Informationen zur Bildschirmbreite


Die interaktive textkritische Ansicht setzt eine Bildschirmbreite von mind. 768px voraus.

Bitte verwenden Sie einen entsprechend breiten Bildschirm, um diese Ansicht in vollem Umfang nutzen zu können.

|a53| Bestimmung und moralische Natur des Menschen.

89. Unter allen Geschöpfen auf dem Erdboden ist der Mensch das edelste und Gott änlichste, Act. 17, 28. und hat unter allen die erhabenste Bestimmung *) . Schon in|c110| |d110| diesem Leben auf Erden kann man a) ihm mit Grunde eine Herrschaft über die übrigen Kreaturen beilegen, 1 Mos. 1, 26. so fern allein er ein Recht, und |b82| die zu Ausübung desselben nöthige Geschicklichkeit hat, alle und jede ihm vorkommende Geschöpfe (vergl. §. 76. ) zu seinem wahren Nutzen zu gebrauchen. b) Er allein kann und soll Ordnung und Glück rings um sich her unter seinen Mitgeschöpfen und besonders unter seinen Brüdern, den Menschen, mit Bewustseyn verbreiten, und dadurch die Absichten Gottes befördern; c) insbesondere derjenigen Gesellschaft, deren Glied er ist, nach seinem von der Vorsehung bestimmten Verhältnisse gegen dieselbe, (§. 77. d.) sich nüzlich machen; d) die ihm mitgetheilten Kräfte durch immer fortdauernde Entwickelung und stete Uebung erhöhen und vermehren; e) unzähliges Gute, |d111| dessen kein andres Geschöpf auf Erden in gleichem Um|c111|fange fähig ist, vornemlich aber f) jene höhere Glückseligkeit, die auf Erkenntnis der Wahrheit und sittliche Güte, und vorzüglich auf Religion sich gründet, (§. 1. 2. 3. ) genießen, und daher g) unablässig nach mehrerer Erkenntnis und moralischer Aenlichkeit mit Gott streben.
*) Bey den Belehrungen über die Bestimmung und |d110*| Würde des Menschen, muß dahin gesehen wer|c110*| den, daß dem Menschen Achtung gegen sich selbst, gegen jeden, auch den geringsten, seiner Mitmenschen, und gegen die Menschheit überhaupt eingeprägt, daß manchen gangbaren aber schädlichen Vorurtheilen über unsre Bestimmung entgegen gearbeitet, daß der Ungrund des Vorwurfs, als bilde die christliche Religion nur Menschen für den Himmel und nicht für die Erde, einleuchtend gemacht, und daß das Verhältniß dieses Lebens zum künftigen ins Licht gesetzt werde.
90. Doch ist die große Bestimmung des Menschen nicht bloß auf dieses irrdische Leben eingeschränkt, sondern reicht bis in die Ewigkeit hinaus. 2 Cor. 4, 18. 1 Joh. 3, 2. Zwar a) ist der Mensch nicht bloß um der Zukunft willen da, und er lebt seiner Bestimmung entgegen, wenn er über dem Himmel der Erde vergißt, oder sich zu jenem auf eine solche Art geschickt machen will, daß er darüber auf dieser unbrauchbar wird. Das gegenwärtige Leben ist nicht blos Mittel, sondern auch Zweck; und daher soll der |b83| Mensch nicht alle seine Gedanken lediglich nur darauf richten, um dereinst glücklich erst zu werden, eben als wenn nicht itzt schon seine Bestimmung wäre, es zu seyn; sondern er soll vielmehr jeden gegenwärtigen Augenblick schon genießen, und in jeder Periode seines |a54| Daseyns möglichst glücklich seyn; wie denn auch das jetzige Leben, wenn nur die Menschen ihre jetzige Bestimmung zu erreichen sich mehr angelegen seyn ließen, |d112| schon für sich, und ohne |c112| Rücksicht auf das, was jenseits des Grabes unser wartet, des Daseyns immer werth wäre. Allein b) noch unendlich höhere, und alle Ewigkeiten hindurch steigende Seligkeiten sind von Gott uns nach dem Tode zugedacht, wenn wir das gegenwärtige Leben unsrer jetzigen Bestimmung gemäs anwenden; Phil. 3, 20. Col. 3, 1–4. und es ist die weiseste und wohlthätigste Einrichtung Gottes, daß rechter Genuß dieses Lebens zugleich die beste Vorbereitung zur Glückseligkeit des künftigen ist, und daß umgekehrt das rechte Bestreben dereinst glücklich zu werden, ein wirksames Mittel ist, es itzt schon zu seyn.
91. a) Im Tode *) stirbt nur unser Leib, Röm. 8, 10. dessen aufgelösete Theile |c113| |d113| jedoch nicht umkommen, sondern nur in andere Körper übergehen (§. 72. ). b) Unsre Seele aber ist, wie wir nach Gründen der Vernunft schon hoffen dürfen, und aus der Bibel gewiß wissen, unsterblich. Matth. 10, 28. Joh. 11, 24–26. a 2 Tim. 1, 10. 1 Thess. 4, 13. ff. Luc. 20, 27. 37. Mein Ich a dauert ununterbrochen fort, Luc. 20, 37. 38. 2 Cor. 5, 1. Hebr. 9, 27. und behält das Bewust|b84|seyn seiner selbst, und die deutliche Erinnerung an die vorhergegangenen Zustände, und an das was ich hier empfunden, gedacht und gethan habe. Luc. 16, 23. ff. Ja unsre Seele wird, von diesem groben Körper getrennt, ihre Thätigkeit desto freier äusern, und ihren Wirkungskreis desto mehr erweitern können; 1 Cor. 13, 9–12. 1 Joh. 3, 2. so wie wir auch, durch die Schei|d114|dung von |c114| diesem Leibe, von unzähligen dringenden Bedürfnissen, körperlichen Schmerzen, und d Reizungen zur Sünde befreiet werden. Röm. 8, 23. 7, 5. 18. 23. 24. c) Es hat daher der Tod, an sich betrachtet, nichts schreckliches an sich, sondern ist vielmehr als eine Wohlthat, als ein Uebergang zu einem vollkommnern Leben, anzusehen; 2 Cor. 5, 6–8. Phil. 1, 21. 23. gleichwie auch der Verlust des Genusses irrdischer Güter durch die Fähigkeit zu weit edlerem Genusse reichlich ersetzt wird. Doch d kann der Tod eigentlich nur dem|a55| wahrhaftig erfreulich seyn, der hier auf dieser Welt schon seiner hohen Bestimmung gemäs gelebt hat, und mit Gesinnungen, welche den göttlichen änlich sind, stirbt. |d115| Joh. 5, 29. a 1 Cor. 9, 24. 25. 2 Cor. 5, 9. 10. Hebr. 11, 35. 1 Petr. 1, 4. 5. 1 Joh. 3, 2. 3.
*) Hier, wo wir eben von der Bestimmung des Menschen in diesem und jenem Leben geredet haben, und nun im Begriff stehen, zur Betrachtung der moralischen Natur des Menschen überzugehen und dabey die Lehre von Belohnungen und Stafen vor und nach dem Tode abzuhandeln, scheint der bequemste Ort zu seyn, das, was von dem Leben nach dem Tode zu wissen nöthig ist, einzuschalten. Hiebey ist aber das, was die Bibel deutlich lehret, sorgfältig von bloßen Vermuthungen und Hypothesen abzusondern. Die letztern überläßt man gern ihren Liebhabern, aber dem Volk müs|c113*||d113*| sen sie nicht als Religionslehren vorgetragen werden. Und selbst bey den Erläuterungen des bedächtlich kurzen und meist bildlichen Unterrichts der Bibel muß man sich an richtige und feste Erklärungsregeln binden, damit das Volk bey den Bildern, die freilich nicht wohl ganz vermieden werden und sogar bey dem sinnlichen Haufen eine gute Wirkung thun können, Etwas, und etwas Wahres, denken lerne, und von kindischen und schwärmerischen Erwartungen zurückgehalten werde. Vergl. die Anmerk. c. zu §. 95.
92. Denn a) das Leben nach dem Tode ist nichts anders als eine unmittelbare und eigentliche Fortsetzung des jetzigen; wir nehmen unsere Denkungsart, Gesinnungen und Fertigkeiten in jene Welt mit, und dort dauern alle Folgen unsrer jetzigen Gesinnungen und Handlungen fort. Röm. 2, 5–12. 16. 1 Cor. 15, 58.|b85| 2 Cor. 4, 17. 5, 10. Gal. 6, 7–10. Eph. 6, 8. 1 Tim. 6, 18. 19. b) Es wird daher sogleich nach dem Tode Luc. 20, 37. 38. 23, 43. 16, 22. 27. Phil. 1, |c115| 23. der Tugendhafte a glücklich, und der Lasterhafte a unglücklich, jeder genau nach der Proportion seines Verhaltens, seyn. Luc. 16, 23–25. Und c) in diesem Zustande werden beide bleiben, bis es dereinst, zu einer Zeit, welche kein Mensch vorher wissen kann, 1 Thess. 5, 1. 2. 2 Petr. 3, 10. Gott gefallen wird, die jetzige Einrichtung desjenigen Theils der Welt den wir bewohnen, aufzuheben und zu zerstören, und dessen letzten oder jüngsten Tag kommen zu lassen. 2 Petr. 3, 7–13.
93. An diesem letzten Tage unsrer Welt a) werden alle Menschen, welche seit der Schöpfung verstorben sind, mit ihren aus dem Gra|d116|be wieder erweckten Leibern, 1 Cor. 15, 12. ff. 35. ff. 52. 2 Cor. 4, 14. 1 Thess. 4, 16. die alsdann Lebenden aber mit verwandelten oder umgebildeten Körpern, 1 Cor. 15, 51. 52. a 1 Thess. 4, 17. wieder dargestellt werden. Joh. 5, 25. 28. 29. Act. 24, 15. b) Diese neuen Körper a|a56| 1 Cor. 15, 36–42. 50. 53. werden d die jetzigen an Vollkommenheiten a weit übertreffen, a 1 Cor. 15, 42–50. 2 Cor. 5, 1. ff. Phil. 3, 21. und d zu höherer Vervollkommung der Seelen, zum Genusse reinerer Freuden, und zu einer ausgebreitetern Wirksamkeit geschickt eingerichteta, und der Vergänglichkeit und Zerstörung nicht unterworfen seyn. 1 Cor. 15, 26. 54. Luc. 20, |c116| 36. Auch giebt die Schrift zu erkennena, daß alsdann manche körperliche Handlungen, wel|b86|che jetzt zu unsrer d Bestimmung und zur Erhaltung und Fortpflanzung des menschlichen Geschlechts mitgehören, aufhören sollen. Luc. 20, 35. 36. 1 Cor. 6, 13. Mehr aber können wir hiervon nicht wissen, und brauchen es auch nicht.
94. a) An eben diesem letzten Tage unsrer Welt wird Jesus Christus das allgemeine Gericht über die Menschen halten, Matth. 25, 31. ff. Joh. 5, 22. 27. Act. 17, 31. 2 Cor. 5, 10. da dann alle ihre Handlungen, auch die geheimsten oder unrecht beurtheilten, die verkann|d117|te Tugend und das glänzende Laster, in ihrem wahren Lichte aufgestellt, Röm. 2, 12. 16. 1 Cor. 4, 5. Matth. 25, 35. 40. 42. 45. 7, 21–23. Marc. 9, 41. 42. und nebst dem Schicksale, das jeder durch seine Handlungen sich zugezogen hat, offenbar werden sollen. Matth. 25, 34. 41. Und b) dann erst wird, wie es scheint, (denn die Bibel unterscheidet nicht immer genau, was gleich nach dem Tode, und was erst am Ende der Welt geschehen wird), ein jeder das ganze volle Maas der (positiven §. 102. C. 109. b) Belohnungen und Strafen, (vergl. §. 99. ff.) seinem Verhalten in dem gegenwärtigen Leben gemäs, zugetheilt bekommen. |c117| Matth. 25, 46. Die Frommen werden zum Ziele der erhabnen Bestimmung des Menschen, zum gemeinschaftlichen und ewig daurenden Genusse unaussprechlicher Seligkeiten gelangen; 2 Cor. 4, 17. 1 Thess. 4, 17. 2 Tim. 4, 8. Hebr. 12, 22. 23. die Lasterhaf|a57|ten aber alle Ewigkeiten hindurch d es empfinden müssen, daß man sich äusserst elend mache, wenn man die wohlthätigen |b87| Gesetze Gottes übertritt, und seiner erkannten Bestimmung entgegen handelt. Matth. 25, 46. Marc. 9, 47. 48.
|d118| 95. *) Gott hat den Menschen mit den Mitteln seine hohe Bestimmung zu er|c118||d119|reichen, hinlänglich versehen. a) Selbst das Vorstellungs- und Begehrungs-Vermö|c119|gen ist an solche physische Gesetze gebunden, welche den |b88| Menschen allmälich zu ver|c120|vollkommen geschickt sind, und die er nicht überschreiten kann. Weil aber eine durch bloße unwillkührliche Befolgung der physischen Gesetze allein erlangte Vollkommenheit, dem Menschen noch keinen moralischen Werth geben könnte, welcher ohne b) Freiheit sich nicht denken läßt; so ist das Begehrungsvermögen durch diese Gesetze nicht dergestalt bestimmt, daß alle vernünftige Willkühr dabey wegfiele. Denn α) die Begierden des Menschen sind nicht von blinden, oder (wie bey den Thieren dieß der Fall ist) auf gewisse |b89| Gegenstände und auf ein bestimmtes Maas eingeschränkten Trieben abhängig, sondern gehen auf alles, was |d120| gut und zur Erweiterung seiner Kräfte fördersam ist. Und diesen in seiner Natur liegenden, an sich unbestimmten, stets regen Trieb nach Glückseligkeit kann er durch die Vernunft regieren. β) Ist auch zuweilen ein |c121| blinder Trieb ohne Willkühr des Menschen wirksam, so geschieht dies doch bey solchen, die die Kultur ihres Geistes nicht vernachlässigt haben, selten, und auch dann hat die größere oder kleinere Gewalt solcher Triebe großen|b90|theils in dem vorhergegangenen willkührlichen Verhalten des Menschen ihren Grund. Ferner γ) hängen zwar die Begierden zum Theil, wie bey den Thieren, von sinnlichen Empfindungen ab; aber der Mensch kann theils solchen Empfindungen, die ihn zu unrechtmäßigem Verhalten reizen möchten, häufig ausweichen, theils kann er, wenn er will, den Eindruck äusserer Dinge schwächen oder verstärken, theils sind die Empfindungen nicht die einzige Triebfeder der Begierden, sondern δ) der Mensch kann sich, weil er Vernunft hat, auch nach Vorstellungen die nicht zunächst vom Körper abhängen, ja durch Vorstellungen künftiger niemals empfundener Dinge, durch den Gedanken an Gott, an das Gesetz, an die Schicklichkeit oder Unschick|b91|lichkeit, Gemeinnützigkeit oder Gemeinschädlichkeit einer Handlung, an noch so entfernte Folgen derselben u. s. w. bestimmen. c) Der auf sich selbst aufmerksame Mensch ist sich daher sehr oft innigst bewußt, nicht nur, daß er anders handeln sollte, |d121| sondern auch, daß er anders handeln könnte, als er handelt, und daß, wenn er dießmal nicht anders konn|c122|te, es seine eigne Schuld war. d) Und deshalb kann es ihm zur Pflicht gemacht werden, so zu handeln, wie er selbst gesteht nicht nur handeln zu sollen, sondern auch, wenn er es nur darnach anfängt, zu können. Und wenn er es nicht thut, kann es ihm zugerechnet und er dafür bestraft werden, so wie im entgegengesetzten Fall ihm ein moralischer Werth und Belohnung zuerkannt werden kann. e) Und hierin besteht seine moralische Natur, durch welche er zu Erreichung seiner erhabenen Bestimmung geschickt und moralischer Glückseligkeit fähig ist.
*) b Den Menschen a) mit seiner moralischen Natur näher bekannt zu machen, ist allerdings Pflicht des Religions|b88*| lehrers, weil gänzliche Unwissenheit hierin leicht Irrthümer, die der Religiosität und Moralität nachtheilig sind, und Unterlassung wichtiger Pflichten erzeuget. Wie weit er aber hierin zu gehen habe, muß die Fähigkeit und das Bedürfniß der Lehrlinge entscheiden. Schon erwachsenen Jünglingen, zumal aus den kultivirteren Ständen, wird inzwischen der Inhalt dieses ganzen Abschnittes von einem geschickten Lehrer verständlich gemacht werden können; und es scheint |c118*| dieß um so nöthiger, da man von diesen Materien in mancherley Büchern Sätze ausbreitet, die in ihrer Anwendung nur allzuleicht schädlich werden. b) Und da selbst achtungswerthe Philosophen über einige Punkte, z. B. über die Lehre von der Freiheit, in einem Streit befangen sind, welcher sobald wohl nicht entschieden werden möchte, und wenigstens beweiset, daß es hier noch Dunkelheiten gebe und keine völlige Evidenz da sey, so wird man die Billigkeit haben, es dem Religionslehrer nicht für Schwäche oder blinde Anhänglichkeit an irgend ein System anzurechnen, wenn er bey der Wahl unter den streitigen Vorstellungsarten mit darauf Rücksicht nimmt, welche sich, seiner Einsicht nach, am besten mit den ihm deutlichen Lehren der Bibel, die er als einen von Gott kommenden Unterricht verehret, vereinigen lasse, und zugleich mit den wenigsten Bedenk|b89*| lichkeiten dem Volk vorgetragen werden könne. Uebrigens ist die Sache des Religionslehrers nicht sowohl, die menschliche Freiheit zu erklären, als vielmehr so davon zu handeln, daß die Menschen einsehen, was sie thun und lassen müssen, um immer freier zu werden, und daß sie sich überzeugen, daß dieß möglich sey. c) Genaue Untersuchungen über göttliche Gesetze, Belohnungen und Bestrafungen sind nicht nur an sich nützlich, da krasse Vorstellungen z. B. von Himmel und Hölle einen höchst schädlichen Einfluß auf Re|c119*| ligion und Moralität haben, sondern in unsern Zeiten haben sie auch dadurch noch mehr Wichtigkeit bekommen, daß in Schriften, welche von Jedermann gelesen werden, viel darüber gesagt und zum Theil eine Theorie davon aufgestellt worden ist, welche mit dem Unterricht den die Bibel davon giebt und mit der erweislichen Schriftlehre von der Erlösung Christi u. s. w. schwerlich zu vereinigen seyn möchte. Es ist daher nöthig, diese Materien, besonders die von positiven Strafen, so abzuhandeln, daß den sehr häufigen Misverständnissen und den eben hieraus vornehmlich entstehenden Einwürfen vorgebeugt werde, und hingegen in die Augen falle, daß unsre Lehre, wenn sie richtig gefaßt wird, nichts Vernunftwidriges |b90*| oder Gott unanständiges enthalte. Diesen Zweck leichter zu erreichen, machen wir den Anfang von den Untersuchungen über die Belohnungen, bey welchen man gemeiniglich weniger Schwierigkeiten zu finden glaubt, auch nicht so ängstliche Blicke auf das übrige System wirft, als bey der Lehre von positiven Strafen. Hat man, was von den Belohnungen gesagt wird, richtig gefaßt, so wird es leicht seyn, eben das auch auf die Strafen anzuwenden, und sich hierdurch von den letztern richtigere Begriffe zu bilden. Was aber die natürlichen guten und schlimmen Folgen der Handlungen anlangt, so hat der Religionslehrer gute Ursachen, sie aus dem Gesichtspunkt der Be|c120*| lohnungen und Strafen zu betrachten. Der Philosoph mag sie, wenn er will, aus einem andern ansehen; ein wahrer Widerspruch scheint doch nicht statt zu haben. Es gilt gewissermaaßen auch hier, was in der Anmerk. zu §. 35. gesagt worden ist. d) Den bildlichen Ausdruck: Ebenbild Gottes, zu einem ganzen Artickel auszuspinnen, scheint nicht rathsam. Was man dahin zu rechnen pflegte und Grund hat, kann füglich in diesem und dem folgenden Abschnitte gelegentlich mitgenommen werden.
96. Freilich a) ist der Mensch nicht so frey, daß er auch etwas anders wollen könnte, als was er sich in dem Augenblick, da er wählen soll, als gut vorstellt. Und b) diese gegenwärtige Vorstellung, von welcher sein Wollen oder Nichtwollen abhängt, wird theils entweder unmittelbar durch eine Empfindung erweckt, oder ist ein Glied einer vielleicht weit rückwärts reichenden Ideenkette, welche sich itzt nicht mehr abändern läßt und zuletzt in einer Empfindung sich verliehrt; wie denn überhaupt die Empfindungen es sind, welche dem Menschen den Stoff zu seinen Vorstellungen zuführen; theils hat |b92| jene Vorstellung, nach welcher der Wille sich bestimmt, ihren Grund in der individuellen Fähigkeit, |c123| Richtung und Uebung des Verstandes, der Einbildungskraft, des Gedächtnisses etc. des Menschen, |d122| in der Beschaffenheit seiner gesammten Kenntnisse, in den äusern Umständen, unter welchen er sich entschließen und wählen soll, in seiner jetzigen Gemüthsstimmung, in der Erziehung, (die darum so äusserst wichtig ist), in der Gewohnheit u. s. w. Allein c) der Mensch hat doch eine gewisse Gewalt über seine eigene Ideen; er kann, α) vermöge der eigenthümlichen Thätigkeit seiner Seele, die durch die Empfindung erlangten Vorstellungen verschiedentlich bearbeiten, den vorräthigen Stoff zu Ideen auf mannichfaltige Weise verbinden, trennen, und abändern; neue Beziehungen derselben auf einander entdecken, und solchergestalt der Form nach neue Ideen in sich hervorbringen, und die Reihe seiner Vorstellungen selbst anordnen. Auch kann er sich die Fertigkeit erwerben, den ersten Eindrücken von dem was ihm als gut oder böse erscheint, zu widerstehen, und seine Entschließungen zurückzuhalten, bis er die Gründe derselben vernünftig abgewogen hat. Hierzu kommt noch die Fähigkeit zu wissen, warum er einen Gegenstand so sich vorstelle, daß gewisse Entschliessungen daraus erfolgen, und das Vermögen, durch eigne Thätigkeit in eine andere Lage des Körpers und des Gemüths sich zu setzen, in welcher |c124| seine Denkkraft eine andere Richtung bekommt. Und was β) die übrigen Punkte betrift, welche auf die jedesmalige Entschließung einen Einfluß haben, so ist es nur allzuoft eigne |d123| Schuld des Menschen, daß seine Seelenkräfte, besonders sein Verstand, so |b93| wenig kultivirt, seine Einbildungskraft verwildert und mit Bildern, die seiner Tugend nachmals gefährlich werden, angefüllt ist etc. daß seine Kenntnisse so klein oder schlecht oder tod sind, daß er in Umständen, welche es ihm erschwehren das wahre Gute zu wählen, sich itzt befindet, daß sein Gemüth für das Gute verstimmt ist, von allzuheftigen Leidenschaften bestürmt wird etc. daß böse Gewohnheiten überhand genommen haben, daß ferner das Gewissen übertäubt ist, das Andenken an Gott und Pflicht so selten und unvollkommen erwacht, solche Ideen, die bey der Wahl ihn richtig leiten könnten, ihm nicht geläufig sind u. s. w. Seine Lage würde itzt im kritischen Augenblick anders seyn, wenn er vormals in Zeitpunkten, da die Umstände nicht so dringend waren, böse Gewohnheiten noch nicht so tiefe Wurzel geschlagen hatten, die Leidenschaften nicht brauseten, und die Stimme des Gewissens sich lauter hören ließ, auf diese geachtet, den sich ihm anbietenden Unterricht mit weniger Leichtsinn angenommen und benutzt, über seine Pflicht und den wahren |c125| Werth der Dinge nachgedacht, alles von mehrern Seiten anzusehen sich gewöhnt, gute Vorsätze oft erneuert, in richtigen Grundsätzen sich befestigt, schlimme Gewohnheiten geschwächt, in Mäßigung seiner Begierden und Enthaltsamkeit und Selbstbeherrschung sich geübt, |d124| auf künftige Gefahren sich bereitet hätte u. d. gl. Denn durch diese und änliche Mittel kann der Mensch seine moralische Freiheit nicht nur erhalten, sondern auch immer weiter ausdehnen. Sind also gleich d) Menschen in dem Augenblick der Wahl oft wirklich unvermögend, dasjenige was sie selbst in ruhigen |b94| Stunden deutlich und mit Ueberzeugung für das Beste erkennen, zu wählen, und ist also ihre Freiheit oft sehr eigeschränkt, so ist dieß doch meistens mehr Fehler der Menschen, als der Einrichtung der menschlichen Natur. Vergl. jedoch §. 115 117 .
97. Es hat auch Gott an mannichfaltigen Mitteln es nicht fehlen lassen, die Menschen von dem, was ihnen gut ist, zu unterrichten, und ihren Willen zu Be|a59|folgung desselben moralisch zu lenken. Als der Schöpfer, Erhalter und größte Wohlthäter der Menschen, der alle ihre Schicksale in seiner Gewalt hat, a vermöge seines Wesens nichts anders als ihr untrüglich eingesehenes Beste wollen und daher nie als Tirann, sondern nur |c126| als Vater sie behandeln kann, ist er ihr höchster unumschränkter Oberherr, a dem sie unbedingten Gehorsam, nicht nur ihrer Abhängigkeit sondern auch ihrer eignen Glückseligkeit wegen, zu leisten verbunden sind, weil sein Wille mit der ewigen höchsten Regel des Besten nothwendig einerley ist. Daher ab er ihr freies Verhalten durch Gesetze be|d125|stimmt, d welche d wegen der Allgenugsamkeit Gottes (§. 41. ) auf nichts anders als das Beste der Menschen selbst und der Welt abzwecken können. (§. 50. ).
98. Sie sind entweder natürliche oder positive. Natürliche heißen diejenige, welche in der Natur des Menschen, in seiner wesentlichen Abhängigkeit von Gott, und in der allgemeinen Verbindung, in welche jeder Mensch mit andern Geschöpfen gesetzt ist, ihren Grund haben: die daher |b95| durch Aufmerksamkeit auf diese Stücke, ohne nähere Bekanntmachung (obgleich auch diese dazu kommen kann) erkannt werden können, und allgemein und unveränderlich sind. Positive hingegen (§. 9. ) sind diejenige, welche der Gesetzgeber um besondre Zwecke, welche nicht aus der Natur der Dinge selbst bekannt sind, zu erreichen, oder auch um die Art und Weise, wie einem natürlichen Gesetz Genüge geleistet werden soll, nach seinem freien aber |c127| weisen Willen, näher zu bestimmen, gegeben hat, und welche eben darum weder nothwendig allgemein, noch unveränderlich sind, und von Menschen nicht sicher ohne vorgängige Bekanntmachung erkannt werden können, mithin aber auch niemanden ver|d126|pflichten, dem sie ohne seine Schuld unbekannt bleiben. Sofern sie einen objectiven Grund haben, und nicht anders als nach der Regel der höchsten Weisheit und Güte abgefasset seyn können, (§. 45. ) sind sie nicht ganz willkührlich, noch so beschaffen, daß sie eben so gut anders seyn könnten; ob es gleich kurzsichtigen Menschen bisweilen so scheinet, und sie von Gottes freiem Willen allerdings abhängen. Daß Gott dergleichen Ge|a60|setze geben könne, kann nicht geleugnet werden; und daß er wirklich solche gegeben habe, lehrt die Bibel A. und N. T. Allemal aber haben sie, eben so wie die natürlichen, den Vortheil dessen der sie befolgt zur Absicht, Act. 17, 25. sollte es auch nur seyn, den Menschen Gelegenheit zu geben, ihre Religiosität auf eine nicht gefährliche Art zu beweisen, und durch Uebung ihre frommen Gesinnungen und ihre Fertigkeit in frommen Handlungen zu stärken. Gewöhnlich aber entdeckt sich dem for|b96|schenden Blick, wenigstens durch die Folgen, auch ihre anderweitige Zweckmäßigkeit und Wohlthätigkeit (§. 9. ).
|c128| 99. Zum Gehorsam gegen die göttlichen Gesetze könnten uns schon die Schönheit, Schicklichkeit und Gemeinnützigkeit der von dem Heiligsten, Allgütigen und Allweisen vorgeschriebenen Handlungen, die Hoffnung einer durch sie zu erlangenden größern Aehnlichkeit mit dem Allervollkommensten, die Ehrfurcht vor dem Un|d127|endlichen a, und die Liebe gegen unsern größten Wohlthäter, auch ohne Rücksicht auf unsern eignen Nutzen, bewegen. Um aber diese Motive, welche auf den sinnlichen Menschen nicht stark genug wirken, noch mehr zu verstärken, und solchergestalt desto kräftiger uns anzutreiben an unsrer eignen Vervollkommung und an dem Wohl des Ganzen zu arbeiten, hat Gott mit den durch die Gesetze bestimmten Handlungen Belohnungen und Strafen d verknüpft, a wel|d128|che auf die den sämmtlichen moralischen Eigenschaften Gottes gemäseste Art eingerichtet sind (§. 50. )
d
100. Der Zweck der Belohnungen ist, theils des physischen Guten und der Glückseligkeit unter den vernünftigen Geschöpfen mehr zu machen, und also Gottes Güte desto preiswürdiger darzustellen; theils hierdurch unsre Liebe und Dankbarkeit gegen Gott, und |a61| mithin auch unser Bestreben ihm zu gefallen, anzufeuern; theils von der Hei|c129|ligkeit Gottes, dem alles |d129| Gute, aber auch nur das Gute gefällt, und von der untadelhaften Beschaffenheit seiner Regierung uns zu überzeugen: theils das physische und das moralische Gute so genau mit einander zu verknüpfen, daß dieses ein Mittel zu jenem seyn, und daß folglich, vermittelst des in |b97| unsre Natur gelegten Verlangens nach dem ersten, unsere Selbstliebe für das letztere interessirt werden möchte, und uns also die Ausübung unsrer Pflichten erleichtert würde. Denn es kann und soll jede verheisene Belohnung uns zum Streben nach moralischer Güte anreizen; jede wirklich erhaltene aber, nicht nur bey dem, welcher sie empfängt, dieß Bestreben erhalten und verstärken, sondern auch andere zur Nacheiferung antreiben.
101. Auf gute Handlungen folgen theils natürliche, theils positive Belohnungen. Die natürlichen sind, nach der einmal von Gott gemachten Einrichtung der Natur, unausbleiblich mit jeder guten Handlung verbunden, und fangen schon in diesem Leben an (§. 2. ). Sie erstrecken sich theils auf unsere Lage in dem gesellschaftlichen Leben, auf die äuseren Glücksumstände, auf die Konstitution des Körpers, und auf den d Genuß d sinnlicher Vergnügungen; theils und vornemlich auf unser Gemüth, indem nicht nur die |c130| Fähigkeiten d desselben durch gute Handlungen erhöhet, d und gute Fertigkeiten vergrößert werden, sondern auch Gemüthsruhe und Zufriedenheit, nebst andern sehr mannichfaltigen höchst angenehmen Empfindungen, durch das Bewußtseyn, recht, unsrer Bestimmung gemäs, und Gott wohlgefällig gehandelt zu haben, erzeuget, erhalten, und vermehret werden. Die natürlichen Belohnungen der zweiten Art dauern in dem künftigen Leben und in alle Ewigkeit fort, und breiten sich immer weiter und weiter aus.
|a62| 102. Positive Belohnungen a) nennen wir diejenige, welche nicht von selbst aus der |b98| Natur der guten Handlung, verglichen mit der Natur des Menschen und andrer Dinge in der Welt, fließen, sondern nach dem freien Willen des Gesezgebers erfolgen. Röm. 4, 4.|d131| Ob dergleichen von Gott b) schon in diesem Leben ertheilt werden, läßt sich so leicht nicht entscheiden. Denn die Vernunft und die Erfarung lehren hierüber nichts sicheres, und die Schriftstellen , welche diese Frage zu bejahen scheinen, können entweder ganz füglich auf die natürlichen guten Folgen der Tugend und Frömmigkeit gedeutet werden, 1 Tim. 4, 8. (Kap. 6, 6.) Marc[.] 10, 29. 30. Sprüchw. 3, 2. ff. oder beziehen sich auf die in ihrer Art einzige Anordnung der Schicksale des jü|c131|dischen Volks. 5 Mos. 28. 5, 29. (im Hebr. 26.) Jes. 1, 19. 2 Mos. 10, 22. Eph. 6, 2. Daß aber c) in jener Welt zu den natürlichen Belohnungen noch positive hinzukommen werden, geben die in der Bibel von dem künftigen Leben vorkommenden Beschreibungen deutlich zu erkennen. Ihre eigentliche Beschaffenheit aber näher anzugeben, sind wir auser Stande. Nur so viel kann man mit einiger Zuverlässigkeit behaupten: α) durch die Umbildung unsers jetzigen groben Körpers in einen weit vollkommenern, d welche man für keine natürliche Folge unsrer Gesinnungen und Handlungen halten kann, fällt die Ursache unzähligen physischen Uebels weg, (§. 93. ) und entsteht eine Empfänglichkeit zu mehrerem physischen Guten, und zum reineren Genusse der natürlichen guten Folgen guter Handlungen. Ein Vortheil, von dem zwar auch der Lasterhafte nicht ganz ausgeschlossen seyn wird, der aber ihn, aus an|d132|dern Ursachen, wenig oder nichts glücklicher machen kann. β) Da wir doch in jenem Leben in irgend eine Verbindung mit andern Dingen unstreitig wieder ver|b99|setzt werden, die sich zur Beschaffenheit unsrer Gesinnungen und Handlungen nicht wie eine Wirkung zu ihrer Ursache verhält, sondern von dem freien Willen des Allgerechten abhängt, d so wird der Fromme von Gott ohne Zweifel in eine solche, uns übrigens unbekannte, Ver|c132|bindung der Dinge gesetzt werden, in welcher theils die auser seinem Wesen befindlichen Hindernisse, seine sämmtlichen Kräfte zu erweitern, an Erkenntnis und moralischer Güte zuzunehmen, und die natürlich daraus entspringende neue Glückseligkeit möglichst rein zu genießen, wegfallen, theils nie versiegende Quellen ihm zuströmen werden, durch deren ununter|a63|brochenen Gebrauch er alle seine Kräfte ohne Ende erhöhen, Gott an Kenntnissen und Gesinnungen immer änlicher werden, und daher in einem immer fortdauernden Gefühle des unaufhörlichen Zuwachses der möglichst reinen Seeligkeit stehen wird. d) Dieß, mit den natürlichen Belohnungen in jener Welt zusammengenommen, ist es, was die Bibel ewiges Leben, Joh. 3, 16. 36. Matth. 25, 46. Röm. 6, 23. 1 Tim. 6, 19. Seligkeit, 1 Petr. |d133| 1, 9. Hebr. 2, 10. Herrlichkeit, 2 Cor. 4, 17. 2 Tim. 2, 10. 1 Petr. 5, 4. Himmelreich, 2 Tim. 4, 1. 18. u. s. w. nennet, und unter mancherley reizenden Bildern beschreibt, die aber nothwendig der Fassungskraft der damaligen Menschen gemäs gewählt werden musten, und an denen man also auch nicht hangen bleiben darf. z. E. Matth. 8, 11. Luc. 16, 22. 23, 43. 2 Tim. 4, 8. 1 Petr. 1, 4. u. s. w.
[1]03. Daß die Belohnungen in jenem Leben dem Grade unsrer moralischen Güte ge|c133|nau propor|b100|tionirt seyn werden, ist gewiß. (§. 50. ) Ob aber das Mehrere oder Wenigere durch ein verschiedenes Maas der positiven Belohnungen, oder allein durch den verschiedenen Grad der natürlichen, werde bewirkt werden, wissen wir nicht gewiß, obgleich bey der §. 102. gegebenen Vorstellung von dem Positiven in den Belohnungen, das letztere glaublicher scheinen könnte. Aber das ist wohl sicher, daß auch bey den Seligen, da doch kein Mensch ganz gut ist, ein Theil (§. 106. ) der natürlichen Folgen ihrer nicht gesetzmäsigen Handlungen (indem die durch Christum geschehene Erlösung auf die natürlichen Folgen sich nicht geradehin beziehet §. 143. ) fortdauern, und ihre Glückseligkeit, nach der gerechtesten Proportion, vermindert werden.
103. b. Da das Strafrecht Gottes nicht auf einerley Gründen mit dem Strafrechte menschlicher Regenten beruhet, und alle Unvollkommenheiten, welche menschlichen Strafen ankleben, bey den göttlichen nothwendig wegfallen müssen, so kann die Beschaffenheit menschlicher Strafen bey der Beurtheilung der göttlichen um so weniger zum Maasstabe sicher angenommen werden, je nachtheiliger eine verkehrte Vorstellung davon den religiösen Gesinnungen ist.
|c134| 104. Daß Gott bey seinen Strafen A) so viele Zwecke sich wirklich vorsetze, als nur dadurch zugleich erhalten werden können, dafür ist uns seine Weisheit Bürge; so wie die höchste Güte seines Willens, dafür, daß er Strafen nicht um ihrer selbst willen, noch um seinen entbrannten Zorn gleichsam abzukühlen, noch nach blinder Willkühr, |b101| (§. 44. ) beschließe, sondern sie allemal als Mittel zu |a64| Abwendung eines größern Uebels und zu Erlangung eines größern Guts verhänge; also zur Vermehrung der Glückseligkeit in dem Reiche der vernünftigen Geister, durch Beförderung ihrer moralischen Güte und des Gehorsams gegen die göttlichen Gesetze, durch Aufrechthaltung des Ansehens dieser bloß wohlthätigen Gesetze, d und durch Offenbarung der sämmtlichen moralischen Eigen|d135|schaften Gottes. B) Bey ad Bürgern des Staats Gottes 1 Cor. 10, 11. sollen die an einem ihrer Mitbürger, der gesündigt hat, vollzogene Strafen, bewirken a) eine lebhafte Vorstellung von dem höchsten Misfallen Gottes an allem moralischen Bösen; Röm. 1, 18. mithin tiefe Verehrung des Heiligsten, und Liebe gegen das allervollkommenste Wesen; wodurch dann weiter der Eifer, ihm sich wohlgefällig ab zu machen, vermehrt wird. b) Eine lebendige Ueberzeugung von der untadelhaften Regierung Gottes, der, ohne eignen Nachtheil des Thä|c135|ters, seine auf das Wohl des Ganzen abzielende Gesetze nie übertreten, noch irgend einer seiner Kreaturen einen Schaden zufügen läßt; (und jede Sünde ist, wenigstens mittelbar mit Schaden für unsre Mitgeschöpfe verbunden). Dies aber soll uns zum Dank für die väterliche Fürsorge Gottes für unser ungestörtes Wohl ermuntern. c) Eine auf Induktion sich gründende Ueberzeugung, daß das moralische Böse jederzeit physisches Uebel zur Folge habe; durch welche Ueberzeugung die so mächtige Selbstliebe erregt werden soll, dem moralischen Bösen, als ein starker Damm, sich entgegen zu setzen. Strafexempel sollen den der Sünde noch ergebenen |b102| schrecken, den auf der Rückkehr zum |d136| Guten begriffenen in seinem Vorsatze stärken, den wirklich gebesserten standhaft machen, und ganz schuldlose Geister warnen. – Bey allem dem aber muß vorausgesetzt werden, daß die Strafe als eine solche, und als von Gott verhänget, erkannt werde. d
105. Der Gestrafte selbst a) soll von dem höchsten Misfallen Gottes an der Sünde nachdrücklich überfüh|a65|ret, von fernern Versündigungen zurückgehalten, und wo möglich gebessert werden. b) Ob aber durch Strafen die zuletzt erwähnte Absicht allemal und ohne Ausnahme wirklich erreicht werde, (wel|c136|ches ohnehin eine den Christen entbehrliche *) Spekulation ist),|d137| entscheidet die Bibel nicht deutlich; und wenn man auch eine endlose Dauer der Strafen (§. 111. ) annimmt, so kann doch auch daraus auf die verfehlte Absicht derselben und d unterbliebene Besserung des Gestraften nicht ganz zuverlässig geschlossen werden. Es scheinet daher der Vermuthung, daß die Gestraften sich wirklich bessern werden, nichts sonderlich im Wege zu stehen. Gesetzt aber die Strafe bessere nicht allemala, so würde es doch übereilt seyn, davon α) einen Einwurf gegen die göttliche Weisheit in An|c137|ordnung der Strafen herzunehmen. Denn so oft wegen des freien Verhaltens der Geschöpfe die nächste Absicht Gottes nicht erfüllt zu werden scheint, sind wir berechtiget zu schließen, daß Gott, der dieß vorhergesehen und |b103| zugelassen hat, selbst hierdurch andere höhere Zwecke zu erreichen beschlossen habe. Und überdieß ist die Besserung des Gestraften wenigstens nicht der einzige nächste Zweck der Strafe, und können also, im Falle unterbleibender Besserung noch auser jenen höheren Zwecken mehrere andere nähere und nächste Zwecke durch die Strafe erreicht werden. Eben so würde es für schwache Sterbliche zu kühn seyn, aus dem angenommenen Falle β) einen Einwurf gegen die göttliche Gü|d138|te zu machen, als wenn diese nicht damit bestehen könne, daß Gott ein vernünftiges Geschöpf zu einer Strafe verdammet, die nicht für dieses Geschöpf selbst, sondern nur für andere einen Nutzen hat. Nur dann wäre dieser Einwurf gegründet, wenn die Strafe (welches aber unmöglich ist) unverdient und unproportionirt wäre; oder wenn Gott den Sünder zu bessern keine andre Mittel anwendete, als nur Strafen, welche ihres Zwecks verfehlen; oder wenn die von Gott verhängten Strafen, statt die Besserung zu befördern, sie hinderten und unmöglich machten, welches aber bey göttlichen Strafen nicht angenommen, sondern gewiß |c138| behauptet werden kann, daß die Schuld der unterbliebenen Besserung auf den Gestraften selbst zurückfalle. Ueberdieß kann doch der Schuldige deswegen, weil er sich durch Strafe nicht bessern lassen will, von dieser nicht freigesprochen werden; und endlich wäre es, unter den vorausgesetzten Umständen, wenn sie ja statt finden, der göttlichen Güte gemäß, das durch die Fortdauer der Strafe zu erhaltende Wohl des Ganzen, dem Wohl des einzelnen d Geschöpfs vorzuziehen. Wollte man aber sagen, daß Gott einem solchen Elenden, der sich nie bessert und also ewig gestraft werden muß, das Daseyn nicht hätte geben sollen, so nimt man ohne allen Beweis an, daß neben der Empfindung |b104| ewigdauernder Strafen (deren |d139| eigentliche Beschaffenheit man ohnehin nicht weiß) nicht zugleich auch der Genuß so vieles andern Guten statt haben könne, daß die Existenz für einen solchen Unglücklichen doch noch eine Wohlthat sey.
*) Sie wird hier nur deswegen erwähnt, weil solche, die ewigdauernde Strafen, nach den Ausdrücken der Bibel, behaupten zu müssen glauben, leicht durch die Frage: ob denn die Gestraften sich bessern werden, oder nicht? entweder in ihrem Glauben an die Bibel, welche nach ihrer Einsicht ewige Strafen lehret, oder an den göttlichen Eigenschaften, denen es zu widersprechen scheint, daß Gott ewig, ohne doch seinen Zweck zu erreichen, strafe, irre gemacht werden können. Bekommt der Religionslehrer mit solchen Personen zu thun, so kann er die im Paragraph enthaltene Bemerkungen nützen. Der ganzen Schwierigkeit aber entgehen diejenigen, welche entweder keine ewig|d137*| dauernde positive Strafen annehmen, oder sich dieselben so, wie §. 109. und 111. gelehret werden wird, vorstellen.
106. Natürliche Strafen a) nennt man d solche physische Uebel, welche ohne weitere Veranstaltung des Gesetzgebers, aus der Natur jeder bösen Handlung, verglichen mit der Natur des Menschen und derer Dinge die na|a66|türlich eine Beziehung auf ihn haben, von selbst und unausbleiblich für den Thäter entspringen. b) Schon in diesem Leben äu|c139|sern sie sich, theils in Absicht unsrer Lage in dem gesellschaftlichen Leben, der äusern Glücksumstände, des Körpers, und des Genusses sinnlicher Vergnügungen; theils und vornemlich in Absicht auf unser Gemüth. Denn, nicht zu gedenken, daß sündliche Handlungen nicht selten die physische Verstärkung unsrer Geisteskräfte hindern, so vermehren sie die Gewalt unordentlicher sinnlicher Triebe und Neigungen; verstärken böse Fertigkeiten, berauben uns der Gemüthsruhe und Zufriedenheit, stören d unsre intellektuelle Vergnügungen , und verursachen, erhalten und vermehren durch das Bewußtseyn unrecht, unserer Bestimmung entgegen, und Gott unserm Schöpfer, Wohlthäter und Oberherrn |d140| misfällig gehandelt zu haben, sehr mannichfaltige höchst unangenehme Empfindungen, z. B. der Schaam, der Furcht u. s. w. c) Die natürlichen Strafen der zweiten Art dauren in dem künftigen Leben ab in alle Ewigkeit, sogar in gewissem Maase auch nach erfolgter Besse|b105|rung, fort, und breiten sich, wenn nichts dazwischen kommt, immer weiter aus.
107. Positive Strafen a) sind d solche physische Uebel, welche nicht anders als durch eine besondere Veranstaltung des Gesetzgebers und Richters, zu den natürlichen bösen Folgen einer unrechtmäßigen Handlung hinzukom|c140|men. b) Wenn dergleichen von Gott verhänget werden, so sind sie gewiß allemal nach den Regeln der höchsten Weisheit und Güte, nicht nach einer blinden Willkühr bestimmt, und haben alle Eigenschaften göttlicher Strafen überhaupt (§. 99. 104. ) an sich; c) können aber entweder nach dem unter Gottes Regierung stehenden natürlichen Laufe der Dinge bewirkt werden: in welchem Falle jedoch eine vorgängige oder mit der Vollziehung verbundene Erklärung geschehen muß, daß es wirk|a67|liche Strafen seyen; oder sie erfolgen durch irgend eine unmittelbare Wirkung Gottes.
|d141| 108. Daß es a) überhaupt positive Strafen gebe, wird theils durch mancherley Betrachtungen über die Natur und d Wirksamkeit der andern Art von Strafen wahrscheinlich, theils durch manche in der Bibel erzählte Beispiele bestätiget, 1 Mos. 6, 13. 2 Sam. 12, 10. 11. 14. Act. 5, 5. 9. 1 Cor. 5, 3. 4. 5. theils durch d die so oft wiederhohlte und deutliche Versicherung der Bibel gewiß, daß Gott Sünden vergebe, welches nicht bloß von Verwandlung der natürlichen Strafen in heilsame Züchtigungen, oder von Aufhebung einiger natürlichen, aber zugleich moralisch bösen Folgen der Sünde, (der d geistlichen Strafen) z. B.|b106| der Furcht vor Gott etc. sondern hauptsächlich von Erlassung positiver |c141| Strafen verstanden werden muß; wozu man noch die biblischen Stellen setzen kann, in welchen es heißt, d Christus , der Unschuldigste, habe für uns Strafe erlitten. Daß aber b) schon in diesem Leben|d142| auf Sünden positive Strafen folgen, α) kann man mit nicht mehrerer Gewißheit, und nur unter änlichen Einschränkungen bejahen, als bey den Belohnungen, (§. 102. ) und das aus eben denselben Gründen. β) Sehr übereilt aber ist es, wofern keine besondere göttliche Erklärung darüber da ist, gewisse Unglücksfälle (sogenannte Strafgerichte) welche aus natürlichen Ursachen einzelne Personen oder ganze d Länder treffen, für solche Strafen auszugeben; ob sie gleich unter Gottes Regierung allerdings zu Vermehrung des moralisch Guten und Verminderung des moralisch Bösen mitwirken können und sollen. γ) Besonders muß man sich hiebey, wenn man nicht den Begriff von Strafen ganz verwirren und die ungegründete Meinung von Strafgerichten unterhalten will, hüten, die übeln Folgen des Physischen (Materiellen) einer unrechtmäsigen Handlung, welche bald natürlich, bald auch bloß zufällig sind, und daher wohl oft für positiv gehalten werden, mit den Folgen des Moralischen (Formellen) derselben zu verwechseln. Nur die letzten können als Strafen betrachtet werden; die ersten nicht, wenn sie gleich noch so auffallend und |c142| ungewöhnlich seyn, und daher von vielen für göttliche Strafen angesehen werden sollten. Denn nur moralische Handlungen, und zwar so ferne sie moralisch sind, können bestraft oder belohnt werden.
|a68| |b107| |d143| 109. Von der eigentlichen Beschaffenheit der positiven Strafen in jenem Leben, hat uns Gott, nach seiner Weisheit, nur einiges wenige Allgemeine wissen lassen (vergl. §. 102. ). Wir haben nämlich A) guten Grund zu glauben, a) daß durch den Tod und die mit dem Körper durch Gottes Veranstaltung vorgehende große Veränderung, dem Lasterhaften die Quelle entzogen wird, aus welcher er in diesem Leben fast alle seine angenehme Empfindungen schöpfte, wodurch er sich gegen die Gewissensbisse, und gegen andre aus der Sünde entspringende böse Folgen, fühllos machte. b) Die Verdammten, welche gewis in jenem Leben eben so wie in diesem mit tausenderley Dingen umgeben seyn werden, die auf sie wirken, werden in eine solche, uns übrigens unbekannte, Verbindung der Dinge durch Gottes Veranstaltung gesetzt werden, (§. 103. ) welche verursachet, daß sie sowohl die Grausen erregende Abscheulichkeit ihrer den wohlthätigsten Gesetzen Gottes, ihres höchsten Oberherrn und größten Wohlthäters, zuwiderlaufenden Handlungen, auf das lebhaf|c143|teste sich vorstellen und empfinden, als auch die höchst unangenehmen natürlichen Folgen, die sie sich dadurch theils negativ theils positiv zugezogen haben, in ihrem ganzen Umfange fühlen müssen. c) Das Bewustseyn alle diese leicht vermeidlichen und durch jene positiven Veranstaltungen (a und b) erst recht fühlbar gewordenen Uebel sich |d144| selbst zugezogen zu haben, aller dagegen in Händen gehabten Mittel ungeachtet, wird sie höchst unglücklich machen; gewiß unendlich unglücklicher, als in diesem Leben der heftigste d körperliche Schmerz jemand machen kann *) . Ob aber B) zu allem diesem noch etwas mehreres, z. B. der Natur ihrer Leiber angemessene körperliche Schmerzen etc. hinzukommen werden, darüber |b108| läßt sich nichts sagen . Doch hat man auf alle Fälle keine unendliche Intension der peinigenden Empfindungen anzunehmen, welche vielmehr in ihrem Grade nach dem Grade der Moralität der begangenen Sünden sich genau richten wird. Luc. 12, 47. 48. d Auch ist kein Grund da zu leugnen, daß die natürlichen guten Folgen guter Handlungen, (weil doch kein Mensch ganz böse ist) auch selbst bey den Verdammten fortdauern werden. vergl. §. 103.
*) Sollten nicht bey dieser Vorstellungsart von positiven Strafen, welcher die Bibel keinesweges entgegen ist, die Schwierigkeiten, die man sonst bey der Sache findet, so ziemlich von selbst wegfallen?
|a69| |c144| 110. Den gesammten unglückseligen Zustand der Bestraften in jenem Leben, fasset die Bibel zusammen, wenn sie von der Hölle (γεεννα nicht ᾁδης) Matth. 10, 28. 18, 9. 23, 33. Marc. 9, 47. 48. der ewigen Strafe, Matth. 25, 46. dem ewigen Verderben, 2 Thess. 1, 9.|d145| und der Quaal oder Pein, Luc. 16, 23. 24. 25. redet, und unter dem Bilde eines ewigen Feuers, Matth. 18, 8. Marc. 9, 48. Luc. 16, 24. Matth. 13, 42. und andern änlichen, Entsetzen erregenden, Bildern (die also auch für nichts anders als Bilder zu nehmen sind) ihn beschreibet. Marc. 9, 48. Apocal. 21, 8.
111. Die Strafen der Verdammten werden endlos seyn, oder ewig dauern. Matth. 25, 41. 46. 2 Thess. 1, 9. Marc. 9, 48. Denn so viel ist doch a) ganz unleugbar, und muß dem Volke fleißig eingeschärfet werden, daß ein großer Theil der natürlichen Strafen so beschaffen ist, daß weder der Tod, noch Besserung, noch irgend etwas anders, auser der Vernichtung des Sünders, oder einer unmittelbaren Wirkung der Allmacht, ihnen ein Ende machen kann. Eben so kann man auch nicht füglich anders denken, als daß, |b109| selbst in dem nicht unwahrscheinlichen (§. 105. ) Falle der Besserung, der Zustand des Gebesserten, vergleichungsweise, zu dem Zustande |c145| des sogleich zur Seligkeit gelangten immer fort ungefähr eben so sich verhalten werde, wie sich Anfangs bey ihrem Eintritte in die Ewigkeit jener gegen diesen verhielt. b) Ob aber, und in wie fern, auch das Positive der göttlichen Strafen von unendlicher Dauer seyn werde, kann man wohl unentschieden lassen, ohne den angeführten Schriftstellen, oder irgend ei|d146|ner Glaubenswahrheit zu nahe zu treten. Doch würde es zu kühn seyn, wenn man behaupten wollte *) , daß endlose positive Strafen durchaus den göttlichen Eigenschaften widersprächen (§. 105. ). Denn α) wir kennen die Natur und eigentliche Beschaffenheit der künftigen positiven Strafen viel zu wenig, um hierüber sicher urtheilen zu können, und nach der §. 109. gegebenen Vorstellung von denselben, ist ihre ewige Fortdauer gar nichts widersprechendes oder unwahrscheinliches; β) gesetzt, daß im Falle |c146| der Besserung die positiven Strafen aufhören sollten, so folgt doch noch nicht, daß die in jener Welt erst Gebesserten an denjenigen positiven Belohnungen Antheil bekommen werden, die denen verheisen sind, welche noch in diesem Leben sich bessern ; die Ausschließung aber von positiven Belohnungen kann als eine fortdauernde positive Strafe angesehen werden; γ) vorausgesetzt, daß der Gestrafte sich bessere, so führt seine Besserung unausbleiblich ihre natürliche Belohnung |d147| mit sich, und schon hierdurch wird eine gerechte Proportion erhalten; δ) sollte er aber sich nicht bessern, so widerspricht die Fortdauer der Strafe den Eigenschaf|b110|ten Gottes d nicht; (§. 105. ) und überhaupt ε) wenn Gott wirklich ewige Strafen verhängt, so dürfen wir es ihm zutrauen, daß seine Weisheit Mittel wisse, sie mit seiner Güte zu vereinigen.
*) Inzwischen thun es doch viele; vermuthlich, weil sie sich von diesen Strafen andere Begriffe machen, als wir. Weil nun vielen gutgesinnten Christen dergleichen Behauptungen bedenklich und anstössig scheinen, so muß der Volkslehrer im Stande seyn, solchen Personen d Belehrung darüber zu ertheilen. Auserdem aber gehören dergleichen Untersuchungen für die Schule, und nicht in die Kirche.
ab: Erdboden,
a: änlichste.
b: ø
a: a) Man kan
ab: er allein
a: 76
a: kan
a: ø
ab: Verhältniße
a: ø
b: nützlich
d: mitgetheilte
ab: unzähliches
a: ø
ab: vornehmlich
ab: unabläßig
ab: ø
a: grose
b: irdische
a: nicht blos auf dieses irdische Leben eingeschränkt
ab: reichet
a: ø
a: blos
a: ø
bd: bloß
a: Zwek
a: werden
a: jezt
a: seyn
a: ø
a: Ewigkeiten
a: anwenden.
a: ø
b: ø
b: übergehen.
b: 72. )
a: Denn unsre
a: ø
a: gewis
a: 1 Thess. 4, 13. ff.
a: ø
a: Im Tode stirbt nur unser Leib, Röm. 8, 10. dessen aufgelösete Theile jedoch nicht umkommen, sondern nur in andere Körper übergehen. (§. 72. ) Unser
b: Unser
a: aber
d: das,
ab: wir
ab: haben
a: 23
ab: unzählichen
ab: Bedürfnißen
d: manchen
ab: Reitzungen
a: ø
d: ist
d: schreckliches, vielmehr wäre ein immerwährendes, wenn gleich noch so glückliches, Leben auf Erden doch immer für uns Verlust einer höhern Glückseligkeit, zu der wir Fähigkeit haben. Der Tod hingegen ist der stärkste Schritt, den der Mensch thun kann, sich der Erreichung seiner großen Bestimmung zu nähern,
d: und also wahrer Gewinn
ab: Genußes irdischer
ab: Genuße
d: ist eine längere Fristung unsers irrdischen Lebens, so fern wir dadurch Gelegenheit bekommen, schon hier eine höhere Stufe moralischer Vollkommenheit zu erreichen und mehr Gutes zu wirken, gleichfalls eine schätzbare Wohlthat von Gott. Phil. 1, 22. 24. Der Christ wünschet sich den Tod zwar nicht, um nur zeitlichen Leiden, die er als Mittel zu seiner Vervollkommung betrachtet, zu entgehen; aber heiter und getrost sieht er ihm entgegen. Allein nur dem
a: kan
d: ø
d: jetzigen
a: 11, 25, 26.
a: 5.
a: ø
a: Luc. 16, 22 ff.
d: ø
d: 89.
ab: ø
a: ø
a: Denkungsart
a: Röm[.]
a: 5–10. 12.
a: Hebr. 9, 27.
a: ø
a: höchst
a: höchst
a: ø
ab: Zeit
a: kan
d: Tess.
d: (2
d: 10.)
d: Welt,
a: lezten
d: (2
d: 7–13.)
a: lezten
a: ø
a: 12
a: 4.
a: Leibern
a: 53.
a: werden aus dem Grundstoffe unsrer jetzigen entwickelt werden, und zu diesen sich verhalten, wie die Aehre zu dem ehemaligen, nun in Fäulnis übergegangenen, Saatkorn.
a: 54. Daß sie
d: der Vergänglichkeit und Zerstörung nicht unterworfen seyn, 1 Cor. 15, 26. 54. Luc. 20, 36. mithin
a: sehr
d: ø
a: Luc. 20, 36.
ab: mithin
d: ohne Zweifel
ab: Genuße
d: Wirksamkeit, wie es unsre Bestimmung alsdann erfordern wird,
a: seyn
d: ø
a: seyn werden,
d: ø
a: lehrt die Schrift; welche auch
a: giebt
d: in jenem Leben
a: jezt
d: ø
d: irrdischen
a: ø
a: ø
a: lezten
d: erscheinen
ab: allgemein bekannt gemacht
a: ø
ab: wird,)
d: c.
bd: b.
a: ø
a: 99
d: ff.),
ab: Genuße
ab: gelangen,
ab: Die
d: (§. 111. )
ab: äuserst
ab: macht
ab: übertrit
a: ø
a: ø
a: physische Gesetze
a: kan
a: blose
a: Freiheit
d: dies
a: wenn gleich die Erfarung lehrt, daß die Instinkte von Zeit zu Zeit auch ohne Willkühr des Menschen sich thätig erweisen; so hängt doch die grösere oder kleinere Gewalt derselben nicht nur grosentheils von dem vorhergegangenen willkührlichen Verhalten des Menschen ab, sondern es ist auch gewis, daß er durch vernünftige Vorstellungen sich selbst bestimmen und den ihm anerschaffenen
a: ø
b: dieß
b: vernachläßigt
d: Vorstellungen,
d: Schädlichkeit
d: diesmal
a: regieren kan.
a: die
a: Natur des Menschen, ohne
a: keiner moralischen
a: wäre
b: Bey den Belehrungen a) über die Bestimmung und Würde des Menschen, muß dahin gesehen werden, daß dem Menschen Achtung gegen sich selbst, gegen jeden, auch den geringsten, seiner Mitmenschen, und gegen die Menschheit überhaupt eingeprägt, daß manchen gangbaren aber schädlichen Vorurtheilen über unsre Bestimmung entgegen gearbeitet, daß der Ungrund des Vorwurfs, als bilde die christliche Religion nur Menschen für den Himmel und nicht für die Erde, einleuchtend gemacht, und daß das Verhältniß dieses Lebens zum künftigen ins Licht gesetzt werde. Es scheint auch hier b) der bequemste Ort zu seyn, von dem Leben nach dem Tode zu handeln, wobey aber das, was die Bibel deutlich lehret, sorgfältig von bloßen Vermuthungen und Hypothesen abzusondern ist. Die letztern überläßt man gern ihren Liebhabern, aber dem Volk müssen sie nicht als Religionslehren vorgetragen werden. Und selbst bey den Erläuterungen des bedächtlich kurzen und meist bildlichen Unterrichts der Bibel muß man sich an richtige und feste Erklärungsregeln binden. c)
b: ø
b: ø
d: dies
d: ø
d: durch
d: Bücher
d: in Umlauf kommen
d: leicht
b: ø
b: so bald
b: ø
d: las|d119*| sen
d: dies
b: d)
b: aufgestellet
b: schwehrlich
b: daraus
b: ø
b: ø
b: e)
d: ø
d: Artikel
a: ø
d: ø
b: Willen
b: äuserst
bd: ist,)
a: {Nämlich die Begierden des Menschen sind nicht von blinden, oder (wie bey den Thieren dieß der Fall ist) auf gewisse Gegenstände und auf ein bestimmtes Maas eingeschränckten Trieben abhängig, sondern gehen auf alles, was gut und zur Erweiterung seiner Kräfte fördersam ist. Zwar hängen sie zum Theil, wie |a58| bey den Thieren, von sinnlichen Empfindungen ab, welche dem Menschen überhaupt den Stoff aller seiner Vorstellungen zuführen; aber er kan theils den Eindruck äuserer Dinge schwächen oder verstärken, theils die durch Empfindung erlangte Vorstellungen verschiedentlich bearbeiten, theils sind die Empfindungen nicht die einzige Triebfeder der Begierden, sondern der Mensch hat Vernunft und kan sich auch nach Vorstellungen, die nicht zunächst vom Körper abhängen, ja durch Vorstellungen künftiger, niemals empfundener, Dinge bestimmen. Vermöge der Einrichtung seiner Natur, kan er zwar nichts anders wollen, als was er sich in dem Augenblicke, da er wählen soll, als gut vorstellt; und seine jetzige Vorstellung, welche den Grund seines Wollens enthält, hängt an einer Ideenkette, welche sich zulezt in etwas auserhalb des Menschen verliehrt. Aber
a: gewisse Gewalt über seine eigne Ideen
b: gewisse Gewalt über seine eigene Ideen
a: kan,
a: ø
a: hat er das Vermögen
d: dem,
a: Entschliesungen
d: Entschliessungen
d: sich so
a: Entschliesungen
bd: Entschließungen
ab: ø
a: andre
b: Kenntniße
d: dasjenige,
d: dies
a: bekommt.}
a: laßen
a: dem
a: ist
ab: gröste
a: und
d: wollen,
a: kan
a: dessen Rechte nicht durch die Rechte eines andern eingeschränkt werden können, und
a: sowohl
a: als
a: ø
ab: hat
d: (§. 50. )
d: die untrüglichste Erkenntnisquelle von dem, was wahrhaft gut ist, sind, Ps. 19, 8–12.
a: 41
a: ø
a: 50. )
d: können, Röm. 12, 2. Jes. 48, 17. 18. und schon deswegen nicht ohne unausbleiblichen Nachtheil übertreten werden können.
a: gesezt
b: Bekanntmachung,
a: Bekanntmachung,
a: in gewissen, nicht in der allgemeinen
a: gegründeten, sondern zufälligen, Verknüpfungen ihren Grund haben,
a: in gewissen daseyenden Dingen ihren
a: abgefaßet
a: kan
d: dessen,
d: befolgt,
b: beweisen
b: anderweite
a: 24. ohne daß sie ihn jemals nöthigen, wie menschliche Gesetze oft thun, sein wahres Wohl dem Vortheil andrer, oder des Ganzen, aufzuopfern.
a: schon, auser der
a: ø
a: ø
bd: Aenlichkeit
a: grösern Aenlichkeit
a: Gott
a: und Allervollkommensten
ab: grösten
a: ø
a: ø
a: ø
d: *)
a: (§. 50. )
a: sämtlichen
b: 50. ).
a: sind. (Ebendas.) Und da das Strafrecht Gottes nicht auf einerley Gründen mit dem Strafrechte menschlicher Regenten beruhet, und alle Unvollkommenheiten, welche den menschlichen Belohnungen und Strafen unzertrennlich ankleben, bey den göttlichen nothwendig wegfallen müssen, so kan die Beschaffenheit menschlicher Belohnungen und Strafen bey der Beurtheilung der göttlichen um so weniger zum Maasstabe sicher angenommen werden, je nachtheiliger eine verkehrte Vorstellung davon den religiösen Gesinnungen ist.
d:
*) Genaue Untersuchungen über göttliche Gesetze, Belohnungen und Bestrafungen sind nicht nur an sich nützlich, da krasse Vorstellungen z. B. von Himmel und Hölle, einen höchst schädlichen Einfluß auf Religion und Moralität haben, sondern in unsern Zeiten haben sie auch dadurch noch mehr Wichtigkeit bekommen, daß in Schriften, welche von Jedermann gelesen werden, viel darüber gesagt und zum Theil eine Theorie davon aufgestellt worden ist, welche mit dem Unterricht, den die Bibel davon giebt, und mit der erweislichen Schriftlehre von der Erlösung Christi u. s. w. schwerlich zu vereinigen seyn möchte. Es ist daher nöthig, diese Materien, besonders die von positiven Strafen, so abzuhandeln, daß den sehr häufigen Misverständnissen und den eben hieraus vornehmlich entstehenden Einwürfen vorgebeugt werde, und hingegen in die Augen falle, daß unsre Lehre, wenn sie richtig gefaßt wird, nichts Vernunftwidriges oder Gott unanständiges enthalte. Diesen |d128*| Zweck leichter zu erreichen, machen wir den Anfang von den Untersuchungen über die Belohnungen, bey welchen man gemeiniglich weniger Schwierigkeiten zu finden glaubt, auch nicht so ängstliche Blicke auf das übrige System wirft, als bey der Lehre von positiven Strafen. Hat man, was von den Belohnungen gesagt wird, richtig gefaßt, so wird es leicht seyn, eben das auch auf die Strafen anzuwenden, und sich hierdurch von den letztern richtigere Begriffe zu bilden. Was aber die natürlichen guten und schlimmen Folgen der Handlungen anlangt, so hat der Religionslehrer gute Ursachen, sie aus dem Gesichtspunkt der Belohnungen und Strafen zu betrachten[.] Der Philosoph mag sie, wenn er will, aus einem andern ansehen; ein wahrer Widerspruch scheint doch nicht statt zu haben. Es gilt gewissermaaßen auch hier, was in der Anmerk. zu §. 35. gesagt worden ist.
a: theils
a: theils
a: theils
a: überzeugen; theils
b: intereßirt
a: leztere intereßirt
a: kan
ab: anreitzen
a: empfängt
d: dieses
a: Belohnungen
d: sind solche gute und erfreuliche Folgen moralisch guter Handlungen, welche aus der Natur der letztern, verglichen mit der Natur des Menschen und derjenigen Dinge, welche eine natürliche Beziehung auf ihn haben, von selbst und unausbleiblich entspringen. Und wenn gleich keine besondere Veranstaltung des Gesetzgebers und Richters nöthig ist, um sie in jedem einzelnen Falle hervorzubringen, so können wir sie doch, da Gott es ist, der der Natur diese Einrichtung, nach welcher solche Handlungen solche |d130| Folgen erzeugen, gegeben hat, mit Recht als von ihm kommende Belohnungen unsers pflichtmäsigen Verhaltens ansehen. Sie
ab: an. (§. 2. )
d: an, (§. 2. ) und
a: theils
d: ungestörteren
d: unschädlicher
a: theils
ab: vornehmlich
d: unsern Geist
d: und Kräfte
ab: ø
d: das Vermögen moralisch frey zu handeln gestärkt, (§. 98. c.)
a: vergrösert
d: ziehen selbst wieder neue glückliche Folgen nach sich
a: ø
d: Handlungen
ab: Gesetzgebers
a: ø
a: ø
a: in diesem Leben
d: lehrten
abd: Marc.
a: Volcks
a: 20, 12.
a: ø
ab: hinzu kommen
ab: vorkommende
a: kan
ab: Zuverläßigkeit
a: a)
d: ø
d: (§. 93. b.)
ab: ø
ab: unzählichen
a: Ubels
ad: ø
d: zu reinerem
ab: Genuße
ab: ausgeschloßen
d: Gottes
d: der schon hier unsre Schicksale anordnete, und auch dort sie mit weiser Güte bestimmen wird:
d: Fromme, wann die Zeit der Vergeltung (§. 94. b.) gekommen seyn wird,
a: kan. b) Der Fromme wird
ab: Hinderniße
a: sämtlichen
a: ø
a: geniesen
d: aus denen er ununterbrochen schöpfen, und dadurch
ab: Kenntnißen
ab: Seligkeit
a: ø
d: Dies
a: Leben
a: Rom. 7,
a: Seligkeit
b: 2.
a: Herrlichkeit
a: Himmelreich
ab: reitzenden
a: Faßungskraft
d: darf,
abd: 103.
d: proportionirt
a: gewis
ab: und
a: bewürkt
a: nicht; wohl aber dieß
a: die
a: ø
ab: vermindern
d: werde
d: menschliche Regenten ihr Strafrecht aus Gründen herleiten, die auf Gott nicht |d134| angewendet werden können, und da menschlichen Strafen mannichfaltige Mängel ankleben, die theils von der Unvollkommenheit aller menschlichen Dinge und Verfassungen, theils von Lokalumständen, theils von den persönlichen Eigenschaften des Regenten und Richters herrühren:
d: Beschaffenheit menschlicher Strafen
a: ø
a: (§. 99. )
a: ø
d: grössern
a: grösern Ubels
a: grösern
a: ø
d: Ps. 50, 21.
a: sämtlichen
d: Gottes, seiner weisen heiligen Güte, Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit, welche jederzeit aus seinen Strafen hervorleuchten
a: ø
a: den übrigen
d: den
a: ø
a: bewircken
a: ø
ab: tiefste
ab: ø
ab: sich
a: eine
a: Uberzeugung
ab: Gesetze,
ab: mittelbar,
ab: verbunden.) Dieß
a: Danck
a: eine
a: Uberzeugung
a: Ubel
d: habe, und daß Sünde immer den Sünder unglücklich mache
a: Uberzeugung
d: Bösen
d: Damm
a: zusetzen
a: stärcken
d: C) Der Gestrafte selbst soll von dem höchsten Misfallen Gottes an der Sünde nachdrücklich überführet, von fernern Versündigungen zurückgehalten, und wo möglich gebessert werden.
a: ø
a: ø
d: ø
a: {Ob
a: zulezt
d: Absicht allemal
d: erreicht
d: ohne
b: Speculation ist,)
a: ø
a: aus einer endlosen
d: auf
b: zuverläßig geschloßen
a: kan auch nichts ganz zuverläßiges geschloßen
d: scheint
a: Sollte aber auch die Strafe nicht
b: Gesetzt aber die Strafe besserte nicht
a: bessern
a: ø
b: Strafe
a: ø
a: wird
a: schliessen
ad: dies
a: zugelaßen
a: andre
a: beschloßen
d: überdies
d: Besserung,
d: ø
ab: ø
a: ø
a: könnte
d: verhinderten
d: Ueberdies
d: durch seine eigene Schuld unverbesserlichen
bd: nimmt
a: Denn theils giebt Gott dem Menschen, noch auser der Strafe, viele andere Motive zur Besserung; theils kan man nicht sagen, daß von Gott verhängte Strafen die Besserung hindern oder unmöglich machen sollten, sondern die Schuld daß der Mensch nicht gebessert wird, fällt gewis allemal auf ihn selbst zurück; theils straft Gott gewis nie unproportionirt; theils kan der Sünder doch nicht ganz ungestraft bleiben; theils muß, unter diesen Umständen, das Wohl des einzelnen Geschöpfs dem Wohl des Ganzen nachstehen.}
b: ø
b: ø
d: enthaltenen
b: ø
a: ø
a: sind
d: (vergl. §. 101 )
d: Dinge,
a: ø
a: theils
ab: Genußes
a: theils
ab: vornehmlich
d: unsern Geist
a: Neigungen,
d: Neigungen, vermindern unsre moralische Freiheit (§. 96. c. β.)
d: selbst
a: vermehren,
a: Bewustseyn
a: unsrer
a: ø
a: ø
d: dauern
ab: und
d: gewissen Maaße
d: haben selbst wieder
d: neue traurige Folgen für den Menschen
a: ø
d: (vergl. §. 102. )
d: besondere, von der freien Entschließung
a: Richters
d: Richters abhängende Veranstaltung
a: unrechtmäsigen
d: hinzukommen, und daher, weil sie nicht in der Natur der Dinge selbst gegründet sind, nach Befinden erlaßen werden können.
a: ø
d: verhängt
a: gewis
d: Vollkommenheiten
a: ø
d: seyn
a: ø
d: geringe
a: ø
d: Strafen, und durch den Umstand, daß der Sünder die natürlichen Strafen desto weniger, als solche, empfindet, je ruchloser, abgehärteter und Gottesvergessener er ist, wahrscheinlich;
a: bestätigt,
d: bestätiget;
d: die Lehre der Schrift, daß das Leben nach dem Tode ein Stand der Vergeltung seyn solle, noch glaublicher gemacht, indem der natürlichen Strafen dort sogar weniger seyn werden, als hier; theils durch
a: gewis
b: welche
a: blos
d: sogenannten
d: Strafen, als welche eigentlich allein erlassen werden können,
a: kan
d: die Leiden, welche
d: erduldet habe, seyen als eine Strafe, die er für unsre Sünde erlidten, anzusehen
a: ø
a: kan
b: behaupten
a: Einschränckungen behaupten
a: 102
a: ø
d: sogenannte Strafgerichte,
d: Gegenden und
a: Eben so
a: ø
a: ø
a: blos
b: ø
a: ø
a: ø
a: lezten sind
a: zu betrachten
a: ø
a: wissen wir
a: Allgemeine.
d: 102. c)
a: ø
a: ø
a: grose
d: angenehmen
d: schöpfen
d: gewiß
ab: ø
b: von Gott
a: gesezt
d: 102. c. β.
a: ø
a: grösten
a: allerlebhafteste
d: dadurch,
d: positiv,
d: a)
b: ø
a: ø
a: ohnerachtet
a: gewis
d: bloß
b: ø
a: kan
a: ø
a: wenig
a: ø
d: Vergl. §. 103.
d: ø
ab: ø
a: gesamten
a: faßet
a: ø
a: ø
ab: ø
a: groser
a: kan
d:
a: im
a: ohngefehr
a: ø
d: wiefern
a: kan
d: Religionswahrheit
ab: ø
b: widersprächen.
b: 105. )
a: ø
a: a)
a: ø
b: denienigen
d: dennoch
a: können; b) der Nutzen, der für andere vernünftige Geschöpfe daraus entstehen |a70| mag, kan von uns nicht übersehen werden; c)
ab: wissen werde
d: versichert seyn, daß sie auf eine seiner höchsten Güte und Weisheit gemäse Art eingerichtet seyn werden
d: allenfalls
ab: ø