Die interaktive textkritische Ansicht setzt eine
Bildschirmbreite von mind. 768px voraus.
Bitte verwenden Sie einen entsprechend breiten Bildschirm,
um diese Ansicht in vollem Umfang nutzen zu können.
|a576||b313||c269| Vierter Abschnitt
Editorische Korrektur von: Theil (ac)
. Symbolische Theologie.
210.
Wenn ganze Gesellschaften sich über Lehren der Religion von anders Denkenden getrennt, und diese Lehren, darin sie von andern abgehn, oder die Vorstellungen, welche sie für die richtigsten über gewisse Lehren halten, in öffentlichen und feyerlichen Aufsätzen vorgetragen haben: so nennt man diese Aufsätze Symbolen oder Bekenntnißschriften, auch wohl, wenn sie ausführlich sind, symbolische Bücher, die also nichts anders sind als Erklärungen einer besondern Religionspartey über das, was sie in der Religion für wahr hält, vornemlich im Widerspruch gegen andre von ihr verschiedne Parteyen.
c√ Dergleichen symbolische Schriften sind alsdann erst für nothwendig befunden worden, wenn sich eine Partey von der andern über gewisse Lehren oder Vorstellungen zu trennen für nöthig befunden hat, um zu zeigen worüber sie sich von ihnen getrennt habe, bisweilen auch mit, um gehäßige Vorwürfe von Irrthümern von sich abzulehnen. Daher sind solche Schriften nur Zeugnisse von den Lehren einer Partey (
Formul. Concord. p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
570 und 572), auch keinesweges ein Verzeichniß oder Inbegriff aller ihrer Lehren; so wenig wie dadurch weitere |b314| Aufklärung der Lehre gehemmt werden soll (s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
Nochmalige Hauptvertheidigung des - - Augapfels, Kap.
Abkürzungsauflösung von "Kap.": Kapitel
18).
|c270|211.
Symbolische Theologie wird entweder mehr im dogmatischen oder mehr im historischen Ver|a577|stande genommen. Im erstern Fall würde sie im weitern Verstande eine Vorstellung der christlichen Lehre nach den verschiednen Vorstellungen aller christlichen Parteyen seyn, wenigstens sofern sie diese Vorstellungen in ihren Bekenntnißschriften geäussert haben. Dies wäre immer nützlich, ihren Unterschied kennen und danach wählen zu lernen, zu welcher man sich, nach seiner Ueberzeugung, zu halten hätte; wiewohl man diesen Unterschied, nur nicht zu so bequemer Uebersicht, auch in polemischen Büchern findet. Im engern Verstande aber wäre sie eine Vorstellung der christlichen Lehre nach den symbolischen Schriften einer gewissen Kirche; und würde sie ausgeführt, d. i.
Abkürzungsauflösung von "d. i.": das ist
der darin gegründete Lehrbegriff einer Kirche weiter aus einander gesetzt, und, besonders nach den in solchen symbolischen Schriften selbst vorgetragnen Beweisen, bestätigt: so würde dergleichen Theologie nichts anders seyn, als theologisches System einer solchen Kirche; nur mit dem Unterschied, daß es kein vollständiges System wäre, weil nicht alle Lehren einer Kirche in symbolischen Büchern vorgetragen werden. (§. 210 Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
) – Aber gemeiniglich nimmt man symbolische Theologie in einem mehr historischenSinn von dem Inbegriff der historischen und Lehrkenntnisse, die |b315| zum richtigen Verstande der symbolischen Schriften einer gewissen Kirche erfordert werden. – Im engsten und gewöhnlichsten Sinn heißt sie bey uns, in der evangelischen Kirche augspurgischerConfession, der Inbegriff aller solcher Kenntnisse, die zur Einsicht in den richtigen Verstand des sogenannten
Concordienbuchs, wenigstens der fünf ersten Stücke derselben, (der
augspurgischen Confeßion,
ihrer Apologie, |c271| der
schmalcaldischen Artikel und des
größern und kleinernCatechismi Luthers ,) gehören. Auf diese Bedeutung schränken wir uns hier ein.
212.
In dieser symbolischen Theologie müßtetheils die Geschichte solcher symbolischen Bücher selbst genau vorgetragen, theils ein hinlänglicher und richtiger Commentar über ihren Text gegeben werden. – Jene müßte 1) von der Veranlaßung, dem Verfasser und |a578| den Zeitumständen, unter welchen ein solches Buch abgefaßt ist, eine richtige Vorstellung machen; denn ohne diese muß vieles in dergleichen Buche unverständlich bleiben, oder falsch erklärt werden, weil es sich auf damalige Zeitumstände, Bedürfnisse, Begriffe, Meinungen und Gewohnheiten bezieht. – Danach schränkt sich auch der Zweck eines solchen Buchs ein, dessen Inhalt und einzelneAeusserungen nur, nach ihrem Zwecke, gewissen damaligen Irrthümern und Sätzen widersprechen, oder den Verdacht derselben ablehnen sollten, folglich auch nur in dem Sinn zu nehmen sind, in welchem sie von denenjenigen genommen wurden, welchen man wi|b316|dersprechen, oder gegen die man sich rechtfertigen wollte. (z. B.
Abkürzungsauflösung von "z. B.": zum Beispiel
Augsp. Conf. Art.
Abkürzungsauflösung von "Art.": Artikel
17, und Art.
Abkürzungsauflösung von "Art.": Artikel
7. Abus.
Abkürzungsauflösung von "Abus.": Abusus
p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
42 seq.
Abkürzungsauflösung von "seq.": sequens
) – Ist der Verfasser eines solchen Buchs oder sind aus der Geschichte Aufsätze bekannt, woraus c√ hernach ein solches Buch entstanden ist, oder wodurch es hat sollen authentisch erklärt werden: so giebt dieses den besten Aufschluß nicht nur über den Zweck einzelner Theile des geäusserten Lehrbegriffs, sondern auch über den wahren Sinn einzelner Sätze und Ausdrücke, wenn man sie nach solchen Aufsätzen und des Verfassers sonst bekannten Begriffen und Sprachgebrauch nimmt; wofern nicht durch eine andreauthentische Erklärung dererjenigen, die ein solches |c272| Buch zu einem öffentlichen gesetzmäßigen Bekenntniß zu machen das Recht hatten, oder durch den ganzen Geist der Lehre einer solchen Partey, deren Bekenntnißbuch es ist, der Sinn anders bestimmt wird. – Ausser dem zeigt auch diese Geschichte, ob und wie weit ein solches Buch irgendwo ein symbolisches und verpflichtendes Ansehn bekommen habe oder nicht.
c√ So müßte von Rechts wegen bey Erklärung der Apologie
Editorische Korrektur von: Apogie (b)
der augspurgischen Confeßion nicht nur die
Confutation der augsp. Conf. von einigen papistischen Theologen, der eigentlich die Apologie entgegengesetzt ist, (s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
J. C.Bertrams litterarische Abhandlungen Stück 4. S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Seite
116 f.
Abkürzungsauflösung von "f.": folgend
) sondern auch die erste kurze Abfassung derselben auf dem Reichstag zu Augspurg 1530, beyde nach ihren verschiednen Recensionen, verglichen werden, (s.
Abkürzungsauflösung von "s.": siehe
|b317|
Bertrami. a. B.
Abkürzungsauflösung von "i. a. B.": im angegebenen Band
Stück 3. S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Seite
37 f.
Abkürzungsauflösung von "f.": folgend
) und bey der augsp.Confession die
torgischen Artikel (in
Coelestini hist. comitiorumT.
Abkürzungsauflösung von "T.": Tomus
I. p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
25.seq.
Abkürzungsauflösung von "seq.": sequens
) die
Schwabacher von 1529,|a579| (in
Luthers Werken der hall. AusgabeB.
Abkürzungsauflösung von "B.": Band
16. S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Seite
681) nebst den
Artikeln des marpurgischen Vergleichs (in
Melanchthonis Consil. lat. p.
Abkürzungsauflösung von "p.": pagina
81seq.
Abkürzungsauflösung von "seq.": sequens
) aus der in
Riederers Nachrichten zur Kirchen- Gelehrten- und BüchergeschichteB. 1. S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Seite
57 f.
Abkürzungsauflösung von "f.": folgend
angeführten Ursach; und vornehmlich die so unbillig verachtete sogenannte
veränderte augsp. Confeßion, die selbst von den
evangelischen Fürsten auf dem Naumburger Fürstentag 1561 für eine „etwas stattlicher und ausführlicher wiederholte Edition“ erklärt, und bis auf die Zeit der Concordienformel eben so im öffentlichen und gesetzmäßigen Gebrauch gewesen ist, als die sogenannte unveränderte.
213.
Auch sollte der Ausleger symbolischer Bücher 2) der ganzen Kritik derselben wohl kundig seyn, die in unserm Zeitalter durch genauere Untersuchungen eine ganz andre Gestalt gewonnen hat †) , weil ein so großer und mannigfaltiger Un|c273|terschied zwischen den Originalen unsrer symbolischen Bücher und ihren Uebersetzungen, und zwischen den verschiednen Recensionen der lateinischen und deutschen Ausgaben ist. Denn, obgleich durch die Aufnahme eines gewissen Textes in das
Concordienbuch, wenigstens durch die jetzige stete Beybehaltung dieses Textes in den Ausgaben dieser Sammlung, dieser Text sein bestimmtes Ansehn erhalten hat: so bleibt doch immer – der Unterschied des Originals und der davon oft sehr ver|b318|schiednen Uebersetzungen, die eben sowohl ins Concordienbuch aufgenommen sind; und selbst das Concordienbuch hat nicht in allen unsern Kirchen ein verbindliches Ansehen. – Hauptsächlich aber ist diese kritische Kenntniß nützlich, – um den Sinn aus andern gleichsinnigen Lesearten zu erklären; – um sich nicht unnöthige Mühe mit Vertheidigung oder Vereinigung auffallender Stellen zu geben, wenn diesem Anstößigen durch eine andre richtigere Leseart kan abgeholfen werden; – und um eben sowohl den Neckereyen der Gegner dieser Bücher, die auf den vorgeworfnen Veränderungen derselben beruhen, zu begegnen, als – die Vorurtheile von dogmatischer Unrichtigkeit der sogenannten
veränderten augspurgischen Confeßion ††) abzulegen, oder sie sowohl als unnütze Wortklauberey und Verunglimpfung derer zu verhüten, die nicht jeden Ausdruck und jeden Satz darin billigen.
†) Vornehmlich durch die Kritische Geschichte der augsp. Confeßion aus archivalischen Nachrichten etc. herausgegeben von Georg Gottlieb Weber , Frankf. am Mayn 1783 und 84
in 2 Theilen ingr.
Abkürzungsauflösung von "gr.": groß
8, und die dadurch veranlaßten
Streitschriften, die man meistens in der allgemeinen deutschen Bibliothek
Band 60. S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Seite
60 f.
Abkürzungsauflösung von "f.": folgend
angezeigt findet.
††)S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Siehe
ApologieMelanchthons von Georg TheodorStrobel; Nürnberg 1783.
gr.
Abkürzungsauflösung von "gr.": groß
8. S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Seite
85 f.
Abkürzungsauflösung von "f.": folgend
|a580||c274|214.
Der Commentar über die symbolischen Bücher (§. 212 ) müßte eigentlich nur historisch seyn, weil die Absicht eines Auslegers derselben nur seyn kan, |b319| nicht die dogmatische Wahrheit, sondern den Sinn dieser Bücher darzustellen; höchstens kan das erstre nur Nebenzweck seyn. Wer der Kirchengeschichte, der öffentlichen und Privatlehren in der römischen Kirche und ihrer Verfassung, vor der Reformation, besonders aber der Geschichte unsrer Kirche und ihrer Streitigkeiten, vornehmlich mit der römischen Kirche, in dem 16ten Jahrhundert, selbst der Sprachart der damaligen Römischgesinnten und unsrer Theologen jener Zeit, genau kundig, und gewohnt ist, alles nach den damaligen, nicht nach spätern, Zeitumständen zu erklären: der wird allein im Stande seyn, diese Bücher richtig und verständlich zu erklären.
c√ Noch immer fehlt es an einem Buche, das diesen Forderungen ein hinlängliches Genüge leistete, worin auf alles dasjenige wirklich Rücksicht genommen wäre, was aus der Geschichte der christl.
Abkürzungsauflösung von "christl.": christlich
Kirche und Lehre, besonders aus der Geschichte, Verfassung und Lehre der römischen Kirche, vornehmlich wie sie bey dem Ursprung der Protestanten war, und aus der Geschichte der evangelischen Kirche selbst, ein historisches Licht auf die symbolischen Bücher der augsp. Confeßions-Verwandten überhaupt, und
Editorische Korrektur von: nnd (b)
einzelne Stellen insbesondere, werfen könnte. Wenn man auch den Verfassern solcher Erläuterungsschriften den Mangel eigner Untersuchung in diesem Stück nachsieht: so ist, selbst in den neuesten Schriften dieser Art, nicht einmal das schon Vorgearbeitete benutzt worden. Bey diesem Mangel muß man sich mit dem behelfen, was da ist, und wir haben noch nichts Besseres, als, unter den kleinern Schriften, C. G. F. Walchii Bre|b320|viarium theolog. symbol. Eccles. Lutheranae, nach der vermehrtern Aufl.
Abkürzungsauflösung von "Aufl.": Auflage
Göttingen 1781
in 8, wie unter den größern Jo.Bened. Carpzovii Isagoge in librr. |c275| Ecclesiar. Lutheran. symbolicos, Edit.
Abkürzungsauflösung von "Edit.": Editio
3. Lips. 1699
in 4. und Jo.Ge. Walchii Introductio in librr. Eccl. Luth. symbolic. Jenae 1732
in 4. Das Uebrige muß man sich nach und nach selbst dazu sammlen. c√
215.
Da es übrigens die Pflicht eines jeden Gliedes einer Kirche, so weit es die Fähigkeit, hierin selbst zu urtheilen, hat, vorzüglich die Pflicht eines öffentlichen Lehrers in derselben ist, diejenigen Lehren oder Vorstellungen zu kennen, wodurch sich diese Kirche von andern unterscheidet, um von denselben und der Ursach, warum er sich zu dieser Kirche bekennt, Rechenschaft geben zu können; – überdies in den meisten Kirchen öffentliche Lehrer auf diese Bücher verpflichtet werden, und sie ohne Gewissenlosigkeit diese Verpflichtung nicht übernehmen können, wenn sie dieser Bücher oder ihres Verstandes nicht kundig sind; – und es eben so zu den Pflichten derselben gehört, die Rechte im Lehrvortrag nicht von Andern unbefugter Weise einschränken, oder sich Lehren auflegen zu laßen, die in diesen Büchern nicht bestimmt sind: so bedarf es keiner Weitläufigkeit, zu zeigen, daß und warum, wenigstens für einen Lehrer unsrer Kirche, das Studium dieser Bücher und der symbolischen Theologie nöthig sey.
Formul. Concord. p. 570 und 572
Zur Konkordienformel vgl. II § 83. Die Seitenzahlen beziehen sich vermutlich auf eine Ausgabe des Konkordienbuches (vgl. II § 212).
Nochmalige Hauptvertheidigung des - - Augapfels, Kap. 18
Die von Matthias Hoë von Hoënegg (1580–1645) in kurfürstlichem Auftrag verfasste Nohtwendige Vertheidigung Des heiligen Römischen Reichs Evangelischer Chur-Fürsten und Stände AugApffels. Nemlich der wahren reinen ungeänderten Kayser Carln dem fünfften Höchstlöblichster Gedächtniß Anno 1530 ubergebenen Augspurgischen Confession, und des auff dieselbe gerichteten hochverpoenten ReligionFrieds (1628) zog eine Reihe von Streitschriften nach sich, so dass eine Nochmahlige unvermeidenliche und gründliche Haupt-Vertheidigung Des […] Aug-Apffels (1630) notwendig erschien. Das Bild des Augapfels geht auf Spr 7,2 zurück und wird in den Titeln der Streitschriften in kreativer Weise aufgegriffen (Brillenputzer, Starenstecher u.Ä.).
Concordienbuchs
Das 1584 auch auf Latein erschienene Konkordienbuch (1580) wurde unter dem Titel Concordia. Christliche, wiederholete, einmütige Bekenntnüs nachbenannter Churfürsten, Fürsten und Stände Augsburgischer Confession und derselben Theologen Lehre und Glaubens am 50. Jahrestag der Verlesung des Augsburger Bekenntnisses (25.6.1530) veröffentlicht und enthält neben den im Folgenden genannten Texten zudem die drei altkirchlichen Hauptbekenntnisse (Apostolicum, Nicäno-Konstantinopolitanum, Athanasianum), als Ergänzung zur Confessio Augustana (s.u.) Melanchthons De potestate et primatu papae tractatus, die Konkordienformel (vgl. II § 83) sowie eine Zusammenstellung altkirchlicher Zeugnisse für die lutherische Christologie (Catalogus Testimoniorum). Obgleich das Konkordienbuch in einigen Gebieten nicht angenommen und in anderen später wieder für unverbindlich erklärt wurde, stellt es dennoch die verbreitetste Sammlung der lutherischen Bekenntnisschriften dar.
augspurgischen Confeßion
Bei dem im Wesentlichen auf Melanchthon zurückgehenden Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana [CA]) handelt es sich um die wichtigste Bekenntnisschrift der lutherischen Kirche. Als Karl V. (1500–1558) Anfang 1530 einen Reichstag nach Augsburg einberief, erhofften sich die protestantischen Stände nicht zuletzt vor dem Hintergrund der drohenden Türkengefahr Zugeständnisse des Kaisers. Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen (1468–1532) ließ eine theologische Rechtfertigungsschrift für sein religionspolitisches Vorgehen ausarbeiten, die während der Reise nach Augsburg und auch nach der Ankunft weiter umgearbeitet und erweitert wurde. Als Grundlage dienten dabei bereits bestehende Lehrartikel (vgl. II § 212). Da Karl V. jedoch wider Erwarten nicht zu den erhofften Zugeständnissen bereit war, wurde der ursprünglich kursächsische Text auch mit Blick auf die übrigen protestantischen Reichsstände angepasst, so dass es sich nunmehr um ein umfassendes evangelisches Bekenntnis handelte. Der deutsche Text wurde am 25.6.1530 vor dem Kaiser verlesen und anschließend zusammen mit einer lateinischen Fassung übergeben. Das Bekenntnis selbst zerfällt in zwei Hauptteile: die Hauptartikel des protestantischen Glaubens (CA 1–21) und solche Artikel, in denen die von den Protestanten angeprangerten kirchlichen Missbräuche aufgezählt werden (articuli, in quibus recensentur abusus mutati) (CA 22–28). Da Melanchthon das Bekenntnis immer wieder redigiert hat, wird zwischen der Confessio Augustana invariata (1530) und einer bis in die 1660er Jahre (vgl. II § 212) deutlich breiter rezipierten, den theologischen und konfessionspolitischen Entwicklungen angepassteren Confessio Augustana variata (1540) unterschieden, doch fand nicht die variata, sondern die invariata Aufnahme in die Konkordienformel (vgl. II § 83) und damit auch in das Konkordienbuch (s.o.).
ihrer Apologie
Da die altgläubige Widerlegung des Augsburger Bekenntnisses (s.o.), die sog. Confutatio, am 3.8.1530 zwar verlesen, den Protestanten jedoch nicht ausgehändigt wurde, waren Melanchthon u.a. bei der Ausarbeitung der Apologie (Apologia Confessionis Augustanae) zunächst auf Mitschriften angewiesen. Nachdem Karl V. (1500–1558) die Annahme der Apologie verweigert hatte, kam Melanchthon unversehens doch in den Besitz der Confutatio und gestaltete den Text der Apologie grundlegend um. Ein im Frühjahr 1531 erschienener lateinischer Drucktext (Quarttext) wurde von Melanchthon bis zum September 1531 überarbeitet (Oktavtext), ein kurz darauf von Justus Jonas verfasster deutscher Text der Apologie wurde 1533 von Melanchthon revidiert. Obgleich der Oktavtext in der Reformationszeit größere Bedeutung hatte, bot die lateinische Übersetzung des Konkordienbuches (1584) (s.o.) wieder den Quarttext. Ihrem Entstehungszusammenhang gemäß ist die dem Aufbau der Confessio Augustana folgende Apologie stark von dem gescheiterten Reichstag zu Augsburg geprägt und reagiert mit aller Schärfe auf die in der Confutatio, aber auch auf die in den Augsburger Gesprächen vertretenen altgläubigen Positionen.
schmalcaldischen Artikel
Die Ende 1536 auf Bitte des sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich I. (1503–1554) von Luther verfassten Schmalkaldischen Artikel sollten ursprünglich in Sinne eines theologischen Testaments die nach dem Ableben des lebensbedrohlich erkrankten Reformators zu erwartenden innerprotestantischen Lehrstreitigkeiten verhindern. Dringlich wurde die Frage nach einem lutherischen Lehrbekenntnis kurz darauf zusätzlich auch durch die Einberufung eines allgemeinen Konzils in Mantua durch Papst Paul III. (1534–1549), so dass Johann Friedrich I. nun auch Melanchthon, Agricola u.a.m. hinzuzog. Die Anfang 1537 von Luther übersandten und von Melanchthon nur unter Vorbehalt mitgetragenen Artikel wurden dem Schmalkaldischen Bund zur Annahme vorgelegt, jedoch abgelehnt. Melanchthon verfasste daraufhin seinen De potestate et primatu papae tractatus, der von der Bundesversammlung angenommen wurde. Verschärft und mit neuem Vorwort veröffentlichte Luther die Schmalkaldischen Artikel nun als Privatschrift, die wie Melanchthons Traktat später ins Konkordienbuch (s.o.) aufgenommen wurde. Sie enthält deutliche Aussagen über die Opfermesse und das Papsttum, die als Verfehlungen gegen das Amt und die Ehre Christi und daher als Werke des Antichristen dargestellt werden.
größern und kleinern Catechismi Luthers
Der zunächst auf Niederdeutsch, dann auf Hochdeutsch erschienene Kleine Katechismus (1529) lag bis zu Luthers Tod in über 60 Ausgaben vor und wurde schnell auch in andere europäische Sprachen übersetzt. Neben der religiösen Kurzunterweisung diente der Kleine Katechismus vielfach auch als Lehrbuch für den ersten Lese- und Schreibunterricht. Der umfangreichere, zuerst als Deudsch Catechismus erschienene Große Katechismus (1529) wird auch als Ersatz für die von Luther nicht in einem eigenen Werk abgehandelte Dogmatik verstanden, Luther selbst hielt ihn neben De servo arbitrio für sein gelungenstes Buch. Die inhaltlich v.a. auf Predigten zurückgehenden Katechismen stehen im Zusammenhang der ab 1528 durchgeführten kursächsischen Visitationen und richten sich an Pfarrer und Prediger, aber auch an Hausväter, die Luther, der die Katechismen als Laienbibel verstand, im Hinblick auf die religiöse Erziehung in besonderem Maße in der Pflicht sah. Im Zuge der Bekenntnisbildung und der Aufnahme in das Konkordienbuch (s.o.) wurden die katechetisch-seelsorgerlich angelegten Katechismen zu Bekenntnisschriften und damit zur verbindlichen Lehrnorm. Erklärt werden die Zehn Gebote, das Apostolische Glaubensbekenntnis, das Vaterunser sowie Taufe, Beichte und Abendmahl, der Kleine Katechismus bietet zusätzlich den Morgen- und Abendsegen, Tischgebete (Benedicite und Gratias), die Haustafel sowie das Trau- und das Taufbüchlein.
Augsp. Conf. Art. 17, und Art. 7. Abus. p. 42 seq.
Zum Augsburger Bekenntnis (CA) vgl. II § 211. In Annahme der Lehre vom doppelten Ausgang (vgl. II § 113) verwirft CA 17 die Auffassung der Wiedertäufer, nach der auch den Gottlosen und Teufeln keine ewige Höllenstrafe zuteil werde, sowie jüdische Vorstellungen von der Vertilgung der Gottlosen und der Errichtung eines chiliastischen irdischen Reiches der Frommen noch vor der Auferstehung der Toten. Art. 7 des zweiten, die kirchlichen Missbräuche (abusus) aufzählenden Teils (= CA 28) behandelt die Gewalt der Bischöfe (De potestate ecclesiastica). Die Seitenzahlen beziehen sich auch hier vermutlich auf eine Ausgabe des Konkordienbuches (vgl. II § 210).
Confutation der augsp. Conf. von einigen papistischen Theologen […] die erste kurze Abfassung derselben auf dem Reichstag zu Augspurg 1530
Vgl. II § 211.
J. C. Bertrams litterarische Abhandlungen Stück 4. S. 116 f.
Im vierten und letzten Teil der Litterarische[n] Abhandlungen (1781–1783) des halleschen Bibliothekars Joachim Christoph Bertram (1730–1802) ist der Aufsatz Von catholischen Confutationen der Augspurgischen Confeßion (aaO 116–158 [V.]) abgedruckt. Dieser Beitrag war zuvor über mehrere Nummern in den Wöchentliche[n] Hallische[n] Anzeigen (Jg. 1770) erschienen und hat von hier aus Eingang in die zweite Auflage von Christian Wilhelm Franz Walchs Breviarium (vgl. II § 214) gefunden.
Bertram i. a. B. Stück 3. S. 37 f.
Im dritten Teil (1782) der Litterarische[n] Abhandlungen (s.o.) findet sich die Untersuchung Von der Apologie der Augspurgischen Confeßion, und ihren verschiedenen Abfassungen (aaO 37–190 [II.]). Diese wird im vierten Teil (1783) fortgesetzt (vgl. aaO 1–76 [I.]). Auch diese Ausarbeitung war zunächst über mehrere Nummern in den Wöchentliche[n] Hallische[n] Anzeigen (Jg. 1769) erschienen.
torgischen Artikel
Wenige Tage nachdem die Ausschreibung zum Augsburger Reichstag ergangen war, forderte Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen (1468–1532) Luther, Melanchthon u.a. auf, ein Gutachten über die Differenzen zwischen Protestanten und Altgläubigen zu erstellen. Über die im Zuge dessen zusammengestellten, v.a. auf Melanchthon zurückgehenden Artikel wurde am 27.3.1530 vor dem Kurfürsten in Torgau beraten, Textgeschichte und -gestalt der ursprünglichen Torgauer Artikel konnten bisher jedoch nicht abschließend rekonstruiert werden. Gegen den Wunsch des Kurfürsten gingen die Artikel allein auf die Kirchenbräuche ein, im Hinblick auf die Lehre schienen den Verfassern die ein Jahr zuvor ausgearbeiteten Schwabacher Artikel (s.u.) ausreichend zu sein. Die Torgauer Artikel finden sich daher v.a. im zweiten Hauptteil des Augsburger Bekenntnisses (vgl. II § 211).
Coelestini hist. comitiorum T. I. p. 25. seq.
Die Torgauer Artikel sind im ersten der vier Bände von Georg Coelestins (1525–1579) Historia comitiorum anno 1530 Augustae celebratorum (1577; 21597), 25–28 abgedruckt.
Schwabacher von 1529
Die bereits im Sommer 1529 verfassten und den Marburger Artikeln (s.u.) zugrunde liegenden Schwabacher Artikel (1529) gehören wie die Torgauer Artikel (s.o.) in die direkte Vorgeschichte des Augsburger Bekenntnisses (vgl. II § 211). Die von den Wittenberger Theologen verfassten 17 Schwabacher Artikel sollten auf dem kurz nach dem Marburger Religionsgespräch (1529) stattfindenden Schwabacher Konvent (1529) als dogmatische Grundlage für eine Verständigung der unterschiedlichen protestantischen Positionen dienen, wurden jedoch von Straßburg und Ulm abgelehnt. Als es die Situation in Augsburg für Melanchthon erforderlich machte, die für den Reichstag vorbereitete kursächsische Rechtfertigungsschrift durch Lehrartikel zu ergänzen, zog er zu deren Ausarbeitung die Schwabacher, aber auch die Marburger Artikel heran. Diese finden sich v.a. im ersten der beiden Hauptteile des Augsburger Bekenntnisses wieder.
Luthers Werken der hall. Ausgabe B. 16. S. 681
Die in insgesamt 24 Bänden erschienene Ausgabe D. Martin Luther's Sämtliche Schriften (1740–1750) wird nach ihrem Erscheinungsort als Hallische Ausgabe bezeichnet, ist nach ihrem in Jena wirkenden Herausgeber Johann Georg Walch (1693–1775) jedoch v.a. als Walchsche Ausgabe bekannt geworden. Die Schwabacher Artikel finden sich im Sechzehente[n] Theil, Welcher Die zur Reformationshistorie gehörige Documenten von 1525. bis 1537. enthält, nebst einem Vorbericht von dem Ursprung und Fortgang der Reformation (1745), 681–686.
Artikeln des marpurgischen Vergleichs
Vgl. II § 113.
Melanchthonis Consil. lat. p. 81 seq.
In Übereinstimmung mit der ersten Auflage der Anweisung finden sich die Marburger Artikel in den von Melanchthons Schüler Christoph Pezel (1539–1604) besorgten Philippi Melanchthonis Consilia sive Iudicia theologica (1600), 82–86.
Riederers Nachrichten zur Kirchen- Gelehrten- und Büchergeschichte B. 1. S. 57 f. angeführten Ursach
Im ersten Band von Johann Bartholomäus Riederers (1720–1771) vierbändigen Nachrichten zur Kirchen- Gelehrten- und Bücher-Geschichte (1764–1768) findet sich der Beitrag Anmerkung von dem Orte und der Zeit, wo und wenn die sogenannten schwabachischen Artickel aufgesetzt und verfertiget worden (aaO 48–66 [V.]). Riederer identifiziert die Schwabacher mit den Torgauer Artikeln und argumentiert, dass diese wie die Artikel des Marburger Vergleichs (s.o.) in Marburg verfasst worden sein müssen (vgl. aaO 57–60).
veränderte augsp. Confeßion […] als die sogenannte unveränderte
Zur Confessio Augustana variata (1540) bzw. invariata (1530) vgl. II § 211.
evangelischen Fürsten auf dem Naumburger Fürstentag 1561 für eine „etwas stattlicher und ausführlicher wiederholte Edition“ erklärt
Auf dem Naumburger Fürstentag (1561) unterzeichneten und bekräftigten die nicht zuletzt vor dem Hintergrund der erneuten Einberufung des Trienter Konzils (vgl. II § 98) um Einheit bemühten evangelischen Stände Augsburger Konfession (vgl. II § 211) die Confessio Augustana invariata (1530), genauer die dritte lateinische Oktavausgabe aus dem Jahr 1531. Gleichzeitig erkannten sie die variata (1540) mit dem von Melanchthon im Zuge der Konsensverhandlungen der Wittenberger Konkordie (vgl. II § 98) offener formulierten Abendmahlsartikel (CA 10) ausdrücklich als Interpretation der invariata an. Johann Friedrich II. von Sachsen (1529–1595), genannt der Mittlere, sowie zahlreiche andere Fürsten verweigerten jedoch die Unterschrift, da sie diese Verständigung als eine Verschleierung der Lehrunterschiede auffassten. Das Zitat gibt die Vorrede des Naumburger Fürstentagsabschieds wieder.
Concordienbuch
Vgl. II § 211.
veränderten augspurgischen Confeßion
Zur Confessio Augustana variata vgl. II § 211.
Streitschriften, die man meistens in der allgemeinen deutschen Bibliothek Band 60. S. 60 f. angezeigt findet
In der Allgemeine[n] deutsche[n] Bibliothek 60 (1785), 60–66 findet sich eine Rezension von Georg Gottlieb Webers (1744–1801) Textausgabe Augspurgische Confession nach der Urschrift im Reichsarchive. Nebst einer Ehrenrettung Melanchthons (1781). Diese habe einigen Zweifel erregt und eine literarische Auseinandersetzung ausgelöst (vgl. aaO 66), die im Folgenden über die Besprechung der betreffenden Schriften nachgezeichnet wird (vgl. aaO 66–92). Zu diesen Schriften gehören z.B. Webers zuvor genannte zweibändige Kritische Geschichte (1783/1784) sowie eine Replik (1783) Johann Melchior Goezes (1717–1786) auf die in der nachfolgenden Anmerkung genannte Apologie Melanchthons (s.u.).
Apologie Melanchthons von Georg Theodor Strobel; Nürnberg 1783. gr. 8. S. 85 f.
In Georg Theodor Strobels (1736–1794) Apologie Melanchthons wider einige neuere Vorwürfe des Herrn Hauptpastor Götzen zu Hamburg (1783), 85–122 findet sich das Kapitel Von Veränderung der Augspurgischen Confession.
C. J. Plank's Abriß einer historischen und vergleichenden Darstellung der dogmatischen Systeme, Göttingen 1804
Der Name des Autors lautet Gottlieb Jakob Planck (1751–1833). Außerdem handelt es sich um die zweite Auflage.
P. K. Marheinecke christliche Symbolik, Heidelberg 1810
1810 sind die ersten beiden Bände dieses Werkes erschienen, 1813 folgte ein dritter Band.
a:
497
c:
abgehen
c:
feierlichen
c:
Symbole
c:
sind,
a:
Religionsparthey
c:
Religionspartei
c:
vornehmlich
c:
andere
a:
Partheyen
c:
verschiedene Parteien
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
a:
alsdenn
c:
stets dann
a:
Parthey
c:
Partei
a:
getrennt
c:
zeigen,
c:
gehässige
a:
Parthey
c:
Partei
a:
Lehren,
c:
soll. (S.
Abkürzungsauflösung von "S.": Siehe
a:
Nochmalige Hauptvertheidigung des - - Augapfels
c:
18.)
a:
498
c:
verschiedenen
a:
Partheyen
c:
Parteien
c:
geäußert
c:
Dieß
c:
auseinander
c:
vorgetragenen
a:
497
c:
210.
c:
Sinne
c:
bei
c:
augsburgischer
a:
Confeßion
c:
derselben
c:
augsburgischen Konfession
c:
schmalkaldischen
a:
grössern
a:
kleinen
c:
Katechismi Luthers),
c:
Andeutung
a:
499
c:
muß
c:
muß
ac:
Veranlassung
c:
würde
a:
einem solchen
c:
symbolischen
a:
einzle
c:
Aeußerungen
c:
denen
a:
denen
c:
Z. B. Augsb.
c:
dasselbe
c:
selbst
a:
avthentisch
a:
einzler
c:
geäußerten
a:
einzler
a:
nimmt,
c:
andere
a:
avthentische
c:
derjenigen
a:
Parthey
c:
Partei
c:
Außerdem
c:
eine solche Schrift
c:
Ansehen
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
c:
sollte
c:
bei
a:
Augspurger
c:
augsburgischen Confession
c:
augsb.
c:
ist
c:
Bertram's litterar. Abhandlungen,
c:
f.),
a:
den
c:
Augsburg 1530., beide
c:
verschiedenen
c:
werden
c:
Bertram
c:
f.),
c:
bei
c:
augsb.
a:
Confeßion
c:
comitiorum,
a:
25
c:
25 seq.),
c:
1529.
c:
Ausgabe,
c:
681),
c:
marburgischen
a:
82
c:
Riederer's
c:
Kirchen-,
c:
Büchergeschichte,
a:
Band
c:
Ursache
c:
augsb. Confession
c:
Fürstentage 1561.
a:
in
a:
500
c:
muß
c:
andere
a:
ø
c:
hat, 1)
a:
grosser
c:
verschiedenen
c:
Beibehaltung
c:
Ansehen
ac:
ø
c:
verschiedenen
a:
ø
a:
ø
a:
erklären,
c:
andere
c:
kann
a:
ø
c:
Neckereien
c:
vorgeworfenen
c:
begegnen
ac:
ø
a:
ø
a:
†)
c:
augsburgischen Confession 2)
c:
Wortklauberei
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
1)
c:
augsb. Confession
c:
Frankfurt
c:
Main
c:
84.,
c:
Theile,
c:
8.
c:
Allgemeinen
c:
Bibliothek, Bd.
a:
ø
c:
2)
c:
Melanchthon's
a:
†) Apologie Melanchthons
ac:
Strobel,
a:
501
a:
499
c:
212.
ac:
kann
c:
darzustellen. Höchstens kann
c:
Erstere
c:
Alles
c:
spätern
c:
Anm.
Abkürzungsauflösung von "Anm.": Anmerkung
c:
bei
c:
augsb. Confessions-Verwandten
c:
eigener
c:
Bei
c:
1781. 8.
c:
Io.
c:
1699.
c:
Io.
c:
1732.
c:
sammeln
c:
⌇⌇c{Hiermit vergleiche man
C. J. Plank's Abriß einer historischen und vergleichenden Darstellung der dogmatischen Systeme, Göttingen 1804.,
und
P. K. Marheinecke christliche Symbolik, Heidelberg 1810.,
und M. Weber libri symbolici eccles. ev. luther., Wittenb. 1809.