können. ††)
†) S.J. A. Ernesti vortrefliche Bemerkungen und Regeln in der
Diss. de fide historica recte aestimanda in den Opuscul. phil. crit. p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
64 seqq.
Abkürzungsauflösung von "seqq.": sequentes
††) Kein bescheidner Mann, und wer irgend die Menschen kennt, wird sich oder andre für ganz frey von allen Leidenschaften halten. Aber Beyspiele von einzelnen hier erwähnten Eigenschaften, auch mehrere zusammen, wird man doch vorzüglich in
Ant. Pagi Critica in Annal. Baronii, in einigen
mosheimischen Werken über die Kirchengeschichte, in
Beausobre Hist. crit. du Manicheisme, in den
semlerischen hieher gehörigen Schriften, in
C. W. F.Walchs Entwurf einer vollständigen Historie der Ketzereyen, in der
Plankischen Geschichte des protestantischen Lehrbegriffs, und in einigen wenigen Andern finden.
107.
Der große Einfluß, den die einzelnen Theile der Geschichte, und besonders der Kirchengeschichte, auf einander haben, macht es uns 6) besonders zur Pflicht, so sehr wir unsre Ursachen haben können, und so sehr uns der ungemein große|a411[!]| Umfang der Geschichte nöthigen kan, uns auf die |b143| Untersuchung gewisser Theile einzuschränken, – keinen |c126| gering zu achten, oder ganz zu vernachläßigen. Die geringfügigsten Umstände haben oft die größesten Revolutionen hervorgebracht; oft ist nicht die Sache, aber die Art wichtig, wie man sich dabey benommen hat; und oft findet sich über die Ursachen merkwürdiger Veränderungen in gewissen Theilen der Geschichte allein oder c√ mehr Aufschluß als in dem, welchen man bearbeitet.
Die
Geschichte der sogenannten dreyKapitel, der Zänkereyen der Patriarchen unter einander, der
nestorianischenbesonders und der monophysitischen Händel, des
Bilderstreits, des Einflusses der Höfe, und wiederum einzelner Personen auf diese, bey solchen Streitigkeiten, auch verschiedner merkwürdigen sonderlich
Bettelorden, kan das zur Genüge lehren.
108.
Die Wahrheit einer bezeugten Begebenheit ist nicht bloß nach Zeugnissen, sie ist auch nach der Natur der Sache und nach dem ganzen Umfang ihrer Umstände zu beurtheilen, und wenn die Nachrichten über diese von einander abweichen, oder einander widersprechen: so müssen sie mit einander verglichen, und in den wahrscheinlichsten Zusammenhang gebracht werden. Deswegen ists 7) nicht genug, viele Thatsachen oder Ereignisse zu sammlen, man muß alle Umstände derselben zusammennehmen, sie ordnen, oder sehen, was |a412[!]|bey der Vergleichung übrig bleibt. Dies giebt |b144| der Geschichte und unsren Begriffen davon mehr Deutlichkeit, und verhütet zugleich, daß man die Thatsachen nicht gleich verwirft, weil man sie verschieden oder widersprechend angegeben findet, nicht einen Zusammenhang oder Vorfälle und Absichten erdichtet, die nie gewesen sind, und dadurch die Wahrheit der Geschichte verdirbt, indem man sie reini|c127|gen oder unterhaltend machen will. Wiefern man sich hier Vermuthungen erlauben dürfe, ist schon im ersten Theil, bey der Geschichte überhaupt, gesagt worden.
109.
Dies giebt auch 8) den Stoff zum wahren Pragmatischen, ohne welches die Geschichte bloß ein Gegenstand der Neugier und ein Spiel der Einbildungskraft, wenigstens nicht nutzbar zur Bildung des Verstandes und Herzens, wird. Nur muß man wirklich aus der Geschichte durch fleissige Beobachtung lernen, nicht bloß unsre Meinungen oder Vorurtheile bestätigen zu wollen; man muß die gute und schlechte Seite der Dinge mit gleicher Sorgfalt beobachten. So wird sie uns ein lehrreicher Schauplatz der göttlichen Vorsehung, die auch das Schlecht- und Bösescheinende zu ihren Absichten braucht, eine Schule, wo man eben sowohl aus Andrer Fehlern als ihrem guten Betragen lernen kan.
|a413[!]|c√ Sehr wenige haben die Kirchengeschichte eigentlich pragmatisch erzählt.
Weismann in den Memorabilibus H. E. hat sie praktisch und zur Erbauung |b145| anwendbar machen wollen.
Fleury und
Racine haben auf eben dem Zweck mit gearbeitet. Eigentlich pragmatisch aber, in dem oben angegebnen Sinn, sind nur die
spittlerischen und
krausischen Handbücher, und, unter den etwas größern Werken, der
cramerische Bossuet und die
schröckhische christliche Kirchengeschichte, auch zum Theil die
semlerischen Anmerkungen, wie in Absicht auf einzelne Theile der Kirchengeschichte die oben (
§. 106 ††) genannten Werke. Schade ists, daß man in diesen Büchern gemeiniglich das Pragmatische nicht in seinem ganzen Umfang, sondern nur nach gewissen Rücksichten, z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
in Absicht auf die Hierarchie, die freye Untersuchung unter den Christen u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
genommen hat.
110.
Wer sich mit recht eigentlichem Fleiß auf die Kirchengeschichte legen wollte, müßte sich nicht c√ auf die Kirchengeschichte|c128| im Ganzen und deren allgemeine Uebersicht einschränken, sondern auch die einzelnen Theile derselben besonders studieren. Denn die Kirchengeschichte ist von einem so gar weitläufigen Umfang, daß man überaus viel Wichtiges gar nicht kennen lernt, wenn man sich bloß an die Universalkirchengeschichte hält, ja daß man diese nicht einmal recht gründlich, deutlich und pragmatisch machen kan, ohne c√ eine genauere Kenntniß jener einzelnen Theile c√. Daher werden in der allgemeinen Kirchengeschichte viele sehr wichtige Sachen, (z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
Geschichte der Leh|a414[!]|ren und des mannichfaltigen Aberglaubens, Ge|b146|schichte des sich nach und nach gebildeten Jesuitismus c√ und seines geheimen Einflusses u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
) ganz und gar nicht, oder nur sehr wenig berührt, oder nicht richtig und vollständig genug aufgeklärt; ja von manchen wichtigen Umständen weiß man die Zeit nicht genau, oder man betrachtet gewisse Erscheinungen nur nach ihrem Ausbruch, nicht nach den lange versteckten Vorarbeiten dazu †) ; oder die Geschichte merkwürdiger Veränderungen, wird bey der Abtheilung in gewisse Perioden so sehr zerstückelt, daß man sie wenigstens nicht so gut übersehen kan, als wenn man die Geschichte der einzelnen Lehren oder Parteien besonders untersuchte.
†) So wird z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
in den gewöhnlichen Abhandlungen der Kirchengeschichte die Lehre vom heil. Abendmahl und von der Versöhnung Christi , so verschiedne Vorstellungen es auch darüber immer gab, jene kaum vor dem Ursprung der
radbertschen Streitigkeiten im 9ten, diese kaum vor dem
Ursprung der antitrinitarischen
Editorische Korrektur von: antrinitarischen (c)
Aeusserungen im 16ten Jahrhundert, berührt. Seit dem 7ten Jahrhundert verschwinden die Antitrinitarier fast ganz aus der Geschichte, und kommen erst im 16ten wieder zum Vorschein, ohngeachtet nicht zu leugnen ist, daß der Saame davon in Spanien, dem südlichen Frankreich und Italien, immer geblie|c129|ben, und nur erst spät öffentlich ausgebrochen ist. Ueberhaupt, wenn die verschiednen Meinungen über eine Lehre keinen merklichen Einfluß in gewisse große Revolutionen in der Kirche geäussert haben: so herrscht in der |b147| allgemeinen Kirchengeschichte, indem man bloß diese verfolgt, das tiefeste Still|a415[!]|schweigen von jenen unmerklichern Veränderungen. Daher selbst die entsetzlichen Lücken in der Geschichte der Lehren, wenn man diese bloß aus der allgemeinen Kirchengeschichte zusammengetragen hat, wie man sich z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
aus
Priestley's Geschichte der Verfälschungen des Christenthums leicht durch den Augenschein überzeugen kan. c√
111.
Zu diesen besondern Haupttheilen der christlichen Kirchengeschichte gehört zuerstdieGeschichte der Schicksaledes (wahren oder vermeintlichen) Christenthums, und, mit derselben, der christlichen Kirchein der Welt, d. i.
Abkürzungsauflösung von "d. i.": das ist
der Ausbreitung und Einschränkung, des Verfalls, oder gar des Aussterbens beyder in gewissen Ländern. Bey dieser Geschichte müßte wohl untersucht werden: von woher die Werkzeuge dieser Ausbreitung gekommen? unter welchem Einfluß sie gestanden?was für ein Christenthum sie ausgebreitet haben? was für eine Art der Religion sie in solchen Ländern vorgefunden? wie weit sie sie ausgerottet, oder geschwächt, oder mit ihrem Christenthum verschmelzt haben? wie weit sich in solchen Gegenden diese Fortpflanzung erstrekt? ob über eine ganze Nation oder nicht? und über welchen Theil derselben? ob sie das Christenthum mit Gewalt oder auf welchem gelindern Wege ausgebreitet, und von welchen Ursachen der größere oder geringere |c130| Fortgang abgehan|b148|gen? welche Wirkungen diese fortgepflanzte Erkenntniß auf die Cultur solcher Länder gehabt, |a416[!]|oder wie weit sie c√ sie gehemmt und vermindert habe? welche Veränderungen daraus in der ganzen Verfassung solcher Völker entstanden? besonders wie und wonach die Verfassung einer neuentstandenen Kirche gebildet worden sey, und in welchem Verhältnisse sie in der Folge gegen die Staats- und übrige Verfassung gestanden habe? Auf eben diese Fragen müßte ohngefähr auch bey dem äusserlichen Verfall und Untergang des Christenthums in gewissen Gegenden gesehen werden. – Hiezu gehört eine sehr genaue Kenntniß der Völker- und Ländergeschichte und Verfassung zu verschiedenen Zeiten; diese würde aber, wegen des großen Einflusses der Religion, eben so sehr durch jene Untersuchungen aufgeklärt werden, als die Geschichte der innern Veränderungen der christlichen Kirche Licht aus diesen äusserlichen Umständen bekommen würde, in welchem unstreitig der Grund von vielen besondern Veränderungen und Einrichtungen gewisser Kirchen oder des Fortgangs und der Hindernisse derselben, gelegen hat †) .
†)Z. B.
Abkürzungsauflösung von "Z. B.": Zum Beispiel
des Wachsthums oder der Schwächung der kirchlichen, sonderlich päbstlichen Gewalt, bey schwachen oder bessern Einrichtungen der Staatsverfassung; der sogenannten Orthodoxie oder Heterodoxie, und ihrer Schicksale nach der politischen Verfassung, oder den Umständen und Absichten eines Staats oder Regenten u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
Die Geschichte des
Arianismus und
Pelagianismus unter |b149|verschiednen Herrschaften und in verschiednen Zeiten kan hier c√ zum Beyspiel dienen.
|a417|112.
Ein andrer, aber auch wohl der wichtigste, obgleich schwerste, und am wenigsten mit rechter Genauigkeit bear|c131|beitete Theil der Kirchengeschichte †) , ist die Geschichte der christlichen Lehre, und überhaupt der Vorstellungen in der Religion. Diese Geschichte müßte c√ 1) sich nicht bloß auf die in der heiligen Schrift bekannt gemachten Lehren, sondern auf alle Meinungen erstrecken, die wenigstens bey einem Theil der Christen geherrscht haben, sofern sie in die Religion schlagen, oder dahin gezogen worden sind, sie mögen zur natürlichen oder geoffenbarten Kenntniß der Religion gehören, es mögen davon vermeintliche Spuren in der Bibel aufgefunden, oder sie anderwärts her genommen seyn. ††) 2) Sie müßte nicht nur das Schicksal der Lehren der heiligen Schrift selbst, unter den Christen, sondern auch der verschiednen Vorstellungen enthalten, die man sich unter c√ Christen davon gemacht hat, und die Schicksale dieser Vorstellungen. †††)
†) Mit so großem Fleiß einige Stücke dieser Geschichte untersucht worden sind (s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
die
Anweisung zur theologischenBücherkenntniß §. 392–402): so ist es doch meistens nur aus polemischen Absichten und zur Beantwortung der Frage über das Alterthum gewisser Lehren und Vorstellungen geschehen. Dieser Umstand hat nicht nur die Un|b150|parteylichkeit bey dieser Untersuchung oft verhindert, und das, was Geschichte seyn sollte, in eine polemische Abhandlung verwandelt; sie hat auch verursacht, daß fast nur die Geschichte solcher Lehren untersucht worden, |a418| über welche sich ganze Parteyen unter den Christen getrennt haben, (namentlich der zwischen der römischen Kirche und andern c√ streitigen Lehren,) und daß die Geschichte der übrigen Lehren meistens unbearbeitet liegen geblieben ist. Daher ist auch die Geschichte einer Lehre in neuern Zeiten fast nie mitgenommen worden; so wie man auch noch gar keine auch nur einigermaßenganze Geschichte der christlichen Lehre hat.
|c132|††) Hieher gehört die ganze Geschichte philosophischer Hypothesen und des religiösen Aberglaubens unter den Christen, die aus dem Juden- oder Heidenthum in die Kirche übergingen; die ganze
Emanationslehre, die von der
Seelenwanderung, von den Schutzengeln, von den Wirkungen der bösen Geister, von Zauberern und Hexen, deren Gemeinschaft mit bösen Geistern, selbst dem Tanzen mit ihnen auf Bergen (wovon schon im vierten Jahrhundert Spuren in den Morgenländern sind) u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
†††) So hat es nicht nur
verschiedne Vorstellungen vom Verdienst Christi und guten Werken, vom Gesetz und Evangelium, gegeben, sondern es ist auch eine dieser Lehren durch übertriebnen Werth der andern, oft vernachläßigt, und durch ganz fremde und unbiblische Vorstellungen verdunkelt, zu gewissen Zeiten und in gewissen Parteyen darin gar nichts näher, oft wieder nur zu viel bestimmt worden.
|b151|113.
Und, da die verschiednen Vorstellungen von einer Lehre entweder aus verschiednen Erklärungen der heiligen Schrift, oder aus verschiednen Grundsätzen der Philosophie und deren ver|a419|schiednen Anwendung, oder aus verschieden angenommner Tradition, oder nach verschiednem innern Gefühl, entstanden sind: so würden 3) ferner c√ die verschiednen Meinungen über die Gültigkeit, den Werth und die rechte Anwendung dieser Quellen, und die Schicksale, welche diese Meinungen gehabt haben, mit in Anschlag kommen müssen; auch 4) die verschiednen Vorstellungen von dem Werth gewisser Bestimmungen einer Lehre, ihrem Einfluß in andre Lehren, und der Nothwendigkeit, sie von einem Christen zu fordern; mithin zugleich 5) der Ursprung und das Schicksal vorher unbekannter und ungewöhnlicher Meinungen, auf die man erst gefallen ist, um andre Lehren oder |c133| Vorstellungen zu vertheidigen; 6) die neuen Erklärungen gewisser Schriftstellen und neue versuchte Beweise für gewisse Meinungen, so wie umgekehrt der Verfall und die Verdächtigung andrer Erklärungen darüber; 7) die eingeführte Terminologie und der verschiedne oder veränderte Sprachgebrauch in der Theologie, und c√ 8) alle Umstände, die zu solchen Vorstellungen, ihren Abwechselungen, c√ behaupteten Nothwendigkeit, c√ Beweisen u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
Gelegenheit gegeben haben.
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1.Einen merkwürdigen Beleg zum 4ten und den übrigen Stücken dieses §. giebt z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
die |b152| Lehre vom heil. Abendmahl. Unstreitig haben sowohl die Kirchenväter, als alte Liturgien, Stellen, die für die
Vorstellung von einer reellen Gegenwart, oder gar einer Verwandlung des Brodts und Weins, zu seyn scheinen, so wie andere für bloße Zeichen und Bilder. Erst im 7ten Jahr|a420|hundert fing man in den Morgenländern an, die Ausdrücke, σημειον, συμβολον, τυποςetc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
weniger, und dagegen jene gröbere Vorstellungen und Ausdrücke zu brauchen, um den wahren Körper Christi , gegen
Manichäer und
Aphtartodoketen, festzustellen. Nachdem
Karl der Große (im 2ten Buch de cultu imag. c.
Abkürzungsauflösung von "c.": caput, capitulum
27) den Ausdruck BildChristi verworfen hatte, um den
Beweis des zweyten nicäischen Concilii für den Bilderdienst zu widerlegen, den dieses daher genommen hatte, daß Brodt im heil. Abendmahl ein Bild Christi würde, auch der Mißverstand jener derbern Ausdrücke von Verwandlung u. s. f.
Abkürzungsauflösung von "u. s. f.": und so ferner
dazu gekommen war, fing die Vorstellung von Zeichenan, auch in der lateinischen Kirche zu sinken, und
Radbert konnte schon im 9ten Jahrhundert mit seiner Meinung einiges Glück machen, die, alles damaligen Widerspruchs ohngeachtet, in der Mitte des 11ten Jahrhunderts schon so überhand genommen hatte, daß Berenger die gegenseitige Meinung als eine Ketzerey abschwören mußte. Und doch legte selbst
Pabst Gregor 7. noch keinen so großen Werth auf die herrschende Meinung, daß er anfänglich Berengers Beweis aus dem Alterthum für gültig erkannte, und hernach selbst mit seiner Erklärung zufrieden war. (S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Siehe
Berengarii Stelle in Leßings Berengar. |b153| Turonens. S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Seite
152 f.
Abkürzungsauflösung von "f.": folgend
und
Martene nov. thesaur. anecdot. Tom.
Abkürzungsauflösung von "Tom.": Tomus
IV. p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
103.) Erst der Widerspruch der
Albigenser etc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
etc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
gegen die nun immer mehr um sich greifende
Lehre von der Brodtverwandlung bewog den Pabst Innocenz 3. auf der lateranensischen Kirchenversammlung im Jahr 1215 diese Lehre zur Lehre der Kirche zu machen, und die Verfolgung der anders Denkenden, als Ketzerey, zu gebieten. – Wer Luthers Lehre über das heil. Abendmahl in seinen vom
N. Test.
Abkürzungsauflösung von "N. Test.": Neues Testament
und von dem babylonischen Gefängniß 1520 herausgegebnen Schriften mit den folgenden, nach entstandnem
Streit |a421| mit den Schweitzern, sein Benehmen beym
Marpurger Religionsgespräch, wieder etwas anders bey der
wittenbergischen Concordie, und wieder auf die erste Art seit
Erscheinung der zwinglischen Werke im Jahr 1543, so wie das
Betragen einiger seiner Schüler seit der Erscheinung des Zürcher Consensus im Jahr 1549, und noch mehr bey der
Concordienformel, nach entstandnen
kryptocalvinischen Händeln in Sachsen, vergleicht, der wird sich sehr leicht diese Abwechselungen in den Vorstellungen vom heil. Abendmahl, und den verschiedenen Werth, den man darauf gelegt hat, erklären können.
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
2. Bey der 5ten Anmerkung des §. dienet die Lehre von der Concomitanz zum Beyspiel, welche durch die von der Transsubstantiation veranlaßt worden ist, und wieder die von der Entbehrlichkeit des Kelchs im heil. Abendmahl erzeugt hat, so wie man auf die
Lehre von der Ubiquität der Mensch|b154|heit Christi zuerst durch die Lehre von der wesentlichen Gegenwart des Leibes Christi im heil. Abendmahl geleitet wurde; – bey der 6ten, die
Erklärung der Stelle Joh. 14, 28. von der ἀγεννησια des Vaters;Röm. 9. und andrer gleichlautenden von der
augustinianischen Prädestination; Ephes. 5, 32. von der Ehe als einem Sacrament; Ebr. 2, 16. von
Vereinigung beyder Naturen in Christo ; und die
Bedenklichkeit, Apgesch. 3, 21. durch quem oportuit coelo capi zu übersetzen, aus Furcht der Ubiquität zu nahe zu treten; – Bey der 7ten die
verschiednen Bedeutungen der ὁμοουσιας vor und nach dem ersten nicäischen Concilium, desgl. der Wörter
ὑποστασις, φυσις, φυσικη ἑνωσις, συγκρασις, φθαρτονu. a.
Abkürzungsauflösung von "u. a.": und andere
bey den arianischen, nestorianischen und monophysitischen Streitigkeiten.
|a422|114.
Schon der große Umfang dieser Geschichte macht die Untersuchung derselben sehr schwer, und vielleicht ist bey keinem Theil der Kirchenhistorie, ausser den andern oben angegebnen Wissenschaften (§. 104 flg.
Abkürzungsauflösung von "flg.": folgend
) eine ausgebreitete Kenntniß der historischen Denkmahle und der Religionsschriften aller christlichen Völker und Zeiten, eine genaue Bekanntschaft mit dem mannichfaltigen kirchlichen Sprachgebrauch und der Geschichte der Philosophie, nöthiger, fast bey keinem ist auch strenge Unparteylichkeit zu beobachten schwerer, als bey diesem. Aber es belohnt sich auch der darauf gewandte Fleiß genug durch große Vortheile, die |b155| schon oben bey dem Nutzen der Kirchengeschichte angegeben sind, und die vorzüglich können aus dieser Lehrgeschichte gezogen werden. Unsre Einsichten in die Religion bleiben immer sehr eingeschränkt, wenn man die verschiednen Gestalten und Seiten nicht kennt, in und auf welchen sich eine Sache dem menschlichen Verstande darstellt. Man bleibt um so mehr auf seinen Meinungen ersessen, und taub gegen alle bessre Einsichten, je weniger Seiten einer Sache, und je weniger man die Gründe kennt, die Andre, an|c136|ders zu urtheilen, oder sich auszudrucken, bewogen haben. Nur alsdann kan man dem Mißverstand und c√ Wortstreitigkeiten vorbeugen, die so ganz alle richtige Entscheidung verhindern, Irrthümern und Zweydeutigkeiten auf den Grund kommen, richtiger und billiger |a423| von Andrer Meinungen und ihrer Unschuld oder ihrem Werth urtheilen, und selbst bestimmter denken und sich ausdrucken lernen, wenn man hinlänglich mit der Geschichte dieser Lehren und der verschiednen Vorstellungen davon bekannt ist.
c√ Der Eifer, mit dem
Nestorius und die Morgenländer sich dem Ausdruck Mutter Gottes(Θεοτόκος) widersetzten, hingegen auf stete Unterscheidung der beyden Naturen in Christo drangen, und umgekehrt des
Cyrillus Eifer für jenen und wider diese, gründete sich bey jenen auf die Furcht für den
Apollinarismus, der in Syrien, und bey diesem auf den Eifer gegen den
Arianismus, der in Aegypten mehr herrschte. Dieses Beyspiel, so wie |b156|
Jovinians Satz: omnia peccata paria esse; der dem
Johannes Philoponus Schuld gegebneTritheismus;
Joh. Agricola und der Antinomer Eifer wider das Gesetz; der
Streit über den Satz: ob gute Werke zur Seligkeit nöthig sind? und tausend andre Beyspiele, erläutern das hier Gesagte.
⌇⌇cVergl.
J. A. Ernesti Opuscula theologica, 13te Abhandl. und
J.W. F. Walch Gedanken von der Geschichte der Glaubenslehre, zweyte Ausgabe, Göttingen 1764.
8.
115.
Unter den Quellen der christlichen Lehrgeschichte haben die Schriften dererjenigen den ausgebreitetsten Nutzen, welche über christliche Lehren geschrieben haben, es sey daß sie ihre eigne Gedanken darüber äusserten, oder verschiedne Meinungen darüber, oder wenigstens eine Er|c137|klärung und einen bestimmten Sinn einer christlichen Lehre erwähnten. Durch sie wird |a424| man nicht nur mit mehrern Vorstellungen über einen Lehrpunct, man wird auch zum Theil mit den Gründen bekannt, wodurch man jene unterstützt hat, oder mit den Meinungen, die auf jene geführt, oder ihr ein gewisses Ansehn verschafft haben; welchen Nutzen andreDenkmahle, selbst öffentliche Bekenntnißschriften, nicht leisten, wenn sie nicht zugleich Schutz- und Vertheidigungsschriften sind. Diejenigen christlichen Schriftsteller, welche bey der in gewissen christlichen Ländern herrschenden Lehrpartey ein vorzügliches Ansehn erlangt haben, |b157| entweder als Zeugen und treue Fortpflanzer derjenigen Vorstellung von einer Lehre, die dergleichen Partey für die richtigste hält, oder als solche, welche die richtige Vorstellung getroffen haben, sind in so fern die wichtigsten, als ihr Ansehen bey solchen Parteyen die Kraft eines Beweises erlangt hat, und man aus ihrer Geschichte sieht, wie und warum sie, wenigstens in gewisser Absicht, dieses Ansehen erhalten haben. In diesem Ansehen stehen die sogenannten Kirchenväter (Patres) bey allen den Parteyen, welche eine historische Lehrtradition als verbindlich zum Glauben ansehen, bey andern aber als Zeugen der Vorstellungen, die in den herrschenden Kirchen für die richtigsten gehalten worden sind, oder wenigstens jetzt gehalten werden.
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1. Bekanntlich ist der Begrif von Kirchenvätern sehr schwankend, und muß es, nach dem bisher Gesagten, seyn. Denn da es 1) mehrere herrschende Parteyen giebt, worunter sich |a425| jede für die rechtgläubigste hält, und jede in ihren Meinungen, zumal in denen, worin sie sich von andern unterscheidet, von gewissen Schriftstellern gestimmt worden ist: so hat mancher in einer den ehrwürdigen Namen eines Vaters bekommen, der in der andern als Ketzer |c138| angesehen, oder nicht geachtet wird; wie
Theodor von Mopsveste in der chaldäischen,
Cyrill von Alexandrien in der jacobitischen,
Ambrosius , Hieronymus , Augustin , Pabst Leo 3. und Gregor der Große in der lateinischen Kirche etc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
2) Manche, Tertullianz. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
und Origenes , |b158| haben, durch irgend eine Ursach, entweder kein entscheidendes dogmatisches Ansehn erlangt oder es verlohren, und werden nur als Zeugen oder Erhalter der Tradition geachtet. 3) In einer herrschenden Kirche ist nicht immer eine Vorstellung die herrschende, z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
die
augustinianische Vorstellung von Prädestination, den
Kräften des Menschen und der Gnade, die
Lehre von der Brodtverwandlung und der
Kelchsverweigerung; daher
(der sehr pelagianisirende) Hilarius von Poitiers und
Cassian lange nicht das Ansehn erlangt oder erhalten haben, das sich Augustin erwarb. Ueberhaupt, so wie durch besondre Zufälle und Zeitumstände gewisse Vorstellungen herrschend, und durch Kirchengesetze bestätigt, folglich die Freyheit im Glauben gehemmt worden; so wie herrschende Kirchen sich von andern herrschenden Kirchen getrennt haben, jede sich auf Tradition berufen, und jede gesehen hat, mit welchen Schriftstellern ihr Lehrbegriff am meisten einstimmte, oder von ihnen am deutlichsten war vorgetragen worden: so hat sie diese erhoben, zumal wenn sie von ihrer Kirche waren, und die andern sinken oder liegen laßen. So gelten, ausser den erwähnten, der
heilige Bernhard und
Thomas von Aquino in der lateinischen Kirche überhaupt mehr, als
Clemens von Alexandrien und
Johann von Da|a426|mascus , Hieronymus mehr als Origenes , Ambrosius mehr als
Basilius , so sehr auch Hieronymus und Ambrosius die beyden andern ausgeschrieben haben.
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
2. So wie das dogmatische Ansehn der Kirchenschriftsteller den Begriff der Kirchenväter|b159| sehr schwankend macht: so auch die Gewohnheit, diesen Namen nur auf Schriftsteller einer gewissen Zeit einzuschränken. Manche |c139| rechnen dahin nur Schriftsteller der sechs ersten Jahrhunderte; andre dehnen den Namen bis auf den
Ursprung der Scholastiker, oder vielmehr bis auf die Zeit aus, wo im
12ten Jahrhundert Peter der Lombarde in der lateinischen Kirche angefangen hat, ein theologisches System aus den Aussprüchen der Kirchenväter zusammenzusetzen; noch andre geben diesen Namen auch andern bis gegen die Zeiten der Reformation. Vielleicht rührt der erste gewöhnlichste Begriff daher, daß seit dem
7ten Jahrhundert Isidorus von Seville und nach ihm mehrere in der lateinischen Kirche angefangen, die Sentenzen vorhergehender Schriftsteller unter gewisse Rubriken zusammenzutragen, so wie es Johann von Damascus im 8ten in der griechischen Kirche that, und daß seit dem
Synodo Trullana im Jahr 692, noch mehr aber seit der
Trennung der Päbste von der griechischen Herrschaft, und des griechischen und abendländischen Kaiserthums im 8ten Jahrhundert, und vollends der
griechischen und lateinischen Kirche im 9ten, jede Kirche ihre Tradition und Kirchengesetze vor sich gehabt, also keine Schriftsteller mehr von da an ein dogmatisches Ansehen, ausser ihrer besondern Kirche, bekommen haben, zumal da seitdem theils in beyden Kirchen fast alle Schriftsteller die vorhergehenden ausgeschrieben, und sich selbst dadurch das Ansehen der Orthodoxie zu geben gesucht, theils|a427| die römischen Bischöfe eine beynaheausschließende|b160| gesetzgebende Gewalt erlangt haben. Die zweyte Bedeutung, die der lateinischen Kirche eigen ist, rührt ohne Zweifel vom Ursprung der compilirten Sentenzen Peters des Lombarden her, die seitdem das allgemeine Lehrbuch wurden, und von der gedachten
entscheidenden Gewalt der Päbste in allen Streitigkeiten über noch nicht bestimmte Lehrfragen. Die dritte ist die ungewöhnlichste, und hat einigen wenigen Schriftstellern, als dem
heil. Thomas ,
Gerson u. a.
Abkürzungsauflösung von "u. a.": und andere
bloß wegen ihres großen Ansehens diesen Namen zuwege gebracht.
|c140|116.
Nach dem Namen der Kirchenväter (Patrum) nennt man die Erklärungen derselben über die christlichen Lehren zusammengenommen, oder den Inbegrif ihrer Vorstellungen von dem, was zur christlichen Lehre gerechnet wird, Patristik im engern Verstande, oder besser patristische Theologie, auch wohl historische Theologie im engsten Sinn. Im weitern Verstande aber begreift man unter Patristik nicht nur dieses, sondern auch zugleich mit alle Kenntnisse, die zur Verständlichkeit und zum Gebrauch ihrer Schriften nöthig sind. Nun ist der Begrif, der mit dem Namen der Kirchenväter verbunden wird, vieldeutig (§. 115 Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
2), und Protestanten c√ erkennen kein dogmatisches, sondern bloß historisches Ansehen derselben, welches die Kirchenväter mit jedem christlichen Schriftsteller gemein haben. Daher könnte man Patristik, wie patri|a428|stische Theo|b161|logie, auch in dem weitesten Verstande, von der Bekanntschaft mit den Umständen und dem Lehrbegrif christlicher Schriftsteller nehmen. Wenigstens gilt das, was im Folgenden davon gesagt wird, von allen Schriftstellern über christliche Lehre, obwohl insbesondre von denen, deren entscheidendes dogmatisches Ansehn in denenjenigen Kirchen anerkannt wird, welche sich an eine gewisse dogmatische Tradition, als Erkenntnißgrund der rechten christlichen Lehre, halten.
c√ Diese Kenntnisse machen also einen Theil der Kirchengeschichte aus, und, wenn Patristik im engern Sinn genommen wird, einen Theil der Geschichte christlicher Lehre.
|c141|117.
Wer diese Kenntnisse besitzen will, der muß nicht nur die Schriftsteller selbst, wenigstens die merkwürdigern, kennen, die sich über die christliche Lehre entweder selbst erklärt, oder Erklärung Anderer darüber erwähnt haben; er muß auch wissen, was sie darüber für Schriften bekannt gemacht haben? ob diese Schriften und die dahin gehörigen Stellen und Lesearten wirklich ihnen, oder wem sie sonst angehören? und welchen Werth oder wenigstens Ansehen sie und ihre Schriften erlangt, besonders was c√ für Veränderungen sie dadurch in der Kirche hervorgebracht haben?
118.
Die Mühe, welche man auf das Studium der Schriften der eigentlichen Kirchenväter (im |a429||b162| gewöhnlichsten und engsten Verstande) wendet, belohnt sich zwar sehr wenig durch wirkliche Aufklärung der christlichen Erkenntniß oder durch wahre Erbauung, weil es den Meisten unter ihnen an gründlicher Kenntniß des Sprachgebrauchs der heiligen Schrift und an gesunder Philosophie fehlte, sie sich unglaublich viel willkührliche Einfälle zu gute hielten, und sie meistens, – die wenigstens, welche eben das meiste Ansehen der Rechtgläubigkeit erlangt haben, – die hergebrachte Lehrvorstellung fortpflanzten, oder derselben ihre Erklärungen anpaßten. Auch waren sie so wenig unfehlbar, als a√ der ältern Vorstellungen von den christlichen Lehren unter Christen
Editorische Korrektur von: Christeu (a)
und des wahren Sinnes derselben hinlänglich kundig, noch uneingenommen genug für und wider die Wahrheit dieser Vorstellungen, als daß sie nicht hätten, mehr nach dem Herkommen, als nach reinen Gründen, Wahrheit und Aechtheit der Tradition entscheiden sollen. Sie können daher für |c142| uns, die wir diese Fehler an ihnen erkennen, und den Widerspruch sehen, in welchen sie theils oft mit sich selbst, theils mit andern eben so angesehenen, wenigstens eben so achtungswürdigen, Kirchenvätern stehn, keine Quelle der Erkenntniß wahrer christlichen Lehre seyn.
c√S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Siehe
die in der
Anweisung zur Kenntniß der Bücher in der Theologie §. 28 und 389 angeführten Schriften, nebst den daselbst §. 393 bis 402erwähnten protestantischen Schriftstellern über die Geschichte der christlichen Lehre.
|a430||b163|119.
Dennoch hat auch dieses Studium, und überhaupt die Bekanntschaft mit denen, welche über die christliche Lehre geschrieben haben, sonderlich wenn sie im Ruf der vorzüglichen Richtigkeit christlicher Erkenntniß stehn, seinen großen Nutzen. 1) Je weniger entfernt diese Kirchenväter von den Zeiten der Apostel waren, c√ oder je mehr sie in ihrem Vortrag einzelne Ausdrücke und Redensarten der heiligen Schrift in einem deutlichern Zusammenhang brauchen, oder statt derselben deutlichere setzen, oder je mehr sie Volksmeinungen erwähnen, auf welche auch in der heiligen Schrift angespielt wird: je brauchbarer sind sie zur Kenntniß des eigentlichen Sprachgebrauchs und Sinnes der Bibel; so wie sie 2) dadurch, daß sie uns so viele Stellen der heiligen Schrift aufbehalten haben, zur Kritik des Textes des neuen Testaments unentbehrlich bleiben. 3) Sind es wirklich selbst denkende, und wenigstens da, wo sie nicht durch hergebrachte kirchliche Vorstellungen oder Meinungen ihrer besondern Philosophie gehindert wurden, untersuchende Männer: so führen sie uns auf manche nützliche Aussichten und Entdeckungen, auf die wir selbst, bey einem gewissen gewohnten Gesichtskreis, nicht gerathen seyn würden, und tragen in so fern viel wenigstens zur Erweiterung unsrer Erkenntniß der christlichen |c143| Lehre bey; verhindern wenigstens, daß wir nicht so leicht in die gewöhnlichen Fehler dererjenigen, die nur vor sich untersuchen, d. i.
Abkürzungsauflösung von "d. i.": das ist
auf ein|a431|seitige |b164| Vorstellungen und auf die Einbildung, daß unsre Zeiten allein aufgeklärt sind, verfallen. Hauptsächlich aber sind sie 4) die vornehmsten Quellen bey allen Theilen der Kirchengeschichte, vornehmlich bey Geschichte der christlichen Lehre, aus welchen wir nicht nur die Kenntniß der Veränderungen in der Kirche und Lehre, nebst deren Ursachen und Folgen, sondern auch die Kenntniß der kirchlichen Sprache schöpfen können; und so fern gewähren sie auch 5) den Nutzen, der oben der Kirchengeschichte in Absicht auf die systematische Theologie beygelegt wurde. Finden sich 6) in ihnen Aeusserungen, die von den jetzt herrschenden Vorstellungen in der Kirche abgehn, so dienen deren Kenntnisse uns alsdann wenigstens zur Schutzwehr gegen unglimpfliche Beurtheilungen oder Verketzerungen, und machen doch eher harte Richter in Glaubenssachen geneigt, Meinungen, die von den hergebrachten abgehen, mit mehrerer Mäßigung anzusehn, oder erst zu untersuchen.
c√
120.
Wer Muße genug und Neigung hätte, die Kirchenväter und Kirchenschriftsteller zu studieren, würde doch 1) wegen ihrer großen Menge, und weil so viele einander ausgeschrieben, oder doch wenig oder nichts Eignes haben, was |c144| man nicht in Andern schon besser fände, eine vorsichtige Wahl unter ihnen beobachten, und die vorzüglich ausheben müssen, welche theils für Andre |a432| den Ton angegeben, und durch ihr erlangtes Ansehn |b165| Andre nach sich gezogen, theils gewisse Lehrpuncte oder Theile der Kirchengeschichte am deutlichsten und ausführlichsten abgehandelt haben; 2) eben daher, und um sie recht verstehen zu können, sich vorher wohl von ihren Umständen und Schriften vorläufig unterrichten, und sowohl alle oben (§. 104 ) angegebene Hülfsmittel mitbringen, als die daselbst bemerkten Regeln beobachten; und 3) um den Hauptnutzen zu erreichen, den man aus dieser Lectüre in Absicht auf die Kirchengeschichte und den Ursprung und Fortgang der verschiednen Vorstellungen von der christlichen Lehre ziehen kan, die Kirchenschriftsteller nach der Zeitordnung, ihre einzelne Schriften aber nach ihren verschiednen Arten oder Classen, lesen, und dabey die correctesten und mit den zweckmäßigsten Erläuterungen versehenen Ausgaben zu gebrauchen suchen, unter welchen sich die, welche die
Benedictiner von der Congregation des heiligen Maurus besorgt haben, besonders auszeichnen. c√ Wer sich aber diesem Studium nicht mit besondern Fleiß widmen könnte, thäte wenigstens wohl, die trefliche
rößlerische Bibliothek der Kirchenväter in Uebersetzungen und Auszügen (Leipzig 1776–86
in 10 Theilen in gr. 8.) zu studieren, aus der auch die, welche weiter gehen wollen, das lernen können, worauf sie vornehmlich bey Lesung dieser Schriftsteller ihre Aufmerksamkeit zu richten haben.
⌇⌇cDie c√ hier nöthigen Schriften s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
in der
Anweisungetc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
§. 409 flgg.
Abkürzungsauflösung von "flgg.": folgende
|a433||b166||c145|121.
Zunächst mit der Geschichte der Lehre ist die Geschichte der theologischen Wissenschaften verbunden, die man, auch wie jene, Historiam doctrinae (der Gelehrsamkeit) genannt hat; denn von der Versäumniß oder der Aufklärung gewisser Arten der Kenntnisse, der Sprachkunde, Kritik, Philosophie, Geschichte und der schönen Wissenschaften, mußte freylich die Gestalt der theologischen Wissenschaften und somit auch der Vorstellungen von christlichen Lehren abhängen. Doch kan diese Geschichte eben sowohl für einen Theil der Literar- als der Kirchengeschichte angesehen werden. Sie müßte zeigen: wie die theologischen und die dazu diensamen Wissenschaften, oder doch Kenntnisse, von Zeit zu Zeit und in verschiedenen Gegenden, unter den Christen beschaffen gewesen, und wodurch sie zu- oder abgenommen?wer, wie weit und wodurch, auf diesen Fortgang oder Verfall Einfluß gehabt habe? Dadurch würden alle Theile der Kirchengeschichte gewinnen, und man würde auf manche oft verkannte oder nicht genug erkannte Hindernisse und Hülfsmittel derselben aufmerksam gemacht werden.
c√ Man denke nur an die aus dem
Judenthum und der Hieroglyphik andrer Völker ins Christenthum übergangne Allegoriesucht; an die aus der morgenländischen, griechischen und neuplatonischen Philosophie herübergeleitete Principien; an den
Einfluß der theologischen Streitigkeiten seit dem 4ten Jahrhundert, und das dabey emporgekommene Anse|b167|hen menschlicher ge|a434|setzmäßig gemachter Entscheidungen; an die
Wirkungen des ausgebreiteten Mönchsgeistes auf die Cultur; an den
Einfluß des Origenes ,
Chrysostomus ,
Augustins ,
Gregorius des Großen , der
Scholastiker etc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
der sogenannten
Pietisten, c√ auf Andre. – Einige Versuche in dieser Geschichte sind in der
Anweisungetc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
§. 389 angezeigt.
|c146|122.
Wenn die Verschiedenheit der Vorstellungen über gewisse Lehren oder der daher entstandenen Einrichtungen und Gebräuche für so wichtig angesehen wurde, daß man, wenigstens von der EinenSeite †) , glaubte, nicht mehr mit den hier anders Denkenden oder Handelnden äusserliche Kirchengemeinschaft unterhalten zu dürfen: so entstanden besondre Gesellschaften oder Religionsparteyen, in welchen, durch eine entstandne eben so beurtheilte Verschiedenheit, wieder neue erzeugt wurden. Aller Nutzen, den die Geschichte der Lehre haben kan, findet auch bey der Geschichte derReligionsparteyen statt, ja der Nutzen dieser letztern ist gewissermassen noch größer, und diese Geschichte unterhaltender und lehrreicher, weil sie große Revolutionen, die in der Kirche durch solche Trennung entstanden sind, und keine bloße Gegenstände der Speculation, sondern Handlungen mit ihren Ursachen und Folgen, darstellt.
†) Denn meistens lag die Schuld der Trennung nicht an denen, die etwas Neues oder von den |a435| herrschen|b168|den Meinungen und Einrichtungen Abgehendes einzuführen schienen, sondern an der herrschenden Partey, die dergleichen
Editorische Korrektur von: dergleichem (b)
nicht dulden wollte, und die anders Denkenden ausstieß. So wollten sich weder die
Pelagianer noch
Jansenisten von der Kirche trennen; selbst, ausgestoßen durch Anathemen, haben sie keinen abgesonderten Gottesdienst oder andre Einrichtungen eingeführt, und wo es gewissermassen, wie bei den
holländischen Jansenisten, geschehen müssen, haben sie doch immer sich für Glieder der Kirche erklärt, die sie ausgestoßen hatte. Blieb die Verschiedenheit nur in Meinungen: so entstand keine besondre äusserliche Partey, wie man bey den Streitigkeiten in unsrer Kirche, den
synkretistischen
Editorische Korrektur von: synkretist schen (c)
,
pietistischen u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
sieht; wohl aber, wenn die Verschiedenheit äusserlicherEinrichtungen dazu |c147| kam, oder die Verschiedenheit in Meinungen keine äusserliche Gemeinschaft zuzulaßen schien, wie bey den
Trennungen der Taufgesinnten.
123.
In einer solchen Geschichte müßte der Ursprung und Fortgang einer solchen Partey; ihr eigentlicher Unterschied von der Partey, von der sie getrennt worden, und von Andern, sowohl in Lehren und Lehrvorstellungen, als auch in äusserlichen Einrichtungen; besonders müßten die genauern Bestimmungen in der Lehre, die sie entweder eingeführt, wenigstens mehr und als erheblicher hervorgezogen, oder nicht hatte zulaßen, noch jedermann aufgedrungen wissen wollen, sowohl nach den Erklärungen, die sie selbst, als |b169| die ihnen ihre Gegner gegeben, nebst der Wich|a436|tigkeit, die beyde auf den Unterschied gelegt hätten; desgleichen ihre Bekenntnißschriften und deren genau bestimmte Absicht, und weiter oder enger ausgedehnte Verbindlichkeit; die wieder in dieser Partey entstandnen verschiednen Erklärungen eben derselben gemeinschaftlichen Lehre; die dadurch erzeugten Zwistigkeiten, oder gar Trennungen; und, auf eben die gedachte Art, die Geschichte, die Lehrvorstellungen und Einrichtungen dieser neuen Abtheilungen der Partey; endlich die Annäherung an andre Parteyen, oder Zusammenschmelzung mit denselben, wenigstens die zu einer solchen Vereinigung gemachten Versuche, deutlich aus einander gesetzt, und alles so zusammenhängend vorgelegt werden, daß man die Mittel sich auszubreiten oder zu erhalten, die Ursachen und Folgen aller ihrer Meinungen, Unternehmungen und Einrichtungen einsehen könnte.
|c148|124.
Vorzüglich verdient diese Geschichte c√ eine recht genaue Bearbeitung; sie ist aber auch sehr schwer, – weil sie eine ungemein ausgebreitete Kenntniß, selbst von der politischen und Literargeschichte, selbst von vielen kleinen, an Oertern, wo man sie nicht sucht, zerstreuten Nachrichten erfordert; – weil, zumahl von unterdruckten oder ausgestorbnen Parteyen, entweder wenig Nachrichten bekannt, oder diese unterdruckt worden, oder diese Parteyen sich nicht deutlich er|b170|klärt, oder ihre Gegner die Vorstellungen sol|a437|cher Parteyen zu sehr nach ihren eignen Vorstellungen genommen haben; – nirgends aber der Parteygeist mehr als hier die Sachen verstellt hat, entweder eigne Fehler zu bedecken und unsichtbar zu machen, oder die Fehler der Andern in einem gehässigem Lichte vorzustellen. – Auf ein genaues und unparteyisches Zeugenverhör, das den Werth und die Beschaffenheit der Nachrichten bis auf seine kleinsten Falten entwickelt, kommt hier das Meiste an; aber oft fehlt es an Zeugen, oder sie widersprechen einander, oder sind sonst verdächtig; und daher ist die Aufspürung und wahrscheinliche Zusammensetzung kleiner Spuren, dergleichen mit der Denkungs- und Handlungsart der Menschen überhaupt, noch mehr aber der dabeyInteressirten, durch Spuren in ihren c√ sonst bekannten Umständen, oder doch aus den Sitten der Zeit, des Landes und der Gesellschaft c√, eben so nothwendig.
c√
|c419[!]|c√ Die bisherigen Versuche in diesem Fache s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
in der
Anweisungetc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
§. 472 flgg.
Abkürzungsauflösung von "flgg.": folgende
Noch ist C. W. F.Walchs Entwurf einer vollständigen Historie der Ketzereyen etc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
Leipz. 1762–1785
in 11 Theilen ingr.
Abkürzungsauflösung von "gr.": groß
8. das musterhafteste Werk dieser Art, wenigstens in Absicht auf das Zeugenverhör, hauptsächlich vom 5ten Theil an. Aber wer giebt uns eine eben so gute Fortsetzung über die folgende größtentheils noch dürftigere oder verwirrtere Geschichte solcher Parteyen? In Absicht auf einen Theil der Geschichte der evangelisch-lutherischen |b171| Kirche wird es die (Plankische ) Geschichte der Entstehung, der Veränderungen und der Bildung des protestantischen Lehrbegriffs,werden, wovon bisher erst 3 Bände, der dritte in 2 Theilen, Leipz. 1781, 83, 88 und 89
in gr.
Abkürzungsauflösung von "gr.": groß
8, auch vom erstern eine zweyte verbesserte Auflage 1791,
erschienen sind.
|a438|125.
Man kan nicht sagen, daß man eine Gesellschaft kenne, wenn man nicht die Absicht kennt wozu sie zusammengetreten ist, oder vereinigt bleibt, und wenn man der Einrichtungen unkundig ist, die zur Beförderung und Erhaltung dieser Absicht gemacht worden sind; ja selbst darum ist die Kenntniß ihrer Geschichte nothwendig, um solche Absichten und die deswegen eingeführten Anstalten nebst deren Abänderungen zu begreifen. Diese Anstalten und Einrichtungen zusammengenommen nennt man die Verfassung einer solchen Gesellschaft, dergleichen auch bey der christlichen Kirche, als einer Gesellschaft betrachtet, statt finden muß; und so fällt in die Augen, daß ihre Kenntniß eben so nothwendig sey als die Kenntniß der christlichen Kirchengeschichte, wiewohl sie auf einander ein wohlthätiges Licht werfen. Billig sollte man also diese Kenntniß der christlichen Kirchenverfassung von der christlichen Kirchengeschichte selbst absondern, ohngefähr so, wie man |c150| die Statistik von der Staatengeschichte getrennt hat. Weil aber dieses noch nicht, wenigstens nicht nach dem ganzen Umfang |b172| dieser Verfassung, geschehen ist, und doch die Kenntniß der einen von der andern abhängt: so nehmen wir sie hier als einen Theil der christlichen Kirchengeschichte.
|a439|126.
In ihrem ganzen Umfang müßte diese Geschichte vorstellen: 1) den äusserlichen Unterschied der Christen, d. i.
Abkürzungsauflösung von "d. i.": das ist
anfänglich nur zwischen Unterrichtenden und Zuhörern, mit gleichen Rechten bey öffentlichen Angelegenheiten; hernach in schon geordneten Gemeinen, bey zunehmenden Vorzügen der an eine Gemeine gebundenen Lehrer, zwischen Klerikern und Laikern, so wie unter jenen, zwischen Bischöfen, Aeltesten, Diakonen und den niedrigern Kirchendienern, nebst allen erst nach und nach entstandnen Abtheilungen dieser Arten, unter diesen aber zwischen
Katechumenen, Gläubigen und
Gefallnen, mit Einschluß der Mönche und Orden, als einer Mittelgattung, seit dem 4ten Jahrhundert – den Unterschied zwischen einzelnenGemeinen und nach und nach entstandnen engern und weitern Diökesen – die eingeführte Kirchenzucht und nachwärts aufgekommene, sehr mannichfaltig abgeänderte, Gerichtsbarkeit – die verschiednen Arten von bloßen Lehranstalten, Synoden oder Concilien von sehr verschiednem Umfang und Ansehn, Kirchengesetze und Kirchenordnungen, als Mittel, den Wohlstand der Gemeinen, und nachher die Gerichtsbarkeit, zu erhalten – die bey dem Gottesdienst |b173| und kirchlichen Handlungen eingeführten Gebräuche, und darüber gemachte Ordnungen in Liturgien,
Pönitentialbüchern u. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
2) Alles |c151| dieses in seiner ganzen Verschiedenheit in verschiednen Kirchen und Ländern sowohl als Zeiten, |a440| und 3) bey entstandnen verschiednen, keine Kirchengemeinschaft mehr mit den andern unterhaltenden, Kirchenparteyen; 4) das hienach sehr verschiedne Verhältniß der Kirchen gegen nicht christliche, und hernach gegen christliche Obrigkeiten, der Gemeinen und Diökesen gegen einander, und eben so der verschiednen Kirchenparteyen gegen einander (z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
in Absicht auf Wiedertaufe der Uebergetretnen); endlich 5) die jedesmaligen Ursachen und Folgen des Aufkommens oder der verschiednen Einrichtungen aller solcher Anstalten, besonders in Absicht auf die mannichfaltige Gestalt und den dadurch sehr verschieden gebildeten Character der Christen.
127.
Hier ist ein in der That noch sehr unbebautes Feld, das Wenige ausgenommen, was hierüber in den Kirchengeschichten sehr im Allgemeinen gesagt wird, oder in Absicht auf besondre Theile dieser Verfassung in einigen gelehrten Werken geschehen ist. Zwar hat man daraus unter dem Namen der christlichen Alterthümer eine besondere Wissenschaft zu machen gesucht, (s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
die
Anweisung zur theol. Bücherkenntniß §. 435 f.
Abkürzungsauflösung von "f.": folgend
) aber in den meisten allgemeinern Werken dieser |b174| Art, dem
Bingham z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
und seinen Ausschreibern, wird man fast durchaus die so sehr verschiednen Zeiten und Kirchen in verschiednen Gegenden unter einander geworfen, und Einrichtungen der ältern christlichen Kirche beygelegt finden, |a441| die nur hie und da oder dann und wann üblich waren; sie gehen bey weitem nicht über die ganze Kirche, zumahl der neuern Zeiten, a√ gemeiniglich nicht über das vierte und sechste Jahrhundert hinaus; |c152| zeigen meistens nur gewisse vorhandne Einrichtungen an, ohne ihren Ursprung, Absicht und Fortgang zu untersuchen, und erstrecken sich nur auf Einrichtungen der herrschenden Kirche, unbekümmert um die Einrichtung der verschiedenen Parteyen.
128.
Gleichwohl ist die Kenntniß dieser Verfassung theils unentbehrlich, theils wenigstens sehr nützlich, 1) weil weder die Denkmahle, noch die Schriften, worauf sich die Kenntniß der Kirchengeschichte gründet, noch irgend ein Theil der Kirchengeschichte selbst, ohne diese Kenntniß verstanden werden kan. – Denn, so wie falsche Meinungen oder Mißverstand richtiger Lehren Gelegenheit zu gewissen Kircheneinrichtungen gegeben haben: so, umgekehrt, wurden diese wieder eine Veranlassung zu Irrthümern †) . Aeusserliche Einrichtungen gaben eben sowohl Gelegenheit zu Spaltungen und besondern Parteyen, als der Unterschied in Lehren und Vorstellungen. *) – Ausbreitung des Christenthums wurde immer |b175| mehr Ausbreitung der Kirche, und der kirchlichen mehr als der christlichen Lehren ††) . – Und überhaupt läßt sich schlechterdings nicht erklären, wie gewisse Lehren, Vorstellungen oder Ge|a442|wohnheit herrschend worden sind, und mit den wesentlichen Lehren des Christenthums einerley Rang oder gar Vorrang bekommen haben; wie das
sanfte und leichte Joch Christi in das eiserne Joch der Kirche verwandelt, das innere Christenthum durch das äusserliche verdrängt worden, der Geist des Christenthums, der nur durch Ueberzeugung und Liebe wirken soll, in Zwang und Unterdrückung ausgeartet, aus einer Gesellschaft, wo wir alle Brüder, und nur Einer, Christus , unser Herr seyn soll, ein geist|c153|licher Staat entstanden sey, als aus der nach und nach entsprungenen und umgebildeten Verfassung der Kirche†††) .
†) So gab die Einbildung vom Fegfeuer oder Reinigung nach dem Tode und die übertriebne Achtung gegen Heilige und Märtyrer, Gelegenheit zu Einführung der Seelmessen, zur
Kanonisation und Verehrung der Heiligen und ihrer Reliquien, den Wallfahrten nach heiligen Oerternu. d. gl.
Abkürzungsauflösung von "u. d. gl.": und dergleichen
; und umgekehrt, veranlaßten Kircheneinrichtungen, z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
die ungebührliche Erhebung der Geistlichen über die Laien, daß der
Gebrauch des Brodts im heil. Abendmahl allein Dogma der Kirche wurde; die Einführung der Beichte und der von Priestern geweihten Dinge, daß die Lehre von den sieben Sacramenten, und von der Kraft aufkam, die sie erst von dem Priester bekommen; unbestimmte und |b176| grob verstandne Kirchenformeln, z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
Meßkanon, daß die Lehre vom Meßopfer, der
Brodtverwandlungu. s. f.
Abkürzungsauflösung von "u. s. f.": und so ferner
entstand.
*) Wie die Geschichte der
Montanisten,
Novatianer,
Meletianer,
Quartodecimaner,
Luciferianer, der
Gegner der chalcedonischen Kirchenversammlung, der
Trennung der griechischen |a443| von der lateinischen Kirche seit dem 9ten Jahrhundert, der
Bogomilen, der
Hussitenu. a.
Abkürzungsauflösung von "u. a.": und andere
von der römischen Kirche, lehrt.
††) Geschichte der
Bekehrung der Angelsachsen im 6ten, der
Deutschen und Sachsen durch Bonifacius u. a.
Abkürzungsauflösung von "u. a.": und andere
im 8ten, der
Bulgarn im 9ten Jahrhundert.
†††) Die ganze Geschichte der Concilien, der Patriarchen, Metropolitanen und Bischöfe, und ihrer Streitigkeiten unter einander, sonderlich der Päbste und des Pabstthums, ist ein Commentar hierüber.
129.
Und sonach kan ohne diese Kenntniß 2) kein Lehrsatz, der, ausser den klaren Sätzen der Vernunft und den ausdrücklichen Aussprüchen der heiligen Schrift, in die Theo|c154|logie aufgenommen worden, gründlich, und für die, welche kirchliche Tradition als Quelle der christlichen Wahrheit annehmen, überzeugend beurtheilt, noch die Unverbindlichkeit besondrer Vorstellungen von einer christlichen Lehre für jeden Christen, deutlich dargethan, noch 3), zur Aufrechterhaltung der christlichen Freyheit, hinlänglich gezeigt werden, daß gewisse positive Kirchenrechte uns gar nicht ver|b177|binden †) . Sehr nützlich ist endlich diese Kenntniß 4) um den Ursprung und die Absichten solcher Einrichtungen kennen zu lernen, die wir noch in unsern Kirchen haben, wohin sie aus dem frühern oder spätern Alterthum ge|a444|kommen sind, und danach ihren wahren Werth oder Verbindlichkeit zu beurtheilen ††) .
†)Z. B.
Abkürzungsauflösung von "Z. B.": Zum Beispiel
alles das, was auf der angeblich göttlichen Einführung der bischöflichen Würde und dem sogenannten
Editorische Korrektur von: sogenannnten (a)
Primat des römischen Bischofs beruht. S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Siehe
das unschätzbare Werk
de la Primauté en l'Eglise, par D. Blondel, und andre in der
Anweisungetc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
§. 453. genannte Werke.
††) So hat der Exorcismus in der Taufe, wenn er ja schon zu
Cyprians Zeit im dritten Jahrhundert in Afrika üblich war, (wie man aus dessen
76sten Brief S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Seite
157. nach Baluze Ausgabe, geschlossen hat,) sicherlich aus der Einbildung, (die
Tertullian de animac.
Abkürzungsauflösung von "c.": caput, capitulum
39 und 57 erwehnt,) daß der Satan in den Heidenkindern wohnte, und durch die Anrufung der Götzen bey der Niederkunft der Weiber eingeladen würde, solche Kinder zu bewohnen, oder aus einer ähnlichen Grille, seinen Ursprung. – Der unter uns noch herrschende unbiblische, und gewiß aus der spätern römischen Kirche herübergeleitete Begriff von Consecration des heiligen Abendmahls, wodurch Brodt und Wein der Leib und das Blut Christi werden, und die Kraft desselben bekommen sollen, ist ganz gegen den Sprachgebrauch der ältesten christlichen Kirche (s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
Pfaffs Disp. de consecr. Euchar. vet. in s.
Abkürzungsauflösung von "s.": sein
Syntagm. Diss. |b178|p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
407 sq.
Editorische Korrektur von: sq.) (a)
und
Ernesti Antimur. p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
24 sq.
Abkürzungsauflösung von "sq.": sequens
), die das Wort nicht anders als 1 Tim. 4, 5. nahm. – So ist der Gebrauch |c155|unsrer evangelischen und epistolischen Texte (Pericopen), die man billig mit meistens weit lehrreichern Stellen der Bibel vertauschen sollte, lange nicht so alt als man sich gemeiniglich einbildet, wie man sich aus dem
alten römischen Calen|a445|dario in Martene und Durand thesauro novo anecdot. Tom.
Abkürzungsauflösung von "Tom.": Tomus
V. p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
65 seq.
Abkürzungsauflösung von "seq.": sequens
leicht überzeugen kan. – Und der in unsern Formeln bey der Taufe der Kinder übliche (selbst gegen die
Apolog. Aug. Confess. p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
51 laufende) Ausdruck: „was ihm von Adam angebohren ist, und er selbst dazu gethan hat,“ war in alten Agenden nur auf dem Rande gesetzt, als ein Ausdruck, der bey der Taufe erwachsener Personen sollte hinzugefügt werden, und ist aus Unverstand oder Irrthum hernach in den Text gezogen, und allgemein gemacht worden. (S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Siehe
Hartknochs preußische KirchenhistorieS.
Abkürzungsauflösung von "S.": Seite
637.)
130.
Die Ursachen sowohl der Einführung als der Veränderungen solcher besondern Einrichtungen in gewissen Kirchen zu entdecken, ist, ausser den andern allgemeinern Hülfsmitteln und Kenntnissen bey der Kirchengeschichte, vorzüglich nöthig, die bürgerlichen Verfassungen zu der Zeit und an dem Ort, wo sie entstanden, die Beschaffenheit des Klima, die Volksmeinungen sowohl, als die unter den Gelehrtern herrschende philosophischen Hypo|b179|thesen, auch Kirchentheologie, und überhaupt die Meinungen, Gebräuche und andre Einrichtungen, die unter Juden und Heiden, da, wo Kirchen gepflanzt worden, üblich gewesen, und wonach man sich bey den Einrichtungen der Kirchen sehr gerichtet hat, nebst den Verbindungen zu kennen, in welchen solche Kirchen mit andern gestanden, und was in diesen für Einrichtungen getroffen worden.
|a446||c156|131.
Einige Theile dieser Verfassung, oder die Geschichte besondrer Arten von kirchlichen Einrichtungen, sind schon einzeln bearbeitet worden, als: die Hierarchie, die religiösen Orden, die Kirchengesetzeallerley Art, die Kirchenversammlungen, und was zur Liturgiegehört, wenigstens fehlt es nicht an Hülfsmitteln dazu †) , in welchen noch große Schätze unbearbeitet liegen. Es wäre, nach dem, was bisher schon gesagt worden, überflüssig, den Nutzen des Studiums dieser besondern Theile, oder die Art, wie sie studiert werden müßten, anzugeben. Ob jemand diese Theile? welche? und in welcher Rücksicht? er sie besonders zu treiben habe, muß jeden sein eignes Bedürfniß lehren. Für den künftigen Lehrer der Religion unter uns möchte das besondre Studium der Geschichte der Hierarchie überhaupt, und besonders der Päbste und des Pabstthums ††) , so wie unsrer evangelisch-lutherischen Kircheneinrichtungen, sie mögen erst durch die Reformation eingeführt, oder aus der Kirche vor der Refor|b180|mation genommen seyn, die meiste Wichtigkeit haben.
†)S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Siehe
Anweisung zur Kenntniß der Bücher etc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
§. 423–447 und 451–469.
††) Pabstthum heißt manchmal der Inbegrif derjenigen Lehren, die durch das Ansehen der römischen Bischöfe eingeführt worden sind; und so wäre dessen Geschichte ein Theil der Geschichte christlicher Lehre. Bisweilen aber begreift man |a447| darunter den ganzen Umfang der päbstlichen Macht, oder der angeblichen Rechte der römischen Bischöfe, und ihren Einfluß auf die Veränderungen der Lehre und der Kirche; und die Geschichte desselben würde den Ursprung, Fortgang und Abfall dieser Macht, nebst den Ursachen derselben, oder den dazu gebrauchten Mitteln, und die dadurch entstandnen Wirkungen, in sich fassen müssen.
Anweisung zur Kenntniß der theol. Bücher §. 293 und 94
Vgl. I § 43.
meinem Lehrbuch der Religion für Schulen, 1ste Abth.
Gemeint ist August Hermann Niemeyers häufig aufgelegtes Lehrbuch für die oberen Religionsclassen gelehrter Schulen (1801; 181843). In der ersten Abteilung findet sich die historische Behandlung der Religion, die in eine Einleitung in die biblischen oder Religionsschriften und die Religionsgeschichte zerfällt.
Anweisung zur theol. Bücherkenntn. §. 297 flgg.
Vgl. I § 43.
anderwärts schon erwähnte Gattererische Weltgeschichte
Vgl. I § 235.
eben genannten Abriß von Meiners
Vgl. II § 80 bzw. II § 79.
Transsubstantiation
D.i. die wesenhafte (d.h. nicht akzidentielle, sondern substantielle) und dauerhafte Umwandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi während der Eucharistie. Die katholische Lehre von der Transsubstantiation (vgl. II § 113) wurde zwar von den Reformatoren einvernehmlich abgelehnt, doch kam es zwischen Martin Luther und Ulrich Zwingli (1484–1531) auch zu innerreformatorischen Auseinandersetzungen. Im sog. ersten Abendmahlsstreit der Reformationszeit (vgl. II § 113) hielt Luther an der Realpräsenz Christi im Abendmahl fest, während Zwingli die Auffassung eines geistlich-symbolhaften Erinnerungsmahls vertrat; in dem in den 1550er Jahren entbrennenden sog. zweiten Abendmahlsstreit wurde die Realpräsenz dann mithilfe der Lehre von der Ubiquität Christi (vgl. II § 113) begründet. Später wurden Realpräsenz und Ubiquität Christi in der Konkordienformel (s.u.) gegen das katholische und das auf Zwingli (und Calvin) zurückgehende reformierte Abendmahlsverständnis festgestellt (Art. 7). Zur Geschichte der Abendmahlslehre vgl. insbesondere auch II § 113.
Bilderdienstes
D.i. die Anbetung von Heiligenbildern, insbesondere der Jungfrau Maria. Da den Heiligen nach katholischer Vorstellung eine vermittelnde Funktion zwischen Gott und Mensch zukommt, können diese als Fürsprecher vor Gott angerufen werden. In diesem Zusammenhang steht auch das Reliquienwesen. Sowohl der Bilderdienst als auch der Reliquienkult wurden von den Reformatoren abgelehnt, auf katholischer Seite jedoch durch das Tridentinum (vgl. II § 98) bestätigt. Ähnlich dem auf protestantischer Seite ausbrechenden Bildersturm der Reformationszeit hatte die Frage nach dem rechten Umgang mit Ikonen bereits im sog. byzantinischen Bilderstreit (8./9. Jh.) zu ikonoklastischen Unruhen geführt (vgl. II § 113). Theologisch besonders bedeutsam ist die auch in der Anweisung dargelegte Verbindung des Bilderdienstes mit dem Abendmahl (vgl. II § 113).
Kindertaufe
Die seit der Alten Kirche (vgl. II § 85) weit verbreitete Praxis der Kindertaufe ist im 16. Jh. von radikal-reformatorischen Gruppen abgelehnt worden (Täuferbewegung). Trotz ihrer Verurteilung auf dem Reichstag zu Speyer (1529) und teils massiven Verfolgungen haben sich täuferische Glaubensgemeinschaften (z.B. die Mennoniten) bis heute gehalten. Die Frage nach der Kindertaufe wird in protestantischer Tradition bis in die Gegenwart hinein diskutiert und ist in freikirchlichem Kontext nicht selten zugunsten der Gläubigen- oder Erwachsenentaufe entschieden.
Kelchsverweigerung bey dem heiligen Abendmahl
Vor dem Hintergrund der scholastischen (vgl. II § 19) Vorstellung von der Konkomitanz (vgl. II § 113) hat sich in der katholischen Kirche eine Eucharistiepraxis entwickelt, in der der Priester beim Abendmahl Brot und Wein, die Gemeinde jedoch nur das Brot erhält. Laien wird der Kelch vorenthalten, das Abendmahl demnach nur unter einerlei Gestalt (communio sub una specie) dargereicht. Die Position des Jan Hus (s.u.), der das Abendmahl unter beiderlei Gestalt (communio sub utraque specie), d.h. den Kelch auch für Laien, gefordert hatte, wurde auf dem Konzil von Konstanz (1414–1418) ausdrücklich verboten. Später wurde das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zum Kennzeichen der reformatorischen Bewegung, das Verbot seitens der katholischen Kirche trotz anfänglicher Zugeständnisse auf dem Konzil von Trient (1545–1563) erneuert (vgl. § 98). Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) ist die Kelchkommunion jedoch auch in der katholischen Kirche wieder erlaubt und sogar angeraten.
Geschichte der lateinischen Sprache in der Kirche
Das allgemeine Zurücktreten des Griechischen zugunsten des Lateinischen als römische Verkehrssprache verstärkte sich im Westen durch die Teilung des Römischen Reiches nach dem Tod Theodosius' I. im Jahre 395 in besonderer Weise. Während im oströmischen Teil das Griechische beherrschend blieb, wuchsen im weströmischen Teil romanitas und latinitas immer mehr zusammen. Durch die Vetus Latina und dann v.a. die Vulgata (s.u.) erhielt die biblische Überlieferung eine lateinische Gestalt, Latein wurde zur Sprache des Gottesdienstes, der Theologie, des Kirchenrechts, der Bildung und nicht zuletzt auch der Mission und blieb es – auch wenn das philologiegeschichtliche Urteil teilweise äußerst hart ausfällt – nach der als karolingische Renaissance bezeichneten Bildungsreform Karls des Großen (747–814) das gesamte Mittelalter hindurch (Scholastik). Während etwa mit Jan Hus (s.u.) und dann v.a. mit der Reformation die Bedeutung der Nationalsprachen für Gottesdienst und Kirche zunehmend aufgewertet wurde, blieb das Lateinische im Zuge des Renaissance-Humanismus Gelehrten- und damit auch Theologensprache (vgl. I § 123–128). In der römisch-katholischen, lateinischen Kirche spielt das Lateinische bis heute eine zentrale Rolle und ist (vgl. Sacrosanctum Concilium Art. 36) noch immer Sprache der Messe und Amtssprache des Vatikanstaats.
ὁμοούσιος, ὑπόστασις, φύσις, fides, bona opera, satisfactio
Im Hintergrund stehen die bereits zuvor festgestellten Probleme die Sprache betreffend (vgl. I § 61–63). Die dogmatischen Schlüsselbegriffe ὁμοούσιος, ὑπόστασις und φύσις (vgl. auch I § 63) sind der vorchristlichen Philosophie entliehen und wurden im Rahmen der komplexen, Jahrhunderte dauernden Beschreibung christologischer bzw. trinitätstheologischer Zusammenhänge in altkirchlicher Zeit uneinheitlich verwendet und ins Lateinische übersetzt. Der Begriff ὁμοούσιος beschreibt die Wesensgleichheit der drei Personen der Trinität (Vater, Sohn, Heiliger Geist), die ihrerseits mit dem christlich umgeprägten Begriff ὑπόστασις bezeichnet werden. Die sich herausbildende christologische Grundformel lautet im griechischen Osten μία οὐσία, τρεῖς ὑποστάσεις und im lateinischen Westen (Tertullian u.a.) una substantia, tres personae. Allerdings wurde οὐσία, lange Zeit gleichbedeutend mit ὑπόστασις, auch mit essentia, ὑπόστασις in wörtlicher Entsprechung mit substantia und persona mit πρόσωπον übersetzt. Die damit einhergehenden definitorischen Probleme sind in der Dogmatik des 18. Jh.s wohlbekannt. Der Begriff φύσις (Natur), zunächst auch synonym für ὑπόστασις gebraucht, bezeichnet die göttliche und die menschliche Natur Christi (Zwei-Naturen-Lehre). Glaube (fides) und gute Werke (bona opera) sind Zentralbegriffe der lutherischen Rechtfertigungslehre, nach der der Mensch vor Gott nicht durch gute Werke, sondern allein durch den als Gnadengeschenk verstandenen Glauben gerecht wird (sola gratia bzw. sola fide). Diese gegen die Vorstellung einer Werkgerechtigkeit gerichtete Bestimmung der Rechtfertigung gehört zu den zentralen Theologumena des reformatorischen Christentums. Zum Begriff der Genugtuung (satisfactio) vgl. I § 61.
Bullen in Coena Domini und Unigenitus
In Coena Domini ist eine seit dem ausgehenden Mittelalter mehrfach erschienene und ergänzte Bannbulle gegen unterschiedliche Häresien und Verstöße gegen die Kirche. Die endgültige Form dieser Sammlung fällt in das Pontifikat Urbans VIII. (1623–1644), Clemens XIV. (1769–1774) hob die Bulle 1770 auf. Martin Luther, der in In Coena Domini 1521 namentlich als Ketzer aufgeführt wurde, übermittelte unter dem Titel Bulla coena domini, das ist, die Bulla vom Abendfressen des allerheiligsten Herrn, des Papstes zum Jahreswechsel 1521/1522 eine Übersetzung nebst Vorrede und Anmerkungen nach Rom (vgl. WA VIII [1889], [688] 691–720). Unigenitus Dei filius, kurz Unigenitus, bezeichnet eine 1713 auf Wunsch des französischen Königs von Papst Clemens XI. (1700–1721) verfasste Bulle, die sich besonders gegen die Réflexions morales sur le Nouveau Testament (1671) Pasquier Quesnels (1634–1719) und den erstarkenden Jansenismus (vgl. II § 98) richtete. Wohl nicht gemeint ist die Bulle Unigenitus Dei filius aus dem Jahr 1343, in der Papst Clemens VI. (1342–1352) den Sündenablass regelte und die insofern eine wichtige Grundlage für den von den Reformatoren bekämpften Ablasshandel darstellt.
gesäuertes Brodt bey dem heiligen Abendmahl
Hier ist v.a. der sog. Azymenstreit zu nennen, der ein Grund für das Große Schisma von 1054 zwischen der römisch-katholischen und den orthodoxen Kirchen war. Während sich im Westen ab dem 9. Jh. der Übergang zu ungesäuertem Brot (griech. ἄζυμα) vollzog, wird im byzantinischen Ritus bis heute gesäuertes Brot verwendet. Im Hintergrund steht die Frage, ob das Abendmahl Jesu als Pessachmahl zu verstehen ist. Mit dem auch Fest der ungesäuerten Brote (Matzen) genannten Pessachfest (vgl. Ex 12) wird im Judentum an den Auszug der Israeliten aus Ägypten erinnert.
Athanasius
Über das Leben des Kirchenvaters und Heiligen Athanasius von Alexandrien (gest. 373), auch der Große genannt, ist vergleichsweise wenig bekannt. Nach koptischer Tradition wurde Athanasius im Alter von 33 Jahren als Nachfolger Alexanders von Alexandrien (gest. 328), den er als Diakon auf die Synode von Nicäa (325) begleitet hatte, Bischof. Sein Geburtsjahr ist danach mit 295 anzugeben. Als Bischof und einer der Protagonisten des das 4. Jh. dominierenden arianischen Streites (vgl. I § 63) setzte er den Kurs von Nicäa fort und musste in theologisch wie politisch unruhigen Zeiten mehrfach ins Exil fliehen. Neben seinen antiarianischen Schriften (u.a. die Orationes contra Arianos) seien die Lebensbeschreibung des Wüstenvaters Antonius (Vita Antonii), das apologetische Doppelwerk Contra gentes / De incarnatione Verbi sowie der 39. Festbrief mit der erstmaligen Aufzählung der 27 kanonischen Schriften des Neuen Testaments hervorgehoben. Neben Gregor von Nazianz (II § 102), Johannes Chrysostomus (vgl. II § 104) und Basilius (vgl. II § 115) zählt er zu den vier griechischen Kirchenlehrern.
Hieronymus
Der aus einer begüterten Familie stammende Sophronius Eusebius Hieronymus (ca. 347–420) verbrachte die ersten Lebensjahrzehnte in unterschiedlichen Zentren des Reiches und bekehrte sich bereits früh zum monastischen Leben. Dass er in der chalkidischen Wüste in Syrien für einige Jahre in einer Mönchsgemeinschaft gelebt habe und später päpstlicher Sekretär Damasus' I. (305–384) gewesen sei, wird heute angezweifelt, dass er in Rom spiritus rector eines asketischen Kreises adliger Frauen (Marcella, Paula u.a.) war, gilt hingegen als gesichert. Nach Auseinandersetzungen um die Nachfolge Damasus' I. verließ Hieronymus gemeinsam mit Paula und deren Tochter Eustochium Rom, gründete im Jahre 386 ein Frauen- und ein Männerkloster in Bethlehem und stand diesen bis zu seinem Tod vor. In diese Zeit fällt ein großer Teil seiner umfangreichen literarischen Tätigkeit. Hieronymus schrieb ein hervorragendes Latein, neben asketischen Schriften hatte besonders seine v.a. an Origenes orientierte, spiritualistische Bibelauslegung einen beträchtlichen Einfluss auf die mittelalterliche Theologie des Westens (vgl. II § 115). Von substantieller Bedeutung sind Hieronymus' der Vulgata (s.u.) zugrundeliegende Übersetzungen bzw. Revisionen des Alten (unter Rückgriff auf den hebräischen Urtext) und Teilen des Neuen Testaments. Nicht selten wird Hieronymus als der eigentliche Urheber der Vulgata (s.u.) angesprochen.
Hussens
Jan Hus (ca. 1370–1415) studierte nach dem Besuch der Artistenfakultät in Prag ebenda Theologie und empfing im Jahr 1400 die Priesterweihe. Seit 1402 ebenda Professor wurde er in unruhigen Zeiten (Wyclifstreit) 1409–1410 Rektor der Prager Universität. Als der Prager Erzbischof zunehmend gegen Anhänger des Oxforder Theologen und Kirchenreformers John Wyclif (1326–1384) vorging, für dessen Lehren sich neben Hus etwa auch Hieronymus von Prag (1379–1416) begeistert hatte, verschärfte sich Hus' Kritik an der verweltlichten Kirche. Seine Exkommunikation 1411 erfolgte, nachdem er einer Vorladung der Kurie nicht nachgekommen war. Da sich Hus auf dem 1414 eröffneten Konzil von Konstanz weigerte, seine Lehren zu widerrufen, wurde er hier 1415 als Ketzer verbrannt. Von Wyclif übernahm Hus etwa die Lehre von der doppelten Prädestination, bestimmend in den Auseinandersetzungen mit dem Hussitismus (vgl. II § 98) blieb jedoch insbesondere auch die Frage nach der Eucharistie und dem Laienkelch (s.o.). Zudem ist Hus als Verfechter des Gebrauchs des Tschechischen im Gottesdienst (s.o.) hervorgetreten.
Dionysius Areopag.
Dionysius Areopagita ist das Pseudonym (Pseudo-Dionysius) eines um 500 lebenden Autors mehrerer theologischer Werke sowie von zehn Briefen, der vorgibt, der in Apg 17,34 genannte Dionysius zu sein, der wiederum laut Eusebius von Caesarea (vor 264/265–339/340) erster Bischof von Athen wurde. Bischof Gregor von Tours (538–594) kennt dagegen einen Missionsbischof, der in Paris das Martyrium erlitten haben soll und später mit dem Dionysius der Apostelgeschichte gleichgesetzt wurde. Hilduin (gest. Mitte des 9. Jh.s) identifizierte diesen Märtyrerbischof schließlich mit dem Verfasser der oben genannten Schriften. Bereits in der Spätantike und im Mittelalter (Abaelard) kamen Zweifel an der Apostelnähe des Autors auf, die dann von den Humanisten Lorenzo Valla (1407–1457) und Erasmus von Rotterdam erneut formuliert wurden. Die Schriften des Pseudo-Dionysius wurden mehrfach ins Lateinische übersetzt und kommentiert (u.a. von Thomas von Aquin) und haben die christliche Theologie und Philosophie des Mittelalters stark beeinflusst.
Vulgate
Mit dem Namen Vulgata wird die lateinische Übersetzung der Bibel bezeichnet, die sich in der Spätantike gegenüber älteren Übersetzungen (Vetus Latina) durchsetzen konnte und zur bestimmenden Bibelgestalt des Mittelalters wurde. Als Urheber der Vulgata gilt Hieronymus (s.o.).
falschen Isidorus
Unter dem Namen eines sonst unbekannten Bischofs Isidorus Mercator ist eine Sammlung von ca. 100 Papstbriefen überliefert, die – vielleicht auch unter Inanspruchnahme der Autorität Isidors von Sevilla (vgl. II § 115) – zusammen mit weiteren Sammlungen kirchenrechtlicher Dokumente, die ebenfalls unter dem Namen Isidors firmieren, in der ersten Hälfte des 17. Jh.s durch David Blondel (vgl. II § 90) als Fälschung erkannt wurde (Pseudo-Isidor). Die aus dem 9. Jh. stammenden Dokumente imponieren durch einen hohen Grad an Belesenheit und tatsächlicher Quellenkenntnis und fanden insbesondere ab dem 11. Jh. Verbreitung. Neuerdings wird vermutet, dass es sich bei dem Autor um Radbert von Corbie (ca. 790–859) (vgl. II § 110) handelt.
Weissagungen des Abts Joachim
Joachim von Fiore (ca. 1132–1202) war auf Wunsch der Eltern zunächst als Jurist tätig, wandte sich vermutlich nach einem Bekehrungserlebnis jedoch einem mönchischen Leben zu und wurde zum Priester geweiht. Nach seinem Eintritt in das Benediktinerkloster Corazzo wurde er hier Prior, dann Abt. In den 1190er Jahren gründete Joachim im kalabrischen Sila-Gebirge den Florenser-Orden sowie das Kloster San Giovanni di Fiore. In diese Zeit fallen Visionen und der Abschluss seiner drei exegetisch-prophetischen Hauptschriften. Aufgrund seiner Prophezeiungen genoss Joachim bei Päpsten und weltlichen Herrschern (z.B. Richard I. von England) großes Ansehen, bedeutsam ist dabei sein allegorisches Verständnis der Schrift und das in drei trinitarisch ausgedeutete status gegliederte Geschichtsbild: die alttestamentlich-synagogale Zeit des Vaters, die nach eigener Vorhersage bis zur Mitte des 13. Jh.s reichende neutestamentlich-klerikale Zeit des Sohnes und die sich anschließende mönchische Zeit des Heiligen Geistes, die nach vorausgehenden endzeitlichen Kämpfen von der intelligentia spiritualis durchdrungen sein und ohne die Papstkirche auskommen sollte. Joachimitische Vorstellungen fanden schnell Verbreitung (etwa bei den franziskanischen Spiritualen) und wirkten bis in die Aufklärung (Lessing) und darüber hinaus.
Formulae Concordiae
Die 1577 auf Deutsch erschienene und erst später ins Lateinische übersetzte Konkordienformel ist die letzte der im Konkordienbuch (vgl. II § 211) festgehaltenen lutherischen Bekenntnisschriften und sollte die innerreformatorischen Auseinandersetzungen zwischen den gemäßigteren Philippisten bzw. Kryptocalvinisten (vgl. II § 98) und den streng lutherischen Gnesiolutheranern beilegen. Gegen das katholische und das auf Zwingli (und Calvin) zurückgehende reformierte Abendmahlsverständnis wurden Realpräsenz und Ubiquität Christi festgestellt (Art. 7). Insgesamt verstehen sich die zwölf Artikel der Konkordienformel nicht als neues Bekenntnis, sondern wiederholen und erklären verschiedene Artikel der Confessio Augustana (vgl. II § 211). Neben die ausführliche Darlegung (Solida Declaratio) trat eine Kurzfassung (Epitome).
apokryphisch
Vgl. I § 163.
Origenes
Der bedeutende und literarisch äußerst produktive Theologe Origenes (ca. 185–254) war zunächst als Grammatiklehrer in seiner Heimatstadt Alexandrien tätig. Ob er wie auch Plotin (ca. 205–270) ein Schüler des Platonikers Ammonios Sakkas war, wird heute ebenso bezweifelt wie seine Selbstentmannung. Bischof Demetrius von Alexandrien (gest. 232), der ihn um 217 als Leiter einer Katechetenschule eingesetzt hatte, strengte um 230 zwei Synoden gegen den mittlerweile in Caesarea zum Presbyter ordinierten Origenes an und schloss ihn aus der Gemeinde aus. Origenes siedelte daraufhin nach Caesarea über und sammelte auch hier Schüler um sich. Origenes starb an den Folgen der im Zusammenhang der decischen Verfolgung erlittenen Folter. Aus seinem Werk seien neben der Hexapla (vgl. I § 162) das Werk De principiis und die Streitschrift Contra Celsum hervorgehoben. Auf den bereits zu Lebzeiten theologisch umstrittenen Origenes (vgl. II § 98) geht die Lehre vom mehrfachen (bei ihm noch dreifachen) Schriftsinn zurück (vgl. II § 56), trinitätstheologisch sprach er bereits von einem Wesen und drei Hypostasen, vertrat jedoch einen dynamischen Subordinatianismus (vgl. I § 63).
Ambrosiasters, oder Hilarius Diaconus
Ambrosiaster ist ein Paulus-Kommentator aus der zweiten Hälfte des 4. Jh., dessen Schriften seit dem Frühmittelalter unter dem Namen des Ambrosius von Mailand überliefert sind und weit verbreitet waren. Ob der Name Ambrosiaster auf die Mauriner (vgl. II § 104) oder Erasmus von Rotterdam zurückgeht, der die falsche Zuordnung dieser Schriften nachgewiesen hat, ist nicht eindeutig zu klären. Neben seinen Kommentaren zum Corpus Paulinum werden Ambrosiaster auch die pseudo-augustinischen Quaestiones Veteris et Novi Testamenti zugeschrieben, die Zuweisung weiterer Schriften wird heute abgelehnt. Auffällig ist die theologische und exegetische Eigenständigkeit seines Werkes, dessen Kenntnis etwa bei Augustin, Pelagius und Hieronymus nachzuweisen ist. Hervorzuheben ist, dass Ambrosiasters Werk ein lateinischer Bibeltext zugrunde liegt, der vor der Vulgata anzusetzen ist. Der als radikaler Luciferianer in die Kirchengeschichte eingegangene Hilarius Diaconus (4. Jh.) begleitete Bischof Lucifer von Calaris (gest. 371) als Diakon zur Synode von Mailand (355) und ist als unerbittlicher Verfechter des nicänischen Glaubens und Anhänger des Athanasius gemeinsam mit Lucifer exiliert worden. Laut Hieronymus forderte Hilarius in einer heute verlorenen Schrift die erneute Taufe für reuige Arianer, die er als Ketzer für ungültig getauft hielt. Heute ist die nicht nur im 18. Jh. weit verbreitete Identifizierung von Ambrosiaster und Hilarius Diaconus nicht mehr haltbar.
Glossam ordinarium
Vgl. II § 19. Mit der ersten Auflage der Anweisung müsste es an dieser Stelle ordinariam heißen.
Ernesti Opuscula philol. crit. p. 317 seq.
In den bereits zuvor (vgl. I § 120) angeführten Opuscula philologica critica (Leiden 1764) geht Johann August Ernesti in der Abhandlung De Origene, interpretationis librorum SS. grammaticae auctore (aaO 288–323) an benannter Stelle auf den großen Einfluss des Origenes ein.
elenchtischen
Elenchtisch wird in der Anweisung als Synonym für polemisch (vgl. II § 93) verwendet (vgl. II § 186).
pelagianischen
Im Mittelpunkt des auf den wohl aus Britannien stammenden Laienchristen Pelagius (ca. 350–420) und seinen Anhänger Caelestius zurückgehenden pelagianischen Streites stehen deren Ablehnung der Erbsündenlehre, nach der Adam lediglich ein schlechtes Beispiel gewesen und seine Sünde nicht auf seine Nachkommen übergegangen sei, und damit verbunden die die Prädestinations- und Gnadenlehre tangierende Möglichkeit des Menschen, kraft seines freien Willens selbst für sein Heil zu sorgen. Konkret wurden diese Lehrauffassungen etwa im Hinblick auf die Bedeutung der Sakramente und der Kindertaufe (vgl. II § 83). Die im Verlauf der Auseinandersetzung dann v.a. von Julian von Aeclanum (ca. 385–450) gewandt vertretenen pelagianischen Positionen standen der Theologie Augustins von Hippo (vgl. II § 113) entgegen, der über Jahrzehnte literarisch und kirchenpolitisch gegen den Pelagianismus vorging und schließlich auf dem Konzil von Ephesus (431) dessen endgültige Verurteilung erreichte. Die Lehren Augustins sollten die Kirchengeschichte von nun an maßgeblich prägen, doch kamen v.a. mit Cassian (vgl. II § 115) im 5. und 6. Jh. nochmals pelagianisierende Ideen auf (Semipelagianismus).
nestorianischen, monophysitischen und Sacramentstreitigkeiten
Zum nestorianischen und monophysitischen Streit vgl. I (§ 63). Im weiteren Sinne haben sich viele Auseinandersetzungen innerhalb der Geschichte der Kirche auch auf das Verständnis der Sakramente und ihre Ausgestaltung ausgewirkt (vgl. etwa den pelagianischen [s.o.] oder den Azymenstreit [vgl. II § 83]), im engeren Sinne dürften jedoch v.a. die mit den Begriffen Transsubstantiation und Kelchsverweigerung (vgl. II § 83) verbundenen Auseinandersetzungen um das Sakrament des Abendmahls in der Reformationszeit und ihre Vorgeschichte (vgl. II § 113) gemeint sein.
Casaubon's
Isaak Casaubon (1559–1614) war ein bedeutender protestantischer Humanist und Schüler Bezas, der neben einer Kommentierung des NT (1587) v.a. durch die Edition und Annotierung antiker Autoren hervorgetreten ist. In kirchenhistorischer Perspektive ist besonders der unter dem Titel Exercitium ad Appendicem Annalium Baronii XVIII (1614) erschienene kritische Kommentar zu den zwölfbändigen Annales ecclesiastici a Christo nato ad annum 1189 (1588–1607) des katholischen Theologen und späteren Kardinals Cesare Baronio (Baronius) (1538–1607) hervorzuheben. Daneben könnte Nösselt hier auch Casaubons in Genf geborenen Sohn Florence Estienne Méric Casaubon (1599–1671) im Blick gehabt haben, der früh zu seinem Vater nach England übergesiedelt und ebenfalls als Gelehrter aufgefallen war.
Saumaisen
Claude de Saumaise (Claudius Salmasius) (1588–1653) gehört wie Isaak Casaubon zu den bedeutendsten und vielseitigsten Gelehrten seiner Zeit. Auch er beschäftigte sich v.a. mit klassischen Autoren und wurde nach dem Studium an der Sorbonne und in Heidelberg, wo er sich zum Protestanismus bekannte, und nachdem er Stellen in Italien und England ausgeschlagen hatte, 1632 schließlich Nachfolger Scaligers in Leiden. Aus seinem umfangreichen und vielseitigen Gesamtwerk sei an dieser Stelle die Schrift De primatu Papae (1645) hervorgehoben, in der er den Primat des Papstes bestritt.
Blondel's
David Blondel (1591–1655) zählt zu den wichtigsten reformierten Kontroverstheologen und Kirchenhistorikern des 17. Jh.s. Nach dem Studium in Sedan und Genf war er zunächst als Prediger in Frankreich tätig und trat bereits in dieser Zeit durch akademische Arbeiten hervor. 1631 wurde er für eine theologische Professur in Saumur vorgeschlagen, doch wurde er seitens der Gemeinde und der Nationalsynode nicht freigestellt. Zur Erleichterung seiner Studien gestattete man ihm 1644 jedoch, nach Paris überzusiedeln, und verlieh ihm ein Jahr später den Titel eines Honorarprofessors, wodurch er sich nun voll auf die akademische Arbeit konzentrieren konnte. 1650 folgte er Gerhard Johannes Voss als Professor für Geschichte am Amsterdamer Athenaeum Illustre nach. Zu seinen wichtigsten Werken zählen die Modeste déclaration de la sincérité et vérité des églises réformées de France, contre les invectives de l'évêque de Luçon et autres (1619), in der die reformierte Lehre gegen den Bischof von Luçon, den späteren Kardinal Richelieu, verteidigt wird, sowie der die Suprematie des Papstes bestreitende Traité historique de la Primauté en l'Eglise (1641) (vgl. II § 129). Zudem hat Blondel, wie auch Casaubon, Baronios Annalen kritisch kommentiert (1675 bzw. 1679). Bedeutsam ist schließlich auch die Schrift Pseudo-Isidorus et Turrianus vapulantes (1628), in der Blondel die unter dem Namen Isidor firmierenden Dekretalen als mittelalterliche Fälschung (falscher oder Pseudo-Isidor) überführt hat (vgl. II § 83).
Daillés
Der reformierte Theologe Jean Daillé (Dallaeus) (1594–1670) war zunächst Hauslehrer der Enkel des Gouverneurs Duplessis-Mornay, später dessen Schlossprediger. Danach übernahm er Predigtstellen in Saumur und Charenton bei Paris und wurde schließlich Präsident der letzten reformierten Nationalsynode in Loudun (1659). Zudem verfasste er zahlreiche Schriften, v.a. zur Alten Kirche. Sein wohl bedeutendstes Werk Traité de l'employ des saints Pères pour le jugement des différends qui sont aujourd'hui en la religion (1632) wurde ins Englische (1651; 1675) und ins Lateinische (1655 u.a.) übersetzt. Daillé wendet sich hier gegen die Autorität der Kirchenväter, deren Texte häufig korrupt und deren Denkweisen inkonsistent seien.
Richer's
Der Theologe Edmond Richer (1559–1631) ist v.a. als herausragender Vertreter des Gallikanismus hervorgetreten. Zunächst Hausdiener am Collège du Cardinal Lemoine, fiel Richer durch eine hohe Begabung auf und konnte über ein Stipendium an der Sorbonne Theologie studieren. Nach dem Erwerb des Doktorgrades 1592 wirkte er als hochgeschätzter Prediger in Paris. In den Wirren des letzten Hugenottenkrieges legte der zunächst der Liga und den Jesuiten zuneigende Richer 1594 jedoch sein Predigtamt nieder und schwenkte auf die Seite Heinrichs IV. über. Wenige Jahre später trat er als Reformer des akademischen Lehrbetriebs am Collège du Cardinal Lemoine und ab 1601 an der Sorbonne hervor, wo er als Höhepunkt seiner Universitätslaufbahn schließlich zum Syndikus der Theologischen Fakultät gewählt wurde (1608). In der nach der Ermordung Heinrichs IV. 1610 entbrennenden Auseinandersetzung gab Richer dem radikalen Gallikanismus mit dem Libellus de ecclesiastica et politica potestate (1611), in Übersetzung De la Puissance ecclesiastique et politique (1612), eine Programmschrift, in der er die Emanzipation des französischen Königs vertrat und im Zuge dessen den Episkopat und den niederen Klerus aufwertete. Auf Betreiben papsttreuer Kreise (der Libellus wurde 1613 indiziert) wurde Richer daraufhin ins Abseits gestellt, bis er 1629 widerrief. Nach seinem Tod wurden Richers Ideen jedoch immer wieder aufgegriffen (Jansenismus; Richerismus). Unter den zu seinen Lebzeiten erschienenen Schriften sind neben dem Libellus auch die Demonstratio libelli de ecclesiastica et politica potestate (1622) und die Apologia pro Joanne Gersonio (1606) hervorzuheben.
Geschichte […] die beste Schule der Weisheit und Tugend
Wie etwa die Beyspiele der Weisheit und Tugend aus der Geschichte (1777/1780) Jakob Friedrich Feddersens (1736–1788) zeigen, ist die pragmatische (vgl. I § 225) Auffassung, Geschichte sei eine Schule der Weisheit und Tugend, durchaus gängig und hat zu einschlägigen Sammlungen geführt. In seinem über die Auflagen hinweg auch unter anderen Titeln erschienenen Ausführliche[n] Lehrgebäude der Religion (1787) bezeichnet Carl Friedrich Bahrdt die Erfahrung als Schule der Weisheit und Tugend, die jedoch immer auch mit der Geschichte zu verbinden sei (vgl. aaO 323f.). Diese Behauptung einer solchen Verbindung findet sich auch in der Anweisung (vgl. II § 96).
ersetzt das durch ihren Reichthum, was unserer sehr eingeschränkten Erfahrung abgeht
Vgl. II § 92.
Muth, Gutes zu thun, und nicht müde zu werden
Vgl. Gal 6,9.
arianischen, nestorianischen, monophysitischen
Vgl. I § 63.
Omousianer
Die christologische Position der Homousianer, nach der Vater und Sohn wesensgleich (ὁμοούσιος) sind, wurde gegen den Arianismus auf dem Konzil von Nicäa (325) fixiert (Nicänum) und auf den Konzilien von Konstantinopel (381) und Chalcedon (451) bestätigt (Nicäno-Constantinopolitanum bzw. Chalcedonense) (vgl. I § 63).
Eusebianer
Der zu Arius (vgl. I § 63) tendierende Bischof Eusebius von Nikomedien (gest. 341), später Bischof von Konstantinopel, wurde nach dem Konzil von Nicäa (325) nach Gallien exiliert, aber bereits 328 wieder in sein Bistum eingesetzt. Eusebius, der gute Verbindungen zu Kaiser Konstantin und seiner Familie hatte und diesen 337 kurz vor seinem Tod taufte, konnte erwirken, dass auch Arius zurückgerufen, dessen entschiedener Gegner Eustathius von Antiochien (gest. Mitte d. 4. Jh.s) abgesetzt und Athanasius von Alexandrien gleich zweimal ins Exil gezwungen wurde. Im nach dem Tod Konstantins und der gescheiterten Synode von Serdica (342) religionspolitisch weiter aufgeladenen 4. Jh. vertraten Eusebius und seine Anhänger einen gemäßigten Arianismus, der sich v.a. im Osten des Reiches ausbreiten konnte und die in Nicäa fixierte Wesensgleichheit der göttlichen Personen bestritt. Laut der von Semler herausgegebenen Darstellung Siegmund Jacob Baumgartens (vgl. II § 124 c) verdankt sich der Name der Eusebianer jedoch auch Eusebius von Caesarea (ca. 260–339).
Anomöer
Anders als die arianischen Homöusianer (vgl. I § 63) vertraten die gelegentlich auch als radikale Arianer bezeichneten Anhomöer christologisch die Auffassung, der Sohn sei dem Vater in allem unähnlich (ἀνόμοιος). Bisweilen wurden die Anhomöer nach ihren führenden Persönlichkeiten Aetius von Antiochien (gest. ca. 367), seinem Schüler Eunomius (gest. ca. 395) oder Acacius von Caesarea (gest. 365) auch Aetianer, Eunomianer oder Acacianer genannt, wobei Letztere nach der von Semler herausgegebenen Darstellung Siegmund Jacob Baumgartens (vgl. II § 124 c) gemäßigtere Positionen vertraten und aufgrund ihrer Zugeständnisse an homöische Auffassungen auch als arianische Mittelpartei bezeichnet wurden.
chalcedonischen Kirchenversammlung
Gegen die Monophysiten wurde auf dem Konzil von Chalcedon (451) endgültig die Zwei-Naturen-Lehre fixiert (vgl. I § 63) und zugleich die Position der Homousianer bestätigt (s.o.).
Streitigkeiten über den Origenes
Obgleich einige der Lehren Origenes' bereits zu Lebzeiten umstritten waren, werden als origenistische Streitigkeiten im engeren Sinne die im 4. Jh. unter ägyptischen Mönchen entstandenen Auseinandersetzungen zwischen Origenisten (Subordinatianismus) und den sog. Anthropomorphiten verstanden, die einen Gott in menschlicher Gestalt und mit materiellem Körper annahmen. Zu nennen sind Epiphanius von Salamis (ca. 315–403) und dessen Widersacher Johannes von Jerusalem (gest. 417). Im weiteren Verlauf schlug sich Bischof Theophilus von Alexandrien (gest. 412), der zunächst eine vermittelnde Position einnahm, aus politischen Gründen auf die Seite der Anthropomorphiten und bedrohte die Origenisten mit dem Bann. Im Zuge einer dadurch ausgelösten Verfolgungswelle flohen einige origenistische Mönche nach Konstantinopel. Als ihnen der bedeutende Bischof Johannes Chrysostomus hier Asyl gewährte, wurde auch er angeklagt und nach langwierigen Auseinandersetzungen verbannt. Allerdings scheinen diese Vorgänge die allgemeinen Sympathien für den Origenismus verstärkt zu haben, der fortan geduldet wurde. Im 6. Jh. reagierte Kaiser Justinian (482–565) auf erneut auftretende Auseinandersetzungen um Origenes, indem er auf dem Zweiten Konzil von Konstantinopel (553), das ursprünglich wegen des Drei-Kapitel-Streites (s.u.) einberufen worden war, mehrere als unorthodox eingestufte Lehrsätze des Origenes verurteilen ließ und die Zustimmung aller Bischöfe des Reiches erhielt.
drey Kapitel
Die auf dem Konzil von Chalcedon (451) als orthodox fixierte Zwei-Naturen-Lehre hatte eine Integration des Monophysitismus aussichtslos werden lassen (vgl. I § 63). In seinem Bemühen um die Wiederherstellung der Kircheneinheit versuchte Kaiser Justinian (482–565), die auf dem Konzil von Ephesus (431) übereinstimmend abgelehnten Nestorianer (vgl. I § 63) als gemeinsamen Gegner in Stellung zu bringen. Per Edikt verurteilte Justinian Schriften des Ibas von Edessa (gest. 457), des Theodoret von Cyrus (gest. ca. 466) und v.a. des Theodor von Mopsuestia (ca. 350–428), die als die drei Kapitel bezeichnet werden, als nestorianisierend. Während die Bischöfe im Osten widerwillig zustimmten, erhob sich auf Seiten des Westens Widerstand, der sich zu einem jahrelangen Machtkampf zwischen Justinian und Papst Vigilius (gest. 555) ausweitete. Auf dem zur Klärung einberufenen Zweiten Konzil von Konstantinopel (553), auf dem aus aktuellem Anlass auch die noch immer anhaltenden origenistischen Streitigkeiten verhandelt wurden (s.o.), konnte sich Justinian schließlich durchsetzen und eine offizielle Verurteilung der drei Kapitel erreichen. Im Westen folgte man diesem Beschluss teils widerwillig, teils gar nicht (Schisma von Aquileia), die kirchliche Einheit mit den Monophysiten kam nicht mehr zustande.
Religionsgespräche zwischen Katholiken und Protestanten, und der letztern unter einander
Aus den den reformatorischen Loslösungs- und Konsolidierungsprozess begleitenden Religionsgesprächen zwischen Katholiken und Protestanten im 16. Jh. seien das Nürnberger Religionsgespräch (1525), die Abfolge der Hagenauer (1540), Wormser (1540/41) und Regensburger (1541) Religionsgespräche, die erneuten Religionsgespräche zu Regensburg (1546) und Worms (1557) sowie im 17. Jh. das Thorner Religionsgespräch (1645) hervorgehoben. Zu den in diesem Zusammenhang ebenfalls zu nennenden Disputationen zählen insbesondere die Heidelberger (1518) und die Leipziger (1519) Disputation sowie im Schweizer Raum die Zürcher Disputationen (1523–1524) und die Disputationen zu Bern (1528) und Genf (1535). Innerprotestantisch ist z.B. das auch in der Anweisung genannte Marburger Religionsgespräch (vgl. II § 113) zu nennen, zudem sind etwa auch die Wittenberger Konkordie (s.u.) oder der Consensus Sandomiriensis (s.u.) das Ergebnis von Religionsgesprächen.
wittenbergischen Concordie
Die v.a. durch das Engagement des Straßburger Reformators Martin Bucer (1491–1551) zustande gekommene und in ihrer Textgestalt im Wesentlichen auf Melanchthon zurückgehende Wittenberger Konkordie (Formula Concordiae Lutheri et Buceri) des Jahres 1536 ist das Ergebnis einer Verständigung der oberdeutschen und Wittenberger Theologen v.a. in der Abendmahlsfrage (vgl. II § 83). Im Zuge der Konsensverhandlungen änderte Melanchthon den betreffenden Artikel der Confessio Augustana (vgl. II § 212). Dass man ihr in Basel, Zürich und Bern letztlich nicht zustimmen wollte, beförderte in der Folge die Verselbständigung der deutschen und der schweizerischen Reformation (vgl. II § 212).
kryptocalvinistischen Händel
Der sog. kryptocalvinistische Streit ist eine in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s entstandene Auseinandersetzung um das lutherische Abendmahlsverständnis. Lutheraner, die wie Melanchthon der Position Zwinglis zuneigten (vgl. II § 83), wurden als Kryptocalvinisten angefeindet, der kursächsische (vgl. II § 113) Kanzler Nikolaus Krell (1550–1601) später sogar hingerichtet. Mit der Konkordienformel sollte der Streit zwischen Philippisten und Gnesiolutheranern beigelegt werden (vgl. II § 83).
sendomirischen Vereins
Der auch als sendimirischer Vergleich bezeichnete Consensus Sandomiriensis oder auch Sendomir(i)ensis ist ein 1570 im südpolnischen Sandomir (Sandomierz) zwischen den polnischen Lutheranern, Reformierten und dem sich Mitte des 16. Jh.s verselbständigenden polnischen Zweig der Böhmischen Brüder (s.u.) formuliertes Übereinkommen, mit dem sich die teilnehmenden Parteien gegenseitig ihrer Eigenständigkeit und Rechtgläubigkeit sowie der gemeinsamen Abwehr gegenreformatorischer Angriffe versicherten. Im Zentrum des Consensus standen die Ablehnung antitrinitarischer Positionen und die Erörterung der Abendmahlslehre.
Concordienformel
Vgl. II § 83.
jansenistischen Streitigkeiten
Der auf Cornelius Jansens (1585–1638) posthum veröffentlichte Abhandlung Augustinus (1640) zurückgehende Jansenismus lehrte unter Berufung auf die Gnadenlehre des Kirchenvaters, dass die Erlösung ausschließlich von der göttlichen Gnade abhängig und der Mensch ohne eigene Einflussmöglichkeit sei. In Frankreich, ihrem Hauptverbreitungsgebiet, wurden die Jansenisten schnell zu einer kirchlichen Erneuerungsbewegung (Kloster Port-Royal), die auch die gebildete Oberschicht (z.B. Blaise Pascal) anzusprechen vermochte. Aufgrund ihrer Gnadenlehre gerieten die Jansenisten in Konflikt mit dem Jesuitenorden (Molinismus). Die römisch-katholische Kirche reagierte bis ins 18. Jh. hinein in mehreren Bullen, und auch der französische Staat setzte den bereits unter Kardinal Richelieu (1585–1642) begonnenen antijansenistischen Kurs grundsätzlich fort (Abriss des Klosters Port-Royal im Jahre 1713). V.a. infolge der Bulle Unigenitus Dei filius (vgl. II § 83), die auf jansenistischer, aber auch auf gallikanischer Seite als unzulässige Einmischung des Papstes in französische Angelegenheiten verstanden wurde, wurde der Jansenismus zunehmend zum Politikum, eine Entwicklung, die nicht zuletzt in die Aufhebung des Jesuitenordens (1773) mündete.
Feyer des Pascha unter den ersten Christen
Gemeint ist das Verhältnis von Abendmahl und Pessachfest (vgl. II § 83), aber auch die Frage nach dem Ostertermin, die etwa in der Auseinandersetzung mit den Quartodezimanern (vgl. II § 128) von Bedeutung war.
Τριςαγιον
Das Trishagion (d.h. dreimal heilig) gehört zu den ältesten christlichen Hymnen (vgl. Jes 6,3; Offb 4,8) und ist ein zentraler Bestandteil der orthodoxen Liturgie. In der katholischen Kirche zählt es zu den Improperien am Karfreitag und ist auch in evangelischen Gesangbüchern zu finden. Das Schluss‐Sigma (kein Stigma) in der Wortmitte erklärt sich aus der Zusammensetzung des Begriffs aus τρίς und ἅγιον. Verwiesen werden kann in diesem Zusammenhang auf die unter Siegmund Jacob Baumgarten in Halle gehaltenene Disputation Historia Trisagii (1744).
Streitigkeiten über Verehrung der Bilder
Vgl. II § 83.
Gebrauch des gesäuerten und ungesäuerten Brodts im heiligen Abendmahl
Vgl. II § 83.
Geschichte der päbstlichen Obergewalt
Gemeint ist zunächst der in den päpstlichen Reservatrechten (reservationes papales) u.a. zum Ausdruck kommende Primat oder Supremat des Papstes über die Bischöfe (Papalismus), der innerhalb der Kirchengeschichte immer wieder in Frage gestellt wurde (Episkopalismus bzw. Konziliarismus) und erst mit dem im Ersten Vatikanischen Konzil (1870) festgestellten Lehr- und Jurisdiktionsprimat des Papstes zur vollumfänglichen Durchsetzung kam. Neben den innerkatholischen Entwicklungen ist die Frage nach der päpstlichen Obergewalt zudem im Hinblick auf die Geschichte der Kirchentrennungen (Großes Schisma, Reformation, Altkatholiken [vgl. II § 122]) relevant und betrifft nicht zuletzt auch das Verhältnis des Papsttums zur weltlichen Herrschaft (vgl. Investiturstreit, Suprematsakte und -eid u.Ä.).
eingeführten Krönung der römischen Kaiser von den Päbsten
Gemeint sind das Heilige Römische Reich und die römisch-deutschen Kaiser. Die Krönung der Kaiser durch die Päpste geht auf Karl den Großen (747–814) zurück, der im Jahr 800 von Papst Leo III. (795–816) in Rom zum römischen Kaiser gekrönt wurde (translatio imperii). Als letzter römisch-deutscher Kaiser wurde Karl V. (1500–1558) im Jahre 1530 von Papst Clemens VII. (1523–1534) in Bologna gekrönt.
falschen Decretalien
Gemeint ist etwa der sog. falsche oder Pseudo-Isidor (vgl. II § 83).
Eingriffe der Päbste in die bischöfliche Rechte
Zu den bischöflichen Rechten zählen neben allgemeinen Standes- und Ehrenrechten (Tragen bischöflicher Insignien, Kleidung etc.) auch die geistliche Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit innerhalb der Diözese sowie dem Bischof qua Rang zukommende Vollmachten. Zu diesen zählen die Priesterweihe, der Bau von Kirchen und Klöstern, die Kirchweihe, aber etwa auch die Salbung von Königen, die Vergabe von Kirchenämtern und Pfründen und das Einfordern von Abgaben.
Immunitäten und Privilegien der Bettelorden
Die klassischen Bettel- oder Mendikantenorden (ordines mendicantium) der Dominikaner, Franziskaner, Karmeliten und Augustiner-Eremiten entstanden im Zusammenhang der Armutsbewegung des 13. Jh.s und unterschieden sich neben dem Verzicht auf Besitz auch durch das Fehlen der Organisation in Klöstern (stabilitas loci) von älteren monastischen Formen. Aufgrund ihrer Lebenweise, aber auch durch die im Wesentlichen in Predigt, Seelsorge und v.a. bei den Dominikanern im Vorgehen gegen Häresien bestehenden Ziele ließen sich die Mitglieder von Bettelorden v.a. in Städten nieder und wirkten hier auch an den entstehenden Universitäten. Aus den kirchlichen Strukturen vor Ort herausgenommen (exemtio) und mit zahlreichen Sonderrechten ausgestattet kam es, wie es besonders eindrücklich der Pariser Bettelorden- oder Mendikantenstreit (1252–1272) zeigt, schnell zu Konkurrenzproblemen mit dem ansässigen Klerus bzw. weltgeistlichen Professoren. Der Bettelordenstreit hatte sich v.a. an der Frage nach den Beicht- und Seelsorge-, aber auch Lehrprivilegien entzündet, darüber hinaus genossen die Bettelorden umfangreiche steuerliche Privilegien.
Benehmens der Päbste und der Concilien zu Costnitz und Basel gegen die Hussiten
Auf dem auch als Konzil von Costnitz bezeichneten Konstanzer Konzil (1414–1418), auf dem durch das seit 1378 andauernde sog. Abendländische Schisma mit Johannes XXIII. (Pisa), Benedikt XIII. (Avignon) und Gregor XII. (Rom) gleich drei gewählte Päpste um das höchste kirchliche Amt konkurrierten, wurden 1415 Jan Hus und im folgenden Jahr auch sein Mitstreiter Hieronymus von Prag verurteilt und verbrannt (vgl. II § 83). Das von Papst Martin V. (1417–1431) einberufene, nach dessen Tod jedoch unter Eugen IV. (1431–1447) eröffnete Basler Konzil (1431–1449) sollte wie schon das Konzil zu Konstanz zu einem bedeutenden Beispiel für den Konziliarismus werden. Die in unterschiedliche Lager zerfallenen Hussiten, die unter dem Eindruck der von Martin V. erlassenen Kreuzzugsbulle (1420) und den sich anschließenden Hussitenkriegen zunehmend auch militärischen Widerstand leisteten, hatten mit den Prager Artikeln (1420) zentrale Anliegen formuliert, die zur Grundlage der Verhandlungen auf dem Basler Konzil wurden und ihren Abschluss in den Prager Kompaktaten (1433) fanden. Auch wenn die Forderungen der Prager Artikel nicht durchgesetzt werden konnten, wurde unter der Voraussetzung, dass die Kommunikanten über die vollständige Präsenz Christi sowohl im Brot als auch im Wein belehrt werden, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt (vgl. II § 83) zugestanden. Päpstlicherseits wurden die Kompaktaten nicht anerkannt.
Trident gegen die Protestanten
Das vor dem Hintergrund reformatorischer Kritik zur umfassenden Erneuerung der Kirche einberufene Konzil von Trient (1545–1563) (nach dem lateinischen Tridentum auch Tridentinum), zu dem auch protestantische Vertreter eingeladen waren, fand in drei Tagungsperioden (1545–1547, 1551–1552, 1562–1563) statt, die in das Pontifikat Pauls III. (1534–1549), Julius' III. (1550–1555) und Pius' IV. (1559–1565) fielen. Festgehalten wurde, bei maßvoller und nicht auf Gewinn zielender Handhabung, etwa am Ablasshandel, an dem sich die Kritik der Reformatoren entzündet hatte, sowie an der Verehrung von Heiligen, Heiligenbildern und Reliquien (vgl. II § 83), der Siebenzahl der Sakramente und der Realpräsenz Christi im Abendmahl (vgl. II § 83). Die Entscheidung der Frage nach der Kelchkommunion wurde zunächst dem Papst überlassen, später wurde das Verbot jedoch erneuert (vgl. II § 83). Bereits in einer frühen Phase des Konzils wurde die Vulgata zur weiterhin verbindlichen Gestalt der Bibel erklärt (vgl. II § 83) und die kirchliche Tradition als Autorität neben der Heiligen Schrift bekräftigt. Aufgrund der deutlich zutage tretenden Lehrunterschiede hat das Tridentinum die konfessionelle Spaltung eher befördert als verhindert, die weitreichende Bedeutung der in Trient gefassten Beschlüsse zur Konsolidierung der römisch-katholischen Lehre steht außer Frage.
Künste der Jesuiten, diese zu überlisten oder zu unterdrücken, und evangelische Landesherren zu Proselyten zu machen
Der 1534 von Ignatius von Loyola (1491–1556) u.a. gegründete und 1540 durch Papst Paul III. (1534–1549) anerkannten Jesuitenorden (Societas Jesu) war früh in ganz Europa, aber auch in Übersee tätig und gehörte, obgleich ursprünglich ohne antireformatorische Stoßrichtung, im Zuge des durch das Konzil von Trient (s.o.) eingeleiteten Konsolidierungsprozesses innerhalb der römisch-katholischen Kirche schnell zu den treibenden Kräften der sog. Gegenreformation und der Rekatholisierung. Erklärtes Anliegen der Jesuiten war es, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des seit dem Augsburger Religionsfrieden (vgl. III § 83) geltenden Grundsatzes cuius regio, eius religio v.a. auch auf politische Entscheidungsträger (z.B. Maximilian I. von Bayern [1573–1651]) einzuwirken, um den Einfluss und die Ausbreitung des als Häresie verstandenen Protestantismus zu unterbinden und die Position der römisch-katholischen Kirche zu stärken. Durch ihre Funktion als Berater, Seelsorger und Beichtväter u.Ä., aber auch über das jesuitische Bildungswesen gelang es dem Orden bis ins 18. Jh. hinein, zahlreiche protestantische Fürsten, Adlige und Bürger zur Konversion zu bewegen. Prominente Beispiele sind etwa Christina von Schweden (1626–1689), die nach dem Tod ihres immerhin als Retter des Protestantismus gefeierten Vaters Gustav II. Adolf (1594–1632) Königin von Schweden wurde, jedoch bereits 1654 abdankte und zum Katholizismus übertrat, sowie die Konversion mehrerer Kinder Friedrichs V. (1596–1632), pfälzischer Kurfürst, kurzzeitig böhmischer König („Winterkönig“) und führender Vertreter der protestantischen Union.
Geschichte der pelagianischen Streitigkeiten
Vgl. II § 88.
Interim entstandenen Händel
Gemeint ist das Augsburger Interim (1548), das zwischen dem Reichstag von Augsburg 1547/1548 und dem Abschluss des Konzils von Trient (1545–1563) in 26 Artikeln drängende Religionsfragen regeln sollte, letztlich jedoch ein Sondergesetz für die evangelischen Reichsstände darstellte, das kaum zur Durchsetzung kam. Die Duldung der Priesterehe und des Laienkelchs (vgl. II § 83), wo beides bereits eingeführt war, als wichtigste Zugeständnisse fanden auf katholischer Seite keine Zustimmung, doch kam es im Zuge der Verhandlungen auch auf protestantischer Seite zu Auseinandersetzungen (adiaphoristischer Streit). Das Interim als letzter kaiserlicher Vergleichsversuch zwischen Katholiken und Protestanten wurde durch den Passauer Vertrag (1552) und schließlich den Augsburger Religionsfrieden (vgl. III § 83) aufgehoben und muss insgesamt als Misserfolg gewertet werden. Zu bemerken ist, dass (in polemischer Weise) auch die den sächsischen Sonderweg repräsentierenden Leipziger Artikel (1548) als Leipziger Interim bezeichnet wurden.
Priscillianisten
Über diese auf den spanischen Bischof Priscillianus von Avila (ca. 340–385) zurückgehende Bewegung ist wenig bekannt, hinzu kommt, dass die meisten Quellen antipriscillianisch sind. Zudem wird heute darauf hingewiesen, dass nur schwer zwischen den Ansichten Priscillians und denen seiner Anhänger unterschieden werden könne. Augustin und Sulpicius Severus (ca. 363–420) sehen v.a. gnostische und manichäische (vgl. II § 113) Anleihen, Hieronymus äußert sich zunächst abwägend, später jedoch ebenfalls verurteilend. Der als Spiritualist zu bezeichnende Priscillian forderte eine absolute Treue zu den Taufgelübden, einen der Gottessuche gewidmeten Lebensstil und begründete eine radikal asketische Bewegung, die sich aus Welt und Kirche zurückzog, aber durchaus mit kirchenreformerischem Anspruch auftrat. Nachdem Priscillian in Trier – auf einer zuvor einberufenen Synode in Bordeaux (384) hatte er an den kaiserlichen Hof des weströmischen Usurpators Maximus (ca. 335–388) appelliert – wegen seiner Lehre (aber auch wegen Zauberei und diversen Ausschweifungen) als Ketzer hingerichtet worden war, kam es in Spanien und Gallien, dem Hauptverbreitungsgebiet der Priscillianer, zu Spaltungen und weiteren Verurteilungen. V.a. im Nordwesten Spaniens hat sich der Priscillianismus mindestens bis zum Ende des 6. Jh.s gehalten.
Paulicianer
Vgl. II § 19.
Henrichianer
Die He(i)nricianer waren Anhänger des im 12. Jh. lebenden Heinrich von Lausanne (die Verbindung mit dieser Stadt ist jedoch ein Produkt des 18. Jh.s und nicht mehr haltbar), der im Gefolge des dem Armutsideal verpflichteten und die Mittlerrolle der Kirche bestreitenden Wanderpredigers Petrus von Bruis (gest. ca. 1132/1133) nach 1130 v.a. durch die Ablehnung der Kindertaufe und der Erbsündenlehre aufgefallen war. Laut der von Semler herausgegebenen Darstellung Siegmund Jacob Baumgartens (vgl. II § 124 c) geht die Bezeichnung Heinricianer auf den in Lausanne wirkenden Henricus Eremita Tolosanus zurück, doch werde bisweilen auch ein Bruder des Petrus von Bruis namens Heinrich angeführt. In jedem Fall ist die Bezeichnung Heinricianer für Baumgarten (vgl. II § 124 c) eines der Synonyme für die Waldenser (vgl. II § 19).
Waldenser
Vgl. II § 19.
böhmischen Brüder
Die Gemeinschaft der Böhmischen Brüder (auch fratres unitatis bzw. unitas fratrum) ist Mitte des 15. Jh.s in Böhmen und Mähren aus unterschiedlichen Gruppierungen der Hussiten (vgl. II § 83) entstanden und hat v.a. taboritische (eine klare Abgrenzung von den Utraquisten oder Calixtinern erfolgte durch die Wahl eigener Priester auf der Brüderversammlung zu Lhotka 1467), aber auch waldensische (vgl. II § 19) Traditionen fortgeführt. Nach ihrer Konsolidierung als neben dem Utraquismus und dem Katholizismus dritte Glaubensrichtung in Böhmen wurden die Brüder im 16. Jh. in konfessionspolitische Auseinandersetzungen hineingezogen, im Zusammenhang mit der Confessio Bohemica (1575) und ihrer offiziellen Billigung durch den Majestätsbrief Rudolfs II. im Jahre 1609 wurden sie in Böhmen erstmals gesetzlich anerkannt, während des Dreißigjährigen Krieges jedoch nahezu vollständig vernichtet. Ein eigener Zweig der Brüder entwickelte sich in Polen-Litauen (s.o.), der nach und nach in den Reformierten aufgehen sollte. Ein Nachleben erfuhren die Böhmischen Brüder etwa in der Herrnhuter Brüdergemeine und durch das Werk ihres bedeutenden letzten Seniors (d.i. Bischofs) Johann Amos Comenius (1592–1670). Nach der von Semler herausgegebenen Darstellung Siegmund Jacob Baumgartens (vgl. II § 124 c) wurden die Böhmischen Brüder von ihren Gegnern auch als Waldenser und Hussiten bezeichnet, sie selbst haben diese Bezeichnung jedoch vehement abgelehnt.
Pietisten
Der Pietismus ist eine in der zweiten Hälfte des 17. Jh.s entstehende protestantische Frömmigkeits- und Reformbewegung, als deren Gründungsgestalt der lutherische Theologe Philipp Jakob Spener (vgl. II § 63 c) gelten kann, im reformierten Kontext ist Theodor Undereyck (1635–1693) zu nennen. Im Zentrum stehen ein intensiver Bibelbezug sowie die Individualisierung und Verinnerlichung religiösen Lebens, äußere Merkmale sind etwa das Konventikelwesen (Collegia pietatis) und eine ausgeprägte soziale und missionarische Tätigkeit. Als bedeutendste Zentren des Pietismus sind Halle (v.a. August Hermann Francke [1663–1727]) und Württemberg (v.a. Johann Albrecht Bengel; Friedrich Christoph Oetinger [1702–1782], Johann Michael Hahn [1758–1819]) zu nennen, die jeweils ein durchaus eigenständiges Gepräge aufweisen. Zeitlich lässt sich der Pietismus in eine Früh- (1670–1690), eine Haupt- (1690–1740) und eine Spätphase (1740–1780) gliedern, das Verhältnis zu Orthodoxie und Kirche, aber auch zur Aufklärung (Vertreibung Christian Wolffs aus Halle) war von Konflikten geprägt (vgl. II § 122). Eigens zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang der sog. separatistische oder radikale Pietismus, in dem die dem Pietismus inhärenten spiritualistischen Tendenzen besondere, teils ausgefallene Formen annahmen. Durch Auswanderung konnte der Pietismus u.a. auch in Nordamerika Fuß fassen.
christlichen Patriarchate von d'Anville in le Quien Oriens Christianus
Das dreibändige Werk Oriens Christianus. In quatuor Patriarchatus digestus des französischen Dominikaners und Bibliothekars Michel Lequien (1661–1733) ist posthum 1740 in Paris erschienen und enthält mehrere Karten des bedeutenden Kartographen Jean Baptiste Bourguignon d'Anville (1697–1782).
afrikanische Diöces von de l'Isle vor Du Pin Ausgabe des Optatus Milev.
Die den von Louis Ellies Du Pin (1657–1719) unter dem Titel Sancti Optati Afri Milevitani Episcopi De schismate donatistarum libri septem (1700) mehrfach herausgegebenen Schriften des nordafrikanischen Bischofs Optatus von Mileve (4. Jh.) beigegebene Faltkarte stammt von Guillaume de L'Isle (1675–1726).
Friedrich Spanheims Introductio ad Geographiam sacram
Die Introductio ad Geographiam Sacram (1679) des jüngeren Friedrich Spanheim (1632–1701) ist 1698 als Geographia Sacra et Ecclesiastica erneut erschienen und unter diesem Titel auch im ersten Band seiner Opera omnia (1701) enthalten.
Caroli a S. Paulo Geographia S. Amstel. 1703
Die in der ersten Auflage der Anweisung ohne Jahresangabe genannte Geographia Sacra des auch unter dem Namen Carolus a Sancto Paulo bekannten französischen Bischofs Charles Vialart (1592–1644) ist erstmals 1641 erschienen.
oben schon empfohlnen d'anvillischen Charten und übrige Hülfsmittel
Vgl. I § 140; I § 231.
K. F. Stäudlin's kirchliche Geographie und Statistik, Erlangen 1804., 2 Bände
Dieses Werk ist in Tübingen erschienen.
Mosheims Institutiones Hist. Eccles. […] an zwey vermehrten deutschen Uebersetzungen einen kleinen Commentar über das Buch
Johann Lorenz von Mosheims Hauptwerk erschien zunächst als Institutiones historiae ecclesiasticae Novi Testamenti (1726), dann in zwei überarbeiteten Teilen als Institutiones historicae Christianae antiquioris (1737) bzw. Institutiones historicae Christianae recentioris (1741) und schließlich als Institutionum historiae ecclesiasticae antiquae et recentioris libri quatuor (1755). Dieses Werk wurde posthum und unverändert erneut aufgelegt (1764) und von Johann August Christoph von Einem (1730–1810) in neun (1769–1778) und von Johann Rudolph Schlegel (1729–1790) in sieben Bänden (1770–1796) ins Deutsche übersetzt, vermehrt und fortgesetzt. Daneben finden sich Übersetzungen ins Englische und Italienische, zudem hat Mosheims Schüler Johann Peter Miller (1725–1789) ein Compendium (1761) besorgt.
allgemeine Geschichte der christl. Kirche, von H. P. C. Henke, wovon bis jetzt zu Braunschweig 1788–91 drey Theile erschienen sind
Dieses Werk ist zunächst in sechs Teilen erschienen (1788–1804). Wie in der dritten Auflage der Anweisung nachgetragen, hat Johann Severin Vater (1771–1826) einen siebenten bis neunten Teil (1818–1823) folgen lassen.
C. F. Stäudlin's Universalgeschichte der christlichen Kirche. Bremen 1816., 2te Ausg. in einem Bande
Karl Friedrich Stäudlins (1761–1826) Universalgeschichte ist in Hannover erschienen.
Magdeburgischen Centuriatoren
Die in Jahrhunderte (centuriae) unterteilten und nach theologisch-inhaltlichen Stichworten (loci communes) geordneten Magdeburger Centurien (1559–1574) gelten als das erste universal angelegte protestantische Kirchengeschichtswerk. In konfessionspolemischer Abzweckung stellt es die Lehre Luthers als Wiederherstellung des wahren urchristlichen Glaubens dar. Als Centuriatoren sind der Initiator Matthias Flacius Illyricus (1520–1575) und Johannes Wigand (1523–1587) zu nennen, die sich auf die Zuarbeit anderer Gelehrter stützen konnten, als katholische Anwort auf die Centurien gelten die von Isaak Casaubon kritisch kommentierten (vgl. II § 90) und von Antoine Pagi bearbeiteten (vgl. II § 104) Annales ecclesiastici des Cesare Baronio (Baronius) (1538–1607).
Spanheim
Gemeint ist Friedrich Spanheim d. J. (1632–1701), der nach Studium und Promotion in Leiden 1656 einem Ruf an die Universität Heidelberg folgte, hier v.a. Kontrovers- und Moraltheologie sowie später auch Neues Testament las und schließlich Rektor wurde. Als Nachfolger des Johannes Coccejus kehrte Spanheim 1670 als Professor der Theologie und der an der Philosophischen Fakultät angesiedelten Kirchengeschichte nach Leiden zurück. Hier hat er sich zudem als Bibliothekar und Rektor verdient gemacht und war ab 1684 als professor primarius von seinen Vorlesungsverpflichtungen entbunden. Spanheim hat ein umfangreiches Werk hinterlassen (vgl. II § 101), ist jedoch v.a. als Kirchenhistoriker hervorgetreten. Insbesondere seine in Epochen bzw. Jahrhunderte eingeteilte Brevis introductio ad historiam Sacram utriusque Testamenti ac praecipue Christianam ad Annum MDXVIII. inchoata jam reformatione (1694) war hoch gelobt und als akademisches Lehrbuch weit verbreitet.
Tillemont
Vgl. II § 104.
Natalis Alexander
Vgl. II § 103.
Weisman
Der Theologe Christian Eberhard Weismann (1677–1747) wurde nach dem bereits 1693 erlangten Magisterabschluss in Tübingen ebenda Repetent, dann Diakon in Calw, 1705 Hofkaplan in Stuttgart und zwei Jahre später Gymnasialprofessor für Kirchengeschichte und Philosophie sowie Mittwochsprediger an der dortigen Stiftskirche. 1721 kehrte Weismann als außerordentlicher Professor an die Theologische Fakultät Tübingen zurück und wurde hier zugleich auch Stadtpfarrer. Ein Jahr später erwarb er den theologischen Doktorgrad und wurde 1726 Ordinarius. Weismann ist v.a. als Kirchenhistoriker hervorgetreten, sein Hauptwerk ist die zweibändige, zwischen Kompendium und ausführlicher Kirchengeschichtsdarstellung anzusiedelnde Introductio in Memorabilia ecclesiastica historiae sacrae Novi Testamenti, maxime vero saeculorum primorum et novissimorum (1718/1719; 21745). Im Unterschied zu den Magdeburger Centurien (s.o.) oder der pietistischen Geschichtsschreibung eines Gottfried Arnold (1666–1714) ging es Weismann, der zur unmittelbaren Vorgeschichte der modernen Kirchenhistoriographie in Gestalt Johann Lorenz von Mosheims gehört, um eine weitgehend objektive Darstellung von Geschichte.
Pfaff
Christoph Matthäus Pfaff (1686–1760) war nach dem Studium in Tübingen zunächst Vikar, dann Stiftsrepetent, begab sich von 1706 bis 1709 auf eine Bildungsreise, die ihn neben Zielen in Deutschland auch nach Dänemark, in die Niederlande und nach England führte, und begleitete anschließend bis 1716 den württembergischen Erbprinzen Friedrich Ludwig (1698–1731) auf einer Reise durch Europa. 1717 wurde er (nicht zuletzt aufgrund der Edition angeblicher Irenäus-Fragmente, die gleich nach ihrem Erscheinen in ihrer Echtheit angezweifelt und später von Adolf von Harnack als Fälschungen Pfaffs identifiziert wurden) Professor in Tübingen, später Primarius der Theologischen Fakultät, Kanzler sowie Propst der Stiftskirche, 1724 kaiserlicher Hofpfalzgraf, 1727 Abt des Klosters Lorch und 1731 Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften. Nach einer fehlgeschlagenen Berufung nach Göttingen wechselte Pfaff 1756 nach Gießen und war hier neben seiner theologischen Professur auch als Universitätskanzler und Generalsuperintendent tätig. U.a. durch sein Lehrbuch Institutiones historiae ecclesiasticae (1721) ist Pfaff als Kirchenhistoriker hervorgetreten, hat sich aber insbesondere im Bereich des Kirchenrechts und durch seine Unionsbemühungen verdient gemacht.
Mosheim
S.o.
Baumgarten
Als Kirchenhistoriker ist Siegmund Jacob Baumgarten durch den vierbändigen, in Jahrhunderte gegliederten Auszug der Kirchengeschichte, von der Geburt Jesu an (1743–1762) sowie den Abris einer Geschichte der Religionsparteien (vgl. II § 124 c) hervorgetreten.
W. E. Walch
Gemeint ist Christian Wilhelm Franz Walch (1726–1784), der nach dem Studium und der philosophischen Promotion in Jena sowie einer gemeinsam mit seinem Bruder Johann Ernst Immanuel Walch (1725–1778) absolvierten Studienreise 1750 ebenda außerordentlicher Professor für Philosophie wurde. 1753 als ordentlicher Professor für Philosophie (Geschichte) nach Göttingen berufen, erhielt er hier im darauffolgenden Jahr den theologischen Doktorgrad sowie zu seiner philosophischen eine außerordentliche theologische Professur. Seit 1757 Ordinarius an der Theologischen Fakultät wurde er hier 1766 Primarius, 1772 großbritannischer Konsistorialrat und 1779 Direktor der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen. Besonders bedeutend sind seine kirchenhistorischen Arbeiten, sein Hauptwerk ist der elfbändige, unvollendet gebliebene Entwurf einer vollständigen Historie der Kezereien, Spaltungen und Religionsstreitigkeiten bis auf die Zeiten der Reformation (1762–1785), der, wie andere seiner Werke auch, einer Einteilung in Jahrhunderte folgt.
Plank's Einleitung in die theologischen Wissenschaften, Theil 2. S. 223 fg.
Vgl. Vorrede Hg. c [VIII].
spittlerische Grundriß der Geschichte der christlichen Kirche (2te Aufl. Götting. 1785. 8.)
Der Autor ist Ludwig Timotheus von Spittler.
2ten ökumenischen Kirchenversammlung
D.i. das von Theodosius I. (347–395) einberufene Erste Konzil von Konstantinopel (381), auf dem v.a. die seit dem Konzil von Nicäa (325) bestehenden christologischen Streitigkeiten (vgl. I § 63) geklärt werden sollten.
arianischen
Vgl. I § 63.
macedonianischen
Die nach Makedonius I. von Konstantinopel (gest. ca. 360) benannten Makedonianer erkannten, anders als die Arianer, die in Nicäa (325) festgelegte Wesensgleichheit des Sohnes mit dem Vater (vgl. I § 63) an, bestritten jedoch, wie die Arianer, die Wesensgleichheit des Heiligen Geistes. Aus diesem Grund wurden die binitarischen Makedonianer auch als Pneumatomachen (d.h. Geistbekämpfer) bezeichnet und auf dem Ersten Konzil von Konstantinopel (381) verurteilt.
apollinarischen Händeln
Mit Bischof Apollinaris von Laodicea (ca. 310–390) verbindet sich eine monophysitische Christologie (vgl. I § 63) eigenen Gepräges, die das Inkarnationsgeschehen philosophisch zu durchdringen sucht und nur eine einzige fleischgewordene Natur (μία ϕύσις σεσαρκωμένη) des göttlichen Logos annimmt. Laut der von Semler herausgegebenen Darstellung Siegmund Jacob Baumgartens (vgl. II § 124 c) eignet Christus laut Apollinaris zwar menschliche Sinnlichkeit, jedoch keine menschliche Seele (πνεῦμα). Aus diesem Grund fehle ihm menschlicher Verstand und Wille. Auch diese Position wurde auf dem Ersten Konzil von Konstantinopel (381) verurteilt.
Ursprung des constantinopolitanischen Patriarchats
Die kirchliche Bedeutung Byzantions, von Kaiser Konstantin (ca. 275–337) als neue Hauptstadt bestimmt, im Jahre 330 als Neues Rom eingeweiht und bald als Konstantinopel bekannt, blieb als Suffraganbistum des thrakischen Herakleia zunächst gering. Dies änderte sich mit der Inthronisation Gregors von Nazianz (s.u.) im Jahre 380 und dem von Theodosius I. (s.u.) ein Jahr später einberufenen Ersten Konzil von Konstantinopel (s.o.). Für Konstantinopel wurde hier in antialexandrinischer Stoßrichtung und mit der ausschließlich politischen Begründung, man sei das Neue Rom, der zweite Ehrenrang nach Rom beansprucht (Kanon 3), auf dem Konzil von Chalcedon (451) sprach man der Stadt schließlich gleiche Vorrechte (ἴσα πρεσβεῖα) wie der älteren Kaiserstadt Rom und ihrem Bischof umfangreiche Weihegewalt für weitreichende Gebiete zu (Kanon 28).
Regierung Theodosii des Großen
Nach dem Tode Valens' (328–378) und militärischen Erfolgen gegen die Goten wurde Theodosius I., der Große (347–395), im Jahre 379 durch den weströmischen Kaiser Gratian (359–383) zum Augustus erhoben. In den Folgejahren v.a. mit der Konsolidierung seines oströmischen Herrschaftsbereiches (u.a. durch den sog. Gotenvertrag des Jahres 382) beschäftigt, sah sich Theodosius später gezwungen, militärisch gegen die weströmischen Usurpatoren Maximus und Eugenius vorzugehen, und wurde so für die letzten Monate seines Lebens zum Alleinherrscher des Imperiums. Durch das gemeinsam mit Gratian und dessen Mitkaiser Valentinian II. (371–392) verabschiedete Edikt Cunctos populos (380) und das Erste Konzil von Konstantinopel (s.o.) verbindet sich mit Theodosius religionspolitisch v.a. die Durchsetzung des Christentums nizänischer Prägung (vgl. I § 63). Daneben ist jedoch auch sein Vorgehen gegen die alten Kulte sowie die Auseinandersetzung mit Ambrosius von Mailand zu nennen, dessen bischöfliche Autorität den 380 getauften Kaiser durchaus zu Zugeständnissen bewegen konnte. Immer wieder angeführt werden Ambrosius' Veto gegen den Wiederaufbau einer Synagoge im syrischen Callinicum sowie der dem Kaiser abgeforderte Bußakt nach einer außer Kontrolle geratenen Strafaktion in Thessaloniki.
Gregorius Nazianz.
Nach dem Studium in unterschiedlichen Metropolen des Ostens neigte Gregor von Nazianz (ca. 329–390) einem monastisch-asketischen Lebensstil zu. Basilius d. Gr., Bischof von Caesarea, berief seinen Studienfreund 372 zum Bischof von Sasima, doch trat Gregor diese Stelle, wie auch die Nachfolge seines Vaters, des Bischofs von Nazianz, nicht an. Stattdessen wurde er nach dem Herrschaftsantritt des nizänisch gesinnten Theodosius (s.o.) 379 als Leiter einer nizänischen Gemeinde in das mehrheitlich arianische (vgl. I § 63) Konstantinopel berufen und war hier nicht zuletzt aufgrund seiner hervorragenden rhetorischen Fähigkeiten derart erfolgreich, dass er ein Jahr später von Theodosius zum Bischof bestellt wurde und als Nachfolger des Meletius von Antiochien das wiederum ein Jahr später an seinen Amtssitz einberufene Konzil leitete. Bereits nach wenigen Wochen scheiterte er jedoch an der Lösung des sog. meletianischen (antiochenischen) Schismas (vgl. II § 128) und zog sich, nach einem Zwischenspiel in Nazianz, 383 auf sein in der Nähe gelegenes Landgut zurück. Das Werk des musterhaften Rhetors besteht neben Reden aus zahlreichen Gedichten und Briefen, Gregor selbst zählt mit Gregor von Nyssa (gest. vor 400) und Basilius (vgl. II § 115) zu den drei Kappadoziern und mit Basilius, Johannes Chrysostomus (vgl. II § 104) und Athanasius (vgl. II § 83) zu den vier griechischen Kirchenlehrern.
Seiler- und Rosenmüllersche kurze Inbegriff der Kirchengeschichte des N. T. in Tabellen, 7te Ausgabe, Erlangen 1796
Georg Friedrich Seilers (1733–1807) Kurzer Inbegriff ist in siebenter Auflage 1793 erschienen und enthält als Anhang die von Johann Georg Rosenmüller (1736–1815) besorgte Kirchengeschichte des achtzehnten Jahrhunderts in V. Tabellen.
J. S. Vater's synchronistische Tafeln der Kirchengeschichte. 3te Auflage, Halle 1818
Dieses Werk ist 1819 erschienen.
bossuet-cramerische Einleitung
Jacques Bénigne Bossuets (1627–1704) Discours sur l'histoire universelle (1681) wurde von dem Kieler Theologen Johann Andreas Cramer (1723–1788) unter dem Titel Einleitung in die allgemeine Geschichte der Welt, bis auf Kaiser Carln den Großen (1748) ins Deutsche übertragen, mit einem Anhang historisch-kritischer Abhandlungen versehen und bis 1786 als Einleitung in die allgemeine Geschichte der Welt und der Religion in sieben weiteren Teilen fortgesetzt.
semlerischen selecta Capita […] (Halle 1785 und 86 in 2 Theilen in gr. 8.)
Gemeint sind Johann Salomo Semlers Historiae ecclesiasticae selecta capita. Cum epitome canonum excerptis dogmaticis et tabulis chronologicis I–III (1767–1769) sowie dessen Versuch eines fruchtbaren Auszugs der Kirchengeschichte I–III (1773–1778). Der erste, bis in das Jahr 900 reichende Teil seines Versuch[s] christlicher Jahrbücher, oder ausführlicher Tabellen über die Kirchenhistorie stammt aus dem Jahr 1783.
schröckhischen christl. Kirchengeschichte
Johann Matthias Schroeckhs (1733–1808) großes, bis in das 18. Jh. reichendes Kirchengeschichtswerk besteht aus insgesamt 45 Bänden. Die Christliche Kirchengeschichte (1768–1803) umfasst 35 Bände und reicht bis zur Reformation, danach schließt sich die Christliche Kirchengeschichte seit der Reformation (1804–1808) in acht Bänden an. Die das Werk beschließenden letzten beiden Bände (1810/1812) stammen bereits von Heinrich Gottlieb Tzschirner (1778–1828). Dass in der dritten Auflage der Anweisung 34 bzw. neun Teile gezählt werden, erklärt sich dadurch, dass es sich bei Bd. 35 der Christliche[n] Kirchengeschichte um einen Registerband handelt und der zehnte Band der Christliche[n] Kirchengeschichte seit der Reformation eine von Tzschirner verfasste Biographie Schroeckhs sowie ein Register der vorangegangenen neun Teile enthält.
Hist. Ecclesiastique par Fleury
Gemeint ist die bedeutende zwanzigbändige Histoire ecclésiastique (1691–1720) des katholischen Kirchenhistorikers Claude Fleury (1640–1723). Dieses ursprünglich bis in das Jahr 1414 reichende Werk wurde später von Jean Claude Fabre (1668–1753) in 16 und Alexander a Sancto Johanne de Cruce (1719–1794) in weiteren sechs Bänden bis 1778 fortgesetzt. Friedrich der Große (1712–1786) besorgte 1766 einen Auszug. 1840 erschien eine Neuausgabe des Werks mit einer handschriftlich hinterlassenen Fortsetzung Fleurys bis in das Jahr 1517.
Natalis Alexandri Hist. Ecclesiast.
Die zunächst 23, dann 26 Bände umfassenden Selecta historiae ecclesiasticae capita (1676–1686 bzw. 1688–1689) des Dominikaners und bedeutenden Kirchenhistorikers Noël Alexandre (Natalis Alexander) (1639–1724) reichen bis zum Ende des Trienter Konzils (1545–1563), wurden zwischenzeitlich indiziert und wie die später veröffentlichte achtbändige Historia ecclesiastica Veteris Novique Testamenti ab orbe condito ad annum post Christum natum 1600 (1699) häufig neu aufgelegt. Gemeint ist wohl der letztgenannte Titel.
Anweisung zur Bücherkenntn. §. 329. 330. und 333
Vgl. I § 43.
Anweisung §. 501, 386 und 337 genannte Bücher
Wie die dritte Auflage der Anweisung deutlich macht, ist hier die Bücherkenntniß gemeint (vgl. I § 43). Statt § 386 (enthält Literatur zur äthiopischen bzw. abessinischen Kirchengeschichte) ist jedoch, wie in der ersten Auflage der Anweisung korrekt angegeben, § 336 einzusehen.
Anweisung zur Kenntniß der besten Bücher in der Theologie Theil 1. Abschn. 3. und in den daselbst §. 289 angezeigten Werken
Vgl. I § 43.
Catalog. Biblioth. Bunavianae Tom. 1. Vol. 2. lib. VI. c. 1. […] Tom. III. Vol. II. p. 597 seq. die, so von einzelnen Heiligen und Märtyrern geschrieben haben
Vgl. I § 134. Die hier angegebenen Seiten 597ff. befinden sich gemäß der zweiten und dritten Auflage der Anweisung im zweiten Band des dritten Teils (1756).
Plank's Einleitung in das Studium der Theologie, 2 Theile
Vgl. Vorrede Hg. c [VIII].
semlerische Versuch, den Gebrauch der Quellen in der Staats- und Kirchengeschichte zu erleichtern, Halle 1761
Gemeint ist Johann Salomo Semlers Versuch den Gebrauch der Quellen in der Staats- und Kirchengeschichte der mitlern Zeiten zu erleichtern.
Anweisung etc. §. 409
Vgl. I § 43.
Benedictiner von der Congregation des heil. Maurus
Die Mönche der von 1618 bis 1792 bestehenden benediktinischen Reformkongregation von Saint-Maur mit ihrem Hauptsitz im Kloster Saint-Germain-des-Prés in Paris erarbeiteten u.a. grundlegende Textausgaben griechischer und lateinischer Kirchenväter. Hervorgehoben seien neben einer fünfbändigen Bibliotheca Patrum ascetica (1661–1664) und den Schriften frühchristlicher Apologeten (1720) unter den Griechen die Ausgabe des Athanasius in drei (1698), des Origenes in vier (1733–1759) und des Chrysostomus in 13 Bänden (1718–1738) sowie unter den Lateinern die Ausgabe des Ambrosius (1686–1690), des Hieronymus (1693–1706) und v.a. Augustins (1681–1700).
Jac. Sirmond
Der Jesuit Jacques Sirmond (1559–1651) war zwischen 1581 und 1590 als Lehrer am Collège de Clermont in Paris tätig und wurde dann bis 1608 persönlicher Sekretär seines Ordensoberen Claudio Acquaviva (1543–1615) in Rom. Später hatte er das Rektorat am Collège de Clermont inne und war zudem mehrere Jahre Beichtvater Ludwigs XIII. (1601–1643). Bedeutend für die französische Kirchengeschichte sind seine Concilia antiqua Galliae (1629), doch ist Sirmond v.a. durch seine zahlreichen, aus heute teilweise verlorenen Handschriften erstellten Textausgaben wie denen des Sidonius Apollinaris (1614), Radbert (1617), Theodoret von Cyrus (1642), Eusebius von Caesarea (1643), Avitus von Vienne (1643), Hinkmar von Reims (1645) und Theodulph von Orléans (1646) hervorgetreten. Daneben hat Sirmond mit der in der Dissertatio in qua Dionysii Parisiensis et Dionysii Areopagitae discrimen ostenditur (1641) vorgetragenen Bestreitung der Identität von Dionysius von Paris und Dionysius Areopagita eine Kontroverse ausgelöst (vgl. II § 83).
Joh. Launoi
Nach dem Philosophie- und Theologiestudium am Collège de Navarre in Paris erhielt Jean de Launoy (1603–1678) im Jahre 1636 die Doktorwürde und noch im selben Jahr die Priesterweihe. Als bedeutender Gelehrter, Gallikaner und zumindest Sympathisant des Jansenismus (II § 98) hat der auch dénicheur de saints genannte de Launoy eine Vielzahl kritischer Schriften (zu christlichen Märtyrerlegenden, der unbefleckten Empfängnis oder der Aufnahme Marias in den Himmel) veröffentlicht und sich v.a. um die kirchliche Verfassungsgeschichte verdient gemacht. Zudem schaltete er sich in die von Sirmond ausgelöste Dionysius-Kontroverse (s.o.) ein.
Joh. Daillé
Vgl. II § 90.
Anton Pagi
Der auf einer Jesuitenschule erzogene Antoine Pagi (1624–1699) trat auf Betreiben seines Onkels in den Franziskanerorden ein, legte 1641 die Profess ab und wurde später mehrfach zum Provinzial gewählt. Er studierte Philosophie und Theologie und hatte vorübergehend ein Predigtamt inne, ist aber v.a. als gewissenhafter und umsichtiger Berichtiger des bedeutenden Kirchenhistorikers Cesare Baronio (Baronius) (1538–1607) hervorgetreten. Pagis Critica historico-chronologica in universos annales ecclesiasticos Eminentissimi et Reverendissimi Caesaris Cardinalis Baronii (1689–1705) wurden mehrfach aufgelegt und im Rahmen späterer Baronius-Ausgaben berücksichtigt.
Tillemont
Der aus adliger Familie stammende Historiker Louis Sébastien Le Nain de Tillemont (1637–1698) erhielt nach dem v.a. (kirchen-)historisch ausgerichteten Studium 1676 die Priesterweihe und trat noch im selben Jahr in die Abtei Port-Royal ein (vgl. II § 98). Aufgrund der Verfolgung des Jansenismus zog er sich 1679 bis zu seinem Tod auf das familieneigene Landgut Tillemont bei Montreuil zurück. Berühmt sind neben der sechsbändigen Histoire des empereurs (vgl. I § 244) v.a. seine Mémoires pour servir à l'histoire ecclésiastique des six premiers siècles (1693–1712) in 16 Bänden, durch die Tillemont zu den bedeutendsten Historikern nicht nur des 17. Jh.s zu zählen ist. Sein Werk wurde etwa von Edward Gibbon (I § 229) hoch geschätzt.
J. S. Semler
Mit dem Namen des in Halle lehrenden Baumgarten-Schülers, Mitbegründers der historisch-kritischen Bibelwissenschaft und herausragenden Neologen Johann Salomo Semler (1725–1791) verbinden sich theologiegeschichtlich v.a. die weitreichenden Unterscheidungen von Theologie und Religion sowie von Wort Gottes und Heiliger Schrift, zudem wandte er sich gegen Verbalinspiration und die Vorstellung von einem göttlichen Ursprung der biblischen Überlieferung und ließ das Alte Testament nicht mehr als Quelle christlicher Glaubensvorstellungen gelten. Aus dem umfangreichen und vielfältigen Werk (bis zur Veröffentlichung der ersten Auflage der Anweisung bereits über 200 Titel) ist besonders Semlers Hauptwerk, die vierbändige Abhandlung von freier Untersuchung des Canon (1771–1775), für die Kirchengeschichte im Speziellen die bereits erwähnten Selecta Capita und der Versuch eines fruchtbaren Auszugs der Kirchengeschichte (1773–1778) (vgl. II § 103) zu nennen. Im Hinblick auf Nösselt sei bemerkt sei, dass Semler Baumgartens Auslegung der beiden Briefe St. Pauli an die Corinthier mit Anmerkungen und einer Paraphrasi M. Johann August Nösselts öffentlichen Lehrers der heiligen Gottesgelersamkeit (1761) mit einer Vorrede herausgegeben hat.
C. T. Spittler
Gemeint ist Ludwig Timotheus von Spittler (vgl. I § 229 c). Neben der Geschichte des canonischen Rechts (vgl. III § 89) und dem Grundriß der Geschichte der christlichen Kirche (vgl. II § 102) sind auch die Kritische Untersuchung des sechzigsten Laodicenischen Canons (1777), De usu versionis Alexandrinae apud Josephum prolusio (1779) und die Historia critica chronici Eusebiani (1784) zu nennen.
Apocrypha N. T.
Die Definition und Eingrenzung der neutestamentlichen Apokryphen (zu den alttestamentlichen vgl. I § 163) gestaltet sich bis heute nicht zuletzt durch neue Textfunde (im 20. Jh. v.a. die Bibliotheken von Nag Hammadi und Medinet Madi) als schwierig. Der gegen Ende des 17. Jh.s einsetzende Aufschwung der Apokryphensammlung und -forschung verbindet sich v.a. mit Jean-Baptist Cotelier (1629–1686), als für das 18. Jh. und darüber hinaus maßgebliche Ausgabe ist Johann Albert Fabricius' (1668–1736) dreibändiger Codex apocryphus Novi Testamenti (21719) zu nennen. Am Beginn des 19. Jh.s steht The Apocryphal New Testament (1820) des englischen Verlegers William Hone (1780–1842). Die für Nösselt respektive Niemeyer als Referenzwerk anzunehmende Sammlung des Fabricius enthält im ersten Band Kindheitsevangelien, Nikodemusevangelium und Pilatusbriefe, den Lentulusbrief sowie Fragmente apokrypher Evangelien, im zweiten Band Acta, Epistolae, Apocalypses aliaque scripta Apostolis falso inscripta und im dritten Band neben Nachträgen Liturgien unter apostolischen Namen sowie den Hirt des Hermas.
ignatianischen Briefe
Unter dem Namen des Bischofs Ignatius von Antiochien, der laut Eusebius von Caesarea (ca. 260–339) am Beginn des 2. Jh.s unter Trajan (53–117) in Rom das Martyrium erlitten haben soll, sind in einer kürzeren Rezension sieben, bereits bei Eusebius genannte Briefe überliefert, eine längere Rezension umfasst sechs weitere Briefe. Seit Auffindung des Corpus Ignatianum und der Edition der recensio longior im 15. bzw. 16. Jh. existieren Zweifel an der Echtheit der Briefe, eine Frage, die die Ignatiusforschung bis heute maßgeblich bestimmt. Hält man die Briefe, die zu den den neutestamentlichen Apokryphen (s.o.) nahestehenden Apostolischen Vätern zählen, für authentisch, eröffnen sie bedeutsame Einblicke in die Geschichte des Christentums am Beginn des 2. Jh.s.
Canones und Constitut. Apostolicae
Die insgesamt 85 apostolischen Canones (Canones Apostolorum) bilden den Schluss der apostolischen Konstitutionen (Constitutiones Apostolorum), wurden aber bald auch unabhängig überliefert und anders als die apostolischen Konstitutionen von der Zweiten Trullanischen Synode Ende des 7. Jh.s nicht als häretisch verworfen. Aufgrund des vergleichsweise allgemein gehaltenen Abbildes der Gemeindeverhältnisse lassen sich konkrete Adressaten kaum ermitteln, durch die (wenngleich fiktive) apostolische Verfasserschaft wurden sie im Osten wie im Westen hoch geschätzt. Bei den im 16. Jh. wiederentdeckten und 1563 edierten apostolischen Konstitutionen handelt es sich um die umfangreichste Kirchenordnung der ersten Jahrhunderte, die ihr vorgeblicher Verfasser Clemens von Rom (1. Jh.), der wie Ignatius von Antiochien (s.o.) zu den Apostolischen Vätern gezählt wird, auf dem Jerusalemer Apostelkonzil (vgl. Apg 15,1–29; Gal 2,1–10) niedergeschrieben haben soll. Wurden die Konstitutionen zunächst für echt gehalten, erwiesen sie sich später als im ausgehenden 4. Jh. entstandene Kompilation bereits vorliegender Kirchenordnungen, deren Bearbeiter u.U. auch für die Interpolationen der längeren Rezension der Ignatius-Briefe (s.o.) verantwortlich ist.
Recognitiones Clementis
Die Recognitiones Clementis gehören wie die sog. Homilien u.a. zu der unter dem Namen Clemens' von Rom (1. Jh.) kursierenden pseudoclementinischen Literatur. Sowohl die nur in lateinischer und teilweise auch syrischer Übersetzung erhaltenen Recognitiones (Wiedererkennungen) als auch die griechisch verfassten Homilien wurden bereits von Eusebius von Caesarea (ca. 260–339) als pseudonym erkannt. Der neueren Forschung zufolge handelt es sich bei beiden Schriften um zwei unabhängig voneinander entstandene und aufgrund der christologischen Aussagen in das 4. Jh. zu datierende Rezensionen einer gemeinsamen Grundschrift aus dem 3. Jh., die sich als pseudoclementinischer Roman (die erste Hälfte lässt sich als Entwicklungs-, die zweite als Familien- bzw. Wiedererkennungsroman verstehen) darstellt.
Chrysostomus
Der umfassend ausgebildete Johannes Chrysostomus (d.h. Goldmund) (ca. 349–407) wurde unter dem Einfluss des Bischofs Meletius (360–381) im Jahre 368 getauft, zog sich einige Jahre später als Asket in die syrischen Berge zurück, musste diesen Lebensstil aus gesundheitlichen Gründen jedoch nach sechs Jahren wieder aufgeben. In seiner Heimatstadt Antiochia wurde Chrysostomus erst zum Diakon, dann zum Presbyter geweiht und erlangte v.a. aufgund seiner Fähigkeiten als Prediger in den folgenden Jahren hohes Ansehen. 397 zum Erzbischof von Konstantinopel ernannt, stieß er auf Einfachheit und caritas zielende Reformen an, die beim Klerus und in Teilen der Gemeinde zu Protesten und im Gemenge der Auseinandersetzungen um Origenes (vgl. II § 98) zu seiner ersten Verbannung führten. Von seiner zweiten Verbannung kehrte Chrysostomus nicht mehr zurück. Unter seinem Namen wurden 17 Abhandlungen, vier Bibelkommentare, 241 Briefe und mehr als 700 Predigten (vgl. II § 65 c) überliefert, so viele wie von keinem anderen griechischen Kirchenvater. Zu den unechten Schriften zählen v.a. zwei als Pseudo-Chrysostomus bzw. Chrysostomus Latinus bekannte Sammlungen lateinischer sermones. Neben Gregor von Nazianz (vgl. II § 102), Basilius (vgl. II § 115) und Athanasius (vgl. II § 83) zählt er zu den vier griechischen Kirchenlehrern.
Ambrosius
Der in Trier geborene, sorgfältig ausgebildete und insbesondere durch seine für den römischen Westen überdurchschnittlich guten Griechischkenntnisse auffallende Ambrosius von Mailand (ca. 339–397) schwenkte zunächst in eine Beamtenlaufbahn ein, an deren Ende er Anfang der 370er Jahre Provinzstatthalter der Aemilia Liguria mit Sitz in der kaiserlichen Residenzstadt Mailand wurde. Im Jahre 374 eher zufällig und wohl noch als Katechumene (vgl. II § 126) zum Bischof gewählt, vertrat Ambrosius im mehrheitlich homöischen Mailand schnell einen neunizänischen Kurs (vgl. I § 63), der von allergrößter Bedeutung für die Durchsetzung der neunizänischen Interpretation des Nicänums (325) im Abendland insgesamt zu werten ist und ihn zu einem der vier lateinischen Kirchenlehrer (vgl. II § 115) werden ließ. Zu bemerken ist zudem seine Auseinandersetzung mit Theodosius I. (vgl. I § 102). Etwa die Hälfte seines umfangreichen Werkes ist exegetischen Inhalts, besonderen Aufschluss über Ambrosius' Wirken gibt das in zehn Bücher eingeteilte Briefkorpus. Mit Blick auf die unechten Schriften des Ambrosius ist v.a. Ambrosiaster zu nennen (vgl. II § 85).
Augustinus
Dass sich immer wieder auch Schriften finden, die irrtümlich oder absichtlich (vgl. die sermones ad fratres in eremo) unter dem Namen und der Autorität Augustins (vgl. II § 19) überliefert sind, zeigt erneut Ambrosiaster (vgl. II § 85). Da Augustin in seinen Retractationes (vgl. auch das Indiculum) selbst über seine Werke Auskunft gibt, Predigten und Briefe jedoch nicht einzeln, sondern summarisch auflistet, finden sich unechte Werke gerade auch in diesen Textgattungen. Heute sind mehr pseudo-augustinische als augustinische Predigten bekannt. Als pseudo-augustinisch gelten etwa auch die bis in die Frühe Neuzeit hinein als authentisch aufgefassten Schriften De oratione et elemosina, De sobrietate et castitate, De incarnatione et deitate Christi ad Ianuarium und der Dialogus quaestionum, darüber hinaus existieren Dubia.
Anweisung zur Bücherkenntniß §. 410
Vgl. I § 43.
J. A. Ernesti Antimuratorius
Johann August Ernestis erneut in seinen Opuscula theologica (1773), 1–134 abgedruckte Schrift Anti Muratorius sive confutatio Muratorianae disputationis de rebus liturgicis ad Salomonem Deylingium (1755) richtete sich gegen die katholische Abendmahlslehre und wurde indiziert.
C. F. Rößlers Bibliothek der Kirchenväter
Vgl. II § 120.
Diss. de fide historica recte aestimanda in den Opuscul. phil. crit. p. 64 seqq.
Gemeint sind Johann August Ernestis bereits zuvor (vgl. I § 120) angeführten Opuscula philologica critica (1764), die genannte Abhandlung findet sich aaO 64–101.
Ant. Pagi Critica in Annal. Baronii
Vgl. II § 104.
mosheimischen Werken über die Kirchengeschichte
Vgl. I § 283; II § 102.
Beausobre Hist. crit. du Manicheisme
Gemeint ist die noch immer bedeutende Histoire Critique de Manichée et du Manichéisme (1734/1739) des reformierten Theologen Isaac de Beausobre (1659–1738).
semlerischen hieher gehörigen Schriften
Vgl. II § 104.
C. W. F. Walchs Entwurf einer vollständigen Historie der Ketzereyen
Vgl. II § 102 c.
Plankischen Geschichte des protestantischen Lehrbegriffs
Die sechsbändige Geschichte der Entstehung, der Veränderungen und der Bildung unsers protestantischen Lehrbegriffs vom Anfang der Reformation bis zu der Einführung der Konkordienformel (1781–1800) stammt von Gottlieb Jakob Planck (1751–1833) und ist dessen wohl bedeutendstes Werk. Die ersten drei Bände erschienen 1791–1798 in zweiter Auflage, als Fortsetzung folgte die Geschichte der protestantischen Theologie von der Konkordienformel an bis in die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts (1831).
Geschichte der sogenannten drey Kapitel
Vgl. II § 98.
nestorianischen besonders und der monophysitischen Händel
Vgl. I § 63.
Bilderstreits
Vgl. II § 113.
Bettelorden
Vgl. II § 98.
Weismann in den Memorabilibus H. E.
Vgl. II § 102 c.
Fleury
Vgl. II § 103.
Racine
Hier handelt es sich um den französischen Geistlichen und Historiker Bonaventure Racine (1708–1755). Im avertissement zum ersten Band seines auch ins Deutsche übersetzten Überblickswerkes Abrégé de l'histoire ecclésiastique (1748–1756) stellt Racine heraus, dass er für die Erarbeitung v.a. Fleury herangezogen habe. Gerade die gemeinsame Nennung mit Fleury lässt den Mauriner (vgl. II § 104) Robert-Florimond Racine (1700–1777) an dieser Stelle ausscheiden.
spittlerischen
Vgl. II § 102.
krausischen
Gemeint ist Johann Christoph Krause (1749–1799), ab 1787 außerordentlicher, ein Jahr später ordentlicher Professor für Philosophie in Halle, und sein über den ersten Band nicht hinausgekommenes Handbuch der christlichen, besonders teutschen, politischen Kirchengeschichte (1785).
Schmidtschen Handbücher
Hier handelt es sich um Johann Ernst Christian Schmidts (1772–1831) unvollendetes sechsbändiges Handbuch der Kirchengeschichte (1801–1820), dem Friedrich Wilhelm Rettberg (1805–1849) einen siebenten Band (1834) folgen ließ.
cramerische Bossuet
Vgl. II § 103.
schröckhische christliche Kirchengeschichte
Vgl. II § 103.
semlerischen Anmerkungen
Betrachtet man das umfangreiche Gesamtwerk Johann Salomo Semlers, so dürfte an dieser Stelle kaum um ein deutschsprachiger Titel gemeint sein. Unter den lateinischen Werken kommen die Commentarii historici de antiquo christianorum statu. Tomus primus (1771) bzw. Tomi secundi pars prima (1772) in Frage. Vergleicht man jedoch II § 103 (Anm. 1), fällt auf, dass Semler dort wie auch hier mit Bossuet bzw. Cramer und Schroeckh zusammengestellt ist, so dass mit den semlerischen Anmerkungen vermutlich die Selecta capita (vgl. II § 103) gemeint sind.
§. 399 ††
Gemeint ist die zweite Anmerkung in II § 393 a.
radbertschen Streitigkeiten im 9ten
Mit dem später heilig gesprochenen Benediktiner Radbert (ca. 790–859), der dem Kloster von Corbie ab ca. 844 für mehrere Jahre als Abt vorstand, verbindet sich v.a. die gelegentlich auch als erster Abendmahlsstreit (vgl. II § 83) bezeichnete Auseinandersetzung um das Abendmahlsverständnis. In seinem Hauptwerk De corpore et sanguine Domini vertrat er die Transsubstantiationslehre und die tatsächliche Gegenwart Christi im Abendmahl (Realpräsenz) und stand damit in Opposition zu Ratramnus von Corbie (gest. ca. 870), der in einer Schrift gleichen Namens ausführte, die Wandlung von Brot und Wein sei nicht körperlich (corporaliter), sondern rein geistig (spiritualiter) vorzustellen und daher nur bildhaft (figuraliter). Das Sakrament bleibe als Mysterium immer unter dieser figura verborgen, eine Identifikation des historischen Passionsleibes Christi mit dem sakramentalen Abendmahlsleib sei daher abzulehnen. Im Abendmahlsstreit um Berengar von Tours (ca. 1000–1088) brach dieser Konflikt erneut auf (vgl. II § 113).
Ursprung der antitrinitarischen Aeusserungen im 16ten Jahrhundert
Die in Deutschland gelegentlich im reformatorischen und täuferischen Kontext vertretene antitrinitarische Lehre von der Einheit der göttlichen Person geht v.a. auf den Spanier Michael Servetus (1511–1553) und seine De trinitatis erroribus libri septem (1531) zurück, verbindet sich dem Namen nach jedoch insbesondere mit Lelio (1525–1562) und seinem Neffen Fausto Sozzini (1539–1604), dessen posthum veröffentlichter Rakower Katechismus (poln. 1605; dt. 1608; lat. 1609) als wohl wichtigste antitrinitarische Lehrschrift gelten kann. Die nach ihnen benannten Sozinianer konnten v.a. in Osteuropa (Polen, Siebenbürgen u.a.) ein beachtliches Kirchenwesen etablieren (daher die ebenfalls verbreitete Bezeichnung Polnische Brüder) und wirkten später etwa auf die niederländischen Arminianer oder die englischen Deisten (vgl. II § 189) und Unitarier. Mit der Sammelbezeichnung Antitrinitarier wurden seit dem 17. Jh. jedoch alle Theologen und ihre Anhänger bezeichnet, die die Kritik am altkirchlichen Trinitätsdogma zur Hauptlehre erklärten.
Priestley's Geschichte der Verfälschungen des Christenthums
Joseph Priestleys (1733–1804) zweibändige History of the corruptions of Christianity (1782) ist unter dem Titel Geschichte der Verfälschungen des Christenthums (1785) von dem Kieler Theologen Jakob Christoph Rudolf Eckermann (1754–1837) übersetzt worden.
neuern Bearbeitungen der Dogmengeschichte, für welche Münscher zu früh gestorben ist
Der Marburger Theologe Wilhelm Münscher (1766–1814) ist v.a. durch sein in Teilen mehrfach neu aufgelegtes und weit verbreitetes vierbändiges Handbuch der christlichen Dogmengeschichte (1797–1809) hervorgetreten, das jedoch nur die patristische Zeit abdeckt. Daneben ist das ebenfalls weit verbreitete und nach Münschers Tod bis zur dritten Auflage weitergeführte Lehrbuch der christlichen Dogmengeschichte (1811) zu nennen.
Arianismus
Vgl. I § 63.
Pelagianismus
Vgl. II § 88.
Anweisung zur theologischen Bücherkenntniß §. 392–402
Vgl. I § 43.
Emanationslehre
Unter Emanation versteht man das Ausfließen (emanatio) des Vielen aus dem Einen, ohne dass sich das Eine dabei vermindert oder verändert. Die ursprünglich der vorsokratischen Philosophie entstammende (Licht, Wärme, Düfte etc.), seit Platon jedoch nur noch latent vorhandene Vorstellung der Emanation erlebte zur Erklärung des Verhältnisses von göttlicher Transzendenz und Immanenz dann v.a. in gnostischen Systemen einen erneuten Aufschwung. Dogmatisch haben Emanationslehren im Rahmen der Schöpfungs-, aber auch der Trinitätslehre Bedeutung erlangt, wurden in diesen Zusammenhängen jedoch bereits in altkirchlicher Zeit scharf kritisiert.
Seelenwanderung, von den Schutzengeln, von den Wirkungen der bösen Geister, von Zauberern und Hexen […] Spuren in den Morgenländern sind
Hier dürfte v.a. Balthasar Bekkers (1634–1698) De Betoverde Weereld (1691–1693) im Hintergrund stehen. Die drei Bände wurden unter dem Titel D. Balthasar Bekkers reformirten Predigers in Amsterdam bezauberte Welt (1781–1782) von Johann Moritz Schwager (1738–1804) ins Deutsche übersetzt und von dessen Lehrer Johann Salomo Semler durchgesehen und vermehrt. Während des Studiums in Halle zählte neben Semler auch Nösselt zu Schwagers Lehrern.
verschiedne Vorstellungen vom Verdienst Christi und guten Werken
Vgl. I § 61; II § 83.
Vorstellung von einer reellen Gegenwart, oder gar einer Verwandlung des Brodts und Weins […] so wie andere für bloße Zeichen und Bilder
Gemeint sind v.a. die Auseinandersetzungen um das Abendmahl im 9. (vgl. II 110) und 11. Jh. sowie die der Reformationszeit (vgl. II § 83).
Manichäer
Mit dem auf den im Perserreich wirkenden Religionsstifter Mani (216–276/277) zurückgehenden Manichäismus war dem Christentum im römischen Reich des 3. Jh.s ein ernsthafter Konkurrent erwachsen, der sich auch weit nach Asien ausbreiten und nicht zuletzt aufgrund seiner synkretistischen Anlage zu einer Weltreligion avancieren konnte. Manis streng hierarchischer (u.a. Unterscheidung von electi und auditores) Kirche, der zeitweise auch Augustin (vgl. II § 19) zuneigte, lag ein komplexer Mythos zugrunde, nach dem sich die ursprünglich voneinander getrennten Reiche der Finsternis bzw. Materie und des Lichts bzw. Gottes im Kampf vermischen, um sich am Ende der Welt wieder und endgültig voneinander zu trennen. Seine ethische Dimension entfaltet dieser Mythos im Hinblick auf die Befreiung des in der Materie gefangenen Lichts, der in diesem Zusammenhang als Mittler auftretende Christus hat dabei nach manichäischer Vorstellung nur zum Schein eine materielle Gestalt angenommen (Doketismus) und daher auch nur scheinbar den Tod erlitten. V.a. der strenge Dualismus findet sich später auch bei den Bogomilen (II § 128), Paulizianern und Katharern (vgl. II § 19) sowie den Priscillianisten (vgl. II § 98). Da die Bezeichnung Manichäismus christlicherseits großzügig zur Etikettierung von Häretikern (im 16. Jh. etwa auch Luther u.a.) verwendet wurde, bleibt der tatsächliche Einfluss der Manichäer jedoch nicht selten umstritten. Als bis heute bedeutendes Grundlagenwerk gilt noch immer Isaac de Beausobres Histoire Critique (vgl. II § 106).
Aphtartodoketen
Unter Aphthartodoketen (nach Julian von Halikarnassos und Gaianus, kurzzeitig Bischof von Alexandrien, auch als Julianisten bzw. Gaianisten bezeichnet) versteht man eine monophysitische Glaubensrichtung der Spätantike, die die Auffassung vertrat, der Leib Christi sei bereits vor der Auferstehung unsterblich und unvergänglich (ἄφθαρτος), d.h., Christi Leiden und Tod seien nur scheinbar gewesen.
Karl der Große (im 2ten Buch de cultu imag. c. 27)
Die Beschlüsse des Zweiten Konzils von Nicäa (s.u.) stießen am fränkischen Hof, der auf dieser Synode nicht vertreten war, auf massiven Widerstand, so dass Karl der Große (747–814) 792 mit dem Capitulare adversus synodum Auszüge der besonders zu beanstandenden Passagen zur Richtigstellung an Papst Hadrian I. (gest. 795) übersandte und zudem mit dem als Libri Carolini bekannten Werk De impio imaginum cultu (1731 von Christoph August Heumann besorgt) eine ausführliche Widerlegung der Konzilsbeschlüsse verfassen ließ. Im Schulterschluss mit Byzanz wies Hadrian die fränkische Position jedoch kategorisch zurück. Als die Beschlüsse von Nicäa auf der Synode von Frankfurt (794) nochmals thematisiert wurden, lehnte der fränkische Klerus wider Rom und Byzanz die Bilderverehrung offiziell ab. Im Hintergrund dürfte jedoch v.a. ein Übersetzungsproblem stehen, denn während in den griechischen Konzilsbeschlüssen von Nicäa zwischen Verehrung (προσκύνησις) und der allein Gott zukommenden Anbetung (λατρεία) unterschieden wurde, wurden in der lateinischen Übersetzung beide Begriffe mit adoratio (Anbetung) wiedergegeben. Nicht gemeint ist die von Bischof Jonas von Orléans (ca. 760–843) gegen den radikalen Ikonoklasten Claudius von Turin (gest. ca. 827) gerichtete Schrift De cultu imaginum.
Beweis des zweyten nicäischen Concilii für den Bilderdienst
Das im Rahmen des byzantinischen Bilderstreites (vgl. II § 83) unter römisch-katholischer, nicht aber unter fränkischer (s.o.) Beteiligung abgehaltene Zweite Konzil von Nicäa (787) hob die bilderfeindlichen Beschlüsse des vorangegangenen Konzils von Hiereia (754) auf und entschied, dass Bilder zu verehren, aber nicht anzubeten seien. Hatte die ikonoklastische Politik der Kaiser Leo III. (ca. 680–741) und Konstantin V. (718–775) in Hiereia noch zur Exkommunikation des Johannes von Damaskus (vgl. II § 115) geführt, wurde er auf dem von der für ihren minderjährigen Sohn Konstantin VI. (ca. 771–797) regierenden bilderfreundlichen Kaiserwitwe Irene (ca. 752–803) einberufenen Konzil von Nicäa rehabilitiert.
Radbert konnte schon im 9ten Jahrhundert […] daß Berenger die gegenseitige Meinung als eine Ketzerey abschwören mußte
Im Abendmahlsstreit des 11. Jh.s vertrat Berengar von Tours (ca. 1000–1088) im Anschluss an Radberts (ca. 790–859) Gegenspieler Ratramnus von Corbie (gest. ca. 870) eine Position, die der Lehre von der Transsubstantiation und der Realpräsenz, wie sie sich seit den radbertschen Streitigkeiten des 9. Jh.s etabliert hatte (vgl. II § 110), zuwider lief. Berengar, dessen symbolistische Abendmahlslehre v.a. von Lanfranc von Pavia (auch Bec) (ca. 1010–1089), dem späteren Erzbischof von Canterbury, zurückgewiesen wurde, wurde ab 1050 mehrfach, u.a. in Tours (s.u.), verurteilt und gezwungen, sich zur orthodoxen Lehre zu bekennen. Seine endgültige Unterwerfung geschah auf der Fastensynode in Rom (1079) und dem Konzil von Bordeaux (1080), doch hielt sich Berengar nicht an das gegen ihn ergangene Lehrverbot.
Pabst Gregor 7.
Der v.a. im Zusammenhang des Investiturstreits und durch die nach ihm benannten Gregorianischen Reformen bekannte Gregor VII. (1073–1085) war vor seiner Wahl zum Papst unter dem Namen Hildebrand zwischen 1054 und 1058 als päpstlicher Legat in Frankreich tätig. In dieser Eigenschaft leitete er die Synode von Tours (1054), auf der die Auseinandersetzung um die Abendmahlslehre des Berengar (s.o.) beigelegt werden sollte, und wirkte darauf hin, dass Berengar nach Rom reisen und seinen Fall dort klären lassen sollte. Da jedoch alle Klärungsversuche scheiterten, sah sich Hildebrand nach seiner Papstweihe gezwungen, dieses Verfahren erneut aufzunehmen. Als er Berengar 1078 nach Rom berief, ließ er ihn, anfangs noch um einen Ausgleich bemüht, ein offen und unverfänglich formuliertes Bekenntnis ablegen. Neben den Kirchenvätern soll Gregor zusätzlich eine himmlische Offenbarung angeführt haben, in der ihm Berengars Rechtgläubigkeit bestätigt wurde. Berengars Verurteilung im darauffolgenden Jahr konnte jedoch nicht verhindert werden.
Berengarii Stelle in Leßings Berengar. Turonens. S. 152 f.
Gemeint ist Gotthold Ephraim Lessings Berengarius Turonensis oder Ankündigung eines wichtigen Werkes desselben, wovon in der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel ein Manuscript befindlich, welches bisher völlig unerkannt geblieben (Braunschweig 1770). Lessings Bericht über die von ihm während seiner Zeit als Bibliothekar in Wolfenbüttel entdeckte Handschrift führte zu einer Korrektur des überkommenen Berengarbildes.
Martene nov. thesaur. anecdot. Tom. IV. p. 103
Im vierten des von den Maurinern (vgl. II § 104) Edmond Martène (1654–1739) und Ursin Durand (1682–1771) erarbeiteten (vgl. II § 129) fünfbändigen Thesaurus novus anecdotorum (1717) findet sich an der angebenen Stelle das Juramentum Berengarii Turonici clerici factum Romae in ecclesia Lateranensi de Eucharistia tempore Gregorii Septimi Papae (aaO 103–114).
Albigenser
Der Name Albigenser bezeichnet ursprünglich die in der südfranzösischen Stadt Albi aufgetretenen Katharer (vgl. II § 19). Insbesondere seit dem ab 1209 geführten Albigenserkreuzzug wurden beide Bezeichnungen synonym verwendet.
Lehre von der Brodtverwandlung bewog den Pabst Innocenz 3. auf der lateranensischen Kirchenversammlung im Jahr 1215 […] anders Denkenden, als Ketzerey, zu gebieten
Auf der von Innozenz III. (1198–1216) einberufenen Vierten Lateransynode (1215) wurde u.a. die Lehre von der Transsubstantiation (vgl. II § 83) fixiert (Kanon 1). Gleichzeitig wurden umfassende Ketzereibestimmungen erlassen, die jeden Widerspruch gegen die Lehren des Konzils mit Bann und Exkommunikation bedrohten (Kanon 3).
N. Test. und von dem babylonischen Gefängniß 1520
Gemeint sind der Sermon von dem neuen Testament, das ist von der heiligen Messe (WA 6 [1888], [349] 353–380) aus dem Jahr 1520, in dem sich die Vorstellung von der Konsubstantiation, jedoch noch keine explizite Kritik an der Transsubstantiationslehre (vgl. II § 83) findet, sowie der zu den reformatorischen Hauptschriften zählende lateinische Traktat De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium (WA 6 [1888], [484] 497–573), in dem Kelchentzug (vgl. II 83), der Missbrauch der Messe und die Transsubstantiation als Grund für die Gegenwart Christi im Abendmahl angeprangert werden und zum ersten Mal die Siebenzahl der Sakramente bestritten wird.
Streit mit den Schweitzern
Gemeint ist der Mitte der 1520er Jahre aufbrechende erste Abendmahlsstreit der Reformationszeit, der eine massive theologische Auseinandersetzung nach sich zog (vgl. II § 83). V.a. durch die Beschlüsse des Reichstags zu Speyer (1529) spitzte sich die politische Lage der nach ihrer dortigen Protestation benannten Protestanten gleichzeitig soweit zu, dass Landgraf Philipp von Hessen (1504–1567) auf ein militärisches Bündnis gegen Kaiser und Papst drängte und im Hinblick auf konfessionelle Geschlossenheit zum Marburger Religionsgespräch (s.u.) einlud.
Marpurger Religionsgespräch
Das auf Initiative des um die Einheit aller protestantischen Kräfte (s.o.) bemühten Landgrafen Philipp von Hessen (1504–1567) zustande gekommene Marburger Religionsgespräch (1529) sollte eine Klärung der wichtigsten theologischen Differenzen zwischen Luther und den Schweizern um Zwingli bringen. Wie die Marburger Artikel, die kurze Zeit später gemeinsam mit den Schwabacher Artikeln (vgl. II § 212) zur Grundlage der Lehrartikel der Confessio Augustana (vgl. II § 211) werden sollten, zeigen, ist dies in einigen Punkten durchaus gelungen, doch konnte in der seit Jahren (s.o.) ausgetragenen Frage nach dem Abendmahlsverständnis (vgl. II § 83) keine Einigung erzielt werden.
wittenbergischen Concordie
Vgl. II § 98.
Erscheinung der zwinglischen Werke im Jahr 1543
Diese Ausgabe erschien auf Betreiben Heinrich Bullingers (1504–1575), der nach dem Tod Zwinglis im Jahre 1531 zu dessen Nachfolger gewählt worden war.
Betragen einiger seiner Schüler seit der Erscheinung des Zürcher Consensus im Jahr 1549
Bei dem von dem Zürcher Heinrich Bullinger (1504–1575) und dem Genfer Calvin erzielten Consensus Tigurinus (1549) handelt es sich um eine 26 Artikel umfassende Einigung der Schweizer Reformierten in der Sakramenten- und hier v.a. in der Abendmahlslehre. Verworfen wurden die katholischen Lehren von der Transsubstantiation (vgl. II § 83) sowie das mit der Realpräsenz und Ubiquität Christi (s.u.) rechnende und später in der Konkordienformel fixierte lutherische Abendmahlsverständnis (vgl. II § 83). Während der Consensus Tigurinus maßgeblich zur Annäherung der reformierten Positionen beitrug, vergrößerte er gleichzeitig den Abstand zu den Lutheranern.
Concordienformel
Vgl. II § 83.
kryptocalvinischen Händeln in Sachsen
Vgl. II § 98.
Lehre von der Ubiquität der Menschheit Christi […] wesentlichen Gegenwart des Leibes Christi im heil. Abendmahl geleitet wurde
Durch die Lehre von der Ubiquität (Allgegenwart) wird in der lutherischen Theologie seit dem 16. Jh. die Realpräsenz Jesu Christi im Abendmahl begründet. Anders als in der katholischen Transsubstantiationslehre (vgl. II § 83) kann Christus deswegen leiblich im Abendmahl anwesend sein, weil er nicht nur seiner göttlichen Natur nach an der göttlichen Allgegenwart partizipiere, sondern auch seiner menschlichen Natur nach, da beide Naturen Christi nicht von einander zu trennen seien und sich wechselseitig durchdringen (Communicatio idiomatum) (vgl. I § 63). Die später in die Konkordienformel (vgl. II § 83) aufgenommene Ubiquitätslehre wurde von katholischer, aber auch auf reformierter Seite, etwa im Consensus Tigurinus (s.o.), verworfen.
Erklärung der Stelle Joh. 14, 28. von der ἀγεννησια des Vaters
Die subordinatianistisch anmutende und insbesondere für den arianischen Streit (vgl. I § 63) einschlägige Feststellung, der Vater sei größer als der Sohn (Joh 14,28), hat bereits in der Zeit der Alten Kirche unterschiedliche Deutungen nach sich gezogen. Mithilfe der Vorstellung, dass allein der Vater ungezeugt, d.h. ohne Ursache (ἀγεννησία/innascibilitas), sei und der Sohn und der Heilige Geist aus dem Vater (vgl. jedoch das Filioque) hervorgehen (γέννησις/generatio bzw. ἐκπόρευσις/processio), kann der Vater zwar im Hinblick auf diese trinitätsinternen Relationen als größer verstanden werden, nicht aber im Hinblick auf die οὐσία (vgl. II § 83).
augustinianischen Prädestination
Ausgehend von der Idee der Erbsünde, d.h. der Vorstellung von der Übertragung der Sünde Adams auf seine Nachkommen, vertrat der Kirchenvater Augustin höchst einflussreich eine Prädestinationslehre, nach der der Mensch im Hinblick auf sein Heil allein von der Gnade Gottes abhängt (vgl. II § 83), der die einen zum Heil und die anderen zur Verdammnis vorherbestimmt hat (doppelte Prädestination bzw. doppelter Ausgang) (vgl. II § 212). Anders als in der Konzeption des Pelagius (vgl. II § 88) hat der Mensch keinen Einfluss auf sein Heil.
Vereinigung beyder Naturen in Christo
Vgl. I § 63.
Bedenklichkeit, Apgesch. 3, 21. durch quem oportuit coelo capi zu übersetzen, aus Furcht der Ubiquität zu nahe zu treten
Bereits im Zusammenhang des in lateinischer Sprache verfassten und für den Schulunterricht bestimmten Wittenberger Katechismus (1571) war es v.a. deswegen zu massiver Kritik gekommen, weil Apg 3,21 ὃν δεῖ οὐρανὸν μὲν δέξασθαι im Anschluss an Theodor Beza passivisch übersetzt worden war. Luther hatte das Relativpronomen ὅν an dieser Stelle als Subjekt aufgefasst und aktivisch übersetzt, Christus müsse den Himmel einnehmen, die passivische Übersetzung fasst ὅν dagegen als Objekt auf und übersetzt, Christus müsse in den Himmel aufgenommen werden bzw. dort gefangen sein. Da die passivische Übersetzung nahelegt, Christus sei nach der Himmelfahrt seiner menschlichen Natur nach ausschließlich im Himmel gegenwärtig, so dass in der Folge die durch die Ubiquitätslehre (s.o.) begründete leibliche Anwesenheit Christi im Abendmahl auch seiner menschlichen Natur nach unmöglich sei, wurde sie auf lutherischer Seite abgelehnt.
verschiednen Bedeutungen der ὁμοουσιας vor und nach dem ersten nicäischen Concilium
Vgl. I § 63.
ὑποστασις, φυσις, φυσικη ἑνωσις, συγκρασις, φθαρτον u. a. bey den arianischen, nestorianischen und monophysitischen Streitigkeiten
Zu den Begriffen ὑπόστασις und φύσις vgl. II § 83, zur Einheit beider Naturen Christi (φυσικὴ ἕνωσις), ihrer Vermischung (σύγκρασις) und zum vergänglichen (φθαρτόν) Leib (s.o.) Christi vgl. I § 63.
Nestorius und die Morgenländer sich dem Ausdruck Mutter Gottes (Θεοτόκος) widersetzten […] Unterscheidung der beyden Naturen in Christo drangen
Zum nestorianischen Streit vgl. I § 63.
Cyrillus Eifer für jenen und wider diese
Als der große Gegenspieler des Nestorius von Konstantinopel (s.o.) sah Bischof Kyrill von Alexandrien (gest. 444) in der nestorianischen Lehre, Christi göttliche und menschliche Natur sei geteilt und unvermischt, einen Angriff auf die Trinität, im Hinblick auf Maria war er ein Verfechter der Bezeichnung Gottesgebärerin (Θεοτόκος). Vor dem Hintergrund des Machtkampfes zwischen Rom und Konstantinopel konnte Kyrill Papst Caelestinus I. (422–432) von seiner Position überzeugen, so dass Nestorius auf dem Konzil von Ephesus (431), einem Zentrum der Marienverehrung, verurteilt wurde.
Apollinarismus
Vgl. II § 102.
Arianismus
Vgl. I § 63.
Jovinians Satz: omnia peccata paria esse
Der im Jahre 390 als Häretiker verurteilte und v.a. aus der Darstellung des Hieronymus (Adversus Iovinianum) bekannte Mönch Jovinianus (gest. vor 406) vertrat eine antiasketische Lehre, nach der Ehe und Ehelosigkeit, Fasten und Genuß, freiwillige Armut und Reichtum u.Ä. für alle, die die Taufe bewahren, den gleichen himmlischen Verdienst nach sich ziehen. Der in diesem Zusammenhang von Augustin referierte Grundsatz Jovinians, alle Sünden seien gleich (omnia peccata paria esse), ist stoischer Herkunft.
Johannes Philoponus Schuld gegebne Tritheismus
Als Philosoph ist der neuplatonisch geschulte Johannes Philoponus (gest. nach 575) insbesondere als Kritiker des Neuplatonismus sowie als Aristoteles-Kommentator hervorgetreten, in seinen später verfassten theologischen Werken optierte er u.a. für den Monophysitismus (vgl. I § 63) und hob gleichzeitig die Unterschiedenheit der drei trinitarischen Personen hervor, die er als drei Substanzen betrachtete (vgl. II § 83). Auch wenn Johannes aus diesem Grund auf dem Dritten Konzil von Konstantinopel (680/681) als Tritheist verurteilt wurde, gehört er zu den wichtigsten Gelehrten des 6. Jh.s und hat die byzantinische und arabische Philosophie wie auch das naturphilosophische Denken des Mittelalters und der Frühen Neuzeit beeinflusst.
Joh. Agricola und der Antinomer Eifer wider das Gesetz
Die guten Beziehungen des Reformators Johannes Agricola (1492/1494–1566) zu Luther und Melanchthon wurden ab 1525 in seiner Zeit als Rektor und Prediger in Eisleben und auch nach seiner 1536 erfolgten Rückkehr nach Wittenberg von Differenzen im Hinblick auf die Bedeutung des Gesetzes überschattet, die Agricola 1540 fluchtartig an den brandenburgischen Kurfürstenhof wechseln ließen. Gegen die lutherische Auffassung, das Gesetz lege das vollkommene Angewiesensein des sündigen Menschen auf die Gnade Gottes offen (usus elenchticus), vertrat Agricola die Position, dass das Gesetz keine Bedeutung für das Heil besitze, sondern der Glaube allein zureiche. Dieser erste antinomistische Streit flammte im Zusammenhang des sog. majoristischen Streites zwischen Gnesiolutheranern und Philippisten wenige Jahre später als zweiter antinomistischer Streit erneut auf. Eine Entscheidung brachte die Konkordienformel (II § 83).
Streit über den Satz: ob gute Werke zur Seligkeit nöthig sind
Vgl. II § 83.
J. A. Ernesti Opuscula theologica, 13te Abhandl.
Die dreizehnte Abhandlung in Johann August Ernestis Opuscula theologica (1773) trägt den Titel De theologiae historicae et dogmaticae coniungendae necessitate et modo universo (aaO 565–590).
J. W. F. Walch
Die Gedanken von der Geschichte der Glaubenslehre stammen, wie in der Erstauflage der Anweisung korrekt bibliographiert, von Christian Wilhelm Franz Walch.
Theodor von Mopsveste in der chaldäischen
Theodor von Mopsuestia (ca. 350–428) ist während seines sich über vier Jahrzehnte erstreckenden Episkopats als bedeutender theologischer Schriftsteller hervorgetreten. Sein dogmatisches Schrifttum wurde im Zuge des Drei-Kapitel-Streites (vgl. II § 98) zwar nahezu vollständig vernichtet, war jedoch zuvor längst ins Syrische übersetzt worden, große Teile seiner Exegetica sind im griechischen Original oder in lateinischer Übersetzung überliefert. Zwar galt Theodor zu Lebzeiten als orthodox, doch wurde er im Rahmen der nestorianischen Auseinandersetzungen (vgl. I § 63) von Kyrill von Alexandrien (s.u.; vgl. II § 114) als Häretiker desavouiert. Tatsächlich erreichte die Zwei-Naturen-Lehre mit Theodor, neben seinem Schüler Nestorius der bedeutendste Theologe der chaldäischen, d.h. nestorianischen, Kirche (ostsyrisches Christentum), einen vorläufigen Höhepunkt.
Cyrill von Alexandrien in der jacobitischen
Der als Gegner des Nestorianismus bekannte Kyrill von Alexandrien (vgl. II § 114) vertrat eine monophysitische Christologie (vgl. I § 63), die sich nach dem Konzil von Ephesus (431) rasch durchsetzen konnte und die Anhänger einer antiochenischen Christologie, wie sie von etwa Theodor von Mopsuestia (s.o.) vertreten wurde, nach Osten bis in das Sassanidenreich abdrängte. Die nach dem Bischof und Kirchenorganisator Jakob Baradäus (gest. 578) benannte jakobitische Kirche ist eine Fremdbezeichnung für die sich auf Kyrill berufende syrisch-orthodoxe Kirche (westsyrisches Christentum), wird von dieser jedoch abgelehnt. Von einem syrisch-orthodoxen Monophysitismus zu sprechen, ist insofern problematisch, als die Christologie eines Eutyches (gest. nach 454) verworfen wurde. Im Hinblick auf das syrische Christentum insgesamt werden die aus häresiologischem Kontext stammenden Bezeichnungen Monophysiten und Nestorianer (s.o.) heute vermieden.
Ambrosius, Hieronymus, Augustin, Pabst Leo 3. und Gregor der Große in der lateinischen Kirche
Ambrosius (vgl. II § 104), Hieronymus (vgl. II § 83), Augustin (vgl. II § 19) und Papst Gregor I. d. Gr. (vgl. II § 121) werden als die vier großen Kirchenlehrer des lateinischen Westens zusammengefasst (im 19. Jh. ergänzt durch Johannes von Damaskus [s.u.]) und als Heilige verehrt. Papst Leo III. hatte Karl d. Gr. zum Kaiser gekrönt (vgl. II § 98).
augustinianische Vorstellung von Prädestination
Vgl. II § 113.
Kräften des Menschen und der Gnade
Im Zusammenhang der zuvor genannten Prädestinationslehre Augustins (s.o.) ist hier sicher zuerst an die pelagianischen (vgl. II § 88), dann aber auch an die jansenistischen Streitigkeiten (vgl. II § 98) zu denken; zum Verhältnis von Glaube (fides) und guten Werken (bona opera) vgl. II § 83.
Lehre von der Brodtverwandlung
Vgl. II § 83.
Kelchsverweigerung
Vgl. II § 83.
(der sehr pelagianisirende) Hilarius von Poitiers
Wenige Jahre nach seiner Taufe wurde der aus vornehmer nicht-christlicher Familie stammende Hilarius (Pictaviensis) (ca. 315–367) Bischof von Poitiers und im Rahmen des arianischen Streites einer der bedeutendsten Verteidiger des nizänischen Glaubens (vgl. II § 63). Da er die Verurteilung des Athanasius von Alexandrien (II § 83) verweigerte und im Verbund mit anderen Bischöfen Saturninus von Arles (gest. nach 361) – Arianer und führender Vertreter der kaiserlichen Religionspolitik in Gallien – exkommunizierte, wurde er von Constantius II. (317–361) 356 nach Phrygien exiliert. Hier mit der Theologie des Ostens in Kontakt gekommen, hielt er Verbindung zu seinen gallischen Mitbischöfen und setzte seinen Kampf gegen den Arianismus auch nach seiner Rückkehr 361 fort. Ein kurz darauf unter seiner Leitung in Paris abgehaltenes Konzil erneuerte die Exkommunikation des Saturninus; der Versuch, den homöischen Bischof Auxentius von Mailand abzusetzen, scheiterte. 1851 schließlich zum Kirchenlehrer erhoben, ist Hilarius als Exeget und Hymnendichter hervorgetreten, sein dogmatisches Hauptwerk De trinitate ist auch unter dem programmatischen Alternativtitel Contra Arianos bekannt. Dass Hilarius im Hinblick auf die Erbsündenlehre eine andere Position als Augustin (vgl. II § 113) erkennen lässt und von daher als pelagianisierend (vgl. II § 88) bezeichnet werden kann, ist im 18. Jh. opinio communis.
Cassian
Nach seinem Klostereintritt in Bethlehem und einem mehr als zehnjährigen Aufenthalt bei den Mönchen Palästinas und Ägyptens (Evagrius Ponticus), zog Johannes Cassianus (ca. 360–435) im Zuge der origenistischen Streitigkeiten (vgl. II § 98) 399 nach Konstantinopel, nach der Verbannung des Johannes Chrysostomus (II § 104) zu dessen Verteidung nach Rom und schließlich in das südliche Gallien, wo er 415 in Marseille ein Frauen- (St. Salvator) und ein Männerkloster (St. Victor) gründete. Seine die monastischen Verhältnisse im Osten widerspiegelnden Institutiones und Conlationes machen Cassian zum frühesten Lehrautor des lateinischen Mönchtums, bei De incarnatione contra Nestorium handelt es sich um den einzigen Widerlegungsversuch des Nestorius aus dem lateinischen Westen. Im Hinblick auf die Erbsünden- und Prädestinationslehre Augustins (vgl. II § 113) geht auch Cassian von der Unmöglichkeit der Sündenfreiheit aus, betont jedoch die zusammen mit der Gnade Gottes wirkende Freiheit des menschlichen Willens. Dieser pelagianisierende (vgl. II § 88) Mittelweg wird seit dem 16. Jh. mit dem Begriff Semipelagianismus belegt, der jedoch wie auch der Begriff Pelagianismus weniger auf die historische Kontroverse um Pelagius abgestellt ist, sondern im Wesentlichen der dogmatischen (polemischen) Beschreibung des Verhältnisses von göttlicher Gnade und der Möglichkeit menschlichen Zutuns dient.
heilige Bernhard
Der Zisterzienserabt Bernhard von Clairvaux (ca. 1090–1153) gehört zu den bedeutendsten Theologen nicht nur des Mittelalters. Aus seinem unermüdlichen weltlichen und kirchlichen Wirken seien die Parteinahme für Papst Innozenz II. (1130–1143) gegen Anaklet II. (1130–1138), die Auseinandersetzung mit Abaelard (vgl. II § 186), sein Wirken gegen die Katharer (vgl. II § 19) sowie seine Predigtinitiative für den letztlich erfolglosen Zweiten Kreuzzug (1147–1149) hervorgehoben. Theologisch ist Bernhard einer der Hauptvertreter der mittelalterlichen Christusmystik (v.a. Passionsmystik) und Marienverehrung (doctor marianus), sein hervorragender sprachlicher Stil brachte ihm den Titel doctor mellifluus (vgl. die gleichnamige Enzyklika des Jahres 1953) ein. Bereits 1174 heilig gesprochen, wurde der bisweilen als letzter Kirchenvater geltende Bernhard 1830 offiziell zum Kirchenlehrer erhoben.
Thomas von Aquino
Der zu den bedeutendsten Denkern des Abendlandes gehörende Dominikaner und Scholastiker (vgl. II § 19) Thomas von Aquin (ca. 1225–1274) ist philosophisch, v.a. vermittelt über seinen Lehrer Albertus Magnus (gest. 1280), Aristoteles verpflichtet, der nach seiner Wiederentdeckung nicht nur Thomas (sondern etwa auch den von ihm bekämpften Averroisten) als entscheidende Autorität einer außerchristlichen Vernunft galt. Theologisches Grundanliegen ist die Vermittlung von natürlicher Vernunfteinsicht und geoffenbarter Wahrheit. Ausweis seiner als exzessiv zu bezeichnenden wissenschaftlichen Arbeit ist ein monumentales Werk, aus dem die Summa contra gentiles, v.a. aber die Summa Theologiae als systematische Hauptschriften hervorragen. Kirchlicherseits wurde Thomas' philosophisches und theologisches Werk zunächst zögernd (Verurteilung des Aristotelismus einschließlich einiger Lehren des Aquinaten im 13. Jh.), nach seiner Heiligsprechung 1323 jedoch umso stärker rezipiert. 1567 zum Kirchenlehrer erhoben, ist sein Einfluss bis in die Gegenwart hinein beachtlich (Neuthomismus bzw. Neuscholastik).
Clemens von Alexandrien
Über (Titus Flavius) Clemens von Alexandrien (gest. ca. 220) ist wenig bekannt und manches umstritten. In der Mitte des 2. Jh.s vielleicht in Athen geboren, unternahm er ausgedehnte Studienreisen und schloss sich in Alexandrien schließlich Pantaenus (2. Jh.) und seiner Katechetenschule an. Nachdem er seinem verehrten Lehrer als Schulleiter nachgefolgt war, verließ er Alexandrien im Jahre 202. Dies dürfte nicht so sehr mit der Verfolgung unter Septimius Severus (146–211), sondern vielmehr mit Bischof Demetrius (gest. 232) in Zusammenhang gestanden haben, der auch mit Origenes in Konflikt geraten sollte (vgl. II § 85). Clemens' Hauptwerk, die sieben Bücher umfassenden Teppiche (Στρωματεῖς), stellen kein dogmatisches System dar, sondern sind der antiken Buntschriftstellerei zuzuordnen. Im Mittelpunkt steht die nicht im häretischen Sinne gnostische Erkenntnis der christlichen Offenbarung. Insgesamt lässt sich sein Werk als Versuch einer Synthese von biblischem Glauben und griechischem Denken verstehen, exegetisch ist ein Rückgriff auf Philo (gest. ca. 45) und dessen allegorische Schriftauslegung erkennbar. Clemens' Einfluss etwa auf den größeren Alexandriner Origenes ist unverkennbar, sein Ansehen wohl auch mit den Streitigkeiten um dessen Lehre (vgl. II § 98) verknüpft.
Johann von Damascus
Johannes von Damaskus (ca. 675–754) entstammte einer christlichen Familie der griechischen Oberschicht, die hervorragende Beziehungen zum Hof unterhielt. Um 700 zog sich Johannes aus dem Dienst des Kalifen in das Kloster Mar Saba bei Jerusalem zurück, entfaltete als Priester und Berater des Patriarchen eine umfangreiche schriftstellerische Tätigkeit und schuf mit seinem dreiteiligen Hauptwerk Quelle der Erkenntnis (Πηγὴ γνώσεως) eine systematische Summe christlicher Dogmatik, die sich als prägnante Zusammenfassung der altkirchlichen Lehrtradition darstellt und auf die mittelalterliche Scholastik (vgl. II § 19) gewirkt hat. Der letzte Teil wurde als Expositio fidei ins Lateinische übersetzt, in Anlehnung an die Sentenzen des Petrus Lombardus (s.u.) in vier Abteilungen untergliedert und vielfach auch als Sententiae Damasceni bezeichnet. Überdies verfasste Johannes Abhandlungen gegen Häretiker, bezog im byzantinischen Bilderstreit gegen die Ikonoklasten Position (vgl. II § 113) und ist als Autor von Hymnen und dichterischen Werken (die Zuschreibung des Mönchsromans Barlaam und Josaphat ist nicht mehr zu halten) hervorgetreten. Durch sein handschriftlich breit überliefertes und in viele Sprachen übersetztes Werk avancierte er in der griechischen Orthodoxie zum Normtheologen und gilt nach seiner Rezeption im lateinischen Abendland ab dem 12. Jh. als letzter gemeinsamer Kirchenlehrer des Ostens und des Westens (s.o.).
Basilius
Basilius d. Gr. (ca. 329–378) entstammt einer begüterten und christlichen Familie und war nach Studienaufenthalten in Konstantinopel und Athen 355/356 kurzzeitig als Rhetoriklehrer in seiner Heimatstadt Caesarea tätig. Nach einer entschiedenen Hinwendung zum christlichen Glauben begann Basilius, wohl dem Beispiel seiner Schwester Makrina folgend, ein monastisches Leben mit intensivem Bibelstudium, wandte sich als Teilnehmer von Synoden und Unterstützer seines weniger talentierten Bischofs Eusebius zunehmend jedoch auch kirchenpolitischen Aufgaben zu. Im Jahre 370 zum Bischof von Caesarea ernannt, sah er sich mit unterschiedlichen Auseinandersetzungen konfrontiert, als Hauptlinien seines Wirkens können jedoch die Konsolidierung des nizänischen Christentums (vgl. I § 63) und die Annäherung an den Westen hervorgehoben werden. Zwar blieben seine Bemühungen um eine Union mit Rom erfolglos, doch gelangen ihm und seinen Mitstreitern die Befestigung der neunizänischen Orthodoxie in Kleinasien. Sein umfang- und facettenreiches Werk macht Basilius zu einem der bedeutendsten Theologen der Antike. Basilius, sein jüngerer Bruder Gregor von Nyssa (gest. vor 400) und sein Freund Gregor von Nazianz (vgl. II § 102) werden als die drei Kappadozier bezeichnet, neben Gregor von Nazianz, Johannes Chrysostomus (vgl. II § 104) und Athanasius (vgl. II § 83) zählt er zu den vier griechischen Kirchenlehrern.
Ursprung der Scholastiker
Unter Verweis etwa auf Berengar von Tours (vgl. II § 113) oder Anselm von Canterbury (gest. 1109) wird der Ursprung der Scholastik (vgl. II § 19) Ende des 18. Jh.s eingedenk aller damit verbundenen Unwägbarkeiten immer wieder im 11. Jh. verortet. Noch vor der Gründung von Universitäten sind dabei bischöfliche oder Klosterschulen von besonderer Bedeutung.
12ten Jahrhundert Peter der Lombarde […] angefangen hat, ein theologisches System aus den Aussprüchen der Kirchenväter zusammenzusetzen
Der aus der Lombardei stammende Scholastiker (vgl. II § 19) Petrus Lombardus (ca. 1095–1160) kam ca. 1135 nach Paris und zählte hier zu den bedeutendsten Lehrern an der Domschule zu Notre-Dame. 1159 wurde er zum Bischof geweiht. Neben biblischen Glossen (vgl. II § 19) ist sein Name insbesondere mit den aus seiner Lehrtätigkeit hervorgegangenen vierbändigen Sententiae verbunden (magister sententiarum), einer Zusammenstellung von Kirchenväter- bzw. Kirchenlehrerzitaten. Dieses Werk wurde in der Folge immer wieder kommentiert (u.a. von Thomas von Aquin, Albertus Magnus und Bonaventura) und blieb, insbesondere nachdem die hier vertretene Trinititätslehre auf der Vierten Lateransynode (1215) gegen Joachim von Fiore (vgl. II § 83) gebilligt worden war, trotz mancher Kritik bis in das 16. Jh. hinein (im römisch-katholischen Kontext bisweilen deutlich länger) das allgemeine und wichtigste theologische Lehrbuch. Angeordnet sind die Sentenzen nach heilsgeschichtlichem Schema (I. Gotteslehre, II. Schöpfungs- und Sündenlehre, III. Christologie und Tugendlehre, IV. Sakramentenlehre und Eschatologie), eine ausgearbeitete Ekklesiologie fehlt, die Gnadenlehre wird im Zusammenhang mit dem Urstand (vgl. II.) formuliert.
7ten Jahrhundert Isidorus von Seville […] angefangen, die Sentenzen vorhergehender Schriftsteller unter gewisse Rubriken zusammenzutragen
Der einer hispano-römischen Familie entstammende Isidor von Sevilla (ca. 560–636) erhielt vermutlich an der bischöflichen Schule von Sevilla, wo sein älterer Bruder Leander (geb. vor 549) ab 584 das Bischofsamt versah, eine umfassende Ausbildung und folgte seinem Bruder ab 601 im Amte nach. Nach der Einigung Spaniens unter dem westgotischen König Leovigild (gest. 586) und der Bekehrung der arianischen (vgl. I § 63) Westgoten zum Katholizismus auf dem Dritten Konzil von Toledo (589) bestand Isidors Aufgabe insbesondere in der Reorganisation der Kirche und des Bildungswesens, die er in Zusammenarbeit mit König Sisebut (gest. 621) und dessen Nachfolger Suinthila (gest. 631) vornahm. Aus Isidors didaktischen, exegetischen, dogmatischen und kirchenrechtlichen Schriften ragen die 20 Bücher umfassenden Etymologiae oder Origines als Hauptwerk hervor, das erst von seinem Schüler Braulio von Saragossa (gest. 651) in seine endgültige Form gebracht wurde und durch seinen enzyklopädischen Charakter einen großen Teil des antiken Bildungsgutes an das Mittelalter überliefert hat. Im Blick sind hier jedoch auch die v.a. auf Augustin und Gregor d. Gr. (vgl. II § 121) fußenden Sententiae, ein dogmatisches und ethisches Lehrbuch für die westgotische Gesellschaft. Zu bemerken ist, dass Isidors Autorität Anlass zu Fälschungen gegeben hat (vgl. II § 83).
Synodo Trullana im Jahr 692
Die nach dem Kuppelbau (trullum) des Versammlungsorts, der konstantinopolitaner Kaiserresidenz, benannte zweite trullanische Synode (692) wurde 691 von Kaiser Justinian II. (ca. 668–711) einberufen und sollte der Klärung von Angelegenheiten dienen, die im Rahmen des Zweiten bzw. Dritten Konzils von Konstantinopel (553 bzw. 680/681) offen geblieben waren. Da v.a. Fragen der kirchlichen Praxis (Fastengebote, Simonieverbot, Verbot von Wahrsagerei und antiken Bräuchen, Zölibat, Ehe u.a.m.) entschieden wurden, die der Westen bisweilen anders handhabte, verweigerte Papst Sergius I. (gest. 701) zunächst die Zustimmung. Nachträglich und insofern der römischen Lehre nicht entgegenstehend wurden die insgesamt 102 in trullo verabschiedeten Kanones jedoch auch im Westen akzeptiert. Als Abschluss der vorangegangenen konstantinopolitaner Konzilien hat die zweite trullanische Synode die kirchliche Praxis des orthodoxen Christentums entscheidend geprägt und der Auseinanderentwicklung von griechischer und lateinischer Kirche Vorschub geleistet.
Trennung der Päbste von der griechischen Herrschaft, und des griechischen und abendländischen Kaiserthums im 8ten Jahrhundert
Die im byzantinischen Bilderstreit (vgl. II § 113) präludierte Loslösung des Papsttums von Byzanz und die heute als Zweikaiserproblem diskutierte Entwicklung eines östlichen (Konstantinopel) und eines westlichen Kaisertums (Frankenreich) sind eng miteinander verbunden. Nach dem Untergang Westroms sah sich das oströmische Reich als alleiniger Nachfolger des römischen Imperiums, verschiedene Versuche, das Kaisertum im Westen zu erneuern, scheiterten. Im Jahre 754 schloss dann der von den Langobarden bedrängte Papst Stephan II. (752–757) in Abwendung von Byzanz ein Bündnis mit dem fränkischen König Pippin d. J. (714–768), der dem Papst gegen die Langobarden beistehen sollte. Im Gegenzug wurde Pippin zum Schutzherrn Roms (patricius Romanorum) ernannt, zudem sollte seine und auch die Herrschaft seiner Söhne Karl und Karlmann durch päpstliche Salbung bestätigt und dynastisch abgesichert werden. Nach Pippins Sieg über die Langobarden gingen umfangreiche langobardische Hoheitsbereiche, aber auch byzantinisches Territorium in Mittelitalien an den Papst (Pippinsche Schenkung). Diese Gebiete stehen am Beginn des Kirchenstaates, der in Gestalt des Vatikans bis heute existiert. Ihren Höhepunkt fand die Verbindung zwischen Papst und fränkischem Königshaus dann in der Krönung Karls d. Gr. durch Papst Leo III. (vgl. II § 98).
griechischen und lateinischen Kirche im 9ten
Gemeint ist wohl das in die Vorgeschichte des Großen Schismas von 1054 gehörende Photios-Schisma, das 858 mit der Verbannung des Ignatios (ca. 798–877) und der Einsetzung des Photios (ca. 810–894) als Patriarch von Konstantinopel begann. Nachdem Papst Nikolaus I. (858–867) Photios exkommuniziert und das Patriarchat des Ignatios bestätigt hatte, erklärte Photios Papst Nikolaus für abgesetzt, so dass es zu einem kurzzeitigen Schisma zwischen der Ost- und der Westkirche kam, in dessen Zusammenhang bereits bekannte, sich später jedoch kirchentrennend auswirkende Grundsatzfragen (v.a. nach dem Filioque) aufgeworfen wurden. Mit der Machtübernahme Basileios' I. (ca. 812–886) wurde der auch von dem neuen Papst Hadrian II. (867–872) gestützte Ignatios im Jahre 867 wieder als Patriarch eingesetzt, doch gelang Photios nach Ignatios' Tod die Rückkehr ins Amt. Nach seiner Bestätigung durch Synodalbeschluss wies er den Primatsanspruch Roms erneut zurück und unterstrich die Gleichrangigkeit beider Patriarchate (vgl. II § 102).
entscheidenden Gewalt der Päbste in allen Streitigkeiten über noch nicht bestimmte Lehrfragen
Vgl. II § 98.
heil. Thomas
D.i. Thomas von Aquin (s.o.).
Gerson
Johannes (Jean) Gerson (1363–1429), Theologe und Kanzler der Sorbonne, wandte sich ab der Jahrhundertwende verstärkt Studierenden und Laien zu. Vor diesem Hintergrund entwarf er ein Reformprogramm für die Pariser Fakultät und verfasste volkssprachliche Schriften, die später auch ins Lateinische übersetzt wurden. Zudem machte er in Vorlesungen die mystische Gotteserkenntnis gegenüber der Wissenschaft stark. Als Teilnehmer am Konzil von Konstanz (1414–1418) sprach er sich als Gutachter für die der devotio moderna verpflichteten Brüder und Schwestern vom Gemeinsamen Leben aus. In der Sache des Pariser Juristen und Theologen Jean Petit (ca. 1364–1411), der die brutale Ermordung des Herzogs von Orléans 1407 als Tyrannenmord gerechtfertigt hatte und deswegen bereits posthum 1413/1414 in Paris verurteilt worden war, setzte er sich für eine erneute Verurteilung ein und musste nach dem Konzil vor dem Herzog von Burgund, der diesen Mord veranlasst hatte, ins Exil nach Rattenberg am Inn und ins Kloster Melk fliehen. Seine letzten zehn Lebensjahre verbrachte er schriftstellerisch in Lyon. Gerson gilt als einer der prägenden Theologen des 15. Jh.s und wird, auch wenn er in Konstanz die Verurteilung des Jan Hus u.a. (vgl. II § 83; II § 98) mitverantwortet hat, bisweilen in die Vorgeschichte der Reformation eingeordnet.
Anweisung zur Kenntniß der Bücher in der Theologie […] daselbst §. 393 bis 402
Vgl. I § 43.
Benedictiner von der Congregation des heiligen Maurus besorgt haben
Vgl. II § 104.
rößlerische Bibliothek der Kirchenväter in Uebersetzungen und Auszügen (Leipzig 1776–86 in 10 Theilen in gr. 8.)
Zusammengestellt und erarbeitet hat dieses Werk Christian Friedrich Rösler (1736–1821).
Anweisung etc. §. 409 flgg.
Vgl. I § 43.
Judenthum und der Hieroglyphik andrer Völker ins Christenthum übergangne Allegoriesucht
Im Rahmen der in der Aufklärungszeit verbreiteten und nicht mehr allein auf Schrift beschränkten Beschäftigung mit der Hieroglyphik (Warburton, Diderot, Herder u.a.) wurde angenommen, dass die gesamte, also auch religiöse Denkart der ältesten Völker (v.a. der Ägypter) hieroglyphisch, d.h. bildsprachlich bzw. sinnbildlich, verfasst gewesen sei und dass sich dies u.a. auch in den Vorstellungen des frühen Christentums niedergeschlagen habe.
Einfluß der theologischen Streitigkeiten seit dem 4ten Jahrhundert […] Ansehen menschlicher gesetzmäßig gemachter Entscheidungen
Gemeint sind v.a. die christologischen Auseinandersetzungen des 4. Jh.s und die mit ihnen verbundenen, die Lehre der Kirche feststellenden Konzilsentscheidungen (vgl. I § 63).
Wirkungen des ausgebreiteten Mönchsgeistes auf die Cultur
Gemeint ist die Mönchsmoral (vgl. II § 199), von der Nösselt auch als Mönchsmaximen (vgl. II § 186) spricht.
Einfluß des Origenes
Vgl. II § 85.
Chrysostomus
Vgl. II § 104.
Augustins
Vgl. II § 19; II § 113.
Gregorius des Großen
Der aus einer römischen Senatorenfamilie stammende, auch als auch Gregor der Große bekannte spätere Papst Gregor I. (590–604) schlug zunächst eine Verwaltungslaufbahn ein und hatte 572/573 als praefectus urbi die höchste Position der römischen Zivilverwaltung inne. Nur wenige Jahre später legte er dieses Amt jedoch nieder und wandte sich einem monastischen Leben zu, 590 folgte er schließlich Papst Pelagius II. (579–590) nach, für den er zuvor als Berater tätig war. Sein Pontifikat gestaltete sich äußerst schwierig (Glaubensspaltungen, Hungersnöte, Missstände im Klerus etc.), doch konnte der in seiner Grabinschrift als consul Dei bezeichnete Gregor aufgrund seiner administrativen Fähigkeiten angemessen reagieren und zudem auch die Mission vorantreiben (vgl. II § 128). Seine große Bedeutung (vgl. II § 115) beruhte jedoch nicht nur auf seinem Wirken als Reformpapst, sondern nicht zuletzt auch auf seinen Bibelkommentaren und Homilien.
Scholastiker
Vgl. II § 19.
Pietisten
Vgl. II § 98.
Methodisten
Der in der dritten Auflage der Anweisung nachgetragene Methodismus (aufgrund des strukturierten Lebensstils eine ursprünglich abwertende Bezeichnung) entstand in den 1730er Jahren als geistliche Erneuerungsbewegung innerhalb der anglikanischen Kirche und war in seiner Frühphase durch puritanische, pietistische und brüder-unitäre (herrnhutische) Einflüsse geprägt. Verbunden ist diese Zeit v.a. mit den Namen George Whitefield (1714–1770) sowie John (1703–1791) und Charles Wesley (1707–1788). Kennzeichnend für den frühen Methodismus waren eine intensive Predigttätigkeit, die Organisation in kleinen Gruppen außerhalb der Amtskirche sowie ein grundlegend spirituelles Gepräge. Die Gnadenlehre rechnet mit einem freien Willen, das Erlösungswerk Christi gilt anders als bei Augustin (vgl. II § 113) oder Calvin allen Menschen, die alle die Möglichkeit der christlichen Vollkommenheit besitzen. In der Folgezeit breitete sich der Methodismus zu einer weltweiten Religionsgemeinschaft aus, spaltete sich jedoch in eine Reihe methodistischer Kirchen auf.
Anweisung etc. §. 389
Vgl. I § 43.
Pelagianer
Vgl. II § 88.
Jansenisten
Vgl. II § 98.
holländischen Jansenisten […] haben sie doch immer sich für Glieder der Kirche erklärt, die sie ausgestoßen hatte
Hier handelt es sich um die Altkatholiken, die nach dem Tode des Petrus Codde (1648–1710), der als Apostolischer Vikar mit Sitz in Utrecht den niederländischen Katholiken vorstand, aufgrund seiner vorgeblichen Nähe zum Jansenismus (vgl. II § 98) jedoch suspendiert wurde. Unter Berufung auf das dem Utrechter Bistum im Hochmittelalter verliehene Recht der Bischofswahl wurde im Jahre 1723 Cornelius Steenoven (gest. 1725) zum Erzbischof von Utrecht gewählt. Geweiht wurde Steenoven durch den ebenfalls aufgrund seiner vorgeblichen Nähe zum Jansenismus suspendierten französischen Missionsbischof Dominique-Marie Varlet (1678–1742). Nach der umgehend erfolgten Exkommunikation Steenovens und seiner Anhänger bildete sich in Utrecht mit Unterstützung der niederländischen Regierung die altkatholische Kirche heraus, die von Beginn an immer wieder um eine Verständigung mit Rom bemüht war und mehrfach, da Katholizität nach altkatholischem Verständnis nicht notwendigerweise mit der Anerkennung des römischen Primates verbunden ist (vgl. II § 98), an ein allgemeines Konzil appelliert hatte. Nach dem Ersten Vatikanischen Konzil (1870) gründete sich 1889 die Utrechter Union, in der heute mehrere altkatholische Kirchen zusammengeschlossen sind.
synkretistischen
Unter dem synkretistischen Streit versteht man eine in der zweiten Hälfte des 17. Jh.s geführte Auseinandersetzung zwischen der lutherischen Hochorthodoxie und der Universität Helmstedt um Georg Calixt (1586–1656). Zunächst mit antikatholischer Zielrichtung hatte dieser die Vorstellung von der Lehrübereinstimmung innerhalb der ersten fünf Jahrhunderte entwickelt (consensus antiquitatis bzw. quinquesaecularis), die dann zur Grundlage der von Calixt anvisierten Kircheneinheit wurde. Diese sollte letztlich in einer Universalkirche aus Orthodoxen, Katholiken, Lutheranern und Reformierten bestehen. Derartige Unionsbestrebungen wurden als Synkretismus und Verrat an der reformatorischen Lehre auf lutherischer Seite abgelehnt, Calixt im Rahmen des Thorner Religionsgesprächs (1645) v.a. auf Betreiben Abraham Calovs (1612–1686) nicht als ihr Vertreter anerkannt. Als kurz darauf Anhänger Calixts nach Königsberg berufen wurden und Cölestin Myslenta (1588–1653), bedeutender Vertreter der ostpreußischen Orthodoxie, entfernt wurde, löste dies eine Welle von Streitschriften aus. Nach Calixts Tod nahmen die Auseinandersetzungen ab, lebten im Zusammenhang der Religionsgespräche von Kassel (1661) und Berlin (1662–1663) unter der Führung des Helmstedters Friedrich Ulrich Calixt (1622–1701) auf der einen und des Wittenbergers Calov auf der anderen Seite jedoch erneut auf und kamen erst mit dem Tod Calovs zu einem Ende.
pietistischen
Vgl. II § 98.
Trennungen der Taufgesinnten
Unter Taufgesinnten (niederl. Doopsgezinde) sind die aus der deutschen, schweizerischen und niederländischen Täuferbewegung der Reformationszeit hervorgegangenen Religionsgemeinschaften zu verstehen, die sich laut der von Semler herausgegebenen Darstellung Siegmund Jacob Baumgartens (vgl. II § 124 c) grob in die nach Menno Simons (1496–1561) benannten Mennoniten und die englischen Baptisten gliedern. Im Hinblick auf die Lehre zeichnen sich die Taufgesinnten v.a. durch die Verwerfung der Kindertaufe sowie eine besondere Bibeltreue und Kirchenzucht aus, daneben spielt die Ablehnung von Waffengewalt und ein begrifflich unverstelltes Verständnis des Trinitätsdogmas eine besondere Rolle. Seit der Reformation haben sich die Taufgesinnten immer wieder gespalten (im niederländischen Raum etwa in die Waterländer, die Sonnisten und Lammisten u.a.), sich an bestehende Glaubensgemeinschaften (z. B. Arminianer, Remonstranten) angenähert und mit den Amish und den Hutterern besondere Formen der religiösen Vergemeinschaftung hervorgebracht.
G. Arnold's unparteiische Kirchen- und Ketzergeschichte bis aufs Jahr 700, Frankfurt 1700
Der erste Band (Teil 1/2) von Gottfried Arnolds (1666–1714) Unparteyische[r] Kirchen- und Ketzer-Historie. Von Anfang des Neuen Testaments biß auff das Jahr Christi 1688 stammt aus dem Jahr 1699, der zweite Band (Teil 3/4) aus dem Jahr 1700 enthält die Fortsetzung und Erläuterung. Allerdings ist der erste Band 1700, diesmal mit herrschaftlichen privilegiis, erneut erschienen. Nösselt selbst hat die Ausgabe aus dem Jahr 1729 besessen (vgl. Bibl. Nöss. 148 Nr. 56.57).
Anweisung etc. §. 472 flgg.
Vgl. I § 43.
J. S. Baumgarten's Geschichte der Religionsparteien
Siegmund Jacob Baumgartens Abris einer Geschichte der Religionsparteien, oder gottesdienstlichen Geselschaften, und derselben Streitigkeiten so wol als Spaltungen, ausser und in der Christenheit (1755) ist 1766 als Geschichte der Religionspartheyen von Johann Salomo Semler erneut herausgegeben worden. Es fällt auf, dass Nösselt dieses Werk seines Lehrers Baumgarten in den ersten beiden Auflagen der Anweisung nicht nennt.
Katechumenen
D.h. Taufanwärter (vgl. III § 10 c).
Gefallnen
Die Frage, wie mit den vom Glauben Abgefallenen (Apostaten) umzugehen sei, durchzieht das frühe Christentum, wurde jedoch im Zuge der decischen Verfolgung besonders dringend. Als Decius (ca. 190–251) als Loyalitätsbeweis ein Opfer für die Götter forderte, kamen einige Christen, die daraufhin als Gefallene (lapsi) bezeichnet wurden, dieser Aufforderung nach (sacrificati) oder konnten zumindest eine betreffende Bescheinigung (libellum) vorweisen (libellatici), andere bekannten sich zu ihrem Glauben und erlitten das Martyrium (confessores bzw. martyres). Die Frage nach den lapsi führte schließlich zum sog. Ketzertaufstreit, an dem u.a. Cyprian von Karthago (vgl. II § 129) maßgeblich beteiligt war.
Pönitentialbüchern
Die seit dem frühen Mittelalter der Regelung der Buße dienenden libri poenitentiales bzw. poenitentialia listen Sünden und die dazugehörigen Bußleistungen auf.
Anweisung zur theol. Bücherkenntniß §. 435 f.
Vgl. I § 43.
Bingham
Joseph Bingham (1668–1723) war zunächst Fellow am University College in Oxford, musste sich nach Häresievorwürfen jedoch nach Hampshire in den kirchlichen Dienst zurückziehen. Hier entstanden seine zehnbändigen Origines Ecclesiasticae, or, The Antiquities of the Christian Church (1708–1722), die sich v.a. durch die umfangreiche Benutzung von Primärquellen und die Ordnung des Materials auszeichnen. Später entstanden eine lateinische und eine niederländische Übersetzung sowie eine kürzere Fassung in deutscher Sprache.
sanfte und leichte Joch Christi in das eiserne Joch der Kirche verwandelt
Vgl. Mt 11,29f. bzw. Jer 28,13f.
Kanonisation und Verehrung der Heiligen und ihrer Reliquien
Vgl. II § 83.
Gebrauch des Brodts im heil. Abendmahl allein Dogma der Kirche wurde
Zum Abendmahl sub una specie vgl. II § 83.
Brodtverwandlung
Vgl. II § 83.
Montanisten
Die Informationen über die Montanisten, die sich selbst Neue Prophetie nannten, von ihren Gegnern als phrygische oder kataphrygische Häresie bezeichnet wurden und erst ab dem 4. Jh. den Namen ihrer Gründungsfigur trugen, sind vergleichsweise vage. Gemeinsam mit den Prophetinnen Priscilla (Prisca) und Maximilla trat Montanus in der Mitte des 2. Jh.s in Phrygien auf und scheint zum Zeitpunkt des Todes der Maximilla um 179 bereits gestorben zu sein. Neben ekstatischen Prophetien zeichnet sich der Montanismus durch Naherwartung, schroffe Askese und Martyriumsfreude aus und konnte sich trotz großkirchlicher Widerstände bis zum Ende des 2. Jh.s. bis nach Rom sowie nach Nordafrika und Gallien verbreiten. Auch wenn sich besonders prominent bei Tertullian (vgl. II § 129) montanistische Einflüsse feststellen lassen, hat der Montanismus nie größere Bedeutung erlangt. Zwar sind montanistische Gemeinden noch im 4. Jh. belegt, doch war ihre Ausgrenzung aus der Großkirche bereits im 3. Jh. vollzogen, später waren sie Verfolgungen ausgesetzt, die zu ihrem Niedergang führten.
Novatianer
Der hochgebildete und in Rom nicht zuletzt wegen seines Hauptwerks De trinitate geschätzte Novatian (ca. 200–258) übernahm nach dem Tod Fabians (gest. 250) während der decischen Verfolgung und der damit verbundenen Sedisvakanz die führende Rolle in der römischen Gemeinde und trat in dieser Eigenschaft mit Cyprian (vgl. II § 129) über die Frage nach den lapsi (vgl. II § 126) in Kontakt. Als ein Jahr später der in der Bußfrage gemäßigtere Cornelius (gest. 253) zum Nachfolger Fabians gewählt wurde, ließ sich Novatian ebenfalls zum Bischof weihen, und es kam zum Schisma. Nachdem Novatian und seine Anhänger durch eine Synode von 60 Bischöfen aus der Kirche ausgeschlossen worden waren, begann er mit der Organisation einer eigenen Kirche der Reinen (griech. καϑαροί) und lehrte, dass allein Gott und nicht die Kirche den Abgefallenen vergeben könne. Nach dem vermutlich während der valerianischen Verfolgung erlittenen Märtyrertod ihres Gründers vertrat die novatianische Kirche im 4. Jh. christologisch eine orthodoxe Position, wurde später jedoch gewaltsam unterdrückt. Einzelne Gemeinden konnten sich bis in das 7. Jh. halten.
Meletianer
Wie die Novatianer forderten auch die auf Meletius von Lykopolis (gest. nach 325) zurückgehenden Meletianer einen rigorosen Umgang mit den lapsi (vgl. II § 126). Während der diokletianischen Verfolgung hatte Meletius das durch die Inhaftierung anderer ägyptischer Bischöfe und die Flucht Petrus' I. von Alexandrien (gest. 311) entstandene Machtvakuum gegen den Widerstand der abwesenden Kirchenführer für seine kirchenpolitischen Zwecke ausgenutzt und den ägyptischen Klerus nach seinen Vorstellungen umgestaltet. Durch Verhaftung und Zwangsarbeit zum confessor geworden, vertrat Meletius nach der Rückkehr des Petrus eine unnachgiebige Haltung gegenüber den lapsi, wurde des Bischofsamtes enthoben, konnte jedoch eine Kirche der Märtyrer gründen, die dann in die Auseinandersetzung um den Arianismus (vgl. I § 63) hineingezogen wurde. Während Meletius selbst gegen Arius auftrat, stieß dieser bei den Meletianern grundsätzlich auf große Zustimmung, so dass das Konzil von Nicäa (325) das meletianische Schisma ausdrücklich verurteilte, Meletius als Bischof und die von ihm Geweihten jedoch unter Auflagen bestätigt wurden. Erst im 5. Jh. verloren die Meletianer an Bedeutung, können jedoch bis in das 8. Jh. nachgewiesen werden. Wohl nicht gemeint ist hier das von Lucifer von Calaris (s.u.) verursachte und nach Meletius von Antiochien (gest. 381) teils antiochenisch, teils meletianisch genannte Schisma.
Quartodecimaner
Mit dem Sammelbegriff Quartodezimaner wurden Christen bezeichnet, die das Osterfest nach der jüdischen Berechnung des Pessachfestes am 14. Tag des Monats Nisan feierten und so nach der Chronologie des Johannesevangeliums den Kreuzestod Christi im Zentrum des Ostergeschehens sahen. Gegen diese christologische Ausdeutung des Pessachfestes (die wohl als älteste Form des Osterfestes gelten kann) stand die Praxis, das Osterfest nach dem Auferstehungsgeschehen auszurichten und es immer an einem Sonntag zu begehen. Zu den Schwierigkeiten, die sich dann auch im Zusammenhang mit der Fastenzeit ergaben, kam, dass dem quartodezimanischen Ostertermin bisweilen auch die Chronologie der synoptischen Evangelien zugrundegelegt wurde, nach der die Kreuzigung am 15. Nisan stattfand. Nachdem auf dem Konzil von Nicäa (325) der Sonntagstermin durchgesetzt und die Verbindung zum jüdischen Pessachfest damit endgültig durchtrennt worden war, verlor die quartodezimanische Osterpraxis schnell an Verbreitung. In der von Semler herausgegebenen Darstellung Siegmund Jacob Baumgartens (vgl. II § 124 c) wird bemerkt, dass es später zu Auseinandersetzungen um die Deutung der Bestimmungen von Nicäa gekommen sei und man die von Rom abweichenden Kirchen in Gallien und Britannien ebenfalls als Quartodezimaner bezeichnet habe.
Luciferianer
Der ältnizänische, radikal antiarianische Bischof Lucifer von Calaris (Cagliari) auf Sardinien (gest. 370), der 355 verbannt worden war, weil er der Absetzung des Athanasius nicht zustimmen wollte, weihte nach seiner 362 erfolgten Rehabilitierung den Presbyter und Eustathianer Paulinus (gest. 388) zum Bischof von Antiochien. Da Lucifer den dem Arianer Eudoxius (gest. 370) im Jahre 360 nachgefolgten Meletius von Antiochien (gest. 381), der eine führende Rolle unter den Jungnizänern einnehmen und als Vorgänger Gregors von Nazianz (vgl. II § 102) das Erste Konzil von Konstantinopel (381) leiten sollte, nicht als rechtgläubig anerkannte, trug er maßgeblich zur Verlängerung des antiochenischen Schismas bei, das erst im 5. Jh. beigelegt werden konnte. Gelegentlich wird diese Verlängerung auch als meletianisches Schisma (s.o.) bezeichnet. Hinzu kommt, dass die Weihe des Paulinus zum Bischof auf der Synode von Alexandrien (362) keine Billigung fand und Lucifer den hier von Athanasius für Antiochien unternommenen Vermittlungsversuch (Tomus ad Antiochenos) als zu nachgiebig empfand. Das so herbeigeführte luciferianische Schisma verbreitete sich v.a. auf Sardinien und in Spanien, war jedoch nicht von langer Dauer. Nach Lucifers Tod übernahm Gregor von Elvira (gest. 392) eine führende Rolle.
Gegner der chalcedonischen Kirchenversammlung
Gemeint sind v.a. die auf dem Konzil von Chalcedon (451) verworfenen Monophysiten, Nestorianer und Arianer (vgl. I § 63).
Trennung der griechischen von der lateinischen Kirche seit dem 9ten Jahrhundert
Vgl. II § 115.
Bogomilen
Bei den auf den zur Zeit des bulgarischen Zaren Petăr I. (gest. 969) lebenden, jedoch weitgehend unbekannten Priester Bogomil (d.h. Gottlieb) zurückgehenden Bogomilen handelt es sich um eine bedeutende Ketzerbewegung, die vom 10. bis zum 15. Jh. in Südosteuropa verbreitet war, aber auch nach Westen wirkte und etwa die Katharer (vgl. II § 19) beeinflusste. Im 18. Jh. leitete man den Namen von der von den Bogomilen häufig verwendeten Formel Bogomilui (Gott erbarme dich) her und nahm als ihren Anführer einen Mönch namens Basilius an, der wegen seiner Lehransichten in Konstantinopel verbrannt wurde. Wie die Paulizianer (vgl. II § 19) u.a. zeichnen sich auch die Bogomilen durch ein dualistisches Weltbild aus, das durch die eigene Ungerechtigkeitserfahrung noch verstärkt worden sein dürfte und nach dem nicht Gott, sondern der abgefallene Satanael die Welt geschaffen habe. In der Suche nach dem fernen, wahren Gott, die in teils schroffer Askese gipfelte, verwarfen sie kirchliche Hierarchien, Liturgie und Sakramente, Gotteshäuser samt Kreuz und Ikonen sowie die Heiligung des Sonntags, zudem lehnten sie das Alte Testament ab.
Hussiten
Vgl. II § 83; II § 98.
Bekehrung der Angelsachsen im 6ten
Obgleich zeitgleich von Irland aus in Schottland und Nordengland missioniert wurde, verbindet sich die Christianisierung der Angelsachsen mit Papst Gregor dem Großen (vgl. II § 121), in dessen Auftrag der römische Missionar Augustin von Canterbury (gest. ca. 604) im Jahre 597 nach Kent kam, König Aethelberht (560–616) zum Christentum bekehren und die angelsächsische Mission als erster Bischof von Canterbury anschließend weiter vorantreiben konnte. Auf der Synode von Whitby (664) konnten die Vertreter des römischen Katholizismus ihre iroschottische Konkurrenz entscheidend schwächen, die endgültige Konsolidierung des römischen Christentums und seiner Strukturen vollzog sich dann unter Erzbischof Theodor von Tarsus bzw. Canterbury (668–690). Als bedeutendste Quelle dieser Zusammenhänge ist die 731 fertiggestellte Historia ecclesiastica gentis Anglorum des Beda Venerabilis (ca. 672–735) zu nennen.
Deutschen und Sachsen durch Bonifacius u. a. im 8ten
Nachdem der bei Exeter geborene Wynfrith bzw. Winfried (ca. 675–754) im Alter von etwa 40 Jahren als Missionar nach Kontinentaleuropa kam, ließ er sich nach einem gescheiterten Missionsversuch unter der Friesen von Papst Gregor II. (715–731) eine Vollmacht erteilen, erhielt den Namen Bonifatius und wurde nach weiteren Missionsreisen 722 im Rom zum Missionsbischof geweiht. Auf Bitten des Papstes erhielt Bonifatius zudem einen Schutzbrief von Karl Martell (ca. 688–741), der seine Missionsbemühungen darüber hinaus jedoch kaum unterstützte. Bekannt ist die in der Vita Sancti Bonifatii berichtete Fällung der Donareiche im hessischen Geismar. Im Jahre 732 zum Erzbischof erhoben, konnte Bonifatius die Errichtung kirchlicher Hierarchien im fränkischen Missionsgebiet nicht wie geplant umsetzen, und auch die 742 auf dem von Karl Martells Sohn Karlmann (ca. 708–754) einberufenen Concilium Germanicum gefassten Beschlüsse fanden Gegner in Adel und Geistlichkeit, so dass sich Bonifatius, nachdem Karlmann 747 zugunsten Pippins d. J. (714–768) abgetreten war, ebenfalls zurückzog. Als er später abermals unter den Friesen missionierte, wurde Bonifatius erschlagen und in dem von ihm gegründeten Kloster Fulda bestattet. Die der auch auf dem Kontinent aktiven iroschottischen Mission entgegenstehende Romverbundenheit (s.o.) des sog. Apostels der Deutschen hatte einigen Einfluss auf die Allianz der Karolinger mit Rom. Diese kam nicht zuletzt im Zusammenhang der von Karl d. Gr. (747–814) geführten Kriege gegen die Sachsen zum Ausdruck, die nach der Taufe des dux Saxonum Widukind im Jahre 785 und der Errichtung von Bistümern auf sächsischem Gebiet (Münster u.a.) christianisiert wurden. Ein weiterer bedeutender Missionar ist etwa der auch als Apostel der Friesen bekannte Angelsachse Willibrord (ca. 658–739).
Bulgarn im 9ten Jahrhundert
Die im Zusammenhang der Auseinandersetzung zwischen der griechischen von der lateinischen Kirche (s.o.) stehende Bekehrung der Bulgaren im 9. Jh. erfolgte, nachdem der bulgarische Zar Boris I. (gest. 907) 864/865 das Christentum byzantinischer Prägung und den Taufnamen Michael annahm, sich nach Erhalt der Responsa Nicolai papae ad consulta Bulgarorum Nikolaus' I. (858–867) im Jahre 866 jedoch Rom unterstellte. Als die daraufhin erfolgte Latinisierung des bulgarischen Christentums (v.a. die Annahme des Filioque) auf den Unwillen des Patriarchen Photios (ca. 810–894) stieß und Boris 869/870 das bulgarische Christentum erneut an Konstantinopel anschloss, stieß dies wiederum auf den Unwillen Roms. Nach 885 nahm Boris von lateinischen und fränkischen Bischöfen vertriebene Schüler der bedeutenden Slawenmissionare Kyrill (gest. 869) und Method (gest. 885) auf (v.a. Kliment von Ochrid), die für die Ausbreitung des auf Kyrill und Method zurückgehenden Kirchenslawischen und eine eigenständige bulgarisch-orthodoxe Identität sorgten. Das erste bulgarische Patriarchat entstand im sog. Goldenen Zeitalter unter Simeon I. (864–927), verlor seine Eigenständigkeit nach der Eroberung durch den als Bulgarentöter bekannten byzantinischen Herrscher Basileios II. (976–1025) im Jahre 1018 jedoch vorläufig wieder.
de la Primauté en l'Eglise, par D. Blondel
Vgl. II § 90.
Anweisung etc. §. 453
Vgl. I § 43.
Cyprians
Caecilius Cyprianus (ca. 200–258) entstammte einer wohlhabenden, nicht-christlichen Familie aus der Oberschicht Karthagos, erhielt eine Rednerausbildung und war zunächst als Rhetoriklehrer tätig. Unter dem Einfluss des Presbyters Caecilianus wandte er sich ab 240 dem Christentum zu und stieg nach seiner Taufe bis 248/249 schnell zum Bischof von Karthago auf. Cyprian, der während der decischen Verfolgung selbst aus Karthago geflohen war, griff als wichtigster nordafrikanischer Bischof in die insbesondere mit Novatian (vgl. II § 128) geführten Auseinandersetzungen um die lapsi und den Ketzertaufstreit ein (vgl. II § 126). Ein unter seiner Leitung herbeigeführter Synodalbeschluss im Jahre 253 regelte die Wiederaufnahme aller reuigen lapsi, im Rahmen des Ketzertaufstreites hielt Cyprian im Gegensatz zu Stephanus I. von Rom (gest. 257) die von Ketzern und Schismatikern gespendeten Sakramente für ungültig, wodurch es zu einem zwischenzeitlichen Bruch zwischen der nordafrikanischen Kirche, den sie unterstützenden kleinasiatischen Bischöfen und Rom kam. Auskunft über die Positionen Cyprians, der im Zuge der 257 einsetzenden valerianischen Verfolgungen hingerichtet wurde, geben erhaltene Briefe und Traktate, die insgesamt einen bedeutenden Einblick in das Kirchen- und Gemeindeleben der vorkonstantinischen lateinischen Kirche bieten und den Einfluss des zweiten großen nordafrikanischen Lateiners, Tertullian (s.u.), erkennen lassen.
76sten Brief S. 157. nach Baluze Ausgabe
Die häufig aufgelegten Opera (1726) Cyprians wurden durch den französischen Historiker Etienne Baluze (1630–1718) vorbereitet und von den Maurinern (vgl. II § 104) ediert.
Tertullian
Über das Leben des in Karthago wirkenden, ersten lateinischen (aber zweisprachigen) christlichen Autors Quintus Septimius Florens Tertullianus (ca. 150–220) ist wenig bekannt. Wie Cyprian (s.o.) ist er in einem nicht-christlichen Umfeld aufgewachsen und erhielt eine umfassende Bildung. Vor 197 wurde er getauft. In seinen Schriften, die in Abwehr nicht-christlicher und häretischer Positionen (Adversus Marcionem, Adversus Praxean u.a.) vorwiegend apologetisch motiviert sind, vertritt er großkirchliche Positionen, später wird ein zunehmend montanistischer Einfluss erkennbar. Insgesamt sind 31 Werke erhalten, als das bedeutendste kann das Apologeticum gelten. Sein Latein muss als eigenwillig bezeichnet werden, besonders richtungsweisend ist Tertullian im Hinblick auf die Terminologie der westlichen Trinitätstheologie (vgl. II § 83). Immer wieder festzustellende juristische Kenntnisse haben dazu geführt, dass er bisweilen mit einem Juristen gleichen Namens identifiziert wurde.
Pfaffs Disp. de consecr. Euchar. vet. in s. Syntagm. Diss. p. 407 sq.
Christoph Matthäus Pfaffs Dissertatio de consecratione Eucharistiae in primitiva ecclesia usitata findet sich in den Syntagma dissertationum theologicarum (1720), 395–540, die auf der hier angegebenen Seite beginnende Erörterung altkirchlicher Positionen fängt mit Cyprian an.
Ernesti Antimur. p. 24 sq.
Vgl. II § 105.
alten römischen Calendario in Martene und Durand thesauro novo anecdot. Tom. V. p. 65 seq.
Im fünften und letzten Band des von den Maurinern (vgl. II § 104) Edmond Martène (1654–1739) und Ursin Durand (1682–1771) erarbeiteten Thesaurus novus anecdotorum (1717) (vgl. II § 113) findet sich der Antiquum Calendarium Sanctae Romanae Ecclesiae (aaO 63–84), dem eine admonitio (aaO 63f.) vorangestellt ist.
Apolog. Aug. Confess. p. 51
Zur Apologia Confessionis Augustanae vgl. II § 211.
Hartknochs preußische Kirchenhistorie S. 637
Christoph Hartknochs (1644–1687) Preussische Kirchen-Historia (1686) bietet als Beleg dafür, dass es sich bei dem in der Anweisung angeführten Beispiel des Taufformelzusatzes ursprünglich nur um eine auf die Erwachsenentaufe zielende Marginalie handelt, die nicht in Kraft gesetzte Deutsche Kirchenordnung des Jahres 1558.
Anweisung zur Kenntniß der Bücher etc. §. 423–447 und 451–469
Vgl. I § 43.
c:
Zweiter
a:
365
c:
Gange
c:
welchen
c:
bei
c:
ø
c:
betrachte sie nun
c:
Verehrung Gottes durch Gesinnungen oder äußere Handlungen, die
c:
sind
c:
allgemeine Geschichte der Religion müßte,
a:
jener
a:
ø
c:
nach und
c:
Zweifel geherrscht,
c:
Veranlassung
c:
entsprungen,
a:
ø
c:
sie befördert
c:
vermindert sind;
a:
und
c:
äußerlichen
c:
allmählig
c:
worden;
c:
oder die Verehrung
c:
die Wirkungen
c:
auf Empfindungen und Handlungen,
c:
ø
c:
geäußert,
c:
äußerlichen
c:
worden;
c:
den äußern Gottesdienst (Cultus) gewirkt, und
c:
ø
c:
gottesdienstlichen
c:
Veränderung
c:
derselben
a:
haben?
a:
366
c:
2.
c:
3. ):
a:
289. 290 ),
a:
(§. 219 und 220 )
c:
aller Zeiten
c:
Völker
a:
einigermassen
ac:
verspricht,
c:
barbarischen
c:
hindurch
ac:
Anm.
c:
unzuverlässig
c:
kann
c:
theologischen
c:
293.
c:
294.
c:
Schriften
c:
vortreffliche, Beiträge
c:
Religionsgeschichte. Selbst der
c:
Meiners, Lemgo
c:
8.
c:
betrifft
c:
fern
c:
{Lindemann's Geschichte der Meinungen alter und neuer Völker von Gott, in 7 Theilen, 1784–1795.,
ist zwar eine ziemlich reiche, aber zu wenig geordnete und gesichtete Sammlung von Materialien. Eine kurze Uebersicht der Religionen der wichtigsten Völker findet man in
meinem Lehrbuch der Religion für |c91| Schulen, 1ste Abth.
Abkürzungsauflösung von "Abth.": Abtheilung
, verglichen mit den erläuternden Anmerkungen. A. d. H.
Abkürzungsauflösung von "A. d. H.": Anmerkung des Herausgebers
}
ac:
Anm.
c:
nur,
c:
In der
c:
Bedeutung
c:
denen
a:
genommen
c:
Einem
c:
ø
a:
367
c:
verschiedenen
c:
Menschen,
c:
von vielen Seiten
c:
Geschichte der Menschheit
c:
zeigt
c:
Kultur
a:
gepredigt hat
c:
vorhandenen
c:
Vieles
c:
ihnen
c:
bildete. Insofern kann
c:
anderer
c:
Außer
c:
zuverlässige
c:
sofern
ac:
eingelassen
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
a:
ø
a:
366.
a:
2.
a:
Bücherk.
c:
theologischen Bücherkenntniß,
c:
folg.
Abkürzungsauflösung von "folg.": folgend
a:
368
c:
hat
a:
einzle
c:
zu sammeln
c:
verschiedenen
c:
zu
a:
worden[.]
c:
Bei
a:
erstern
c:
kann
a:
oben §. 238 erwehnte
c:
Gatterersche
a:
ohngefehr
c:
bei
c:
Nächstdem muß man
c:
verschiedener
a:
oder
c:
bei
c:
Ursachen
c:
Bei
c:
werden
a:
einzle
c:
verglichen
c:
Anm.
c:
1775., 8., kann
c:
bei
a:
369
c:
Kirche
c:
bei
c:
Inbegriff derer
c:
sofern
c:
äußerlichen
c:
äußerlichen
c:
oder
c:
Gesellschaft
a:
370
a:
ø
c:
Denn
c:
Gottesdienst
ac:
ø
c:
äußerliche
a:
ausgedrückt
c:
bei
c:
großen
a:
der
c:
religiöser
c:
äußern
a:
ø
ac:
ø
a:
einzle
c:
Personen
c:
besondere
a:
grossen
a:
den Ton, in Lehren
a:
angegeben
c:
Gesellschaften
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
c:
Dreieinigkeit
c:
Freiheit
c:
u. dergl.
Abkürzungsauflösung von "u. dergl.": und dergleichen
c:
verschiedenen Liturgieen
c:
bei
a:
Kirchenbusse
c:
Gebräuche
a:
einzele
c:
Brod bei
c:
Augustinus, Huß
c:
u. A.
Abkürzungsauflösung von "u. A.": und Andere
c:
Vulgata
c:
Weißagungen
a:
Abt Joachims
c:
u. dergl.
Abkürzungsauflösung von "u. dergl.": und dergleichen
Aber es giebt dennoch einen andern sehr wesentlichen
c:
welchen
c:
kann –
c:
bei
c:
bei
c:
Charakters
a:
kann
c:
gefördert werden kann. – Dieß
c:
zweiten (§. 84. )
c:
welchen
c:
hierauf
a:
giebt.
a:
371. )
c:
Fleiß, wenn er nur rechter Art ist, und nicht ein bloßes Gedächtnißwerk bleibt, unfehlbar gewähren wird.
a:
382
ac:
kann
c:
bei
c:
Andern mitzutheilen. Der Vortrag
c:
für manche Arten desselben und manche Gemeinden
c:
studierter
c:
äußerlichen
c:
gesunden
c:
Klasse
c:
einiger
a:
Vortrage,
c:
könnte
c:
Geistlicher immer schon recht viel Nutzen stiften
c:
Beispiels
c:
kann
c:
eigene
c:
eigene
a:
einflössen
c:
Art,
c:
eigene ganze
a:
Bildung
a:
Vortrag
c:
mit
c:
in einem genauern Zusammenhange steht
a:
383
c:
vollendete Bildung des ganzen Menschen
c:
Kirchengeschichte in
c:
hohem Grade
c:
kann
c:
ja in einem lebendigen Bilde
c:
verschiedenen
c:
verschiedenen
c:
machten. Kann
c:
ø
a:
grössere
c:
eine
c:
größere Mannigfaltigkeit des moralischen Verhaltens
c:
verschiedene
a:
Ueberzeugung
c:
ø
c:
mancherlei
a:
einzle
ac:
ø
a:
Fürsehung
a:
seine
a:
ø
a:
ø
ac:
ø
c:
echten
a:
allgemeinen
ac:
ø
c:
geringere
c:
Gewissensfreiheit
a:
sichere
a:
384
a:
guten
a:
bösen
c:
Beispiele
c:
verschiedene
c:
kann
c:
bei
c:
verschiedenen
c:
verschiedenen
a:
einem
c:
bei
a:
grossen
c:
Zu|c110|hörer
c:
thun;
c:
darnach,
c:
eignen,
c:
mannigfaltig
c:
kann
a:
385
c:
beitrage
c:
vernachlässigte
c:
bei
c:
bei
c:
nahm;
c:
Allem
c:
neu
c:
entsteht. Dies
a:
ø
c:
unterlassene
c:
Freiheit
c:
entstehen
c:
kann
c:
1)
c:
Aenderung
c:
äußerlicher
c:
2)
c:
Freiheit
c:
3)
a:
nachigiebig-scheinender
c:
4)
c:
5)
c:
u. dergl.
Abkürzungsauflösung von "u. dergl.": und dergleichen
,
c:
bescheidener
c:
unbefangenem
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1)
c:
drei
c:
u. dergl.
Abkürzungsauflösung von "u. dergl.": und dergleichen
c:
2)
c:
Τρισαγιον
c:
Brods
c:
u. dergl.
Abkürzungsauflösung von "u. dergl.": und dergleichen
c:
3)
c:
päpstlichen
c:
Päpsten
c:
Päpste
c:
bischöflichen
c:
Päpste
a:
Hußiten
c:
machen
c:
4)
c:
5)
c:
bei
a:
Fehlern,
c:
Brüder
c:
balancirenden
c:
Päpste
c:
|c113|Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
Zu dem, was von dem Verfasser über die große Wichtigkeit kirchenhistorischer Kenntnisse, auch namentlich für den praktischen Religionslehrer, gesagt ist, kann man hinzusetzen, daß für den Mann, der in seiner theologischen Bildung und seinen Studien fortschreitet, kaum ein Studium bis in die spätesten Jahre so viel Interesse behalten kann, als Geschichte überhaupt und Religionsgeschichte insonderheit. Wenn so manche andere Studien, je länger man sie besonders als praktische Arbeiten betreibt, immer weniger befriedigen, weil man einsieht, daß man entweder nicht merklich weiter darin kommt, oder wenigen Gebrauch davon im Leben und in seiner amtlichen Wirksamkeit machen kann; wenn die Grübeleien der höhern Philosophie, der theologischen Metaphysik oder Dogmatik, der höhern und niedern Kritik, nach und nach ermüden und wenigstens dem Gemüth keinen Genuß gewähren, so liefert dagegen die Geschichte einen immer neuen, und je mehr man ins Einzelne geht, immer anziehendern Stoff für das Nachdenken, und afficirt das Gefühl auf die verschiedenartigste Weise. Wer mit offenen Augen vor dem großen Drama der Geschichte steht – wer könnte da ermüden? – Wie viel Lehre, wie viel Trost der denkende Prediger, namentlich aus der Geschichte der Kirche Jesu schöpfen, wie er seinen sinkenden Muth durch sie beleben, wie er sich in den drückendsten Zeiten an dem Bilde derer, die das Bessere gefunden und erwählt hatten, erquicken, mit welcher Beschämung er von der Betrachtung derer, die unter unendlichen Schwierigkeiten lange vor uns, für uns gearbeitet haben, zurückkommen werde, das ist schon oben berührt, kann aber nicht oft genug wiederholt werden. A. d. H.
Abkürzungsauflösung von "A. d. H.": Anmerkung des Herausgebers
a:
386
c:
indeß kaum nöthig zu erinnern
c:
ø
a:
grosse
c:
und mannigfaltige
c:
ø
a:
alsdenn
c:
dann
a:
§. 225 |a414|–228 erwehnten
a:
ø
a:
hat
c:
Fleiße
c:
ø
c:
der Unwissenden
a:
blosses
c:
ø
c:
sei
c:
oberflächliche
c:
öfter
c:
Meisten
c:
Alles
c:
Vieles
c:
dabei
c:
beigebracht
ac:
lassen
c:
Alles
c:
entgehen
c:
kann
c:
kann
a:
Musse
a:
zumahl
c:
ø
c:
unzuverlässig
a:
empfählen
c:
treffliche
a:
zusammengestellet
c:
ø
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
c:
genug;
c:
kann
c:
freilich
c:
sichrer und überzeugter
c:
sei
c:
sei
c:
das
a:
wird
c:
bei
c:
ø
c:
endlich
a:
ablernete
c:
studiert
c:
{Uebrigens ist wohl nicht zu läugnen, daß bei der Kürze eines gewöhnlichen Triennii, selbst die besten Vorlesungen der Krichengeschichte doch nur Skizzen, Uebersichten und Andeutungen seyn können, und gerade dieß Studium einen fortgesetzten Fleiß erfordert. Die im Vorigen angegebenen Schwierigkeiten sind indeß nicht unüberwindlich. Wem nur recht daran liegt, der wird sich die Hülfsmittel schon zu verschaffen und es zu sparen wissen, weiß auch schon, wohin er sich wenden kann, um sie zu benutzen. Auch haben wir seit dem Tode des Verfassers gar manche Bereicherung in diesem Fach erhalten. A. d. H.
Abkürzungsauflösung von "A. d. H.": Anmerkung des Herausgebers
[}]
a:
387
c:
bei
a:
grösser
c:
auch,
c:
kann
c:
Alles
a:
ist,
ac:
lassen
a:
den
a:
388
c:
Wahrheit
c:
Zuverlässigkeit
c:
ø
a:
verlassen
c:
muß verlassen
c:
sei
c:
kann
c:
ø
c:
beurtheile
c:
ø
c:
Dann sollte man auch
c:
ø
c:
um
c:
zu können. |c117| Ohne diese beiderlei
c:
wird man sich auf dem großen Felde schwerlich
c:
ø
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
a:
die
a:
ø
c:
verschiedenen
c:
verschiedenen
c:
ungefähr
c:
(Ausgabe
c:
Milev.),
c:
Spanheim's
a:
Geographia sacra et ecclesiastica
a:
ø
c:
kann
c:
beigefügt
c:
einerlei
a:
ø
a:
sind
a:
S.,
c:
beiderlei
a:
ø
a:
ø
a:
(§. 234 Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
) angezeigten
c:
empfohlenen d'Anvillischen
c:
übrigen
c:
bei
c:
{Seit dem dieß geschrieben ist, hat
K. F. Stäudlin's kirchliche Geographie und Statistik, Erlangen 1804.,
2 Bände, dem Bedürfniß sehr glücklich abgeholfen.}
a:
389
a:
ø
c:
hat
c:
zu
a:
herrscht
c:
herrscht, 1) sodann
c:
einzudrücken, 2)
c:
ø
c:
anzulegen
c:
zu haben; 3)
c:
zu
c:
zu
a:
oben gedachten
a:
ø
a:
(§. 225 –28. )
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1)
c:
bei
c:
Alles
c:
einerlei
c:
zumal
c:
bei
c:
andere
c:
Mosheim's
c:
bei
c:
zwei
a:
ø
c:
Uebersetzungen, von Schlegel und von Einem ,
c:
kann
c:
Allgemeine
c:
ø
c:
1800–1806.,
1ster bis 6ter Theil, 4te Auflage, deren Beendigung von Vater erwartet wird
c:
beste und reichhaltigste. {Kürzer zwar, aber von mehrern Seiten nicht minder empfehlungswerth, ist
C. F. Stäudlin's Universalgeschichte der christlichen Kirche. Bremen 1816.,
2te Ausg.
Abkürzungsauflösung von "Ausg.": Ausgabe
in einem Bande.} {Der selige Nößelt blieb der Methode nach Jahrhunderten getreu, welche seit den
Magdeburgischen Centuriatoren, die Hauptschriftsteller, wie
Spanheim ,
Tillemont ,
Natalis Alexander ,
Weisman ,|c119|
Pfaff ,
Mosheim ,
Baumgarten ,
W. E. Walch u. a. befolgt hatten. Indeß ist man doch vorzüglich jetzt ganz einverstanden, daß die Eintheilung in größere Perioden vorzuziehen sei, wenn diese nur nicht zu ungleich werden, sich stets mit einer besonders wichtigen und universellen Begebenheit eröffnen, auch die Zahl derselben nicht zu sehr vermehrt wird. Man vergleiche
Plank's Einleitung in die theologischen Wissenschaften, Theil 2. S. 223 fg.
Abkürzungsauflösung von "fg.": folgend
A. d. H.
Abkürzungsauflösung von "A. d. H.": Anmerkung des Herausgebers
}
a:
ø
c:
2)
c:
Behandlung,
c:
Spittlerische
c:
Kirche, 3te
c:
Göttingen 1791.
8.
c:
zumal
c:
Gesichtspunkt
c:
bei
c:
kann
c:
andere
c:
zweiten
a:
Grossen
c:
3)
c:
bei
c:
Seiler- und Rosenmüllersche
c:
Inbegriff
c:
7te Ausgabe, Erlangen 1796.
4.
c:
{Uebertroffen aber ist dieß Werk durch
J. S. Vater's synchronistische Tafeln der Kirchengeschichte. 3te Auflage, Halle 1818.
}
a:
390
c:
hat
c:
ø
a:
grossen
c:
fortsetzen, 1)
c:
mit eigenen Untersuchungen verbinden will,
c:
dürfen
a:
§. 225 f.
Abkürzungsauflösung von "f.": folgend
c:
angegebenen
c:
ø
a:
ausser
ac:
gelassen
c:
bei
c:
Alles
c:
bei
c:
derselben
a:
Denkmalen
c:
beiläufig
ac:
fleißigste
c:
Alles
c:
kann
c:
verbreiten
a:
möchte:
a:
Anm.
c:
Anm. 1)
c:
eigenen
a:
grösseres
a:
studieren[.]
c:
verschiedenen Gesichtspunkte
c:
kann
c:
Gesichtspunkte
c:
Kultur
c:
u. d. gl.,
c:
bei
a:
intereßirt
c:
kann
ac:
geschriebenes
c:
ganz
c:
ø
c:
verschiedener
c:
Bossuet-Cramersche
c:
Semlerschen Selecta capita
c:
Jahrbücher, Halle 1785.
c:
86.,
c:
Theile,
c:
8.
a:
(S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Siehe
a:
Bücherk.
c:
Schröckhischen christlichen Kirchengeschichte (bis zur Reformation 34 Theile, seit der Reformation 9 Theile)
c:
Ueber
c:
neuesten
c:
geben die
c:
Bücherkenntniß
a:
336
c:
501. 386. 337. genannten
c:
hinlängliche Auskunft
a:
Anm.
c:
2)
c:
den
c:
Theil
a:
§. 247
c:
beim
c:
ø
c:
bestimmt
c:
besondere, kann
c:
Theologie,
c:
Abschnitt
c:
289.
c:
Werken, desgleichen in der Bibliothek für Prediger, 2ter und 4ter Theil,
c:
Andere
a:
Kirchengeschichte
a:
einzle
c:
besondere
c:
Bunavianae,
a:
I.
c:
1.,
a:
Schriftstellern
a:
I.
c:
seq.,
a:
einzeln
a:
dergleichen
a:
ein
c:
Hamberger's
c:
historicum –
c:
Io.
c:
curas, Göttingen
c:
4.,
a:
wichtiger
c:
erspart
c:
{In
Plank's Einleitung in das Studium der Theologie, 2 Theile, sind die allgemeinern und besondern Schriften ebenfalls sehr vollständig angegeben.}
a:
391
c:
Quellen
c:
man, 2)
c:
gebraucht
c:
Echtheit
c:
gerade bei den
c:
bei
c:
entstandenen
c:
bei
c:
Ansehen
c:
Echtheit
c:
bei
c:
hierbei
c:
dem
c:
Glauben, selbst an herrschend gewordene
c:
unechte
c:
ein
c:
unverdientes Ansehen
a:
Anm.
c:
Anm. 1)
c:
Walch's kritische
c:
Leipzig 1770.
c:
8.,
c:
solches
c:
Semlersche
c:
8.
a:
kleinen
c:
mittlern
a:
ist.
c:
409. genannte
a:
Schriftsteller
c:
außer
a:
einzle
ac:
Denkmahle
a:
ø
c:
Andere
a:
grosse
a:
Anm.
c:
2)
c:
hierbei
a:
blossen
a:
hat,
a:
gesetzt
a:
einen
c:
beigelegt
c:
kann
c:
unechte
a:
grosses
c:
Unechten
c:
Ignatianischen
c:
unechte
c:
u. a.,
a:
ø
c:
ausfindig
c:
kann
a:
392
c:
muß
c:
bei
a:
einzlen
c:
Unechten
c:
kann
c:
bei
c:
zumal
c:
Vernachlässigung
c:
mancherlei
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
Bei
a:
ø
a:
erwehnten
c:
410.
c:
Casaubon's
c:
Blondel's
c:
Rößler's
a:
393
c:
echten
c:
sei; 1)
c:
kann bei
a:
Partheygeist
c:
Parteigeist
c:
Außerordentlichen
c:
kann
c:
bei
c:
bei
a:
nehmlich
c:
nämlich
c:
Völker-,
c:
Literar-,
c:
Beobachtungsgeist,
c:
zeigt
a:
Unpartheylichkeit
c:
Unparteilichkeit
c:
sei
a:
Parthey
c:
Partei
c:
sei
c:
ø
c:
2)
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1) Siehe
c:
vortreffliche
c:
2)
c:
Andre
c:
frei
c:
Beispiele
a:
einzlen
a:
erwehnten
c:
Mosheimischen
c:
Semlerschen hierher
c:
Walch's
c:
Ketzereien
a:
plankischen
a:
Lehrbegriffs
c:
ø
a:
394
a:
grosse
c:
welchen
a:
einzlen
a:
grosse
c:
kann
c:
ø
c:
vernachlässigen
a:
grössesten
c:
größten
c:
oder
c:
dabei
c:
allein,
c:
doch
c:
drei
a:
Capitel
c:
Zänkereien
c:
Nestorianischen
a:
besonders,
c:
Monophysitischen
a:
einzler
c:
bei
c:
merkwürdigen,
c:
kann
a:
395
c:
abweichen
c:
widersprechen,
a:
ø
c:
sammeln;
a:
ø
c:
bei
c:
Dieß
c:
unsern
c:
findet;
c:
bei
a:
§. 225
a:
396
c:
Dieß
a:
ø
ac:
fleißige
a:
Meynungen
a:
ø
a:
Fürsehung
a:
von
c:
kann
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
c:
Wenige
c:
den
c:
hingearbeitet
a:
§. 228
c:
vorzüglich
c:
Spittlerschen
c:
Schmidtschen
a:
grössern
c:
Cramersche
c:
Schröckhsche
c:
Semlerschen
a:
einzle
a:
399
c:
106. Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
2.
a:
ø
c:
ø
a:
397
c:
bloß
c:
dieselbe
c:
dessen
a:
einzlen
c:
ø
c:
diese Geschichte
c:
kann
c:
sich
a:
einzlen
c:
erworben zu haben
c:
Gegenstände
c:
ø
c:
in seiner allmähligen Entwickelung
c:
u. dergl.
Abkürzungsauflösung von "u. dergl.": und dergleichen
c:
Begebenheiten
c:
verborgenen Vorbereitungen; *)
c:
Veränderungen
c:
bei
c:
kann
a:
einzlen
a:
Partheyen etc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
*)
c:
heiligen
a:
ø
c:
erstere
c:
Radbertschen
c:
Aeußerungen
a:
berührt; seit
c:
ungeachtet
c:
läugnen
a:
Italien
c:
verschiedenen
a:
grosse
c:
geäußert haben,
c:
tiefste
c:
kann
c:
{Durch die
neuern Bearbeitungen der Dogmengeschichte, für welche Münscher zu früh gestorben ist, sind jedoch schon viele dieser Lücken ausgefüllt. A. d. H.
Abkürzungsauflösung von "A. d. H.": Anmerkung des Herausgebers
}
a:
398
a:
die
c:
der christlichen Religion, selbst in ihrer Echtheit und Entstellung
c:
ø
c:
beider
c:
Bei
c:
muß nun
a:
gekommen,
a:
gestanden,
c:
in welchem Geist sie das
c:
ø
a:
vorgefunden,
c:
der neuen Lehre verschmolzen
a:
erstreckt,
c:
erstreckt?
c:
sich der
c:
gelinderer Mittel zu ihren Zwecken bedient
a:
grössere
c:
Kultur
c:
ø
c:
durch
c:
sei
c:
ø
c:
ungefähr
c:
bei
c:
äußerlichen
c:
Hierzu
c:
Zeiten. Diese wird
a:
grossen
c:
äußerlichen
c:
muß
c:
hat. *)
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
*)
c:
päpstlichen
c:
bei
c:
verschiedenen
c:
verschiedenen
c:
kann
c:
vorzüglich
c:
Beispiel
a:
399
c:
anderer
a:
ø
a:
aber auch
a:
†)
c:
Kirchengeschichte, 1)
c:
sich
c:
ø
c:
bei
c:
2)
c:
selbst in der christlichen Kirche
c:
verschiedenen
c:
ø
c:
den
c:
Vorstellungen 3) enthalten.
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1)
a:
grossem
a:
theologisch.
c:
Bücherkenntniß,
c:
392–402.),
a:
Unpartheylichkeit
c:
Unparteilichkeit bei
a:
Partheyen
c:
Parteien
c:
haben
c:
ø
c:
Kirchen
c:
Lehren), dagegen
c:
worden,
a:
einigermassen
c:
ganz vollständige
c:
2) Hierher
c:
3)
c:
verschiedene
c:
übertriebenen
c:
vernachlässigt
a:
Partheyen
c:
Parteien
a:
400
c:
Da
c:
verschiedenen
c:
verschiedenen
c:
verschiedenen
c:
verschiedenen
c:
angenommener
c:
verschiedenem
c:
werden
c:
3)
c:
verschiedenen
c:
verschiedenen
a:
ihren
c:
andere
c:
fordern,
c:
andere
c:
vertheidigen. Hiermit sind
c:
das Verschwinden oder Verdächtigwerden anderer
c:
darüber zu verbinden. Auch darf man
c:
den verschiedenen
c:
veränderten
c:
überhaupt
c:
nichts von den Umständen übersehen
c:
ihrer
c:
oder ihren
c:
Anm. 1)
a:
Eine merkwürdige Beylage
c:
heiligen
c:
enthalten
c:
ø
c:
Liturgieen
c:
Brods
c:
stimmen
a:
als
a:
blosse
c:
gröberen
a:
festzustellen, und, nachdem
a:
Grosse
c:
27.
a:
2ten
c:
zweiten
c:
Brod
c:
heiligen
c:
Zeichen
a:
an
c:
Radbert
c:
ungeachtet
c:
Berengar
c:
Ketze|c134|rei
c:
Papst
c:
VII.
a:
grossen
c:
Berengar's
c:
Leßing's
c:
Brodverwandlung
c:
Papst
c:
III.
a:
lateranensisch.
c:
1215,
a:
denkenden
c:
Ketzerei
c:
Luther's
ac:
heilige
a:
N. T.
Abkürzungsauflösung von "N. T.": Neues Testament
a:
der babylonisch.
c:
1520. herausgegebenen Schriften,
a:
entstandnen
c:
entstandenem
c:
beim Marburger
c:
bei
c:
Zwingli'schen
a:
1549
c:
bei
c:
entstandenen
c:
heiligen
c:
2) Bei
c:
Bemerkung
c:
dient
c:
Beispiel
c:
heiligen
c:
heiligen
a:
Bey
c:
bei
a:
Vaters,
c:
Rö|c135|mer
c:
anderer
a:
Prädestination,
a:
Sacrament,
c:
Sakrament;
c:
beider
c:
bei
c:
desgleichen
c:
bei
a:
401
a:
grosse
c:
bei
c:
außer
c:
angegebenen
a:
391
c:
104. fg.
Abkürzungsauflösung von "fg.": folgend
c:
Philosophie
c:
bei
a:
Unpartheylichkeit
c:
Unparteilichkeit
c:
bei
a:
grosse
c:
bei
a:
ø
c:
ø
c:
werden können. Unsere
a:
der
c:
verschiedenen
c:
bessere
c:
Andere
a:
auszudrücken
c:
kann
c:
den
c:
Zweideutigkeiten
c:
Anderer
a:
ausdrücken
c:
verschiedenen
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
c:
Nestorius
a:
(Θεοτοκος
c:
wiedersetzten
c:
beiden
c:
Cyrillus
c:
bei
c:
vor dem Apollinarismus
c:
bei
c:
Arianismus
c:
Beispiel
c:
Jovinian's
a:
esse,
c:
Johannes Philoponus
c:
gegebene
a:
Tritheismus,
c:
Joh. Agricola
c:
Antinomer
a:
Gesetz,
c:
andere Beispiele
c:
Vergleiche
c:
Abhandlung
a:
C.
c:
zweite
a:
402
c:
Quellen der christlichen Lehrgeschichte
c:
sei
c:
eigenen
c:
äußerten
c:
verschiedene
a:
erwehnten
c:
Lehrpunkt
c:
Ansehen
c:
andere
a:
Denkmale
c:
bei
a:
Lehrparthey
c:
Lehrpartei
c:
Ansehen
a:
Parthey
c:
Partei
c:
bei
a:
Partheyen
c:
Parteien
c:
bei
a:
Partheyen
c:
denen
c:
historische Lehrtradition
c:
bei Andern
a:
Anm.
c:
Anm. 1)
c:
Begriff
a:
Partheyen
c:
Parteien
a:
zumahl
c:
Mancher
c:
Theodor von Mopsveste
c:
Cyrill von Alexandrien
c:
jakobitischen Ambrosius, Hieronymus, Augustin, Papst Leo III.
a:
Grosse
c:
Gregor der Große
c:
Tertullian
c:
Origenes
c:
Ansehen
c:
verloren
c:
Augustinianische
c:
Brodverwandlung
c:
Hilarius von Poitiers
a:
Caßian
c:
Cassian
c:
Ansehen
c:
Augustin
a:
Ueberhaupt so,
c:
besondere
c:
Freiheit
a:
zumahl
ac:
lassen
c:
außer
a:
erwehnten
c:
Bernhard
c:
Thomas von Aquino
c:
Clemens von Alexandrien
c:
Johann von Damascus, Hieronymus
c:
Origenes, Ambrosius
c:
Basilius, –
c:
Hieronymus
c:
Ambrosius
c:
beiden
a:
Anm.
c:
2)
c:
Ansehen
a:
Begrif
c:
gewissen Zeit
c:
sechs ersten Jahrhunderte; Andere
c:
Scholastiker
c:
Peter der Lombarde
c:
zusammenzusetzen. Noch Andere
c:
Andern
a:
Lehrbegriff
c:
Isidorus von Seville,
c:
Mehrere
c:
der
c:
Päpste
c:
außer
a:
zumahl
c:
beiden
c:
beinahe
a:
ausschliessende
c:
zweite
c:
Peter's
c:
Päpste
ac:
heiligen
c:
u. a.,
a:
grossen
a:
403
c:
Kirchenväter
c:
Inbegriff
c:
ø
c:
ist, wie schon bemerkt,
c:
Begriff
a:
402
c:
115.
a:
ø
c:
2.);
c:
aber
c:
dogmatisches
c:
historisches Ansehen
c:
Lehrbegriff
c:
insbesondere
c:
denjenigen
a:
christl.
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
a:
404
a:
erwehnt
a:
ø
c:
sie
c:
ø
a:
405
c:
Erkenntniß,
c:
willkürliche
c:
meistens
c:
haben
a:
hergebrachten
a:
immer Kenner
a:
derselben, oder
c:
hätten
c:
Echtheit
c:
stehen
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
c:
28.
c:
389.
c:
393.
c:
402.
a:
erwehnten
a:
406
a:
Deswegen
c:
ø
a:
grossen
c:
*)
a:
einzle
a:
erwehnen
c:
desto
c:
bei
c:
Gesichtskreise
c:
unserer
a:
bey,
c:
bei;
c:
derjenigen
c:
für
c:
bei
c:
bei
c:
sofern
c:
beigelegt
c:
Aeußerungen
c:
abgehen
a:
alsdenn
c:
anzusehen
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
Wären nur gerade die, welche dem Ursprunge des Christenthums am nächsten stehen, bessere Sprachkenner, bessere Kritiker, bessere Hermeneuten gewesen! – Hätten die Gelehrtern nur nicht so viel fremde Ideen zum Christenthum mitgebracht! Hätte es nur nicht unter ihnen so vielen an rechtem philosophischem Geist gefehlt, – dann würden sie doch noch weit wichtiger für uns seyn. A. d. H.
Abkürzungsauflösung von "A. d. H.": Anmerkung des Herausgebers
a:
407
a:
Musse
a:
grossen
c:
Ansehen Andere
c:
Lehrpunkte
c:
104.
a:
391 ) angegebne
c:
verschiedenen
c:
kann
a:
einzle
c:
einzelnen
c:
verschiedenen
c:
Klassen
c:
dabei
c:
Congregation des heiligen Maurus
c:
⌇⌇cAnm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
c:
ø
c:
besonderm
c:
treffliche
c:
von Rößler, Leipzig 1776–1786,
a:
groß
c:
Theile,
c:
denen
c:
bei
c:
übrigen
c:
folg.
Abkürzungsauflösung von "folg.": folgend
a:
408
c:
von Kenntnissen
c:
freilich
c:
Wissenschaften,
c:
Lehren,
c:
kann
a:
abgenommen;
c:
Wer
c:
weit,
c:
wodurch er
a:
habe.
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
c:
anderer
c:
übergegangene
c:
herübergeleiteten
c:
dabei
a:
gemachten
a:
Grossen
c:
Scholastiker,
c:
Methodisten etc.
Abkürzungsauflösung von "etc.": et cetera
c:
389.
a:
409
c:
Lehren,
c:
Gebräuche,
a:
einen
c:
Seite, *)
c:
äußerliche
c:
bildeten sich besondere
a:
Religionspartheyen
c:
Religionsparteien
c:
entstandene
c:
kann
c:
bei
a:
Religionspartheyen
c:
Religionsparteien Statt;
c:
gewissermaßen
a:
grösser
a:
grosse
c:
große, durch solche Trennungen
c:
entstandene Revolutionen
a:
blosse
c:
bloßen
c:
Thatsachen
c:
Folgen
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
*) Meistens
a:
Parthey
c:
Partei
a:
ø
a:
Dissentirenden
a:
ausgestossen
a:
und,
c:
gewissermaßen
a:
bey
a:
ausgestossen
a:
Meinungen:
c:
Meinungen,
a:
Parthey
c:
besondere äußerliche Partei
c:
bei
c:
u. dergl.
Abkürzungsauflösung von "u. dergl.": und dergleichen
c:
äußerlicher
a:
äusserlicher Einrichtungen
c:
äußerliche
ac:
zuzulassen
c:
bei
a:
410
c:
muß nun
a:
Parthey
c:
Partei
a:
Parthey
c:
Partei
c:
äußerlichen
c:
aber
c:
zulassen
a:
hätte zulassen, und
c:
beide
c:
haben
a:
Parthey
c:
Partei enstandenen verschiedenen
a:
Lehre,
a:
Trennungen,
a:
Parthey
c:
Partei
a:
Partheyen
c:
Parteien
c:
auseinandergesetzt
c:
Alles
c:
dadurch von den Mitteln,
c:
den
a:
einsähe
c:
eine deutliche Einsicht bekomme
a:
411
c:
Es
c:
gewiß
a:
vorzüglich
ac:
ø
c:
Orten
ac:
ø
c:
zumal
ac:
unterdrückten
a:
Partheyen
c:
ausgestorbenen Parteien
ac:
unterdrückt
a:
Partheyen
c:
Parteien
a:
Partheyen
c:
Parteien
ac:
ø
a:
Partheygeist
c:
Parteigeist
a:
bedecken,
a:
gehäßigem
c:
gehässigen
ac:
ø
a:
unpartheyisches
c:
unparteiisches
c:
verdächtig. Daher
c:
Auffindung
a:
verglichen
c:
Berücksichtigung
c:
Denk-
c:
dabei
a:
Intereßirten
c:
und was von
c:
Umständen
c:
bekannt ist
c:
ø
c:
hervorgeht
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1) Wie viel auch gegen
G. Arnold's unparteiische Kirchen- und Ketzergeschichte bis aufs Jahr 700, Frankfurt 1700,
zu sagen seyn mag – er hat viel dazu beigetragen, den Blick freier, das Urtheil unbefangener zu machen, und manchen verdienten Ketzer zu Ehren zu bringen. A. d. H.
Abkürzungsauflösung von "A. d. H.": Anmerkung des Herausgebers
c:
2)
c:
fg.
Abkürzungsauflösung von "fg.": folgend
J. S. Baumgarten's Geschichte der Religionsparteien bleibt noch immer sehr brauchbar. Doch
c:
Walch's
a:
1762–1785.
c:
Ketzereien etc., Leipzig 1762–1785.,
c:
Theile,
c:
folgende,
a:
Partheyen
c:
Parteien
c:
ist
a:
(plankische
a:
Lehrbegriffs
a:
2
c:
6
a:
ø
a:
1781
a:
83
a:
8.
c:
Leipzig 1781–1800
a:
412
c:
kann
c:
kennt,
c:
Anstalten,
c:
zusammengenommen,
c:
bei
c:
stattfinden
c:
sei,
a:
ohngefehr
c:
Umfange der kirchlichen
c:
betrachten
a:
413
c:
äußerlichen
c:
bei
a:
Angelegenheiten,
c:
Gemeinden, bei
c:
Gemeinde
c:
entstandenen
c:
Gefallenen
c:
Jahrhundert;
a:
einzlen
c:
Gemeinden
c:
entstandenen
c:
Diökesen;
c:
nachmals
c:
mannigfaltig
c:
Gerichtsbarkeit;
c:
verschiedenen
a:
blossen
a:
verschiednen
c:
verschiedenem
c:
Ansehen
c:
Gemeinden
c:
erhalten;
c:
bei
c:
Liturgieen
c:
u. dergl.
Abkürzungsauflösung von "u. dergl.": und dergleichen
Abkürzungsauflösung von "d. i.": das ist