Christus der Wiederhersteller des Menschen Geschlechts.

132. Die Israelitischen Propheten hatten eine Person angekündigt, welcher nicht nur, um die Menschen von Sünden und den unglücklichen Folgen derselben zu befreien, unschuldig die grösten Leiden und selbst den Tod erdulten, Jes. 53. und eine allgemeine geistige Religion stiften, Ps. 40, 7. 8. 9. sondern auch in dieser den vollkommensten Unterricht ertheilen, Ps. |a87| 40, 10. 11. und wahre Erkenntnis und Verehrung Gottes unter allen Völkerschaften verbreiten werde Ps. 22, 28–32. Jes. 11, 10. Und weil sie diese Person, welche aus den Nachkommen Abrahams und aus der Familie Davids abstammen sollte, Jes. 11, 1. 10. Matth. 22, 42. vergl. 1 Mos. 22, 18. 2 Sam. 7, 13. 16. am häufigsten unter dem Bilde eines grosen Königs vorstelleten, Ps. 110. Jes. 11, 1–5. 10. Marc. 11, 10. Luc. 19, 38. 1, 32. 33. der sein (moralisches Joh. 18, 36. 37) Reich, Jes. 9, 7. das Reich Gottes, Matth. 3, 2. Marc. 1, 15. über die ganze Welt ausbreiten werde; Jes. 53, 10. 11. 12. 65, 1. 66, 18–21. so nennete man diesen erwarteten Sohn Davids den Gesalbten des Herrn, oder Messias, Joh. 4, 25. und den Sohn Gottes. Matth. 16, 16. vergl. §. 54. c.132. Die Israelitischen Propheten hatten eine Person angekündigt, welcher nicht nur, um die Menschen von Sünden und den unglücklichen Folgen derselben zu befreien, unschuldig die grösten Leiden und selbst den Tod erdulten, Jes. 53. und eine allgemeine geistige Religion stiften, Ps. 40, 7. 8. 9. sondern auch in dieser den vollkommensten Unterricht ertheilen, Ps. |a87| 40, 10. 11. und wahre Erkenntnis und Verehrung Gottes unter allen Völkerschaften verbreiten werde Ps. 22, 28–32. Jes. 11, 10. Und weil sie diese Person, welche aus den Nachkommen Abrahams und aus der Familie Davids abstammen sollte, Jes. 11, 1. 10. Matth. 22, 42. vergl. 1 Mos. 22, 18. 2 Sam. 7, 13. 16. am häufigsten unter dem Bilde eines grosen Königs vorstelleten, Ps. 110. Jes. 11, 1–5. 10. Marc. 11, 10. Luc. 19, 38. 1, 32. 33. der sein (moralisches Joh. 18, 36. 37) Reich, Jes. 9, 7. das Reich Gottes, Matth. 3, 2. Marc. 1, 15. über die ganze Welt ausbreiten werde; Jes. 53, 10. 11. 12. 65, 1. 66, 18–21. so nennete man diesen erwarteten Sohn Davids den Gesalbten des Herrn, oder Messias, Joh. 4, 25. und den Sohn Gottes. Matth. 16, 16. vergl. §. 54. c.
133. Als man zur Zeit der Kaiser Augustus und Tiberius diese Person begierigst erwartete, Luc. 2, 25. 3, 15. Joh. 1, 19. ff. 45. 4, 25. Matth. 11, 3. und alles zu ihrem Empfang in der Welt hinlänglich vorbereitet war, auch Johannes der Täufer auf göttlichen Befehl Luc. 3, 2. Joh. 1, 6. die Aufmerksamkeit des jüdischen Volcks aufs neue rege gemacht hatte; trat endlich Jesus auf, und erklärte auf die glaubwürdigste Art, (§. 14. ) er sey der versprochene Messias oder Christus; Matth. 16, 16. 17. 20. 26, 63. 64. Joh. 4, 25. 26. vergl. Luc. 2, 11. welche Versicherung auch seine Apostel wiederhohlten. Joh. 20, 31. 1 Joh. 2, 22. 23. Act. 2, 36. Und an ihm findet man nicht nur jene Hauptkennzeichen des Messias, sondern Gott hat auch die Vorfälle seines Lebens so eingerichtet, daß eine grose Menge anderer Umstände bey ihm eintraf, welche die Propheten von ihm vorausgesagt hatten, oder welche wenigstens, nach damals gewöhnlicher Auslegungsart, an dem Messias erwartet wurden. Ps. 22, u. s. w. 133. Als man zur Zeit der Kaiser Augustus und Tiberius diese Person begierigst erwartete, Luc. 2, 25. 3, 15. Joh. 1, 19. ff. 45. 4, 25. Matth. 11, 3. und alles zu ihrem Empfang in der Welt hinlänglich vorbereitet war, auch Johannes der Täufer auf göttlichen Befehl Luc. 3, 2. Joh. 1, 6. die Aufmerksamkeit des jüdischen Volcks aufs neue rege gemacht hatte; trat endlich Jesus auf, und erklärte auf die glaubwürdigste Art, (§. 14. ) er sey der versprochene Messias oder Christus; Matth. 16, 16. 17. 20. 26, 63. 64. Joh. 4, 25. 26. vergl. Luc. 2, 11. welche Versicherung auch seine Apostel wiederhohlten. Joh. 20, 31. 1 Joh. 2, 22. 23. Act. 2, 36. Und an ihm findet man nicht nur jene Hauptkennzeichen des Messias, sondern Gott hat auch die Vorfälle seines Lebens so eingerichtet, daß eine grose Menge anderer Umstände bey ihm eintraf, welche die Propheten von ihm vorausgesagt hatten, oder welche wenigstens, nach damals gewöhnlicher Auslegungsart, an dem Messias erwartet wurden. Ps. 22, u. s. w.
|a88| 134. Jesus war ein wahrer Mensch, 1 Tim. 2, 5. Hebr. 2, 6. 7. 9. 11. 17. Phil. 2, 17. von Maria, einer Jungfrau, ohne Zuthun eines Mannes, durch eine wunderthätige Wirkung Gottes, Matth. 1, 18. 20. Luc. 1, 31. 34. 35. empfangen, und gebohren; Gal. 4, 4. Röm. 1, 3. Röm. 9, 5. Luc. 2, 5. 6. 7. jedoch ohne diejenige sündhafte Beschaffenheit, mit welcher alle übrige Menschen (§. 123. 124. ) auf die Welt kommen, 1 Joh. 3, 5. Hebr. 4, 25. 7, 26. 2 Cor. 5, 21. wie auch ohne der Nothwendigkeit zu sterben unterworfen zu seyn. Joh. 10, 18. vergl. Röm. 6, 23. Er hatte eben so wohl eine wahre menschliche Seele, Luc. 2, 40. 52. Marc. 13, 32. Joh. 11, 33–35. Luc. 19, 41. 12, 50. Matth. 26, 37. 38. 39. als einen wahrhaftig menschlichen Leib. Hebr. 2, 14. Mit diesem Menschen Jesu aber vereinigte sich von seinem ersten Entstehen an der Logos, welcher wahrer wesentlicher Gott ist, (§. 54 58. ) auf die innigste, unzertrennlichste und in ihrer Art einzige Weise, Joh. 1, 14. Hebr. 2, 14. dergestalt daß, obgleich der wesentliche Unterschied der göttlichen Natur von der menschlichen nicht aufgehoben worden ist, dennoch der Logos mit dem Menschen Jesu nur Eine Person ausmacht, (1 Cor. 8, 6. 1 Tim. 2, 5.) Hebr. 1, 3. 1 Tim. 3, 16. welche zugleich Gott ist und Mensch. Dieser innigsten Vereinigung ist es zuzuschreiben, theils, daß der Logos an allem Theil nimt und alles sich zueignet, was der Mensch Jesus, als der Mittler und Erlöser der Menschen, thut oder leidet; 1 Joh. 1, 7. theils, daß dem Menschen Jesu göttliche Eigenschaften, göttliche Würde Majestät und Verehrung, die Regierung der Welt, und andere göttliche Werke, mit Grunde beigeleget werden, (§. 55. 56. ) Hebr. 1, 2. 3. Phil. 2, 9. 10. 11. Eph. 1, 20–22. Matth. 28, 18. Joh. 5, 19. 21–23. 25–28.|a88| 134. Jesus war ein wahrer Mensch, 1 Tim. 2, 5. Hebr. 2, 6. 7. 9. 11. 17. Phil. 2, 17. von Maria, einer Jungfrau, ohne Zuthun eines Mannes, durch eine wunderthätige Wirkung Gottes, Matth. 1, 18. 20. Luc. 1, 31. 34. 35. empfangen, und gebohren; Gal. 4, 4. Röm. 1, 3. Röm. 9, 5. Luc. 2, 5. 6. 7. jedoch ohne diejenige sündhafte Beschaffenheit, mit welcher alle übrige Menschen (§. 123. 124. ) auf die Welt kommen, 1 Joh. 3, 5. Hebr. 4, 25. 7, 26. 2 Cor. 5, 21. wie auch ohne der Nothwendigkeit zu sterben unterworfen zu seyn. Joh. 10, 18. vergl. Röm. 6, 23. Er hatte eben so wohl eine wahre menschliche Seele, Luc. 2, 40. 52. Marc. 13, 32. Joh. 11, 33–35. Luc. 19, 41. 12, 50. Matth. 26, 37. 38. 39. als einen wahrhaftig menschlichen Leib. Hebr. 2, 14. Mit diesem Menschen Jesu aber vereinigte sich von seinem ersten Entstehen an der Logos, welcher wahrer wesentlicher Gott ist, (§. 54 58. ) auf die innigste, unzertrennlichste und in ihrer Art einzige Weise, Joh. 1, 14. Hebr. 2, 14. dergestalt daß, obgleich der wesentliche Unterschied der göttlichen Natur von der menschlichen nicht aufgehoben worden ist, dennoch der Logos mit dem Menschen Jesu nur Eine Person ausmacht, (1 Cor. 8, 6. 1 Tim. 2, 5.) Hebr. 1, 3. 1 Tim. 3, 16. welche zugleich Gott ist und Mensch. Dieser innigsten Vereinigung ist es zuzuschreiben, theils, daß der Logos an allem Theil nimt und alles sich zueignet, was der Mensch Jesus, als der Mittler und Erlöser der Menschen, thut oder leidet; 1 Joh. 1, 7. theils, daß dem Menschen Jesu göttliche Eigenschaften, göttliche Würde Majestät und Verehrung, die Regierung der Welt, und andere göttliche Werke, mit Grunde beigeleget werden, (§. 55. 56. ) Hebr. 1, 2. 3. Phil. 2, 9. 10. 11. Eph. 1, 20–22. Matth. 28, 18. Joh. 5, 19. 21–23. 25–28.
135. Um zur Ausführung desjenigen Geschäfts, welches der Vater ihm aufgetragen hatte, geschickt zu |a89| seyn, enthielt sich Jesus bey seinem Leben auf Erden des Gebrauchs der unendlichen göttlichen Kraft, (Phil. 2, 6. 7.) auser in so fern ihre Anwendung zu Ausrichtung seines grosen Geschäfts nothwendig war. Zwar blieb der Logos unverändert bey dem Gebrauche aller göttlichen Eigenschaften, und in dem vollen Besitz und Genuß der unendlichen Herrlichkeit und Seligkeit; wie er auch nicht einen Augenblick aufhörte, mit dem Vater das Weltall zu erhalten, zu regieren etc. Aber der mit ihm vereinigte Mensch Jesus, erschien auf Erden nicht, wie er zufolge dieser Vereinigung wohl hätte thun können, im Glanze göttlicher Herrlichkeit, sondern als ein schwacher Mensch, Phil. 2, 6. 7. ob er es gleich von Zeit zu Zeit an Merkmalen seiner hohen Majestät nicht fehlen ließ. Joh. 1, 14. Er bewies sich nicht als den Herrn über alles, sondern als einen Diener der Gottheit, und wollte in allen Stücken , die Sünde ausgenommen, seinen Brüdern gleich seyn. Phil. 2, 7. Hebr. 2, 17. Ja er wählte sogar ein Leben unter solchen Umständen, welche selbst unter Menschen für niedrig und armselig gehalten werden, Matth. 8, 20. 2 Cor. 8, 9. und endigte es durch die schmählichste Todesart. Phil. 2, 8. Hebr. 12, 2.135. Um zur Ausführung desjenigen Geschäfts, welches der Vater ihm aufgetragen hatte, geschickt zu |a89| seyn, enthielt sich Jesus bey seinem Leben auf Erden des Gebrauchs der unendlichen göttlichen Kraft, (Phil. 2, 6. 7.) auser in so fern ihre Anwendung zu Ausrichtung seines grosen Geschäfts nothwendig war. Zwar blieb der Logos unverändert bey dem Gebrauche aller göttlichen Eigenschaften, und in dem vollen Besitz und Genuß der unendlichen Herrlichkeit und Seligkeit; wie er auch nicht einen Augenblick aufhörte, mit dem Vater das Weltall zu erhalten, zu regieren etc. Aber der mit ihm vereinigte Mensch Jesus, erschien auf Erden nicht, wie er zufolge dieser Vereinigung wohl hätte thun können, im Glanze göttlicher Herrlichkeit, sondern als ein schwacher Mensch, Phil. 2, 6. 7. ob er es gleich von Zeit zu Zeit an Merkmalen seiner hohen Majestät nicht fehlen ließ. Joh. 1, 14. Er bewies sich nicht als den Herrn über alles, sondern als einen Diener der Gottheit, und wollte in allen Stücken , die Sünde ausgenommen, seinen Brüdern gleich seyn. Phil. 2, 7. Hebr. 2, 17. Ja er wählte sogar ein Leben unter solchen Umständen, welche selbst unter Menschen für niedrig und armselig gehalten werden, Matth. 8, 20. 2 Cor. 8, 9. und endigte es durch die schmählichste Todesart. Phil. 2, 8. Hebr. 12, 2.
136. In dem ihm aufgetragenen Geschäfte erfüllete er den Willen seines Vaters, der ihn gesandt hatte, Joh. 4, 34. 8, 28. 29. 17, 4. Phil. 2, 8. erkannte diesen für die Richtschnur seines Verhaltens, Joh. 5, 30. 6, 38. ergab sich in denselben willig, Luc. 22, 42. Hebr. 5, 7. 8. und bewies dieß besonders durch einen freudigen, alle Tugenden in sich schliessenden, Gehorsam in Uebernehmung theils der grosen Leiden, die er für die Menschen zu erdulten hatte, Phil. 2, 8. 1 Petr. 2, 21. 22. 23. theils aller übrigen, meist schmerzlichen und unangenehmen, Umstände während seines ganzen Lebens, ohne welche die Absicht seiner Sendung nicht würde haben erreicht wer|a90|den können; wozu auch die Unterwerfung unter die positiven mosaischen Gesetze gehörte, Gal. 4, 4. Luc. 2, 21. weil jene Absicht es mit sich brachte, daß er als ein Jude gebohren ward und lebte. Ueberdieß leistete er auch den von Gott allen Menschen vorgeschriebenen Gesetzen den allervollkommensten Gehorsam, z. E. Matth. 4, 4. 7. 10. Luc. 2, 51. so daß er sich nie einer Uebertretung derselben schuldig machte, 1 Joh. 3, 5. sondern ganz unsträflich war, und die Tugend eben so vollkommen ausübte als er sie lehrte. Hierdurch gab er nicht nur das erhabenste Beispiel der vollständigsten menschlichen Tugend, Röm. 13, 14. Phil. 2, 5. welches diejenige welche an den Früchten seiner Erlösung Antheil haben wollen, zur Nachahmung verpflichtet, 2 Cor. 5, 15. 1 Petr. 2, 24. vergl. 21. 22. 1 Joh. 2, 6. sondern diese vollkommene Heiligkeit war auch nöthig, wenn durch seine Erdultung der Leiden die Erlösung der Menschen bewirkt werden sollte. Hebr. 7, 26. 27. Und da Christus überhaupt aus keiner andern Absicht Mensch geworden ist, als uns von den Strafen unsrer Sünden zu befreien und der Seligkeit uns wieder empfänglich zu machen; so gehört zu Erreichung dieser Absicht auch seine willige Leistung sowohl alles dessen, was Gott von den Menschen überhaupt fordert, als dessen, was von dem Erlöser der Menschen insbesondere gefordert ward. Röm. 5, 18. 19[.]136. In dem ihm aufgetragenen Geschäfte erfüllete er den Willen seines Vaters, der ihn gesandt hatte, Joh. 4, 34. 8, 28. 29. 17, 4. Phil. 2, 8. erkannte diesen für die Richtschnur seines Verhaltens, Joh. 5, 30. 6, 38. ergab sich in denselben willig, Luc. 22, 42. Hebr. 5, 7. 8. und bewies dieß besonders durch einen freudigen, alle Tugenden in sich schliessenden, Gehorsam in Uebernehmung theils der grosen Leiden, die er für die Menschen zu erdulten hatte, Phil. 2, 8. 1 Petr. 2, 21. 22. 23. theils aller übrigen, meist schmerzlichen und unangenehmen, Umstände während seines ganzen Lebens, ohne welche die Absicht seiner Sendung nicht würde haben erreicht wer|a90|den können; wozu auch die Unterwerfung unter die positiven mosaischen Gesetze gehörte, Gal. 4, 4. Luc. 2, 21. weil jene Absicht es mit sich brachte, daß er als ein Jude gebohren ward und lebte. Ueberdieß leistete er auch den von Gott allen Menschen vorgeschriebenen Gesetzen den allervollkommensten Gehorsam, z. E. Matth. 4, 4. 7. 10. Luc. 2, 51. so daß er sich nie einer Uebertretung derselben schuldig machte, 1 Joh. 3, 5. sondern ganz unsträflich war, und die Tugend eben so vollkommen ausübte als er sie lehrte. Hierdurch gab er nicht nur das erhabenste Beispiel der vollständigsten menschlichen Tugend, Röm. 13, 14. Phil. 2, 5. welches diejenige welche an den Früchten seiner Erlösung Antheil haben wollen, zur Nachahmung verpflichtet, 2 Cor. 5, 15. 1 Petr. 2, 24. vergl. 21. 22. 1 Joh. 2, 6. sondern diese vollkommene Heiligkeit war auch nöthig, wenn durch seine Erdultung der Leiden die Erlösung der Menschen bewirkt werden sollte. Hebr. 7, 26. 27. Und da Christus überhaupt aus keiner andern Absicht Mensch geworden ist, als uns von den Strafen unsrer Sünden zu befreien und der Seligkeit uns wieder empfänglich zu machen; so gehört zu Erreichung dieser Absicht auch seine willige Leistung sowohl alles dessen, was Gott von den Menschen überhaupt fordert, als dessen, was von dem Erlöser der Menschen insbesondere gefordert ward. Röm. 5, 18. 19[.]
137. Als Jesus unter entfernteren Vorbereitungen das Alter erreicht hatte, in welchem er schicklich einen Lehrer vorstellen konnte, Luc. 3, 23. und nachdem noch einige nähere Zubereitungen theils unter dem Volke, Joh. 1, 6. 7. 19–34. Matth. 3, 1–12. theils mit Jesu selbst, Matth. 3, 13–17. 4, 1–11. vorhergegangen waren, und er, weil er sich des ordentlichen Gebrauchs seiner göttlichen Allwissenheit und Allmacht enthielt, Marc. 13, 32. mit Lehr und Wunder-Gaben, mehr als irgend ein göttlicher Gesandter vor |a91| ihm, ja ohne Maas, ausgerüstet, und dadurch zu seinem Amte eingeweihet worden war; Act. 10, 38. Joh. 3, 34. 35. Luc. 3, 22. 4, 1. 14. Matth. 12, 38. trat er sein öffentliches Lehramt an. Matth. 4, 17. Marc. 1, 14. 15. Er behauptete von sich selbst, daß er ein auserordentlicher göttlicher Lehrer, (Prophet,) und unter diesen der gröste, sey. (§. 13. ) Seine Zeitgenossen erkannten auch seine Vorzüge vor andern Lehrern, Matth. 7, 28. 29. Luc. 4, 22. 7, 16. Joh. 6, 14. 7, 31. 46. 3, 2. Matth. 9, 8. Marc. 1, 27. Joh. 9, 32. 33. 11, 47. 48. und seine Apostel sezten sie nachher noch mehr auseinander. Joh. 1, 9. 17. 18. vergl. 3, 31 ff. Hebr. 1, 1. 2, 1–4. Die Wahrheit seiner Aussage von seiner göttlichen Sendung bestätigte er durch eine Reihe von Wundern, (§. 14. e.) welche die Aufmerksamkeit des Volks wecken, und seinen Versicherungen Glauben verschaffen konnten. Nie verrichtete er sie blos zur Schau, noch brauchte er seine Wunderkraft um sich selbst Vortheile, Bequemlichkeit und Sicherheit zu verschaffen. Matth. 4, 3. 6. 12, 38. 39. 16, 1–5. Joh. 6, 30–32. 8, 59. Und ob sie gleich fast alle von der Art waren, daß sie zur Verminderung des menschlichen Elendes unter seinen Zeitgenossen gereichten, so war doch ihre eigentliche Absicht, die Bestätigung seiner göttlichen Sendung.137. Als Jesus unter entfernteren Vorbereitungen das Alter erreicht hatte, in welchem er schicklich einen Lehrer vorstellen konnte, Luc. 3, 23. und nachdem noch einige nähere Zubereitungen theils unter dem Volke, Joh. 1, 6. 7. 19–34. Matth. 3, 1–12. theils mit Jesu selbst, Matth. 3, 13–17. 4, 1–11. vorhergegangen waren, und er, weil er sich des ordentlichen Gebrauchs seiner göttlichen Allwissenheit und Allmacht enthielt, Marc. 13, 32. mit Lehr und Wunder-Gaben, mehr als irgend ein göttlicher Gesandter vor |a91| ihm, ja ohne Maas, ausgerüstet, und dadurch zu seinem Amte eingeweihet worden war; Act. 10, 38. Joh. 3, 34. 35. Luc. 3, 22. 4, 1. 14. Matth. 12, 38. trat er sein öffentliches Lehramt an. Matth. 4, 17. Marc. 1, 14. 15. Er behauptete von sich selbst, daß er ein auserordentlicher göttlicher Lehrer, (Prophet,) und unter diesen der gröste, sey. (§. 13. ) Seine Zeitgenossen erkannten auch seine Vorzüge vor andern Lehrern, Matth. 7, 28. 29. Luc. 4, 22. 7, 16. Joh. 6, 14. 7, 31. 46. 3, 2. Matth. 9, 8. Marc. 1, 27. Joh. 9, 32. 33. 11, 47. 48. und seine Apostel sezten sie nachher noch mehr auseinander. Joh. 1, 9. 17. 18. vergl. 3, 31 ff. Hebr. 1, 1. 2, 1–4. Die Wahrheit seiner Aussage von seiner göttlichen Sendung bestätigte er durch eine Reihe von Wundern, (§. 14. e.) welche die Aufmerksamkeit des Volks wecken, und seinen Versicherungen Glauben verschaffen konnten. Nie verrichtete er sie blos zur Schau, noch brauchte er seine Wunderkraft um sich selbst Vortheile, Bequemlichkeit und Sicherheit zu verschaffen. Matth. 4, 3. 6. 12, 38. 39. 16, 1–5. Joh. 6, 30–32. 8, 59. Und ob sie gleich fast alle von der Art waren, daß sie zur Verminderung des menschlichen Elendes unter seinen Zeitgenossen gereichten, so war doch ihre eigentliche Absicht, die Bestätigung seiner göttlichen Sendung.
138. Sein Unterricht, der sich blos auf Religionslehren einschränkte, war theils ein öffentlicher, theils ein vertrauter. Oeffentlich Joh. 18, 20. trug er dem Volk seine Lehre so vor, wie es dessen geringen Faßungskraft, und damaligen nächsten Bedürfnissen am angemessensten war; also nicht nur in hohem Grade populär, durchaus praktisch, mit gröster Auktorität, ohne Menschenfurcht oder Menschengefälligkeit, mit einer die Herzen einnehmenden natürlichen Beredsamkeit, mit Benutzung der schicklichsten Gelegenheiten; |a92| sondern auch sinnlich und meist in Bildern, mit weiser Herablassung zu ihrer schwachen Denkungsart , und zu den ihnen geläufigen Beweisarten etc. in der den Juden gewöhnlichen Religionssprache, und mit liebreicher Schonung solcher Vorurtheile, die entweder nicht mit einemmale weggeräumet werden konnten, oder nicht nothwendig schädliche praktische Folgen hatten.138. Sein Unterricht, der sich blos auf Religionslehren einschränkte, war theils ein öffentlicher, theils ein vertrauter. Oeffentlich Joh. 18, 20. trug er dem Volk seine Lehre so vor, wie es dessen geringen Faßungskraft, und damaligen nächsten Bedürfnissen am angemessensten war; also nicht nur in hohem Grade populär, durchaus praktisch, mit gröster Auktorität, ohne Menschenfurcht oder Menschengefälligkeit, mit einer die Herzen einnehmenden natürlichen Beredsamkeit, mit Benutzung der schicklichsten Gelegenheiten; |a92| sondern auch sinnlich und meist in Bildern, mit weiser Herablassung zu ihrer schwachen Denkungsart , und zu den ihnen geläufigen Beweisarten etc. in der den Juden gewöhnlichen Religionssprache, und mit liebreicher Schonung solcher Vorurtheile, die entweder nicht mit einemmale weggeräumet werden konnten, oder nicht nothwendig schädliche praktische Folgen hatten.
139. Er unterwies aber seine Zuhörer vornehmlich in den Lehren von Gott und dessen allgemeinen Menschenliebe, von der Vorsehung, von dem Zustande der Vergeltung nach dem Tode, und noch ausführlicher von den Pflichten ächter Gottesverehrer, besonders der Menschenliebe, von den Bewegungsgründen zur Ausübung dieser Pflichten, von seiner Messianischen Würde, von der durch ihn zu veranstaltenden Religionsverfassung, (dem Reiche Gottes,) von der Absicht seiner Sendung, und von der Nothwendigkeit ihm zu glauben, ihn für den von Gott verheissenen Erretter zu erkennen, und ein festes Vertrauen in ihn zu setzen. Hiermit verband er die Widerlegung der unter dem Volk herrschenden praktischen Vorurtheile, und, so weit es die Fähigkeit der Zuhörer erlaubte, einen vorläufigen Unterricht von der himmlischen Würde seiner Person, von den grosen Absichten und Wirkungen seines bevorstehenden gewaltsamen Todes, und von der Abschaffung des mosaischen Gesetzes, und der zu erwartenden Einführung einer allgemeinen geistigen Religion; von welchen Dingen jedoch eine ganz richtige und vollständige Vorstellung nicht wohl vor seinem Tode und seiner Auferstehung möglich war, daher es seinen Aposteln vorbehalten blieb, hierüber, ja überhaupt über die gesammte Religionslehre, genauere und ausführlichere Belehrungen zu ertheilen. Inzwischen arbeitete Jesus, während seines Lehramtes, ihnen vor.139. Er unterwies aber seine Zuhörer vornehmlich in den Lehren von Gott und dessen allgemeinen Menschenliebe, von der Vorsehung, von dem Zustande der Vergeltung nach dem Tode, und noch ausführlicher von den Pflichten ächter Gottesverehrer, besonders der Menschenliebe, von den Bewegungsgründen zur Ausübung dieser Pflichten, von seiner Messianischen Würde, von der durch ihn zu veranstaltenden Religionsverfassung, (dem Reiche Gottes,) von der Absicht seiner Sendung, und von der Nothwendigkeit ihm zu glauben, ihn für den von Gott verheissenen Erretter zu erkennen, und ein festes Vertrauen in ihn zu setzen. Hiermit verband er die Widerlegung der unter dem Volk herrschenden praktischen Vorurtheile, und, so weit es die Fähigkeit der Zuhörer erlaubte, einen vorläufigen Unterricht von der himmlischen Würde seiner Person, von den grosen Absichten und Wirkungen seines bevorstehenden gewaltsamen Todes, und von der Abschaffung des mosaischen Gesetzes, und der zu erwartenden Einführung einer allgemeinen geistigen Religion; von welchen Dingen jedoch eine ganz richtige und vollständige Vorstellung nicht wohl vor seinem Tode und seiner Auferstehung möglich war, daher es seinen Aposteln vorbehalten blieb, hierüber, ja überhaupt über die gesammte Religionslehre, genauere und ausführlichere Belehrungen zu ertheilen. Inzwischen arbeitete Jesus, während seines Lehramtes, ihnen vor.
|a93| 140. Seinen vertrauteren Freunden, die er in seiner Schule zu künftigen allgemeinen Religionslehrern für die Welt bildete, gab er über die erwähnten Wahrheiten noch näheren Unterricht, erklärte ihnen was sie bey dem öffentlichen Vortrage nicht recht gefaßt hatten, Marc. 4, 10. 11. 34. entdeckte ihnen ihre künftige Bestimmung, versicherte sie, daß er ihnen noch nicht alles, was sie zu wissen hätten, jezt vortragen könne, versprach ihnen aber dabey den heiligen Geist zum Beistande, der sie nicht nur an alles Gehörte erinnern, sondern auch in dem ganzen Umfange der Religionswahrheiten sie weiter unterrichten solle. Joh. 14, 26. 16, 12. 13. 14.|a93| 140. Seinen vertrauteren Freunden, die er in seiner Schule zu künftigen allgemeinen Religionslehrern für die Welt bildete, gab er über die erwähnten Wahrheiten noch näheren Unterricht, erklärte ihnen was sie bey dem öffentlichen Vortrage nicht recht gefaßt hatten, Marc. 4, 10. 11. 34. entdeckte ihnen ihre künftige Bestimmung, versicherte sie, daß er ihnen noch nicht alles, was sie zu wissen hätten, jezt vortragen könne, versprach ihnen aber dabey den heiligen Geist zum Beistande, der sie nicht nur an alles Gehörte erinnern, sondern auch in dem ganzen Umfange der Religionswahrheiten sie weiter unterrichten solle. Joh. 14, 26. 16, 12. 13. 14.
141. Die lezte und merkwürdigste Periode des niedrigen Lebens Christi, welche sein Leiden und Sterben begreift, fieng sich mit einer auserordentlich heftigen Angst an, welche, wenn alle Umstände zusammen genommen werden, und wenn man die sonstige Seelengröße und Edelmuth Jesu bedenckt, nicht aus solchen Ursachen befriedigend hergeleitet werden kan, die auch bey jedem andern frommen Leidenden unter aenlichen Umständen statt haben könnten. Matth. 26, 37–44. Luc. 22, 41–44. vergl. Hebr. 5, 7. Nach vielen ausgestandenen Leiden endigte er zulezt sein Leben durch einen gewaltsamen und schmälichen Tod am Kreuze; worauf er bis zum dritten Tage tod im Grabe blieb. Diese seine Leiden und seinen Tod übernahm er unschuldig, Luc. 23, 14. 15. Matth. 27, 24. 4. 2 Cor. 5, 21. ganz freiwillig, Matth. 16, 21–24. 20, 13. Joh. 13, 1. 21–33. 14, 31. 18, 1–8. nach dem ewigen Rathschlusse Gottes, (§. 128. ) aus grosmüthiger Liebe zu uns. Joh. 15, 12. 13. Denn sie zweckten ab zu unserm Besten, und wurden für uns erdultet, Luc. 22, 19. 20. Joh. 10, 15. Rom. 5, 6–8. 2 Cor. 5, 14. 15. Tit. 2, 14. Hebr. 2, 9. und waren gleichsam das Lösegeld, durch welches wir aus dem grösten Un|a94|glücke befreiet, und erlöset wurden, Matth. 20, 28. 1 Tim. 2, 6. Hebr. 9, 12. daher die Bibel unsre Erlösung ganz bestimmt dem gewaltsamen Tode Jesu zuschreibt. Rom. 5, 8. 9. 10. Ebr. 9, 12. 1 Petr. 1, 18. 19.141. Die lezte und merkwürdigste Periode des niedrigen Lebens Christi, welche sein Leiden und Sterben begreift, fieng sich mit einer auserordentlich heftigen Angst an, welche, wenn alle Umstände zusammen genommen werden, und wenn man die sonstige Seelengröße und Edelmuth Jesu bedenckt, nicht aus solchen Ursachen befriedigend hergeleitet werden kan, die auch bey jedem andern frommen Leidenden unter aenlichen Umständen statt haben könnten. Matth. 26, 37–44. Luc. 22, 41–44. vergl. Hebr. 5, 7. Nach vielen ausgestandenen Leiden endigte er zulezt sein Leben durch einen gewaltsamen und schmälichen Tod am Kreuze; worauf er bis zum dritten Tage tod im Grabe blieb. Diese seine Leiden und seinen Tod übernahm er unschuldig, Luc. 23, 14. 15. Matth. 27, 24. 4. 2 Cor. 5, 21. ganz freiwillig, Matth. 16, 21–24. 20, 13. Joh. 13, 1. 21–33. 14, 31. 18, 1–8. nach dem ewigen Rathschlusse Gottes, (§. 128. ) aus grosmüthiger Liebe zu uns. Joh. 15, 12. 13. Denn sie zweckten ab zu unserm Besten, und wurden für uns erdultet, Luc. 22, 19. 20. Joh. 10, 15. Rom. 5, 6–8. 2 Cor. 5, 14. 15. Tit. 2, 14. Hebr. 2, 9. und waren gleichsam das Lösegeld, durch welches wir aus dem grösten Un|a94|glücke befreiet, und erlöset wurden, Matth. 20, 28. 1 Tim. 2, 6. Hebr. 9, 12. daher die Bibel unsre Erlösung ganz bestimmt dem gewaltsamen Tode Jesu zuschreibt. Rom. 5, 8. 9. 10. Ebr. 9, 12. 1 Petr. 1, 18. 19.
142. Es war aber der Zweck seines Todes A) nicht nur, daß er a) das erhabenste Beispiel der Standhaftigkeit und Gedult uns gäbe, (§. 136. ) b) daß er, aus eigner Empfindung des grösten Kummers und der äusersten Leiden, lerne, wie es seinen leidenden Brüdern zu Muthe sey, und daß er also zu Führung seines himmlischen Geschäfts, der Besorgung der Seligkeit der Menschen, vorbereitet, Hebr. 2, 17. 18. 4, 15. und c) zu demselben gleichsam eingeweihet würde. Hebr. 2, 10. 5, 9. d) Daß er seine ganze Lehre mit seinem Blute versiegelte, 1 Tim. 6, 13. und besonders e) die göttliche Zusage, daß alle welche in die von Jesu vorgeschriebene Ordnung sich begeben, Vergebung der Sünden und die ewige Seligkeit erhalten sollen, bestätigte, und gleichsam durch Darbringung eines Bundesopfers unwiderruflich machte, Hebr. 9, 15–20. und uns solchergestalt ein Recht zur Vergebung der Sünde und zur Seligkeit erwürbe; f) daß er allen fernern Opferdienst (und mithin auch die ganze jüdische Religionsverfassung ) für unnütz und abgeschaft erklärte, Hebr. 8, 6–13. 9, 12. 10, 9–18. 7, 15–19. und an dessen statt eine geistige Religion gründete, vergl. Röm. 12, 1. 2. Hebr. 13, 13. 16. Joh. 4, 22. 23. 24. folglich auch g) den bisherigen Unterschied zwischen Juden und Heiden aufhübe; Eph. 2, 13–19. Col. 1, 20. h) daß wir den allerstärksten Beweis dadurch bekämen, sowohl von der unendlichen Liebe Gottes gegen uns, der seines eingebohrnen Sohnes nicht verschonet, sondern ihn zu unserm Besten, zu Erreichung der erwähnten Zwecke, solche Leiden und den Tod erdulten lassen, Joh. 3, 16. Röm. 5, 8. 1 Joh. 4, 10. als |a95| auch von der unaussprechlichen Liebe Christi, Röm. 5, 6. 7. Joh. 15, 12. 13. der um unsertwillen dieß alles freiwillig übernommen; welches uns theils zur dankbarsten Gegenliebe, zum willigen Gehorsam, und zum unabläßigen Eifer in der Nachahmung Christi antreiben, Joh. 15, 12–14. 1 Cor. 6, 20. 7, 23. Eph. 4, 32. 5, 1. 2. Col. 1, 21. 22. Tit. 2, 14. Hebr. 9, 14. 1 Petr. 1, 15–19. 2, 24. theils das festeste Vertrauen auf Gott, und eine unerschütterliche Hoffnung der höchsten uns möglichen Glückseligkeit gründen soll. Röm. 5, 9. 10. 8, 31–39. – – Sondern B) wir können uns auch über dieß alles noch aus der Bibel gewissenhaft überzeugen, daß das Leiden und der Tod Christi selbst der Erwerbungsgrund, nicht blos der Versicherungsgrund, der Begnadigung des strafwürdigen Sünders sey.142. Es war aber der Zweck seines Todes A) nicht nur, daß er a) das erhabenste Beispiel der Standhaftigkeit und Gedult uns gäbe, (§. 136. ) b) daß er, aus eigner Empfindung des grösten Kummers und der äusersten Leiden, lerne, wie es seinen leidenden Brüdern zu Muthe sey, und daß er also zu Führung seines himmlischen Geschäfts, der Besorgung der Seligkeit der Menschen, vorbereitet, Hebr. 2, 17. 18. 4, 15. und c) zu demselben gleichsam eingeweihet würde. Hebr. 2, 10. 5, 9. d) Daß er seine ganze Lehre mit seinem Blute versiegelte, 1 Tim. 6, 13. und besonders e) die göttliche Zusage, daß alle welche in die von Jesu vorgeschriebene Ordnung sich begeben, Vergebung der Sünden und die ewige Seligkeit erhalten sollen, bestätigte, und gleichsam durch Darbringung eines Bundesopfers unwiderruflich machte, Hebr. 9, 15–20. und uns solchergestalt ein Recht zur Vergebung der Sünde und zur Seligkeit erwürbe; f) daß er allen fernern Opferdienst (und mithin auch die ganze jüdische Religionsverfassung ) für unnütz und abgeschaft erklärte, Hebr. 8, 6–13. 9, 12. 10, 9–18. 7, 15–19. und an dessen statt eine geistige Religion gründete, vergl. Röm. 12, 1. 2. Hebr. 13, 13. 16. Joh. 4, 22. 23. 24. folglich auch g) den bisherigen Unterschied zwischen Juden und Heiden aufhübe; Eph. 2, 13–19. Col. 1, 20. h) daß wir den allerstärksten Beweis dadurch bekämen, sowohl von der unendlichen Liebe Gottes gegen uns, der seines eingebohrnen Sohnes nicht verschonet, sondern ihn zu unserm Besten, zu Erreichung der erwähnten Zwecke, solche Leiden und den Tod erdulten lassen, Joh. 3, 16. Röm. 5, 8. 1 Joh. 4, 10. als |a95| auch von der unaussprechlichen Liebe Christi, Röm. 5, 6. 7. Joh. 15, 12. 13. der um unsertwillen dieß alles freiwillig übernommen; welches uns theils zur dankbarsten Gegenliebe, zum willigen Gehorsam, und zum unabläßigen Eifer in der Nachahmung Christi antreiben, Joh. 15, 12–14. 1 Cor. 6, 20. 7, 23. Eph. 4, 32. 5, 1. 2. Col. 1, 21. 22. Tit. 2, 14. Hebr. 9, 14. 1 Petr. 1, 15–19. 2, 24. theils das festeste Vertrauen auf Gott, und eine unerschütterliche Hoffnung der höchsten uns möglichen Glückseligkeit gründen soll. Röm. 5, 9. 10. 8, 31–39. – – Sondern B) wir können uns auch über dieß alles noch aus der Bibel gewissenhaft überzeugen, daß das Leiden und der Tod Christi selbst der Erwerbungsgrund, nicht blos der Versicherungsgrund, der Begnadigung des strafwürdigen Sünders sey.
143. Nämlich, wäre Christus nicht für uns gestorben , so würde der Sünder, hätte er auch gleich seine Vergehungen bereuet, sich gebessert, den gestifteten Schaden möglichst gut gemacht, und die Vorschriften der Religion Jesu nach seinem besten Vermögen zu befolgen sich bestrebt, dennoch nicht von allen den Strafen, von welchen wir nun durch Christum befreiet worden sind, haben frey ausgehen, noch diejenige Glückseligkeit, die wir nunmehr um Christi willen hoffen dürfen, haben erlangen können. Durch Christi Tod aber sind diejenige, welche in der vorgeschriebenen Ordnung an seiner Erlösung theilnehmen, theils von den positiven Strafen des künftigen Lebens gäntzlich befreiet; theils sind die natürlichen Strafen, welche sich auf den äusern Zustand des Menschen beziehen, in Hinsicht auf den Gestraften in liebreiche Züchtigungen verwandelt; theils ist auch ein Theil derjenigen natürlichen übeln Folgen, welche das Gemüth des Sünders treffen, aufgehoben, z. B. Furcht vor Strafe und vor dem Richter u. d. gl. obgleich ein Theil dieser Art der schlimmen Folgen der Sünde durch|a96|aus, der Natur der Sache nach, unabänderlich ist, (§. 103. 106. 111. ) z. B. das kränckende Bewustseyn einmal unrecht gehandelt zu haben, die durch Sündigen verursachte Versäumnis in dem Geschäfte unsrer Vervollkommung, das Bewustseyn, daß man auf einer höhern Stufe der Vollkommenheit und Glückseligkeit jetzt stehen würde, wenn man nicht gesündiget hätte, u. s. w. Uberhaupt aber hat es der sich bessernde Sünder dem Versöhnungstode Christi zu dancken, daß er von Gott nicht ferner für einen strafwürdigen geachtet, sondern als ein solcher angesehen wird, der an allen Erweisungen der göttlichen Gnade, deren er nur empfänglich ist, und an den durch positive Veranstaltung Gottes zu bewirkenden Freuden jenes Lebens, (§. 102) theilnehmen darf. Alles dieß lehren die Stellen der Bibel, in welchen es heißt, Christus sey um unsrer Sünden willen gestorben, Rom. 4, 25. 1 Cor. 15, 3. 1 Petr. 3, 18. Jes. 53, 5. er habe sein Blut vergossen zur Vergebung der Sünden, Matth. 26, 28. Eph. 1, 7. er habe die Sünden der Menschen versöhnt und dafür gebüßet, Rom. 3, 25. Hebr. 2, 17. 1 Joh. 2, 2. 4, 10. durch ihn seyen die Menschen mit Gott versöhnt, welcher ihre Sünden ihnen nicht zurechne, 2 Cor. 5, 18. 19. er sey für uns gestorben, damit wir ewig glücklich werden möchten. Joh. 3, 15. 16. Hierdurch erhält nun auch der Sinn der oben §. 141. angezogenen Stellen seine nähere Bestimmung.143. Nämlich, wäre Christus nicht für uns gestorben , so würde der Sünder, hätte er auch gleich seine Vergehungen bereuet, sich gebessert, den gestifteten Schaden möglichst gut gemacht, und die Vorschriften der Religion Jesu nach seinem besten Vermögen zu befolgen sich bestrebt, dennoch nicht von allen den Strafen, von welchen wir nun durch Christum befreiet worden sind, haben frey ausgehen, noch diejenige Glückseligkeit, die wir nunmehr um Christi willen hoffen dürfen, haben erlangen können. Durch Christi Tod aber sind diejenige, welche in der vorgeschriebenen Ordnung an seiner Erlösung theilnehmen, theils von den positiven Strafen des künftigen Lebens gäntzlich befreiet; theils sind die natürlichen Strafen, welche sich auf den äusern Zustand des Menschen beziehen, in Hinsicht auf den Gestraften in liebreiche Züchtigungen verwandelt; theils ist auch ein Theil derjenigen natürlichen übeln Folgen, welche das Gemüth des Sünders treffen, aufgehoben, z. B. Furcht vor Strafe und vor dem Richter u. d. gl. obgleich ein Theil dieser Art der schlimmen Folgen der Sünde durch|a96|aus, der Natur der Sache nach, unabänderlich ist, (§. 103. 106. 111. ) z. B. das kränckende Bewustseyn einmal unrecht gehandelt zu haben, die durch Sündigen verursachte Versäumnis in dem Geschäfte unsrer Vervollkommung, das Bewustseyn, daß man auf einer höhern Stufe der Vollkommenheit und Glückseligkeit jetzt stehen würde, wenn man nicht gesündiget hätte, u. s. w. Uberhaupt aber hat es der sich bessernde Sünder dem Versöhnungstode Christi zu dancken, daß er von Gott nicht ferner für einen strafwürdigen geachtet, sondern als ein solcher angesehen wird, der an allen Erweisungen der göttlichen Gnade, deren er nur empfänglich ist, und an den durch positive Veranstaltung Gottes zu bewirkenden Freuden jenes Lebens, (§. 102) theilnehmen darf. Alles dieß lehren die Stellen der Bibel, in welchen es heißt, Christus sey um unsrer Sünden willen gestorben, Rom. 4, 25. 1 Cor. 15, 3. 1 Petr. 3, 18. Jes. 53, 5. er habe sein Blut vergossen zur Vergebung der Sünden, Matth. 26, 28. Eph. 1, 7. er habe die Sünden der Menschen versöhnt und dafür gebüßet, Rom. 3, 25. Hebr. 2, 17. 1 Joh. 2, 2. 4, 10. durch ihn seyen die Menschen mit Gott versöhnt, welcher ihre Sünden ihnen nicht zurechne, 2 Cor. 5, 18. 19. er sey für uns gestorben, damit wir ewig glücklich werden möchten. Joh. 3, 15. 16. Hierdurch erhält nun auch der Sinn der oben §. 141. angezogenen Stellen seine nähere Bestimmung.
144. Die Art und Weise, wie der Tod Jesu die Begnadigung der Sünder bewirkt habe, läßt sich nach Anleitung der Bibel noch näher dahin bestimmen, daß die verdienten Strafen uns deßwegen erlassen werden, weil Christus an unsrer statt Strafe erlitten hat. Darum heißt es, er sey um unsertwillen als ein Sünder von Gott behandelt worden, 2 Cor. 5, 21. Gal. 3, 13. er habe unsre Sünden auf sich genommen, und die Strafen für dieselben erdultet, Jes. 53, 4–6. |a97| Joh. 1, 29. vergl. 3 Mos. 16, 21. 22. sein Tod sey so anzusehen, als hätten wir alle den Tod, die verdienten Strafen, erlitten. 2 Cor. 5, 14. Hierzu kan man noch viele andre Redensarten nehmen, in welchen der Tod Christi mit den Opfern und den Priesterverrichtungen des A. T. verglichen wird, und die Stellen, welche sagen, durch jenen sey alles das auf das vollkommenste ein für allemal bewirkt worden, was fromme Israeliten durch diese zu erhalten hofften. Eph. 5, 2. Röm. 3, 25. Hebr. 9, 7. 11–14. 25–28. 10, 1–14. 18. 13, 11. 12. u. a. m. 144. Die Art und Weise, wie der Tod Jesu die Begnadigung der Sünder bewirkt habe, läßt sich nach Anleitung der Bibel noch näher dahin bestimmen, daß die verdienten Strafen uns deßwegen erlassen werden, weil Christus an unsrer statt Strafe erlitten hat. Darum heißt es, er sey um unsertwillen als ein Sünder von Gott behandelt worden, 2 Cor. 5, 21. Gal. 3, 13. er habe unsre Sünden auf sich genommen, und die Strafen für dieselben erdultet, Jes. 53, 4–6. |a97| Joh. 1, 29. vergl. 3 Mos. 16, 21. 22. sein Tod sey so anzusehen, als hätten wir alle den Tod, die verdienten Strafen, erlitten. 2 Cor. 5, 14. Hierzu kan man noch viele andre Redensarten nehmen, in welchen der Tod Christi mit den Opfern und den Priesterverrichtungen des A. T. verglichen wird, und die Stellen, welche sagen, durch jenen sey alles das auf das vollkommenste ein für allemal bewirkt worden, was fromme Israeliten durch diese zu erhalten hofften. Eph. 5, 2. Röm. 3, 25. Hebr. 9, 7. 11–14. 25–28. 10, 1–14. 18. 13, 11. 12. u. a. m.
145. Die simple Vorstellung der Bibel von dieser bewundernswürdigen Anstalt zur Wiederherstellung des menschlichen Geschlechts, kan und muß von den in guter Absicht erfundenen Hypothesen über diese Lehre abgesondert werden; z. B. daß Christus unendliche Strafen, ja selbst die Höllenstrafen, für uns erdultet, und genau eben so viel gelitten habe, als alle einzelne Sünder zusammengenommen würden haben leiden müssen; daß durch jedes einzelne Stück der Leiden Jesu besondere Arten von Sünden gebüset worden seyen; daß das Blut Christi mittelst einer physischen Kraft wirke; daß Gott eher nicht zum Erbarmen habe bewogen werden können, als bis er Blut fließen sehen; daß um der göttlichen Strafgerechtigkeit willen eine vollständige Genugthuung für alle Sünden schlechterdings nothwendig, und die stellvertretende Leiden Christi das einzige mögliche Mittel zu unsrer Rettung gewesen seyen etc. 145. Die simple Vorstellung der Bibel von dieser bewundernswürdigen Anstalt zur Wiederherstellung des menschlichen Geschlechts, kan und muß von den in guter Absicht erfundenen Hypothesen über diese Lehre abgesondert werden; z. B. daß Christus unendliche Strafen, ja selbst die Höllenstrafen, für uns erdultet, und genau eben so viel gelitten habe, als alle einzelne Sünder zusammengenommen würden haben leiden müssen; daß durch jedes einzelne Stück der Leiden Jesu besondere Arten von Sünden gebüset worden seyen; daß das Blut Christi mittelst einer physischen Kraft wirke; daß Gott eher nicht zum Erbarmen habe bewogen werden können, als bis er Blut fließen sehen; daß um der göttlichen Strafgerechtigkeit willen eine vollständige Genugthuung für alle Sünden schlechterdings nothwendig, und die stellvertretende Leiden Christi das einzige mögliche Mittel zu unsrer Rettung gewesen seyen etc.
146. Daß die rein biblische Vorstellung (§. 144. ) unserer Kirche von dieser Lehre keinesweges Gott unwürdig, noch seinen Eigenschaften zuwider sey, läßt sich unter andern durch folgende Betrachtungen begreiflicher machen: 1) wenn wir behaupten, daß Christus an unsrer statt die Strafen unsrer Sünden erlitten habe, so schließen wir damit die übrigen Zwecke des Leidens und Sterbens Jesu (§. 142. A.) nicht aus, und finden da|a98|her desto weniger Schwierigkeit darin, daß der göttlichen Weisheit gerade dieses Mittel, unsre Begnadigung zu erwerben, gefallen hat, da durch dasselbe so viele andere wichtige Zwecke zugleich erreicht wurden. 2) Unsre Lehre müßte ganz unrichtig vorgetragen oder völlig verkehrt verstanden werden, wenn durch sie irgend jemand entweder den Satz, daß jeder nach seinen eignen Gesinnungen und Handlungen belohnt und bestraft werde, zu bezweifeln verleitet, oder auf den irrigen Wahn gebracht würde, man könne durch fremdes Verdienst ohne eigene Rechtschaffenheit selig werden. 3) Strafen, die an einem andern als dem Sünder, an einem Unschuldigen, vollzogen werden, sind weder nothwendig ungerecht, noch auch immer zur Besserung der sündigenden Menschen unwirksam. Unrecht widerfuhr dem zwar unschuldig aber freiwillig (§ 141. ) leidenden Jesu gewis auf keine Weise. (vergl. §. 147 ) Und das in seiner Person aufgestellte auserordentliche Strafexempel giebt uns die kräftigsten und edelsten Bewegungsgründe zum eifrigsten Streben nach allgemeiner moralischer Vollkommenheit. Denn a) bewirkt ein solches rührendes, selbst die Einbildungskraft beschäftigendes Beispiel, eine eben so starke als vernünftige Ueberzeugung von der Abscheulichkeit und Schädlichkeit der Sünde, und von dem äusersten Misfallen Gottes an derselben, der sie nie unbestraft läßt, und keine Sünde vergiebt, an der er nicht wircklich dieses Misfallen thätig bewiesen hätte. b) Dem hartnäckigen Sünder wird alle Hoffnung abgeschnitten, daß Gott anders als nach der strengsten Gerechtigkeit mit ihm verfahren werde, wenn er sich durch jenes grose Strafexempel nicht zur Besserung bringen lasse. c) Die Gröse der Liebe Gottes gegen die Menschen ward durch diese Anstalt auf das deutlichste bewiesen. Denn da einestheils der Sünder nicht ungestraft bleiben durfte, (§. 50 ) und Gott doch anderntheils zu gnädig gegen uns war, alle Sünder, d. i. alle Menschen zu strafen, zumal da sie ohne |a99| ihr Verschulden mit sündhaften Dispositionen auf die Welt kommen: (§. 123. ) so bewog ihn seine Liebe zu den Menschen, ein Mittel anzuwenden, durch welches beide Zwecke zugleich erreicht würden. d) Es ward auf diese Weise ein unerschütterlicher Grund gelegt zu einem festen Zutrauen zu Gott, zu dem jeder busfertige Sünder sich nun um so viel gewisser alles Guten versehen kan. Und unser Vertrauen muß um so viel mehr wachsen, da die Besorgung des ganzen Geschäfts unsrer Seligmachung demjenigen übergeben ist, der um unsertwillen schon so viel gethan und gelitten hat. – Die aus diesen Betrachtungen hergenommene Bewegungsgründe wirken gewis nicht nur sicherer, sondern auch eine weit edlere Besserung , als von der eignen Empfindung der Strafen erwartet werden kan. 146. Daß die rein biblische Vorstellung (§. 144. ) unserer Kirche von dieser Lehre keinesweges Gott unwürdig, noch seinen Eigenschaften zuwider sey, läßt sich unter andern durch folgende Betrachtungen begreiflicher machen: 1) wenn wir behaupten, daß Christus an unsrer statt die Strafen unsrer Sünden erlitten habe, so schließen wir damit die übrigen Zwecke des Leidens und Sterbens Jesu (§. 142. A.) nicht aus, und finden da|a98|her desto weniger Schwierigkeit darin, daß der göttlichen Weisheit gerade dieses Mittel, unsre Begnadigung zu erwerben, gefallen hat, da durch dasselbe so viele andere wichtige Zwecke zugleich erreicht wurden. 2) Unsre Lehre müßte ganz unrichtig vorgetragen oder völlig verkehrt verstanden werden, wenn durch sie irgend jemand entweder den Satz, daß jeder nach seinen eignen Gesinnungen und Handlungen belohnt und bestraft werde, zu bezweifeln verleitet, oder auf den irrigen Wahn gebracht würde, man könne durch fremdes Verdienst ohne eigene Rechtschaffenheit selig werden. 3) Strafen, die an einem andern als dem Sünder, an einem Unschuldigen, vollzogen werden, sind weder nothwendig ungerecht, noch auch immer zur Besserung der sündigenden Menschen unwirksam. Unrecht widerfuhr dem zwar unschuldig aber freiwillig (§ 141. ) leidenden Jesu gewis auf keine Weise. (vergl. §. 147 ) Und das in seiner Person aufgestellte auserordentliche Strafexempel giebt uns die kräftigsten und edelsten Bewegungsgründe zum eifrigsten Streben nach allgemeiner moralischer Vollkommenheit. Denn a) bewirkt ein solches rührendes, selbst die Einbildungskraft beschäftigendes Beispiel, eine eben so starke als vernünftige Ueberzeugung von der Abscheulichkeit und Schädlichkeit der Sünde, und von dem äusersten Misfallen Gottes an derselben, der sie nie unbestraft läßt, und keine Sünde vergiebt, an der er nicht wircklich dieses Misfallen thätig bewiesen hätte. b) Dem hartnäckigen Sünder wird alle Hoffnung abgeschnitten, daß Gott anders als nach der strengsten Gerechtigkeit mit ihm verfahren werde, wenn er sich durch jenes grose Strafexempel nicht zur Besserung bringen lasse. c) Die Gröse der Liebe Gottes gegen die Menschen ward durch diese Anstalt auf das deutlichste bewiesen. Denn da einestheils der Sünder nicht ungestraft bleiben durfte, (§. 50 ) und Gott doch anderntheils zu gnädig gegen uns war, alle Sünder, d. i. alle Menschen zu strafen, zumal da sie ohne |a99| ihr Verschulden mit sündhaften Dispositionen auf die Welt kommen: (§. 123. ) so bewog ihn seine Liebe zu den Menschen, ein Mittel anzuwenden, durch welches beide Zwecke zugleich erreicht würden. d) Es ward auf diese Weise ein unerschütterlicher Grund gelegt zu einem festen Zutrauen zu Gott, zu dem jeder busfertige Sünder sich nun um so viel gewisser alles Guten versehen kan. Und unser Vertrauen muß um so viel mehr wachsen, da die Besorgung des ganzen Geschäfts unsrer Seligmachung demjenigen übergeben ist, der um unsertwillen schon so viel gethan und gelitten hat. – Die aus diesen Betrachtungen hergenommene Bewegungsgründe wirken gewis nicht nur sicherer, sondern auch eine weit edlere Besserung , als von der eignen Empfindung der Strafen erwartet werden kan.
147. a) Am dritten Tage nach seiner Begräbnis gieng Jesus, zum Beweise, daß der Vater alles was er gelehrt und für die Menschen gethan hatte, vollkommen genehmige, wieder lebendig aus dem Grabe hervor, Act. 2, 24–32. 1 Cor. 15, 3–23. Röm. 4, 25. und b) nachdem er noch 40 Tage unter seinen Jüngern zugebracht hatte, um sie zu ihrem bevorstehenden Lehramte tüchtiger zu machen, c) ward seine Menschheit sichtbar dieser Erde entrückt, und in die Wohnungen der Seligen versetzt Act. 1, 9–11. 3, 21. d) wo er als ein wahrer Mensch, Act. 1, 11. 17, 31. obgleich e) mit einem verklärten Körper, Phil. 3, 21. vergl. 1 Cor. 15, 42–53. f) bey fortdaurender innigster Vereinigung mit dem Logos, g) für das was er auf Erden für die Menschen gethan und gelitten hat, durch ewigdaurende unaussprechliche Seligkeit und überschwengliche Herrlichkeit, belohnt wird. Phil. 2, 9–11. Luc. 24, 26. Hebr. 2, 9. 10. 12, 2. Joh. 17, 5. Denn in diesem seinem erhöheten Zustande h) hat alle Niedrigkeit, welche er während seines Lebens auf Erden übernommen hatte, gänzlich aufgehört; Röm. 6, 9. |a100| 10. Hebr. 10, 12–14. i) er stehet als Mensch in dem vollen Gebrauche der ihm, wegen der Vereinigung mit dem Logos, zukommenden göttlichen Eigenschaften (§. 134 ) k) genießt von allen vernünftigen seligen Geschöpfen göttliche Verehrung, Phil. 2, 10. 11. 1 Cor. 15, 25–27, l) nimmt Theil an der Regierung der Welt, Hebr. 1, 3. Eph. 1, 20. 22. m) und ist besonders der allgemeine Oberherr und Regent der Menschen; Phil. 2, 11. Röm. 14, 9. n) daher er das ganze Geschäft ihrer wirklichen Seligmachung bis ans Ende der Welt besorget, Hebr. 7, 24. 25. 9, 24. und o) dereinst auch alle Toden erwecken, Joh. 5, 25–29. 1 Cor. 15, 21–23. 2 Cor. 4, 14. 1 Thess. 4, 16. Phil. 3, 20. 21. und p) als der allgemeine Richter das ewige Schicksal eines jeden Menschen bestimmen, und jeden in dasselbe wirklich versetzen wird; Matth. 25, 31. ff. Joh. 5, 22. 27. Act. 10, 42. 17, 31. 2 Cor. 5, 10. 2 Thess. 1, 7. q) womit sich seine auf die Beseligung der Menschen abzielende Geschäfte endigen werden. 1 Cor. 15, 24 ff. 147. a) Am dritten Tage nach seiner Begräbnis gieng Jesus, zum Beweise, daß der Vater alles was er gelehrt und für die Menschen gethan hatte, vollkommen genehmige, wieder lebendig aus dem Grabe hervor, Act. 2, 24–32. 1 Cor. 15, 3–23. Röm. 4, 25. und b) nachdem er noch 40 Tage unter seinen Jüngern zugebracht hatte, um sie zu ihrem bevorstehenden Lehramte tüchtiger zu machen, c) ward seine Menschheit sichtbar dieser Erde entrückt, und in die Wohnungen der Seligen versetzt Act. 1, 9–11. 3, 21. d) wo er als ein wahrer Mensch, Act. 1, 11. 17, 31. obgleich e) mit einem verklärten Körper, Phil. 3, 21. vergl. 1 Cor. 15, 42–53. f) bey fortdaurender innigster Vereinigung mit dem Logos, g) für das was er auf Erden für die Menschen gethan und gelitten hat, durch ewigdaurende unaussprechliche Seligkeit und überschwengliche Herrlichkeit, belohnt wird. Phil. 2, 9–11. Luc. 24, 26. Hebr. 2, 9. 10. 12, 2. Joh. 17, 5. Denn in diesem seinem erhöheten Zustande h) hat alle Niedrigkeit, welche er während seines Lebens auf Erden übernommen hatte, gänzlich aufgehört; Röm. 6, 9. |a100| 10. Hebr. 10, 12–14. i) er stehet als Mensch in dem vollen Gebrauche der ihm, wegen der Vereinigung mit dem Logos, zukommenden göttlichen Eigenschaften (§. 134 ) k) genießt von allen vernünftigen seligen Geschöpfen göttliche Verehrung, Phil. 2, 10. 11. 1 Cor. 15, 25–27, l) nimmt Theil an der Regierung der Welt, Hebr. 1, 3. Eph. 1, 20. 22. m) und ist besonders der allgemeine Oberherr und Regent der Menschen; Phil. 2, 11. Röm. 14, 9. n) daher er das ganze Geschäft ihrer wirklichen Seligmachung bis ans Ende der Welt besorget, Hebr. 7, 24. 25. 9, 24. und o) dereinst auch alle Toden erwecken, Joh. 5, 25–29. 1 Cor. 15, 21–23. 2 Cor. 4, 14. 1 Thess. 4, 16. Phil. 3, 20. 21. und p) als der allgemeine Richter das ewige Schicksal eines jeden Menschen bestimmen, und jeden in dasselbe wirklich versetzen wird; Matth. 25, 31. ff. Joh. 5, 22. 27. Act. 10, 42. 17, 31. 2 Cor. 5, 10. 2 Thess. 1, 7. q) womit sich seine auf die Beseligung der Menschen abzielende Geschäfte endigen werden. 1 Cor. 15, 24 ff.
148. Die himmlischen Geschäfte unsers erhöheten Erlösers , welche sich auf die Beseligung der Menschen beziehen (§. 147. n.) die noch in dieser Welt leben, bestehen in seinen Wirkungen zur Stiftung, Ausbreitung, Erhaltung und Regierung seiner Kirche, deren Oberhaupt er ist; Eph. 1, 22. 23. 4, 15. 16. 5, 23. 24. Col. 1, 18. daher er im N. T. bald unser König heißt, Matth. 27, 11. Joh. 18, 36. 37. Luc. 1, 32. 33. 19, 38. 1 Cor. 15, 24. 25. Hebr. 1, 8. 9. vergl. §. 132. (der während seines Lehramts auf Erden den Grund zu seinem moralischen Reiche gelegt, Joh. 18, 37. Luc. 17, 20. 21. Matth. 11, 12. und durch seinen Tod theils das Eigenthumsrecht über seine Unterthanen sich erworben, Act. 20, 28. Tit. 2, 14. Eph. 5, 25–27. theils von der tirannischen Herrschaft seiner Feinde sie befreiet hatte, Col. 1, 13. und nun |a101| im Himmel für ihr Bestes Sorge trägt, Eph. 1, 23. 5, 29. Joh. 17, 2. ihre Bitten erfüllet, Joh. 14, 13. 14. und ihnen unter mancherley Gefahren Schutz und Beistand angedeihen läßt, Joh. 16, 33. 1 Cor. 15, 57. bis er sie in sein himmlisches Reich versetzen wird; 2 Tim. 4, 18.) – bald als unser himmlischer Hoherpriester Hebr. 4, 14. ff. 5, 5. ff. 7, 24. 25. ff. 8, 1. ff. und Vertreter bey Gott Röm. 8, 34. 1 Joh. 2, 1. beschrieben wird, welcher dadurch daß er für uns gestorben ist (daß er sich zum Opfer für uns brachte, und vor Gott mit seinem Blute im Himmel, gleichsam im Allerheiligsten, erschien) die stetsbleibende Ursache geworden ist, daß bis ans Ende der Welt alle sich bessernde Sünder Vergebung erlangen, und welcher, nachdem er für seine freiwillig um der Mensch willen übernommene Leiden die Oberherrschaft und die Fürsorge für die Menschen von Gott aufgetragen bekommen, (durch die Darbringung seines Opfers zu einem ewigen Hohenpriester selbst eingeweihet worden) nunmehr die ihnen erworbene moralische Güter allen denen die seinen Wirkungen zu ihrer Besserung Raum lassen, mittheilt, (den freien Zutritt zu Gott ihnen verschaft, und sie selbst zu geweiheten Priestern macht) und der immerwährende Grund aller geistlicher Güter ist, die sie in Zeit und Ewigkeit genießen. (bey Gott sie vertritt, für sie bittet, sie segnet u. s. w.)148. Die himmlischen Geschäfte unsers erhöheten Erlösers , welche sich auf die Beseligung der Menschen beziehen (§. 147. n.) die noch in dieser Welt leben, bestehen in seinen Wirkungen zur Stiftung, Ausbreitung, Erhaltung und Regierung seiner Kirche, deren Oberhaupt er ist; Eph. 1, 22. 23. 4, 15. 16. 5, 23. 24. Col. 1, 18. daher er im N. T. bald unser König heißt, Matth. 27, 11. Joh. 18, 36. 37. Luc. 1, 32. 33. 19, 38. 1 Cor. 15, 24. 25. Hebr. 1, 8. 9. vergl. §. 132. (der während seines Lehramts auf Erden den Grund zu seinem moralischen Reiche gelegt, Joh. 18, 37. Luc. 17, 20. 21. Matth. 11, 12. und durch seinen Tod theils das Eigenthumsrecht über seine Unterthanen sich erworben, Act. 20, 28. Tit. 2, 14. Eph. 5, 25–27. theils von der tirannischen Herrschaft seiner Feinde sie befreiet hatte, Col. 1, 13. und nun |a101| im Himmel für ihr Bestes Sorge trägt, Eph. 1, 23. 5, 29. Joh. 17, 2. ihre Bitten erfüllet, Joh. 14, 13. 14. und ihnen unter mancherley Gefahren Schutz und Beistand angedeihen läßt, Joh. 16, 33. 1 Cor. 15, 57. bis er sie in sein himmlisches Reich versetzen wird; 2 Tim. 4, 18.) – bald als unser himmlischer Hoherpriester Hebr. 4, 14. ff. 5, 5. ff. 7, 24. 25. ff. 8, 1. ff. und Vertreter bey Gott Röm. 8, 34. 1 Joh. 2, 1. beschrieben wird, welcher dadurch daß er für uns gestorben ist (daß er sich zum Opfer für uns brachte, und vor Gott mit seinem Blute im Himmel, gleichsam im Allerheiligsten, erschien) die stetsbleibende Ursache geworden ist, daß bis ans Ende der Welt alle sich bessernde Sünder Vergebung erlangen, und welcher, nachdem er für seine freiwillig um der Mensch willen übernommene Leiden die Oberherrschaft und die Fürsorge für die Menschen von Gott aufgetragen bekommen, (durch die Darbringung seines Opfers zu einem ewigen Hohenpriester selbst eingeweihet worden) nunmehr die ihnen erworbene moralische Güter allen denen die seinen Wirkungen zu ihrer Besserung Raum lassen, mittheilt, (den freien Zutritt zu Gott ihnen verschaft, und sie selbst zu geweiheten Priestern macht) und der immerwährende Grund aller geistlicher Güter ist, die sie in Zeit und Ewigkeit genießen. (bey Gott sie vertritt, für sie bittet, sie segnet u. s. w.)
148. b. Zur Stiftung seiner Kirche gehörte a) die Bevollmächtigung seiner Apostel, allen Menschen seine Lehre zu verkündigen, und allenthalben ihm Gemeinden zu sammlen. Matth. 28, 18–20. Luc. 24, 47. Joh. 20, 21–23. Act. 1, 8. 26, 16–18. b) Die Ertheilung des heil. Geistes an die Apostel, Joh. 16, 7. Luc. 24, 49. Act. 2, 1–4. 33. zur Gründung der Kirche c) die Verordnung und Ausrüstung anderer ausserordenlichen Lehrer, 1 Cor. 12, 5. Eph. 4, 7. 11. d) Die Sammlung der neuen got|a102|tesdienstlichen Gesellschaft aus Juden und Heiden, welche durch die zu der mit der Lehre selbst verbundenen Kraft hinzukommende auserordentliche Wirckungen zu Stande gebracht, 1 Cor. 1, 17. 18. 2, 1–5. Gal. 2, 8. Marc. 16, 20. und durch weise Regierung der darauf eine Beziehung habenden Umstände der Welt überhaupt, und der Apostel insbesondere z. E. Act. 16, 6–10. 18, 9. 10. 23, 11. befördert ward. e) Die durch die Apostel geschehene Anordnung eines beständigen Lehramtes Eph. 4, 12–16. 2 Tim. 2, 2. eines gemeinschaftlichen Gottesdienstes, und solcher Anstalten, welche der christlichen Gesellschaft Festigkeit und Dauer geben konnten z. B. 1 Cor. 10, 16. 17. f) Die veranstaltete Abfaßung der heiligen Bücher der Christen, unter dem Beistande des den Verfassern ertheilten heil. Geistes. (§. 15 18. ). g) Die völlige Aufhebung der jüdischen Religionsverfassung. Die Ausbreitung Erhaltung und Regierung der gesamten Kirche bewirket Christus vermittelst der ihm übergebenen Regierung der Welt und aller ihrer Veränderungen. Matth. 28, 20. Röm. 15, 18. Eph. 1, 22. 23. 2, 20. 21. 5, 29, Col. 2, 19. Was aber die Besorgung der Seligkeit einzelner Glieder der Kirche betrift, so geschiehet sie vermittelst der christlichen Lehre, welche die Menschen bessert und zur Seligkeit zubereitet, wie auch durch die andern von Christo dazu verordneten Mittel, (S. unten) durch die Regierung der Schicksale einzelner Menschen, und durch die §. 147. o. p. schon erwähnte Verrichtungen. vergl. Eph. 5, 25–27.148. b. Zur Stiftung seiner Kirche gehörte a) die Bevollmächtigung seiner Apostel, allen Menschen seine Lehre zu verkündigen, und allenthalben ihm Gemeinden zu sammlen. Matth. 28, 18–20. Luc. 24, 47. Joh. 20, 21–23. Act. 1, 8. 26, 16–18. b) Die Ertheilung des heil. Geistes an die Apostel, Joh. 16, 7. Luc. 24, 49. Act. 2, 1–4. 33. zur Gründung der Kirche c) die Verordnung und Ausrüstung anderer ausserordenlichen Lehrer, 1 Cor. 12, 5. Eph. 4, 7. 11. d) Die Sammlung der neuen got|a102|tesdienstlichen Gesellschaft aus Juden und Heiden, welche durch die zu der mit der Lehre selbst verbundenen Kraft hinzukommende auserordentliche Wirckungen zu Stande gebracht, 1 Cor. 1, 17. 18. 2, 1–5. Gal. 2, 8. Marc. 16, 20. und durch weise Regierung der darauf eine Beziehung habenden Umstände der Welt überhaupt, und der Apostel insbesondere z. E. Act. 16, 6–10. 18, 9. 10. 23, 11. befördert ward. e) Die durch die Apostel geschehene Anordnung eines beständigen Lehramtes Eph. 4, 12–16. 2 Tim. 2, 2. eines gemeinschaftlichen Gottesdienstes, und solcher Anstalten, welche der christlichen Gesellschaft Festigkeit und Dauer geben konnten z. B. 1 Cor. 10, 16. 17. f) Die veranstaltete Abfaßung der heiligen Bücher der Christen, unter dem Beistande des den Verfassern ertheilten heil. Geistes. (§. 15 18. ). g) Die völlige Aufhebung der jüdischen Religionsverfassung. Die Ausbreitung Erhaltung und Regierung der gesamten Kirche bewirket Christus vermittelst der ihm übergebenen Regierung der Welt und aller ihrer Veränderungen. Matth. 28, 20. Röm. 15, 18. Eph. 1, 22. 23. 2, 20. 21. 5, 29, Col. 2, 19. Was aber die Besorgung der Seligkeit einzelner Glieder der Kirche betrift, so geschiehet sie vermittelst der christlichen Lehre, welche die Menschen bessert und zur Seligkeit zubereitet, wie auch durch die andern von Christo dazu verordneten Mittel, (S. unten) durch die Regierung der Schicksale einzelner Menschen, und durch die §. 147. o. p. schon erwähnte Verrichtungen. vergl. Eph. 5, 25–27.
149. Die christliche Kirche ist der Inbegriff derjenigen Menschen, welche darin übereinkommen, daß sie Gott nach der Lehre Jesu Christi verehren. Sofern diese Menschen in ihrem Gemüthe übereinstim|a103|men, Gott auf diese Art zu verehren, machen sie, bey allem übrigen Unterschiede, eine einige allgemeine, Röm. 12, 5. 1 Cor. 10, 27. 12, 13. Eph. 4, 4–6. aber gleichsam unsichtbare, Kirche aus. Sofern sie aber zu Ausübung dieser Art der Gottesverehrung auch in eine äusere in die Sinne fallende Verbindung getreten sind und diese unterhalten, gehören sie zur sichtbaren Kirche, welche sich, nicht nur nach Ort und Zeit, sondern auch nach mancherley Unterschieden in einzelnen Lehrsätzen und Gebräuchen, in mehrere Gottesdienstliche Gesellschaften oder Partikularkirchen theilet, die aber in Rücksicht theils auf die Reinigkeit der Lehre, theils auf die Zweckmäsigkeit der äusern Einrichtung und der gottesdiestlichen Gebräuche, von ungleichem Werthe sind; so wie auch die einzelnen Glieder der sichtbaren Kirche an moralischer Güte sehr verschieden sind, und alle Partikularkirchen jederzeit gemischte Haufen waren, Matth. 13, 3. ff. 47. ff. wenn gleich die Aufnahme in die christliche Kirche jedes Glied zur Heiligkeit und Unsträflichkeit verpflichtet, Gal. 5, 13. Eph. 4, 1. 1 Thess. 2, 12. 4, 7. 2 Thess. 2, 13. 14. 1 Petr. 1, 15. 2, 21. 3, 9. und von Seiten Gottes alles geschehen ist, wodurch der Zweck, die Glieder der Kirche zu heiligen und unsträflichen Menschen zu machen, befördert werden konnte. Eph. 5, 23–27. Tit. 2, 14. Hingegen stehen diejenigen Glieder aller von einander getrennten Partikularkirchen, welche die Lehre Jesu von Herzen befolgen, (als Glieder der unsichtbaren Kirche) in einer allgemeinen Verbindung der Gemüther.149. Die christliche Kirche ist der Inbegriff derjenigen Menschen, welche darin übereinkommen, daß sie Gott nach der Lehre Jesu Christi verehren. Sofern diese Menschen in ihrem Gemüthe übereinstim|a103|men, Gott auf diese Art zu verehren, machen sie, bey allem übrigen Unterschiede, eine einige allgemeine, Röm. 12, 5. 1 Cor. 10, 27. 12, 13. Eph. 4, 4–6. aber gleichsam unsichtbare, Kirche aus. Sofern sie aber zu Ausübung dieser Art der Gottesverehrung auch in eine äusere in die Sinne fallende Verbindung getreten sind und diese unterhalten, gehören sie zur sichtbaren Kirche, welche sich, nicht nur nach Ort und Zeit, sondern auch nach mancherley Unterschieden in einzelnen Lehrsätzen und Gebräuchen, in mehrere Gottesdienstliche Gesellschaften oder Partikularkirchen theilet, die aber in Rücksicht theils auf die Reinigkeit der Lehre, theils auf die Zweckmäsigkeit der äusern Einrichtung und der gottesdiestlichen Gebräuche, von ungleichem Werthe sind; so wie auch die einzelnen Glieder der sichtbaren Kirche an moralischer Güte sehr verschieden sind, und alle Partikularkirchen jederzeit gemischte Haufen waren, Matth. 13, 3. ff. 47. ff. wenn gleich die Aufnahme in die christliche Kirche jedes Glied zur Heiligkeit und Unsträflichkeit verpflichtet, Gal. 5, 13. Eph. 4, 1. 1 Thess. 2, 12. 4, 7. 2 Thess. 2, 13. 14. 1 Petr. 1, 15. 2, 21. 3, 9. und von Seiten Gottes alles geschehen ist, wodurch der Zweck, die Glieder der Kirche zu heiligen und unsträflichen Menschen zu machen, befördert werden konnte. Eph. 5, 23–27. Tit. 2, 14. Hingegen stehen diejenigen Glieder aller von einander getrennten Partikularkirchen, welche die Lehre Jesu von Herzen befolgen, (als Glieder der unsichtbaren Kirche) in einer allgemeinen Verbindung der Gemüther.
150. Der Zweck der Kirche erfordert, daß ein ordentliches Lehramt in der Kirche sey, welches daher schon die Apostel angeordnet haben, (§. 148. b.) 1 Tim. 3, 1. 2 Tim. 2, 2. Tit. 1, 5. Act. 14, 23. 20, 28. und zu welchem man durch feierliche Bestellung von der Kirche, oder von denen welchen die Kirche die |a104| Verwaltung dieses Rechts aufgetragen hat, gelanget; obgleich auch ein jeder Christ das Recht und die Pflicht hat, zur Erhaltung und Vermehrung religiöser Kenntniße und Gesinnungen bey andern, zumal bey denen, die seiner nähern Fürsorge anvertrauet sind, nach Vermögen das seinige beizutragen. Röm. 15, 14. Gal. 6, 1. Eph. 5, 19. Col. 3, 16. 1 Thess. 5, 14. Eph. 6, 4. Der Lehrer, als Lehrer blos betrachtet, kan kein anderes Recht über den seiner Sorgfalt anvertrauten Theil der Kirche (seine Gemeinde) haben, als sie zu unterrichten und zu ermahnen, Act. 20, 28. 1 Petr. 5, 2. die Gottesdienstliche Handlungen zu verrichten, und dafür seinen Unterhalt von ihr zu erwarten. 1 Cor. 9, 6–14. vergl. 1 Petr. 5, 3. Doch kan sowohl die Kirche als auch die Obrigkeit einem Lehrer noch anderweite Rechte und Befugniße, ingleichem Freiheiten, mittheilen. Äusere gottesdienstliche Handlungen hat Christus, auser dem ohnehin zum Zwecke der Kirche wesentlich gehörenden Lehren und Ermahnen, dem gemeinschaftlichen Gebet etc. keine andere vorgeschrieben, als die Taufe und das Abendmal. Alle andre hat er dem Gutbefinden der Kirche selbst überlassen. Doch sind zur Erhaltung der gottesdienstlichen Gesellschaft und zu Erreichung ihres Zwecks noch einige andere unentbehrlich, welche jede Kirche nach Befinden der Umstände anordnen und abändern kan. Die Verbindung der Menschen zu einer kirchlichen Gesellschaft ändert nichts in ihren bürgerlichen oder häuslichen Verhältnißen. 1 Cor. 7, 20. 24. Auch ist die Kirche keinesweges eine dem Staat entgegengesezte, oder dessen Rechte schmälernde Gesellschaft, sondern befördert vielmehr alle rechtmäsige Absichten der bürgerlichen Gesellschaft, und sind insbesondere die Glieder der Kirche zum genauesten Gehorsam gegen die Obrigkeiten angewiesen. Röm. 13, 1. ff. 1 Petr. 2, 13–17. Luc. 20, 25. Aber auch der Staat kan über die Kirche keine andere Rechte haben, als in sofern die Religion äusserlich aus|a105|geübt wird, oder zum Nachtheil des Staats ausarten könnte; dahingegen die innere Ausübung der Religion von jeder Obrigkeit gänzlich freigelassen werden muß.150. Der Zweck der Kirche erfordert, daß ein ordentliches Lehramt in der Kirche sey, welches daher schon die Apostel angeordnet haben, (§. 148. b.) 1 Tim. 3, 1. 2 Tim. 2, 2. Tit. 1, 5. Act. 14, 23. 20, 28. und zu welchem man durch feierliche Bestellung von der Kirche, oder von denen welchen die Kirche die |a104| Verwaltung dieses Rechts aufgetragen hat, gelanget; obgleich auch ein jeder Christ das Recht und die Pflicht hat, zur Erhaltung und Vermehrung religiöser Kenntniße und Gesinnungen bey andern, zumal bey denen, die seiner nähern Fürsorge anvertrauet sind, nach Vermögen das seinige beizutragen. Röm. 15, 14. Gal. 6, 1. Eph. 5, 19. Col. 3, 16. 1 Thess. 5, 14. Eph. 6, 4. Der Lehrer, als Lehrer blos betrachtet, kan kein anderes Recht über den seiner Sorgfalt anvertrauten Theil der Kirche (seine Gemeinde) haben, als sie zu unterrichten und zu ermahnen, Act. 20, 28. 1 Petr. 5, 2. die Gottesdienstliche Handlungen zu verrichten, und dafür seinen Unterhalt von ihr zu erwarten. 1 Cor. 9, 6–14. vergl. 1 Petr. 5, 3. Doch kan sowohl die Kirche als auch die Obrigkeit einem Lehrer noch anderweite Rechte und Befugniße, ingleichem Freiheiten, mittheilen. Äusere gottesdienstliche Handlungen hat Christus, auser dem ohnehin zum Zwecke der Kirche wesentlich gehörenden Lehren und Ermahnen, dem gemeinschaftlichen Gebet etc. keine andere vorgeschrieben, als die Taufe und das Abendmal. Alle andre hat er dem Gutbefinden der Kirche selbst überlassen. Doch sind zur Erhaltung der gottesdienstlichen Gesellschaft und zu Erreichung ihres Zwecks noch einige andere unentbehrlich, welche jede Kirche nach Befinden der Umstände anordnen und abändern kan. Die Verbindung der Menschen zu einer kirchlichen Gesellschaft ändert nichts in ihren bürgerlichen oder häuslichen Verhältnißen. 1 Cor. 7, 20. 24. Auch ist die Kirche keinesweges eine dem Staat entgegengesezte, oder dessen Rechte schmälernde Gesellschaft, sondern befördert vielmehr alle rechtmäsige Absichten der bürgerlichen Gesellschaft, und sind insbesondere die Glieder der Kirche zum genauesten Gehorsam gegen die Obrigkeiten angewiesen. Röm. 13, 1. ff. 1 Petr. 2, 13–17. Luc. 20, 25. Aber auch der Staat kan über die Kirche keine andere Rechte haben, als in sofern die Religion äusserlich aus|a105|geübt wird, oder zum Nachtheil des Staats ausarten könnte; dahingegen die innere Ausübung der Religion von jeder Obrigkeit gänzlich freigelassen werden muß.
151. Die Aufnahme der Menschen in die Kirche Christi geschiehet, nach der Einsetzung Jesu, durch die Taufe, Matth. 28, 19. Marc. 16, 15. 16. Joh. 3, 5. welche durch Eintauchung in das Wasser Act. 8, 38. 10, 47. Eph. 5, 26. oder durch Besprengung mit demselben, dergestalt verrichtet wird, daß der Mensch dabey zu derjenigen Religion, welche uns den Vater, den Sohn, und den heil. Geist verehren lehrt, Matth. 28, 19. oder welches einerley ist, die Christus gestiftet und gelehret hat, Act. 2, 38. 8, 16. 10, 48. Röm. 6, 3. verpflichtet wird. vergl. 1 Cor. 1, 13. 15. 10, 2. Die Verrichtung dieser Handlung ist durch Verordnung der Kirche den Lehrern aufgetragen, welches auch der Natur der Sache am angemessensten ist, wenn gleich in besondern Fällen auch jeder andere Christ taufen kan. Es soll aber jeder Mensch der ein Christ seyn will ohne Ausnahme getauft werden, ohnerachtet man nicht behauptet, daß die Taufe allen Menschen zur Seligkeit schlechterdings nothwendig sey. Bey dem allerersten Anfang der Stiftung der Kirche wurden hauptsächlich Erwachsene getauft, nachdem ihnen vorher so viel Unterricht ertheilet worden war, als zur Ueberzeugung von der Göttlichkeit der christlichen Religion nöthig war. Act. 2, 41. 8, 36. 38. Ein solcher Mensch verpflichtete sich dadurch feierlichst zur Religion Jesu, und zur Befolgung aller ihrer Vorschriften, 1 Petr. 3, 21. ward ein Glied der Kirche, übernahm die Verbindlichkeit als ein solches sich zu betragen, Eph. 4, 3‒5. ward aller Rechte eines solchen theilhaftig, und (vorausgesezt, daß er die Taufe mit aufrichtigem Herzen begehre ) erhielt die göttliche Versicherung, daß |a106| seine Sünden ihm vergeben seyen, Act. 2, 38. daß Gott um Christi willen ihm gnädig sey, Gal. 3, 27. und daß er bey redlichem Bestreben der übernommenen Verpflichtung nachzukommen, die ewige Seligkeit hoffen dürfe. Marc. 16, 16. Hiernächst ist auch die Taufhandlung ungemein geschickt, die innere Besserung eines solchen Menschen nicht nur abzubilden, Röm. 6, 2‒4. Col. 2, 12. sondern auch zu bewirken. Eph. 5, 26. Für die Kindertaufe haben wir, auser andern Gründen, das Exempel des grösten Theils der ältesten Kirche vor uns, welches sich höchstwahrscheinlich auf das apostolische Beispiel selbst gründet. Durch sie wird das Kind theils zur künftigen Annahme und Befolgung der Religion Jesu verpflichtet, theils zum Glied der Kirche wirklich aufgenommen, theils aller Rechte eines Christen und aller Verheisungen, die Gott den Verehrern Jesu gegeben hat, theilhaftig. vergl. Marc. 10, 14. Die Eltern aber, die ihr Kind zur Taufe bringen, werden nicht nur von dem allem feierlich versichert, sondern auch zur christlichen Erziehung des Kindes verpflichtet, damit die ihm zu Theil gewordene Rechte ihm erhalten, und es dermaleinst zum wirklichen Genuß und zur Ausübung derselben gelangen möge. 151. Die Aufnahme der Menschen in die Kirche Christi geschiehet, nach der Einsetzung Jesu, durch die Taufe, Matth. 28, 19. Marc. 16, 15. 16. Joh. 3, 5. welche durch Eintauchung in das Wasser Act. 8, 38. 10, 47. Eph. 5, 26. oder durch Besprengung mit demselben, dergestalt verrichtet wird, daß der Mensch dabey zu derjenigen Religion, welche uns den Vater, den Sohn, und den heil. Geist verehren lehrt, Matth. 28, 19. oder welches einerley ist, die Christus gestiftet und gelehret hat, Act. 2, 38. 8, 16. 10, 48. Röm. 6, 3. verpflichtet wird. vergl. 1 Cor. 1, 13. 15. 10, 2. Die Verrichtung dieser Handlung ist durch Verordnung der Kirche den Lehrern aufgetragen, welches auch der Natur der Sache am angemessensten ist, wenn gleich in besondern Fällen auch jeder andere Christ taufen kan. Es soll aber jeder Mensch der ein Christ seyn will ohne Ausnahme getauft werden, ohnerachtet man nicht behauptet, daß die Taufe allen Menschen zur Seligkeit schlechterdings nothwendig sey. Bey dem allerersten Anfang der Stiftung der Kirche wurden hauptsächlich Erwachsene getauft, nachdem ihnen vorher so viel Unterricht ertheilet worden war, als zur Ueberzeugung von der Göttlichkeit der christlichen Religion nöthig war. Act. 2, 41. 8, 36. 38. Ein solcher Mensch verpflichtete sich dadurch feierlichst zur Religion Jesu, und zur Befolgung aller ihrer Vorschriften, 1 Petr. 3, 21. ward ein Glied der Kirche, übernahm die Verbindlichkeit als ein solches sich zu betragen, Eph. 4, 3‒5. ward aller Rechte eines solchen theilhaftig, und (vorausgesezt, daß er die Taufe mit aufrichtigem Herzen begehre ) erhielt die göttliche Versicherung, daß |a106| seine Sünden ihm vergeben seyen, Act. 2, 38. daß Gott um Christi willen ihm gnädig sey, Gal. 3, 27. und daß er bey redlichem Bestreben der übernommenen Verpflichtung nachzukommen, die ewige Seligkeit hoffen dürfe. Marc. 16, 16. Hiernächst ist auch die Taufhandlung ungemein geschickt, die innere Besserung eines solchen Menschen nicht nur abzubilden, Röm. 6, 2‒4. Col. 2, 12. sondern auch zu bewirken. Eph. 5, 26. Für die Kindertaufe haben wir, auser andern Gründen, das Exempel des grösten Theils der ältesten Kirche vor uns, welches sich höchstwahrscheinlich auf das apostolische Beispiel selbst gründet. Durch sie wird das Kind theils zur künftigen Annahme und Befolgung der Religion Jesu verpflichtet, theils zum Glied der Kirche wirklich aufgenommen, theils aller Rechte eines Christen und aller Verheisungen, die Gott den Verehrern Jesu gegeben hat, theilhaftig. vergl. Marc. 10, 14. Die Eltern aber, die ihr Kind zur Taufe bringen, werden nicht nur von dem allem feierlich versichert, sondern auch zur christlichen Erziehung des Kindes verpflichtet, damit die ihm zu Theil gewordene Rechte ihm erhalten, und es dermaleinst zum wirklichen Genuß und zur Ausübung derselben gelangen möge.